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Kremierung: Einäscherung in einem Krematorium

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Die Feuerbestattung ist die beliebteste Form der Bestattung in Deutschland. Damit die Beisetzung in einer Urne stattfinden kann, erfolgt zunächst die Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium. Dieser Vorgang wird auch Kremierung genannt.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Einäscherung

  • Eine Einäscherung kann mit verschiedenen Beisetzungsarten kombiniert werden
  • Die Urnenbeisetzung ist durchschnittlich günstiger als die Beisetzung im Sarg, da die Kosten für Grabnutzung und Grabstelle geringer ausfallen
  • Die Kosten für die Einäscherung werden vom Krematorium erhoben und betragen im Schnitt zwischen 200 und 500 Euro, wobei es je nach Region und Einrichtung Abweichungen geben kann
  • Die Einäscherung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen
  • Nach der Kremierung haben Angehörige je nach Bestattungsgesetz bis zu 6 Monate Zeit, um die Bestattung zu organisieren

Was ist eine Einäscherung bzw. eine Kremierung?

Unter Einäscherung, Kremierung oder Kremation versteht man den Vorgang der Verbrennung einer verstorbenen Person in einem Krematorium. Sie geht der Urnenbestattung voraus und ist damit ein essentieller Bestandteil verschiedener Beisetzungsarten.

Da die Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung zu den preiswerteren Bestattungsarten zählt, ist sie die beliebteste Form der Beisetzung in Deutschland. Die Einäscherung ermöglicht zusätzlich einen größeren Freiraum bei der Wahl der Bestattungsart: Neben der traditionellen Urnenbeisetzung auf einem Friedhof kann die Beisetzung der Kremationsasche ebenfalls in einem Bestattungswald erfolgen. Bei dieser Form der Naturbestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.

Auch eine Seebestattung ist möglich, bei der die Asche der verstorbenen Person in einer speziellen Seeurne beigesetzt wird. Die Einäscherung des Leichnams im Krematorium ist ebenfalls Voraussetzung für die sogenannte Diamantbestattung, bei der ein Teil der Kremationsasche zu einem Schmuckstück verarbeitet wird.

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Einäscherung: Kosten einer Kremierung

Die Kosten für eine Kremation variieren und fallen je nach Bestattungsinstitut und Region sehr unterschiedlich aus. Neben den Kosten für die Einäscherung selbst, müssen folgende Posten berücksichtigt werden: Durch das in Deutschland geltende Bestattungsgesetz muss für die Einäscherung auch ein Sarg erworben werden. Bei einer Feuerbestattung kommen spezielle Verbrennungssärge zum Einsatz – auch Kremationssärge genannt. Sofern es von den Angehörigen nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, wird als Kremationssarg meist ein einfacher Kiefernsarg verwendet.

Im Anschluss an die Kremierung wird die Asche der verstorbenen Person in einer Schmuckurne beigesetzt, für die ebenfalls Kosten anfallen. Je nach gewünschter Bestattungsart, muss die Urne bestimmten Anforderungen entsprechen: So muss sie beispielsweise für eine Baum- oder Seebestattung vollständig kompostier- beziehungsweise auflösbar sein.

Einige Krematorien akzeptieren außerdem nur bestimmte Totenbekleidung, beispielsweise aus Naturfasern. In der Regel ist das Ankleiden der verstorbenen Person in eigene Kleidung vor der Kremation jedoch ohne Mehrkosten möglich und das Krematorium macht bezüglich der Kleiderwahl keine Vorschriften. Die genauen Bestimmungen sind von der örtlichen Gesetzgebung abhängig und können in den Krematorien erfragt werden.

Durchschnittliche Kosten für die Einäscherung im Krematorium:

LeistungPreis
Totenhemd30 - 50 €
Kremationssarg200 - 2000+ €
Kremation190 - 420 €
Schmuckurne60 - 300 €

Folgende Bestattungsleistungen müssen bei der Kostenkalkulation berücksichtigt werden:

Für die Abmeldungen bei Rentenkasse und Krankenversicherung fallen nicht zwangsläufig Kosten an, da diese von den Angehörigen selbst übernommen werden können – bei mymoria ist diese Dienstleistung bereits kostenfrei im Angebot enthalten.

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Voraussetzungen für die Einäscherung im Krematorium

Durch das Bestattungsgesetz ist geregelt, dass eine Einäscherung frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes stattfinden darf. Die Kremierung einer verstorbenen Person muss aber immer innerhalb 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen – je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Vorschriften. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde die Fristen verlängern. Nur die auf die Kremation folgende Urnenbeisetzung kann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Die Urne kann beispielsweise beim Bestatter oder dem zuständigen Friedhof zwischengelagert werden.

Für eine Einäscherung bedarf es in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Laut Vorschrift müssen die folgenden Dokumente vorliegen:

  • eine schriftliche Willenserklärung der Angehörigen
  • eine Bestätigung der Todesursache durch einen Gerichtsmediziner (zweite Leichenschau)
  • eine zweifelsfreie Identifizierung des Verstorbenen
  • Nachweis des Eintrags in das standesamtliche Sterbebuch

Da nach einer Kremation keine erneute Untersuchung der verstorbenen Person möglich ist, besteht in Deutschland die gesetzliche Vorschrift zur Durchführung einer zweiten Leichenschau. Sie dient dem eindeutigen Ausschließen eines unnatürlichen Todes. Falls eine natürliche Todesursache nicht zweifelsfrei bestätigt werden kann, ist es möglich, dass die Kremation erst von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden muss. Das passiert allerdings nur in Ausnahmefällen.

Organisation der Kremierung

Haben Sie sich für eine Einäscherung entschieden, sollte zunächst ein Bestattungsinstitut kontaktiert werden. Der Bestatter übernimmt alle Formalitäten, kümmert sich um die Einholung der notwendigen Dokumente und hilft Ihnen bei der Bestattungsplanung. Dabei können Sie individuell festlegen, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Sie dem Bestatter anvertrauen. Zum Leistungsumfang der meisten Bestattungsinstitute zählen:

  • Einholung der Sterbeurkunde
  • Planung und Terminabstimmungen
  • Kontakt mit dem Krematorium
  • Überführung des Verstorbenen
  • Unterstützung und Beratung bei der Wahl von Sarg und Urne
  • Bekleidung und Einbetten des Verstorbenen
  • Aufbahrung
  • Organisation der Trauerfeier
  • Organisation der Beisetzung
Kremation.jpg
Trauerrede.jpg

Ablauf einer Kremierung

Vor der Kremation

Die zweite Leichenschau findet maximal zwei Tage vor der Einäscherung im Krematorium statt. Oft legen Krematorien bestimmte Wochentage fest, an denen ein Gerichtsmediziner hierfür zur Verfügung steht.

Der Kremierung geht immer eine Einsargung voraus. Das bedeutet auch, dass eine Einäscherung ohne Sarg nicht möglich ist, da organisches Material nur schwer entzündlich ist, was den Brennwert des Sarges unerlässlich macht. Der Kremationssarg besteht in der Regel aus Naturholz, ist nicht mit aufwändigen Verzierungen versehen und daher vergleichsweise kostengünstig.

Viele Krematorien bieten die Möglichkeit, sich vor der Einäscherung in ihren Räumlichkeiten von der verstorbenen Person zu verabschieden.

Die Einäscherung im Krematorium

Die Kremation selbst dauert in der Regel 70 bis 90 Minuten. Der Kremationssarg wird auf einer Schiene in den Ofen gefahren. Dieser hat eine Mindesttemperatur von 650°C, wodurch der Kremationssarg leicht Feuer fängt.

Nach der Kremierung kühlt die Asche ab und wird anschließend kontrolliert. Große Aschereste werden nochmals gemahlen. Die Überreste der verstorbenen Person wiegen nach der Einäscherung noch etwa zwei bis vier Kilo. In einigen Fällen kommt es vor, dass sich in der Kremationsasche noch unbrennbare Materialien wie Zahngold befinden. Diese können auf Wunsch der Urne beigefügt werden.

Um auch später die Identität des Verstorbenen feststellen zu können, wird im Ofen ein feuerfester Keramikstein, der sogenannte Schamottstein, mit einer individuellen Nummer beigelegt. Dieser Stein wird anschließend mit der Kremationsasche in die sogenannte Aschekapsel gegeben. Die Aschekapsel selbst wird später in die Schmuckurne gelegt.

Gelegentlich ist es möglich, bis zu zwei Gramm der Asche in einer Miniatururne oder in einem Schmuckamulett zu erhalten. Gerne übernehmen wir die Kommunikation mit dem Krematorium und beraten Sie im Vorfeld zu Ihren Möglichkeiten.

Nach der Kremation

Da in Deutschland eine Bestattungspflicht gilt, muss die Asche des Verstorbenen nach der Kremation zwingend beigesetzt werden. Daher wird die Aschekapsel im Anschluss an die Einäscherung an das beauftragte Bestattungsinstitut übergeben und zum Ort der Beisetzung überführt. In einigen Bundesländern kann der Transport der Asche ebenfalls durch Angehörige erfolgen.

Neben der Bestattungspflicht gilt in Deutschland ebenfalls der sogenannte Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass die sterblichen Überreste eines Menschen mit wenigen Ausnahmen nirgendwo anders als auf einem Friedhof bestattet werden dürfen. Es ist demnach nicht möglich, die Urne zu Hause aufzubewahren.

Die Einäscherung des Verstorbenen lässt jedoch bestimmte Ausnahmen zu: So können Sie die Urne nicht nur auf dem Friedhof, sondern auch unter einem Baum oder auf hoher See bestatten. Ebenfalls sollten sich Betroffene überlegen, ob sie eine klassische Bestattung mit Beteiligung der Verwandtschaft und der Freunde des Verstorbenen wünschen oder ob sie womöglich eine anonyme Beisetzung ohne Trauergemeinde vorziehen.

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Krematorium: Ist die Einäscherung eine Umweltbelastung?

Immer mehr Menschen legen Wert darauf, dass ihre Bestattung und der Beisetzungsprozess möglichst umweltfreundlich gestaltet werden. Daher stellt sich ihnen die Frage, ob die klasslichen Bestattungsarten auch nachhaltige Bestattungen sind.

Betrachtet man beispielsweise nur die CO₂-Bilanz, so ist die Erdbestattung die klimafreundlichste Art der Beisetzung, da bei der klassischen Beerdigung im Sarg nur durch die Überführung und die Begräbniszeremonie CO₂ freigesetzt wird. Die Ökobilanz der Kremation ist hingegen etwas schlechter, da die Öfen des Krematoriums auf Temperaturen von bis zu 850°C aufgeheizt werden müssen. Durch den hohen Energieverbrauch ist das Krematorium eher eine Umweltbelastung.

Spürt ein Toter die Einäscherung?

Vielleicht fragen Sie sich: Merkt ein Toter, wenn er verbrannt wird Nein, ein toter Körper spürt nichts, einschließlich einer Einäscherung. Nach dem Tod sind alle Gehirnaktivitäten und somit auch das Bewusstsein und die Empfindungsfähigkeit erloschen. Der Körper kann keine Schmerzen oder sonstige Empfindungen mehr wahrnehmen.

Der Gedanke an den Vorgang der Einäscherung kann für einige Lebende beunruhigend sein, aber es ist wichtig zu verstehen, dass eine verstorbene Person keine Empfindungen mehr hat.

Verfahren wie eine zweite Leichenschau durch einen Gerichtsmediziner und eine Wartezeit von 48 Stunden dienen dazu, Irrtümer auszuschließen und sicherzustellen, dass jemand tatsächlich verstorben ist, bevor er kremiert wird. Solche Maßnahmen minimieren das Risiko von Fehlern und bieten Angehörigen zusätzliche Gewissheit bei der Kremation.

Einäscherung - Häufig gestellte Fragen

Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für eine Feuerbestattung. Die Verbrennung des Leichnams ist Voraussetzung für verschiedene Bestattungsarten. Diese Einäscherung wird auch Kremierung oder Kremation genannt und erfolgt in einem Krematorium. In Deutschland gibt es ungefähr 160 Krematorien.

Im Schnitt liegen die Kosten für eine Kremation zwischen 200 und 500 Euro. Dieser Preis beinhaltet den Kremationssarg, die Kleidung für den Verstorbenen, sowie die Einäscherung. Hinzu kommen die Kosten für eine mögliche Trauerfeier und die Beisetzung selbst. Gegebenenfalls muss mit zusätzlichen Friedhofskosten gerechnet werden.

Wurde die verstorbene Person durch einen Gerichtsmediziner begutachtet und freigegeben, muss die Einäscherung innerhalb von 48 Stunden stattfinden. Der Verstorbene wird hygienisch versorgt, angekleidet und in einen Kremationssarg gebettet. Krematorien verfügen häufig über einen Trauersaal, in dem sich Angehörige vor der Kremation verabschieden können.

Nein, denn in Deutschland gilt die Sargpflicht. Konkret bedeutet dies, dass eine verstorbene Person immer in einem Sarg oder einer Urne beigesetzt werden muss – unabhängig von der gewünschten Bestattungsform. Bei der Einäscherung spielt der Sarg aber eine besondere Rolle: Er ermöglicht die korrekte Verbrennung.

Da eine Urne sicher und hygienisch aufbewahrt werden kann, muss die Bestattung nicht direkt auf die Einäscherung folgen. Oft bieten Friedhöfe die Bewahrung der Urne bis zur Beisetzung an. Auch bei mymoria ist es möglich, die Beisetzung für einen späteren Zeitpunkt zu planen.

Bevor in Deutschland eine Einäscherung durchgeführt werden darf, muss der Tod im Zuge der Leichenschau mindestens zweimal eindeutig festgestellt worden sein. Demnach können Sie sicher sein, dass eine Person vor der Kremation wirklich verstorben ist. Folglich spürt ein Toter die Einäscherung nicht.

Kosten einer Feuerbestattung
Die Organisation der Bestattung eines geliebten Menschen ist häufig nicht nur emotional eine Belastung, sondern auch finanziell. Neben den Bestatterkosten entstehen bei einer Feuerbestattung Kosten für die Ruhestätte, Kremation und Trauerfeier.
Asche verstreuen: Wo ist es erlaubt?
In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche nicht erlaubt – im europäischen Ausland ist diese Art der Beisetzung hingegen teilweise möglich.
Grabbeigaben: Was darf mit in die Grabstätte?
Bei über 5.000 Bestattungsinstituten allein in Deutschland ist die Wahl nicht immer leicht. Wir erklären, was ein Bestattungsinstitut genau macht, wo Sie einen Bestatter finden und woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen.

Mehr zur Feuerbestattung:

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