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Bestattungsgesetz in Deutschland

Was regelt das Bestattungsrecht der Bundesländer?

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Das Bestattungsgesetz kann sich deutschlandweit unterscheiden, weil die Bundesländer über viele Richtlinien selbst entscheiden. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Möglichkeiten, Fristen und Regeln der Bestattungsvorschriften.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Bestattungsgesetz

  • Das Friedhofswesen hat eine lange Tradition und ist stark reglementiert
  • Das Bestattungsrecht soll eine würdevolle Beisetzung gewährleisten
  • In Deutschland sind die Bestattungsgesetze überwiegend Ländersache
  • Bestattungsgesetze regeln Bestattungs-, aber keine Kostentragungspflichten
  • Es gibt verschiedene Fristen für die erste Überführung des Leichnams

Bestattungsgesetz: Allgemeine Informationen

Wie geht Deutschland mit verstorbenen Menschen um? Genau diese Frage beantwortet das Bestattungsgesetz (BestG). Die heutigen Vorgaben haben sich aus einem gesundheitsbezogenen Kerngedanken heraus entwickelt. Früher ging es primär darum, Krankheiten und Seuchen zu vermeiden. Zudem haben Bestattungsgesetze einen religiösen Ursprung.

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Was ist das Bestattungsgesetz?

Das Bestattungsgesetz oder Bestattungsrecht – beziehungsweise konkret Beerdigungsgesetz respektive Beerdigungsrecht, wenn es sich um eine traditionelle Erdbestattung auf einem Friedhof handelt – regelt das Bestattungswesen in Deutschland. Dazu zählen die Bestattungspflicht, Fristen zwischen dem Todesfall und der ersten Überführung, Grundlegendes wie die Friedhofspflicht und Ruhefristen sowie andere Bestattungsvorschriften.

Das Bestattungsgesetz soll gewährleisten, dass die Menschenwürde auch nach dem Tod unantastbar bleibt. Die verankerten Richtlinien zur Beerdigung und zu anderen Beisetzungsarten sorgen dafür, dass alle Menschen einen würdevollen Abschied erhalten.

Wie regelt Deutschland das Bestattungsgesetz?

In Deutschland ist das Bestattungsgesetz immer Ländersache. Daher beinhaltet jedes Landesgesetz auch das jeweilige Bestattungsrecht. So ergeben sich teilweise sehr verschiedene Regelungen. In Bremen ist es beispielsweise erlaubt, die Asche einer verstorbenen Person auf einer privaten Fläche zu verstreuen. Ganz anders regelt Bayern diese Bestattungsart: Dort ist es nirgends gestattet, Aschestreufelder zu betreiben – auch nicht auf Friedhöfen.

In Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dürfen Hinterbliebene die Totenasche zumindest an einem dafür vorgesehenen Ort auf dem Friedhof verstreuen.

Solche gravierenden Unterschiede sind aber nicht die Regel – viele Punkte der Bestattungsgesetze gelten sogar bundesweit. Dennoch: Wenn Sie rechtliche Fragen zur Beisetzung oder zu speziellen Wünschen haben, empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsberatung zu konsultieren. Natürlich sind auch wir jederzeit für Sie erreichbar.

Darf ich zu einer Beerdigung in ein anderes Bundesland?

Wer beispielsweise im Norden Deutschlands lebt, aber im Süden aufgewachsen ist und dort im Todesfall beerdigt werden möchte, fragt sich vermutlich: Darf ich in ein anderes Bundesland fahren, um meine Beerdigung abseits meines Wohnortes zu planen? Die einfache Antwort lautet: Ja, denn Sie sind hinsichtlich der Beisetzung laut Bestattungsgesetz nicht an das Bundesland gebunden, in dem Sie leben. Selbstverständlich können Sie heutzutage auch alles digital planen.

Moderne Bestattungshäuser wie mymoria erleichtern den Prozess ungemein – und sorgen oft dafür, dass sich Menschen besser mit den wichtigen Vorsorgethemen beschäftigen können.

Ein gutes Beispiel sind Seebestattungen, die nur in der Nord- und Ostsee stattfinden dürfen, weil das Bestattungsgesetz sie in Binnengewässern verbietet. Wer sich eine andere naturnahe Beisetzung wünscht, beispielsweise in einem Bestattungswald, muss sich ebenfalls regional umschauen, wenn Anbieter wie RuheForst oder FriedWald im eigenen Bundesland nicht vertreten sind.

Je spezieller, desto reglementierter wird es jedoch. In Bremen können Hinterbliebene beispielsweise die Asche einer verstorbenen Person unter speziellen Bedingungen auf einem Privatgrundstück verstreuen. Um „Bestattungstourismus“ vorzubeugen, muss die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz laut Bestattungsvorschrift aber im Land Bremen gehabt haben.

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Das Bestattungsrecht regelt nicht alle Zuständigkeiten

Spätestens nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich für viele Menschen zwei wesentliche Fragen: Wer muss die Beisetzung organisieren und wer muss sie bezahlen?

Was sagt das Bestattungsgesetz zur Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht regelt per Gesetz, wer für die ordnungsgemäße Bestattung zuständig ist, wenn ein Mensch verstirbt. Als „bestattungspflichtig“ gelten die nächsten geschäftsfähigen Hinterbliebenen – und zwar unabhängig davon, ob sie keinen Kontakt zur verstorbenen Person hatten oder aktuell haben. Wenn der Verstorbene keine Hinterbliebenen hat oder sie nicht auffindbar sind, organisiert das Sozialamt die Beisetzung laut Bestattungsgesetz.

Das sind die bestattungspflichtigen Angehörigen in absteigender Reihenfolge:

  • Ehepartner/Lebenspartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Nichteheliche/nicht eingetragene Lebenspartner
  • Andere Sorgeberechtigte (Rheinland-Pfalz und Sachsen)
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Erben (Rheinland-Pfalz)
  • Andere Verwandte bis zum dritten Grad

Kinder sind laut Bestattungsgesetz erst bestattungspflichtig, wenn sie volljährig sind. Bei mehreren Geschwistern steht das älteste volljährige Kind in der Bestattungspflicht.

Zu einer ordnungsgemäßen Bestattung gehören eine Leichenbeschauung, der darauf folgende Totenschein und die Durchführung der Beisetzung innerhalb der jeweils geltenden Fristen.

Wie ist die Kostentragungspflicht geregelt?

Das Bestattungsgesetz regelt keine Kostentragungspflichten. Hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zuständig – konkret der Paragraf 1968. Die Kostentragungspflicht liegt nicht automatisch bei den bestattungspflichtigen Hinterbliebenen. Wenn es einen Erben oder eine Erbengemeinschaft gibt, sind die Erbberechtigten laut Kostentragungspflicht dazu verpflichtet, die Gebühren zu tragen – denn um die Kosten einer Beisetzung zu begleichen, ist vorrangig das Geld aus dem Erbe heranzuziehen.

Sofern ein Betrag abzüglich der Bestattungsgebühren übrig bleibt, wird er je nach Regelung unter den Erben aufgeteilt. Doch manchmal sind die finanziellen Mittel für eine vollständige Bestattung erst gar nicht vorhanden. Dann können Betroffene beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragen.

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Bestattung regeln: Fristen, Pflichten und Sonderfälle

Für Angehörige ist eine Beisetzung nicht nur eine große emotionale Herausforderung, sondern auch ein sehr regelbedachter Prozess, bei dem sie vieles beachten müssen. Daher lautet unsere klare Empfehlung: Je früher Sie sich mit der Bestattungsvorsorge beschäftigen, desto einfacher wird es im konkreten Fall – vor allem organisatorisch.

Welche Bestattungsfristen stehen im Bestattungsgesetz?

Die „erste Bestattungsfrist“ legt fest, innerhalb welcher Zeit die Überführung eines toten Menschen vom Sterbeort ins Bestattungsinstitut oder ins Krematorium erfolgen muss, um den Leichnam zu kühlen. Die Frist gilt für Todesfälle, die im eigenen Haus eintreten – sie unterscheidet sich je nach Bundesland.

Bundesland24 Stunden36 Stunden48 StundenKeine Angaben
Baden-WürttembergX
BayernX
BerlinX
BrandenburgX
BremenX
HamburgX
HessenX
Mecklenburg-VorpommernX
NiedersachsenX
Nordrhein-WestfalenX
Rheinland-PfalzX
SaarlandX
SachsenX
Sachsen-AnhaltX
Schleswig-HolsteinX
ThüringenX

Bestattungsfristen für die erste Überführung nach dem Bestattungsgesetz der Bundesländer – Stand: März 2023

Trotz föderalem Bestattungsgesetz regelt der Bund grundsätzlich, dass eine Beisetzung oder Kremation laut Bestattungsfrist frühestens 48 Stunden nach dem Tod möglich ist. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dürfen Beisetzungen aus religiösen Gründen schon vorher stattfinden.

Erdbestattungen finden oft schon nach vier und spätestens nach zehn Werktagen statt. Bei einer Feuerbestattung ist es in manchen Bundesländern auch möglich, die Totenasche erst bis zu sechs Monate nach der Kremierung zu bestatten.

Wichtig: Sie müssen einen Todesfall spätestens nach drei Werktagen beim zuständigen Standesamt melden.

Gibt es in Deutschland eine Sargpflicht?

Der Leichentransport und die Beerdigung in einem Sarg haben in Deutschland eine lange Tradition und gelten nach wie vor als besonders pietätvoll und hygienisch. Laut Beerdigungsrecht besteht daher in allen deutschen Bundesländern für Erdbestattungen die sogenannte Sargpflicht. Im Zuge einer Urnenbeisetzung fällt laut Bestattungsgesetz auch die Einäscherung in einem Kremationssarg unter die Sargpflicht.

Muslimische Bestattungen sind von der Pflicht ausgenommen. Lange war es Muslimen nicht möglich, auf einem deutschen Friedhof nach islamischer Tradition in einem Leinentuch beigesetzt zu werden. Mittlerweile erlauben die Bestattungsvorschriften in allen Bundesländern außer Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine muslimische Beerdigung – nach wie vor finden in Deutschland aber nur wenig statt, weil die Angehörigen den Leichnam meist in das Heimatland zurückführen lassen.

Kremation: Warum verlangt das Bestattungsgesetz eine zweite Leichenschau?

Bei einer Feuerbestattung ist die zweite Leichenschau in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Eine amtsärztliche Fachkraft führt sie direkt im Krematorium durch. Doch warum ist sie notwendig? Die zweite Leichenbeschauung soll einen unnatürlichen Tod zweifelsfrei ausschließen, was nach der Einäscherung nicht funktioniert, da eine Exhumierung dann nicht mehr möglich ist.

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Beerdigungsrecht: Das Friedhofswesen in Deutschland

Die Richtlinien einer traditionellen Beerdigung regelt das Friedhofswesen. Dazu gehören Ruhefristen, Umbettungen und weitere Maßnahmen, die auf einem Friedhof relevant sein können.

Wie regelt das Bestattungsgesetz die Friedhofspflicht?

In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Sie schreibt vor, dass der Leichnam auf einem dafür vorgesehenen Friedhof beigesetzt werden muss – deshalb dürfen Hinterbliebene die Urne mit der Totenasche nicht mit nach Hause nehmen.

Einige Bundesländer haben das Bestattungsgesetz dahingehend gelockert, als dass auch für die ordnungsgemäße Beisetzung ausgewiesene Flächen infrage kommen. Vor allem Seebestattungen in der Nord- und Ostsee sind inzwischen von der Friedhofspflicht befreit.

Ein Sonderfall sind Aschewiesen. Noch ist die Ascheverstreuung in Deutschland nicht sehr etabliert, doch in manchen Bundesländern ist sie bereits möglich. Dann legen die Bestattungsgesetze aber klare Richtlinien fest: Wer möchte, dass die Totenasche nach dem eigenen Ableben verstreut wird, muss die spezielle Bestattungsart und den Bestattungsort zu Lebzeiten schriftlich festlegen. Dafür genügt ein formloses, unterschriebenes Dokument; eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig.

Ferner muss sich der Ausführungsort auf einem Privatgrundstück befinden, der Eigentümer muss eindeutig zustimmen und die Verstreuung darf andere Grundstücke nicht beeinträchtigen. Die verstorbene Person muss jedoch keine besondere Beziehung zu diesem Ort gehabt haben.

Welche Ruhefristen gelten auf deutschen Friedhöfen?

Die Ruhefrist auf Friedhöfen richtet sich stark nach der Bodenbeschaffenheit. Meistens liegt die Frist zwischen 15 und 25 Jahren, doch sie kann unter bestimmten Umständen auf bis zu 40 Jahre steigen – beispielsweise bei sehr lehmhaltigen Böden, die den für natürliche Verwesungsprozesse wichtigen Sauerstoff nur bedingt durchlassen.

Wie genau die Ruhefrist im Bestattungsgesetz geregelt ist, sollten Betroffene frühzeitig beim zuständigen Friedhof erfragen. Ebenso, ob es möglich ist, die Frist zu verlängern – in den meisten Fällen lässt sich das bei Wahlgräbern realisieren, bei Reihengräbern jedoch nicht.

Kann ich eine Grabstätte umbetten lassen?

Wenn Angehörige eine Grabstätte umbetten lassen wollen, können sie das veranlassen, nachdem die Ruhefrist abgelaufen ist. Sollten Sie die Umbettung schon vorher wünschen, müssen Sie sich das behördlich genehmigen lassen. Weil Umbettungen grundsätzlich nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr möglich sind, sollten sich Hinterbliebene rechtzeitig um die Genehmigung kümmern.

Häufige Fragen zum Bestattungsgesetz

Die Bestattungsgesetze können sich bundesweit unterscheiden, weil die meisten Regeln im Ermessen der Länder liegen.

Laut Bestattungsgesetz müssen die nächsten Hinterbliebenen die Beisetzung einer verstorbenen Person realisieren – in chronologischer Reihenfolge sind das vor allem Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner, volljährige Kinder, die Eltern, Geschwister und Großeltern.

Die Kostentragungspflicht gehört nicht zu den Bestattungsgesetzen, sondern ist Teil des im BGB verankerten Erbrechts.

Die durchschnittliche Ruhezeit für eine traditionelle Grabstätte liegt bei mindestens 20 Jahren und für Urnengräber bei mindestens zehn Jahren – hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, sodass sich Betroffene beim jeweiligen Friedhof erkundigen sollten.

Für die erste Überführung des Leichnams vom Sterbeort (zu Hause) ins Bestattungsinstitut oder ins Krematorium gibt es in Deutschland verschiedene (und in Bayern und Bremen gar keine) Fristen, wobei die 36-Stunden-Frist am meisten vorkommt – bundesweit gilt, dass Beisetzungen frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden dürfen, doch auch hier gibt es Sonderregelungen (in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen).

Grundsätzlich müssen mindestens 48 Stunden nach dem Tod vergehen, bis die Einäscherung erfolgen darf – weil vorher immer eine zweite Leichenschau durchgeführt werden muss, kann es auch länger dauern, doch mehr als zehn Tage sind es normalerweise nicht.

Nein, eine Beisetzung ist grundsätzlich nicht an das Bundesland gebunden, in dem eine verstorbene Person zuletzt gemeldet war – eine Ausnahme ist beispielsweise die in Bremen mögliche Ascheverstreuung auf einem privaten Grundstück, denn hier muss der letzte Wohnort laut Bestattungsgesetz im Land Bremen gelegen haben.

Es ist bei allen Todesfällen bedeutend, einen unnatürlichen Sterbegrund eindeutig auszuschließen – weil das bei Feuerbestattungen nachträglich nicht mehr möglich ist, findet vor jeder Einäscherung eine zweite Leichenschau statt.

Die deutsche Friedhofspflicht besagt, dass die Bestattung einer verstorbene Person per Gesetz auf einem dafür vorgesehenen Friedhof stattfinden muss – doch alternative Beisetzungen wie die Seebestattung in der Nord- und Ostsee zeigen, dass auch die Friedhofspflicht einen gewissen Spielraum hat.

Laut Bestattungsrecht können Angehörige die Umbettung einer Grabstätte erst nach der festgelegten Ruhefrist veranlassen – soll sie früher erfolgen, müssen sie eine behördliche Genehmigung einholen.

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