Sterbefall im Arbeitsumfeld
Der richtige Umgang mit einem Todesfall in der Firma
Der Arbeitsalltag in Unternehmen ist zumeist genau geregelt. Verstirbt ein Kollege und Mitarbeiter, stellt diese Situation allerdings für viele Berufstätige eine Art der Belastung dar, die einen angemessen Umgang erfordert.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kurzform
- Was tun, wenn ein Arbeitskollege verstorben ist?
- Der Arbeitgeber muss vorbereitet sein
- Wie teilt man mit, dass ein Arbeitskollege gestorben ist?
- Umgang mit der Trauer im Unternehmen
- Welche aktive Maßnahmen kann das Unternehmen im Trauerfall treffen?
- Kunden über den Todesfall informieren
- Reaktion der Mitarbeiter
- Rechte und Pflichten
- Was geschieht mit Urlaubstagen und Überstunden?
- Was geschieht beim Tod am Arbeitsplatz?
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Das Wichtigste in Kurzform
- Der Arbeitgeber muss vorbereitet sein, ein Trauerfallplan ist für jedes Unternehmen sinnvoll
- Eine ehrliche, proaktive und transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist wichtig für das Vertrauensverhältnis
- Unternehmen sollten ihren Mitarbeitenden einen Abschied vom Verstorbenen ermöglichen
- Oftmals können ausgebildete Krisenteams für Todesfälle im Arbeitsumfeld für emotionale Unterstützung sorgen
Was tun, wenn ein Arbeitskollege verstorben ist?
Die Mitteilung über den Todesfall eines Mitarbeiters ist für viele Berufstätige – einschließlich der Vorgesetzten und der Geschäftsführung – eine große emotionale Belastung und Herausforderung, welche viel Feingefühl erfordert. Innerhalb und auch außerhalb der Firma, beispielsweise mit den Angehörigen, kann ein Fehlverhalten des Unternehmens nicht nur betriebswirtschaftlich unangenehme Folgen nach sich ziehen. Es stellt sich die Frage, wie man am besten mit dem Tod eines Mitarbeiters umgeht.
Der Arbeitgeber muss vorbereitet sein
Als Unternehmen sollte man stets auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, das gilt auch für den Todesfall eines Arbeitnehmers. Ein Trauerfallplan hilft allen Beteiligten in der Firma, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und Unsicherheiten zu beseitigen. Hierbei sind möglichst alle Fragen abzuklären, auch kritische wie etwa kulturelle und religiöse Besonderheiten. Eine sinnvolle Maßnahme in diesem Bereich kann auch eine Schulungsmaßnahme für Trauerfälle in der Firma sein. Auch für den Fall, dass ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz stirbt, sollte ein entsprechender Plan entwickelt werden. Das gilt nicht nur für Unternehmen, die statistisch gesehen häufiger mit Todesfällen von oder Gewalttaten an Mitarbeitenden konfrontiert sind, wie beispielsweise Banken oder Tankstellen.
Wie teilt man mit, dass ein Arbeitskollege gestorben ist?
Der Todesfall eines Mitarbeiters spricht sich in der Regel schnell im Unternehmen herum. Dennoch sollten Geschäftsführung und Vorgesetzte als Informationsknotenpunkt fungieren und die Bekanntgabe im Todesfall eines Mitarbeiters aktiv in die Hand nehmen. Je nach Größe des Unternehmens kann es hier unterschiedliche Mittel geben. Eine persönliche Ansprache ist jedoch durchaus empfehlenswert, bei größeren Unternehmen zum Beispiel zumindest durch den Vorgesetzten in der betroffenen Abteilung. Wir raten von einem lediglichen Aushang zum Todesfall eines Mitarbeiters ab, da dies dem Anlass nicht gerecht würde.
Ist eine Versammlung vor Ort nicht möglich, sollte sie idealerweise online via Videokonferenz organisiert werden. Ist auch dies nicht umsetzbar, ist eine im Wortlaut würdige Rundmail eine Alternative. Die offene Informationspolitik betrifft auch einen eventuellen neuen Mitarbeiter, der den verstorbenen Kollegen ersetzt. Hier gilt es, durch ausreichendes Informieren Konfliktpotenziale zu vermeiden.

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Umgang mit der Trauer im Unternehmen
Jede Person geht anders mit einem Todesfall eines Mitarbeiters um. Beim Management ist daher Fingerspitzengefühl beim Umgang der Mitarbeiter gefragt. Vorübergehende Minderleistungen in der Firma oder Ausfälle einzelner Mitarbeiter nach dem Sterbefall sind nicht unwahrscheinlich. Aber auch das andere Extrem – Mitarbeitende, die sich in ihre Arbeit stürzen – gilt es zu vermeiden.
Welche aktive Maßnahmen kann das Unternehmen im Trauerfall treffen?
Die Firma kann auch Maßnahmen ergreifen, aktiv die Trauerbewältigung zu fördern. Ein Ansatz ist, die Gemeinsamkeit auch im Trauerfall zu stärken. Eine interne Gedenkversammlung ist eine gute Möglichkeit, sich des verstorbenen Kollegen zu erinnern. Auch ein Betriebsausflug kann eine gute Möglichkeit der Trauerunterstützung sein – beispielsweise zu einem Ort, an dem sich die Mitarbeiter häufiger getroffen haben oder zu einem Ziel, das dem Verstorbenen in irgendeiner Form wichtig war. Selbstverständlich sollten zudem die Mitarbeiter für die Beisetzung freigestellt werden.
Auch gegenüber den Hinterbliebenen die Anteilnahme des Unternehmens zu zeigen, sollte selbstverständlich sein. Neben der direkten Beileidsbekundung der Firma gegenüber den Hinterbliebenen – beispielsweise per Kranz, Spende und Beileidskarte – ist nach Rücksprache mit den Angehörigen eine Traueranzeige des Unternehmens für den Kollegen oder ein Nachruf in der Zeitung beziehungsweise eventuell auf der Homepage angebracht. Weitere Maßnahmen können ein Kondolenzbuch und ein Erinnerungsplatz im Unternehmen sein.
Kunden über den Todesfall informieren
Bestand aktiver oder regelmäßiger Kontakt zu Stammkunden oder Geschäftspartnern, ist es sinnvoll, auch diesen eine Mitteilung über den Todesfall des Mitarbeiters zukommen zu lassen. Die Mitteilung sollte idealerweise nicht nur über den Tod des entsprechenden Mitarbeiters informieren, sondern eine klare Nachfolge benennen. So sind die Verantwortlichkeiten geklärt und Kunden beziehungsweise Partner haben zudem Zeit, die Nachricht zu verarbeiten und – je nach Geschäftsbeziehung – ein entsprechendes Beileidsschreiben an die Hinterbliebenen zu richten. Die Information über den Tod eines Mitarbeiters an Kunden oder Geschäftspartner kann üblicherweise postalisch oder per förmlicher E-Mail erfolgen. Enge, langjährige und besonders vertraute Geschäftspartner können auch in einem persönlichen Gespräch informiert werden.
Reaktion der Mitarbeiter
Jeder reagiert anders auf den Tod einer ihm bekannten Person, das gilt natürlich auch, wenn ein Kollege gestorben ist. Wie auf den Tod eines Kollegen reagiert wird, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem das persönliche Verhältnis der Mitarbeiter mit dem Verstorbenen, die Todesursache wie auch die individuelle Strategie der Trauerbewältigung. Das Unternehmen muss im Trauerfall all diesen Reaktionen Rechnung tragen können. In kritischen Fällen kann auch die Hilfe von Krisendiensten oder der Seelsorge in Anspruch genommen werden.
Rechte und Pflichten
Mit der Mitteilung über den Todesfall eines Mitarbeiters endet das Arbeitsverhältnis. In vielen Fällen können Hinterbliebene beziehungsweise Erbberechtigte einen Anspruch auf einen Anteil des Monatsgehalts, eine Auszahlung der Urlaubstage sowie der Überstunden erheben. So muss der Arbeitgeber bei dem Tod eines Mitarbeiters beispielsweise das erarbeitete Gehalt vom Zeitpunkt der letzten Lohnabrechnung bis zum Todestag anteilig an die Erben auszahlen.
Was geschieht mit Urlaubstagen und Überstunden?
Mit dem Tod eines Angestellten erlöschen der Urlaubsanspruch sowie angesammelte Überstunden in der Regel nicht. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Hinterbliebene ein Recht darauf haben, sich die übrigen Urlaubstage ihres verstorbenen Angehörigen auszahlen zu lassen. Gleiches gilt für möglicherweise angesammelte Überstunden. Auch diese können Erben sich auszahlen lassen.
Was geschieht beim Tod am Arbeitsplatz?
Selten passiert es, dass es einen Todesfall auf der Arbeit gibt – sei es in Form eines Arbeitsunfalls oder anders begründet. Oftmals ist der Schock besonders groß, wenn ein Kollege am Arbeitsplatz verstorben ist.
In der Regel gibt es nach einem plötzlichen Todesfall auf der Arbeit eine Erstversorgung Polizei und Feuerwehr beziehungsweise Rettungsdienst. Danach ist es sinnvoll, ein Kriseninterventionsteam zu Rate zu ziehen und sich entsprechende professionelle Unterstützung einzuholen. Auch bei einem Todesfall am Arbeitsplatz ist die offene Information über den Tod des betroffenen Mitarbeiters das A und O. Nicht selten kommt es vor, dass über den Tod eines Kollegen am Arbeitsplatz aus einer Art Schockstarre heraus erst einmal geschwiegen wird. Auch hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, um aktiv das Gespräch zu ermöglichen und gegebenenfalls Hilfestellungen anzubieten. Nur, wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden ehrlich und transparent über den Tod ihres Kollegen informieren, können Ängste oder gar Gerüchte vermieden werden.
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