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Friedhofszwang & Friedhofspflicht

Friedhofszwang: Informationen zum Friedhofspflicht

Aktualisiert am 21. August 2023

Lesezeit: 6 Minuten

Hier geht’s um:
Die Friedhofspflicht ist in Deutschland gesetzlich festgelegt und besagt, dass menschliche Überreste auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Dies gilt sowohl für Särge als auch für Urnen. Hier erfahren Sie alles zum Friedhofszwang.

Das Wichtigste zum Friedhofszwang

  • Die Friedhofspflicht in Deutschland verpflichtet zur Beisetzung Verstorbener auf einem öffentlichen Friedhof
  • Der Friedhofszwang verlangt, dass die Bestattung nur von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt wird
  • Es gibt Möglichkeiten, den Friedhofszwang zu umgehen, einschließlich alternativer Bestattungsformen wie Seebestattungen und Baumbestattungen
  • Die Aufbewahrung von Urnen zuhause ist in Deutschland generell nicht erlaubt, Ausnahmen gibt es jedoch in einzelnen Bundesländern
  • mymoria hilft Ihnen bei der Planung und Durchführung von Bestattungen, einschließlich der Auswahl und Umsetzung von Alternativen zum Friedhofszwang
Inhaltsverzeichnis
  1. Friedhofszwang & Friedhofspflicht in Deutschland
  2. Friedhofszwang – Was ist das?
  3. Warum gibt es Friedhofspflicht und Friedhofszwang?
  4. Kann man den Friedhofszwang umgehen?

Friedhofszwang & Friedhofspflicht in Deutschland

Die Frage nach dem richtigen Ort für die letzte Ruhestätte ist ein persönliches und oft sensibles Thema. So kommt bei Hinterblieben immer wieder auch die Frage auf, ob man die Urne einer verstorbenen Person nicht auch zu Hause aufbewahren könnten. Geht das?

Die Bestattungsgesetze in Deutschland regeln eindeutig die sogenannte Friedhofspflicht oder auch den Friedhofszwang. Nach deutschem Recht müssen alle Verstorbenen, unabhängig davon, ob sie in einem Sarg oder in einer Urne bestattet werden, auf einem Friedhof beigesetzt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl für traditionelle Erdbestattungen als auch für Feuerbestattungen.

Friedhofszwang & Friedhofspflicht in Deutschland

Die Frage nach dem richtigen Ort für die letzte Ruhestätte ist ein persönliches und oft sensibles Thema. So kommt bei Hinterblieben immer wieder auch die Frage auf, ob man die Urne einer verstorbenen Person nicht auch zu Hause aufbewahren könnten. Geht das?

Die Bestattungsgesetze in Deutschland regeln eindeutig die sogenannte Friedhofspflicht oder auch den Friedhofszwang. Nach deutschem Recht müssen alle Verstorbenen, unabhängig davon, ob sie in einem Sarg oder in einer Urne bestattet werden, auf einem Friedhof beigesetzt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl für traditionelle Erdbestattungen als auch für Feuerbestattungen.

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Friedhofszwang – Was ist das?

Die Friedhofszwang, oft auch als Friedhofspflicht bezeichnet, ist eine gesetzliche Vorschrift in Deutschland, die festlegt, dass die sterblichen Überreste von Verstorbenen auf einem dafür zugelassenen Friedhof bestattet werden müssen. Diese Regelung gilt sowohl für Erdbestattungen, bei denen der Körper in einem Sarg beerdigt wird, als auch für Feuerbestattungen, bei denen die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird.

Die genauen Bestimmungen zur Friedhofspflicht können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren, da das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist. Einige Länder erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Friedhofspflicht, zum Beispiel bei Seebestattungen oder bei der Beisetzung in einem Bestattungswald wie dem FriedWald oder dem RuheForst.

Die Friedhofspflicht dient mehreren Zwecken. Sie hilft dabei, einen angemessenen Umgang mit den Toten sicherzustellen, sowohl in hygienischer Hinsicht als auch in Bezug auf Würde und Respekt gegenüber den Verstorbenen. Außerdem bietet sie den Hinterbliebenen einen festen Ort zum Trauern und Gedenken. Die Friedhofspflicht steht allerdings immer wieder zur Diskussion, da einige Menschen sich mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer eigenen oder der Bestattung ihrer Angehörigen wünschen.

Friedhofszwang – Was unterscheidet ihn von der Friedhofspflicht?

Die Begriffe "Friedhofspflicht" und "Friedhofszwang" werden in der deutschen Bestattungskultur synonym verwendet. Beide beziehen sich auf die gesetzliche Anforderung, dass Verstorbene auf zugelassenen Friedhöfen beigesetzt werden müssen, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt.

Warum gibt es Friedhofspflicht und Friedhofszwang?

Die Friedhofspflicht in Deutschland hat mehrere wichtige Funktionen, die von hygienischen, kulturellen und organisatorischen Aspekten bis hin zu gesellschaftlichen und emotionalen Faktoren reichen:

  • Hygiene und Gesundheitsschutz: Ein primärer Grund für die Einführung der Friedhofspflicht liegt im Gesundheits- und Seuchenschutz. Durch die professionelle und regulierte Handhabung von Verstorbenen und deren Bestattung können gesundheitliche Risiken minimiert und die Verbreitung von Krankheitserregern verhindert werden.
  • Kulturelle und religiöse Traditionen: In vielen Kulturen und Religionen hat die Beisetzung auf einem Friedhof eine lange Tradition und ist ein integraler Bestandteil der Trauerrituale. Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, an denen Angehörige und Freunde ihre Verstorbenen besuchen, erinnern und trauern können.
  • Organisation und Verwaltung: Durch die Friedhofspflicht werden alle Beisetzungen zentral verwaltet und organisiert. Dies erleichtert die Verwaltung und ermöglicht eine geregelte und nachvollziehbare Dokumentation der Bestattungen.
  • Respekt und Würde für die Verstorbenen: Die Friedhofspflicht stellt sicher, dass mit den Verstorbenen in einer würdevollen und respektvollen Weise umgegangen wird. Die Gestaltung von Grabstätten sowie die Durchführung von Trauerfeiern tragen dazu bei, den Verstorbenen einen angemessenen Abschied zu ermöglichen.
  • Soziale und emotionale Aspekte: Ein Friedhof dient auch als ein öffentlicher Ort der Trauer und des Gedenkens. Er bietet Hinterbliebenen einen festen Ort, an den sie kommen können, um zu trauern und ihre Verstorbenen zu ehren. Dies kann bei der Verarbeitung des Verlustes eine wichtige Rolle spielen.

Die Friedhofspflicht in Deutschland dient somit nicht nur der Einhaltung von hygienischen Standards, sondern hat auch eine tiefgreifende kulturelle, organisatorische und emotionale Bedeutung.

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Kann man den Friedhofszwang umgehen?

Obwohl der Friedhofszwang in Deutschland grundsätzlich gilt, gibt es einige Möglichkeiten, ihn zu umgehen und eine Bestattung außerhalb eines traditionellen Friedhofs zu organisieren. Hier sind einige der gängigsten Methoden, um den Friedhofszwang zu umgehen:

  • Seebestattung: Bei einer Seebestattung wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf hoher See ins Wasser gelassen. Seebestattungen sind meist vergleichsweise kostengünstig. Es ist aber eine spezielle Seeurne erforderlich, die sich im Wasser auflöst.
  • Waldbestattung: Bei einer Waldbestattung, auch als Baumbestattung bekannt, wird die Urne in einem speziellen Bestattungswal an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Auch dies ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Diamantbestattung: Eine sehr spezielle Form der Bestattung ist die Diamantbestattung. Dabei wird ein Teil der Asche des Verstorbenen unter hohem Druck und hoher Temperatur zu einem Diamanten gepresst. Dieser kann dann als Trauerschmuck getragen oder aufbewahrt werden. Da bei diesem Verfahren, welches im Ausland durchgeführt werden muss, nur ein Teil der Asche verwendet werden kann, muss der restliche Teil entsprechend der Friedhofspflicht beigesetzt werden.
  • Urnenmitnahme ins Ausland: In einigen Ländern ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen außerhalb eines Friedhofs zu verstreuen oder auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Daher ist es theoretisch möglich, die Urne eines Verstorbenen ins Ausland zu transportieren und dort zu bestatten oder aufzubewahren. Hierbei müssen allerdings die Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie internationale Transportregeln beachtet werden.
  • Urne zu Hause aufbewahren: In Deutschland ist die Aufbewahrung der Urne zu Hause nicht erlaubt.

Jede dieser Methoden hat ihre eigenen Vorschriften und Anforderungen, und es ist wichtig, sich im Voraus gut zu informieren und alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder Unterstützung bei der Planung einer solchen Bestattung benötigen, steht Ihnen das Team von mymoria jederzeit gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zum Friedhofszwang

Die Friedhofspflicht in Deutschland besagt, dass menschliche Überreste auf einem öffentlichen oder zugelassenen privaten Friedhof bestattet werden müssen.

Ja, es gibt Möglichkeiten, den Friedhofszwang zu umgehen, einschließlich alternativer Bestattungsformen wie Seebestattungen und Baumbestattungen. In einigen Bundesländern sind auch Bestattungen auf privaten Grundstücken möglich.

Verstöße gegen die Friedhofspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann die zuständige Behörde die ordnungsgemäße Bestattung anordnen und die Kosten dafür den Verantwortlichen auferlegen.

Ja, im Rahmen der Friedhofspflicht können Sie einen speziellen Friedhof für Ihre Bestattung wählen.

Für die Überführung der Urne ins Ausland gelten besondere Regelungen und es sind spezielle Dokumente erforderlich. Es ist zudem wichtig, die Bestattungsvorschriften und die Friedhofspflicht des jeweiligen Ziellandes zu beachten.

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