
Feuerbestattung: Ablauf im Überblick
Was ist eine Feuerbestattung?
Das Wichtigste zur Feuerbestattung
- Heutzutage ist die Feuerbestattung die beliebteste Bestattungsform
- Mehr als 70 Prozent aller Beisetzungen in Deutschland sind Feuerbestattungen
- Die Einäscherung ermöglicht viele Arten der Beisetzung, beispielsweise in Urnengräbern, Kolumbarien, Bestattungswäldern oder in der Ost- und Nordsee
- Um eine Feuerbestattung durchzuführen, wird eine unterschriebene Willenserklärung der verstorbenen Person oder der nächsten Angehörigen benötigt
- Sowohl der Ablauf der Feuerbestattung als auch die Gesamtkosten sind flexibel gestaltbar
Was ist eine Feuerbestattung?
Eine Feuerbestattung ist die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen nach der Kremation. Während der Kremation wird der Körper vollständig verbrannt. Dieser Vorgang wird auch als Einäscherung bezeichnet. Die resultierende Asche beträgt etwa fünf Prozent des ursprünglichen Körpergewichts und wird in einer Aschekapsel zur Beisetzung in einer Urne transportiert.
Die Asche kann an verschiedenen Orten beigesetzt werden, darunter:
- Klassisches Urnengrab
- Kolumbarium oder Urnenwand
- Baumgrab
- Seebestattung
Vor einer Kremation muss eine schriftliche Erklärung vorliegen, die Kremationsverfügung. Diese bestätigt, dass die Feuerbestattung dem Wunsch des Verstorbenen entspricht. Sie kann als Bestattungsvorsorge vorliegen oder von einer bestattungspflichtigen Person gegeben werden.
Im Vergleich zu anderen Bestattungsformen sind Feuerbestattungen oft weniger pflegeintensiv und kosteneffizient. Dies liegt an der kompakten Größe des Urnengrabes, was zu reduziertem Grabpflege Aufwand führt und häufig niedrigere Kosten für die Grabnutzung verursacht.
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Feuerbestattung: Ablauf und Kosten
Feuerbestattungen bieten eine individuelle Gestaltungsmöglichkeit. Damit Ihre Bestattungswünsche berücksichtigt werden, empfiehlt es sich, diese nicht im Testament zu verankern, da dieses oft erst nach der Beisetzung geöffnet wird. Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet eine bessere Möglichkeit, die Einzelheiten Ihrer Bestattung verbindlich festzulegen und die Finanzierung abzusichern.
Wie ist der Ablauf einer Feuerbestattung?
Nach einem Todesfall wird der Verstorbene überführt, sobald eine ärztliche Fachkraft die Leichenschau durchgeführt und einen Totenschein ausgestellt hat. Das Bestattungsinstitut kümmert sich danach um die hygienische Totenversorgung. Im Unterschied zur Erdbestattung wird der Verstorbene anschließend in einem Krematorium eingeäschert.
Wie hoch sind die Kosten einer Feuerbestattung?
Die Kosten für Feuerbestattungen variieren stark. Abhängig von der Wahl zwischen Wahlgrab und Reihengrab differieren die Ruheplatzkosten. Friedhofsgebühren können je nach Grabart und Friedhof schwanken.
Andere Bestattungsformen wie Baum- oder Seebestattung haben eigene Preisstrukturen. Auch die Trauerfeier beeinflusst die Endsumme der Feuerbestattung. Für detaillierte Informationen zu den Kosten empfehlen wir unseren Artikel über die Kosten der Feuerbestattung.


Beisetzungsmöglichkeiten einer Urne
Über 70% der Deutschen bevorzugen die Feuerbestattung gegenüber der traditionellen Erdbestattung. Einäscherungen erlauben vielseitige Beisetzungsmöglichkeiten: von Friedhofsurnengräbern bis hin zu Naturbestattungen im Wald oder Meer. Auch die Almwiesenbestattung, Luftbestattung und Diamantbestattung sind in Nachbarländern wie der Schweiz und den Niederlanden zugelassen. Bei der Baumbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Bestattungswald, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Einige Beisetzungsarten, wie die Seebestattung und Baumbestattung, erfordern keine weiteren Grabpflegekosten, da entweder keine feste Grabstelle vorhanden ist oder die Natur die Grabflege übernimmt.


Feuerbestattung in Deutschland: Welche Regeln gelten?
Wie für alle anderen Bestattungsarten gibt es auch für die Feuerbestattung rechtliche Regelungen. Die Gesetzgebung für die Krematorien ist Ländersache – daher können sich die Vorschriften zum Umgang mit einer verstorbenen Person sowie in Bezug auf Fristen und die Überführung je nach Bundesland unterscheiden.
Die zweite Leichenschau
Die Feuerbestattung darf erst nach einer Leichenschau erfolgen – in allen deutschen Bundesländern ist die sogenannte zweite Leichenschau bzw. die amtsärztliche Leichenschau gesetzliche Pflicht. Auf diese Weise soll eine nicht natürliche Todesursache ausgeschlossen werden, da die Feuerbestattung im Nachgang alle möglichen Beweise auf ein kriminelles Delikt vernichtet. Die innere Leichenschau erfolgt direkt im Krematorium.
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Kennzeichnung durch einen Schamottstein
Vor der Feuerbestattung wird der verstorbenen Person eine einmalige Nummer zugewiesen, welche im Einäscherungsverzeichnis vermerkt wird. Diese wird auf einen Schamottstein geprägt, welcher in den Kremationssarg gelegt wird.
Der Stein ist sehr robust: Die sechzig bis neunzig Minuten dauernde Kremation bei bis zu 1.300 Grad Celsius übersteht er unbeschadet. Im Anschluss an den Verbrennungsvorgang werden die Asche und der Stein der Ofenkammer entnommen, verbleibende Knochen in einer Mühle gemahlen und die sterblichen Überreste mitsamt des Steins in eine Aschekapsel gefüllt.
Durch den nummerierten Schamottstein kann die Asche eindeutig der entsprechenden Person zugeordnet werden und eine Verwechslung der sterblichen Überreste ist ausgeschlossen.
Willenserklärung zur Feuerbestattung
Um eine Feuerbestattung durchzuführen, muss eine Willenserklärung der betroffenen Person vorliegen. Die sogenannte Kremationsverfügung kann auch handschriftlich erfolgen. Sie muss in jedem Fall den eindeutigen Wunsch zur Einäscherung beinhalten und unterschrieben sein. Hierfür können Sie auch unser Vorsorgeportal nutzen. Es bedarf keiner notariellen Beglaubigung.
Wenn die Wünsche der verstorbenen Person nicht bekannt sind, müssen sich die Angehörigen für eine Bestattungsform und die Beisetzungsart entscheiden. Die Entscheidungsbefugnis obliegt zunächst dem Ehegatte, dann den Eltern oder Kindern und anschließend den Verwandten 2. Grades. Je nach Bundesland kann die Reihenfolge abweichen.


Sargpflicht
Auch bei einer Feuerbestattung kommt immer ein Sarg zum Einsatz: Da der Verstorbene im Sarg zu einem hohen Prozentsatz aus Wasser besteht, wäre eine Kremation ohne Sarg mit einem zusätzlichen Energieaufwand und dem Einsatz externer Brennstoffe verbunden. Aus diesem Grunde ist ein Kremationssarg notwendig, welcher die Kremierung lediglich durch die Zugabe von heißer Luft und ohne weitere Energiezufuhr ermöglicht.
Feuerbestattung mit Trauerfeier
Eine Kremation ohne darauf folgende Beisetzung ist nicht möglich, da eine Bestattungspflicht in Deutschland besteht. Die Trauerfeier kann üblicherweise vor oder nach der Beisetzung erfolgen und dauert in der Regel 20-30 Minuten. Sie kann individuell nach den Wünschen der verstorbenen Person oder der Hinterbliebenen ausgerichtet werden. Abhängig von den Gegebenheiten erfolgt die Trauerfeier meist in der Trauerhalle oder der Kapelle des Friedhofs, im Abschiedsraum des Krematoriums, in einer Kirche oder in den Räumen des Bestattungsinstitutes.
Feuerbestattung ohne Trauerfeier
Eine Feuerbestattung kann aber auch ohne Trauerfeier stattfinden. Solche Beisetzungen nennen sich in der Regel stille oder anonyme Bestattungen. Sie finden ohne Trauergäste oder maximal im Kreis der engsten Angehörigen statt. Die Entscheidung für eine Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier kann zum Beispiel aus Kostengründen fallen oder etwa, weil kein enges Verhältnis zum oder zur Verstorbenen bestand.
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Welche Vor- und Nachteile bietet eine Feuerbestattung?
Vorteile:
- Vielfältige Beisetzungsoptionen: Im Gegensatz zu regulären Beerdigungen, die hauptsächlich auf Friedhöfen in Wahl- und Reihengräbern stattfinden, ermöglicht die Feuerbestattung eine breite Palette von Beisetzungsoptionen.
- Kosteneffizienz: Obwohl es durch die Kremation und die erforderliche zweite Leichenschau zusätzliche Kosten gibt, ist eine Feuerbestattung insgesamt oft günstiger als eine Erdbestattung. Zusätzlich sind die Folgekosten in der Regel niedriger.
Nachteile:
- Zeitverzögerung: Zwischen dem Zeitpunkt des Todes und der Urnenbeisetzung vergeht mehr Zeit bei einer Feuerbestattung als bei einer Erdbestattung. Dies ist hauptsächlich auf die notwendige Kremation und die zweite Leichenschau zurückzuführen. Infolgedessen kann es mehrere Wochen dauern, bis die Urnenbeisetzung stattfindet.
- Mögliche Untersuchungen: Wenn die zweite Leichenbeschauung auf eine unnatürliche Todesursache hindeutet, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. In Fällen, in denen ein möglicher Suizid, ein Tötungsdelikt oder ein Unfall vermutet wird, werden sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft informiert.
Feuerbestattung - häufig gestellte Fragen
Eine Feuerbestattung bezeichnet verschiedene Formen der Urnenbeisetzung, die im Anschluss an die vollständige Einäscherung – also Verbrennung – des Leichnams erfolgen können: von der klassischen Variante auf einem Friedhof über die oberirdische Bestattung in einer Urnenwand bis hin zur Beisetzung in einem Wald oder im Meer.
Nach der Verbrennung des Leichnams können keine Beweise mehr für eine unnatürliche Todesursache sichergestellt werden. Daher findet vor jeder Kremierung eine amtsärztlich durchgeführte innere Leichenbeschauung statt.
Durchschnittlich dauert die Kremation rund 90 Minuten. Die tatsächliche Dauer der Einäscherung hängt von Faktoren wie dem Körpergewicht der verstorbenen Person und dem Material des Kremationssarges ab.
In Deutschland ist die Verwendung eines Sarges für die Kremation bindend. Die Verwendung eines Sargs ermöglicht die vollständige Einäscherung des Leichnams ohne zusätzlichen Brennstoff – dadurch ist der Energieaufwand deutlich geringer.
Um eine Feuerbestattung durchzuführen, muss eine Willenserklärung der betroffenen Person vorliegen. Die sogenannte Kremationsverfügung kann auch handschriftlich erfolgen. Sie muss in jedem Fall den eindeutigen Wunsch zur Einäscherung beinhalten und unterschrieben sein.
Welche Kosten für eine Feuerbestattung entstehen, ist je nach Bestattungsart und Umfang der Trauerfeier sehr unterschiedlich. Während für eine unbegleitete Seebestattung in der Ostsee nur rund 2.000 Euro anfallen, kann die Beisetzung in einem frei wählbaren Urnengrab auf einem Friedhof rund 4.500 Euro kosten – flexible Posten wie die Ausführung der Urne oder der Umfang der Dekoration können die Kosten entsprechend heben oder senken.



