Krematorium
Wissenswertes zum Krematorium
In einem Krematorium wird der Leichnam eines Verstorbenen im Rahmen einer Feuerbestattung verbrannt, um diesen anschließend beizusetzen. Durch die Kremierung eröffnen sich mehr Beisetzungsmöglichkeiten wie eine Seebestattung oder eine Baumbestattung.
Inhaltsverzeichnis
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Gesetzliche Regelungen
In Deutschland sind gesetzliche Regelungen für die Krematorien zum Teil Ländersache. Die Bestimmungen zum Umgang mit einem Leichnam (wie sie auch den Bestatter betreffen) oder dem Transport der Urne unterscheiden sich je nach Bundesland.
Regelungen zum Immissionsschutz liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Darin wird festgelegt, welche Brennstoffe verwendet werden dürfen, wie hoch die Verbrennungstemperatur sein muss und welcher Betriebsweise Krematorien folgen müssen.

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Sargpflicht
Die in Deutschland geltende Sargpflicht greift auch bei der Kremation. Für die Kremation muss ein Sarg eingesetzt werden, der ebenfalls kremiert wird. Es gilt als pietätvoller, den Leichnam dem Kremationsprozess in einem Sarg zu übergeben. Durch die Kremierung in einem Sarg entstehen allerdings auch Vorteile für den Kremationsprozess.
Bei der Kremation wird hierzulande viel Wert auf einen umweltschonenden Prozess gelegt. Da der menschliche Körper zu einem hohen Prozentsatz aus Wasser besteht, wäre eine Kremation ohne Sarg mit einem zusätzlichen Energieaufwand verbunden. Bei der Kremation mit Sarg entzündet sich der Sarg ohne externe Brennstoffe von selbst. Anschließend verläuft die Kremierung lediglich durch die Zugabe von heißer Luft und ohne einen weiteren Energieaufwand. Nach der Kremation bleibt Asche mit einem Gewicht von etwa 5% des ursprünglichen Körpergewichtes zurück.
Einkleidung des Verstorbenen
In den meisten Krematorien ist es gestattet, den Verstorbenen in eigener Kleidung zu kremieren. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass diese aus reiner Baumwolle besteht. Kleidung aus synthetischen Stoffen ist nicht zulässig. Da die Bestimmungen je nach Krematorium variieren, sollten Sie die Regelungen in der zuständigen Kremationsstätte oder bei Ihrem Bestatter erfragen.
Zweite Leichenschau
Die sogenannte „zweite Leichenschau“ ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt im Krematorium und wird von einem Amtsarzt durchgeführt. Die zweite Leichenschau dient dazu, zweifelsfrei auszuschließen, dass die Todesursache nicht-natürlich ist und beispielsweise auf eine Gewalttat zurückführt. Nach einer Kremation ist diese Überprüfung nicht mehr möglich.
Kosten einer Kremation
Sofern eine Feuerbestattung gewählt wird, müssen die zusätzlich anfallenden Kosten für die Kremation einberechnet werden. Diese können regional sowie nach Träger der Einrichtung variieren. In der Regel ist mit Kosten zwischen 250 bis 350 Euro zu rechnen. Ebenso müssen die Kosten für die zweite Leichenschau mit einkalkuliert werden. Diese liegen meist zwischen 30 und 60 Euro.
Übrigens: Bei einer Feuerbestattung haben Sie die Möglichkeit, vor der Kremation und der Beisetzung eine Abschiednahme am Sarg durchzuführen. In diesem Fall werden zusätzliche Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten des Krematoriums fällig.

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Kremierung
Eindeutige Zuordnung
Kremationsanlagen sind so konzipiert, dass jeder Leichnam einzeln und nach höchsten hygienischen Standards eingeäschert wird. Dies schließt die Verwechslung der Asche von verschiedenen Verstorbenen aus. Vor der Kremation wird ein Stein aus feuerfestem Ton mit der Identifikationsnummer des Toten neben den Sarg gelegt. Dieser garantiert nach der Kremation die zweifelsfreie Zuordnung der Asche.
Verbrennung
Der Prozess der Kremation dauert je nach natürlicher Beschaffenheit des Körpers etwa 90 Minuten. Die Temperatur beträgt dabei bis zu 1200° C. Nach der Kremation wird lediglich die Asche in die Aschekapsel gefüllt. Nicht-verbrennbare Substanzen wie Zähne, Implantate und mineralische Knochenbestandteile werden herausgefiltert.
Umfüllung in die Aschekapsel
Anschließend wird die Asche in eine Aschekapsel umgefüllt, die später in eine Urne eingesetzt wird. Der Stein mitsamt Identifikationsnummer kommt mit in die Aschekapsel. Auf dem Verschluss der Aschekapsel werden alle wichtigen Daten des Verstorbenen sowie der Name des Krematoriums und das Datum der Einäscherung vermerkt.
Kremationsverfügung
Sofern Sie den Wunsch haben, via Feuerbestattung beigesetzt zu werden, können Sie bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung verfassen. Diese stellt sicher, dass Ihr Wunsch berücksichtigt wird. Für eine Kremationsverfügung reicht sogar ein handschriftliches Schriftstück, auf dem Sie unterschrieben vermerken, dass die Kremation Ihr letzter Wunsch ist. Es bedarf keiner notariellen Beglaubigung.
Wichtig: Vermerken Sie die Bestattungswünsche nicht im Testament. Dieses wird oft erst Wochen nach der Beisetzung geöffnet.
Suchen Sie hinsichtlich Ihrer Bestattungswünsche auch ein offenes Gespräch mit Ihrer Familie. Im Todesfall erleichtert die Kenntnis Ihrer Wünsche den Hinterbliebenen viele Entscheidungen und den organisatorischen Aufwand der Bestattung. Halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest und bewahren Sie diese an einem gut zugänglichen Ort auf, der Ihrer Familie ebenfalls bekannt ist.
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