Bestattungspflicht für Verwandte
Kein Kontakt – Muss ich die Bestattung planen und bezahlen?
Ich wurde vom Ordnungsamt über den Tod eines Verwanden informiert, zu dem ich keinen Kontakt hatte. Muss ich die Bestattung durchführen?
Inhaltsverzeichnis
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In einem Bestattungshaus ist Arbeitsalltag geprägt vom Umgang mit Menschen, die sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Sie haben einen Elternteil oder gar beide verloren. Andere müssen sich von den Großeltern verabschieden, denen Sie besonders nahestanden. Wir sprechen mit Eltern, die Ihr Kind an Krankheit verloren haben oder haben Kontakt zu Menschen, deren Lebenspartner durch einen Unfall aus Ihrem Leben gerissen wurde.
Häufig jedoch erreichen uns Anfragen, bei denen die bestattungspflichtige Person Jahre oder gar Jahrzehnte keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte.
In diesen Fällen erreichen die Hinterbliebenen Nachrichten vom Tod eines Angehörigen in Form eines Briefs, zumeist vom Ordnungsamt. Dieses ist bei Todesfällen ohne direkt ersichtlichen Bestattungspflichtigen damit betraut, etwaige Bestattungspflichtige ausfindig zu machen.
Die ordnungsamtliche Bestattung
Dieser Prozess wird in Deutschland vom Gesundheitsamt angeordnet, welches den Auftrag an das Ordnungsamt gibt, Bestattungspflichtige ausfindig zu machen, wenn diese zunächst unbekannt sind und keine Bestattungsvorsorge vorhanden ist. Das Gesundheitsamt selbst wird dabei von der Polizei informiert, welche die notwendige Sterbefallanzeige vornimmt, wenn eine Person unbekannt oder alleine in Ihrer Wohnung aufgefunden wird. Das Ordnungsamt versucht nun, binnen einer Frist von 10 Tagen Bestattungspflichtige zu finden.
Sollte das Ordnungsamt nicht in der Lage sein, einen zur Bestattung verpflichteten zu finden, so erfolgt eine ordnungsamtliche Bestattung. Bei dieser erfolgt eine einfach gehaltene, pietätvolle und anonyme Erd- oder Feuerbestattung, deren Kosten vom Staat übernommen werden.
Für Menschen, die so über den Tod eines Angehörigen informiert werden, steht die Kostentragungspflicht gemäß Bestattungsgesetz ins Haus. Dies bedeutet, die Angehörigen stehen in der Pflicht, sich um die ordnungsgemäße Beisetzung zu kümmern, diese zu veranlassen – und die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

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In wenigen Schritten können Sie mit mymoria eine würdevolle und dennoch günstige Bestattung planen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Planung und Organisation, sondern auch bei den bürokratische Angelegenheiten.
Was sagt das Bestattungsgesetz?
Das Bestattungsgesetz sieht hierbei nicht vor, dass ein Mindestmaß an Vertrautheit oder Kontakt geherrscht haben muss, bevor der Tod eingetreten ist. Das bloße Verwandtschaftsverhältnis definiert hier die Kostentragungs- und Bestattungspflicht. Sollte die ordnungsamtliche Bestattung bereits erfolgt oder zumindest in die Wege geleitet sein, entbindet dies die Hinterbliebenen nicht davon, die Kosten hiervon übernehmen zu müssen. Es verbleibt der Trost, dass die Gemeinden grundsätzlich angehalten sind, ordnungsamtliche Bestattungen möglichst kostengünstig durchzuführen, sodass zumindest keine exorbitant hohen Summen entstehen sollten. Denn auch nach bereits erfolgter Bestattung durch das Ordnungsamt müssen die hierbei entstandenen Kosten übernommen werden.
Diese Kostentragungspflicht ist zudem unabhängig davon, ob etwa ein Erbe angenommen wird oder dieses ausgeschlagen wurde – das heißt, die Hinterbliebenen sind immer verpflichtet, die Kosten der Beisetzung zu tragen, selbst wenn das Erbe abgelehnt wird. Sollten die finanziellen Mittel nicht für eine Bestattung ausreichend sein und keine Sterbegeldversicherung vorhanden sein so kann natürlich auch bei der Bestattung einer verstorbenen Person, zu der kein Kontakt bestand, der Antrag auf eine Sozialbestattung gestellt werden. Nach Prüfung durch das Sozialamt übernimmt dieses dann spezifische Kosten (etwa die Kremation der Beisetzung.
Kostengünstige Bestattungen für Menschen, zu denen man keinen Kontakt hatte
In Situation, in denen eine eigentlich unbekannte Person oder eine solche zu der man kein emotionales oder positives Verhältnis hatte beigesetzt werden muss, ist die Frage nach der kostengünstigsten Bestattung dabei nicht pietätlos. Wir als digitales Bestattungshaus, das an den Markt getreten ist die Preisgestaltung transparent zu gestalten, sind dabei der ideale Ansprechpartner, um die kostengünstigste, pietätvolle Bestattung für Sie zu organisieren. Dabei können wir eine vollumfängliche Bestattung inklusive der Beisetzung in einer kostengünstigen anonymen Grabstelle planen und durchführen. Das über unsere Webseite erstellte Angebot ist auch geeignet, um beim jeweils zuständigen Sozialamt eingereicht zu werden. So helfen wir, eine Bestattung durchzuführen, die den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, geschmackvoll und pietätvoll durchgeführt wird und die teilweise vom Sozialamt übernommen werden kann.
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