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Bestattungsvorsorge – So planen Sie richtig

Die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge

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Mit einer Bestattungsvorsorge treffen Menschen zu Lebzeiten Vorkehrungen für die Organisation und Finanzierung der eigenen Beisetzung. Dadurch realisieren sie ihre persönlichen Wünsche und entlasten Hinterbliebene maßgeblich.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Bestattungsvorsorge

  • Mit einer Bestattungsvorsorge organisieren Menschen die eigene Beisetzung zu Lebzeiten
  • Ort und Ablauf der Bestattung können selbst bestimmt werden
  • Vorsorgende entlasten ihre Hinterbliebenen sowohl emotional als auch finanziell
  • Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung gehören zur Vorsorge
  • Es ist wichtig, die Inhalte der Bestattungsvorsorge von denen des Testaments zu trennen

Warum ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?

Viele Menschen haben konkrete Vorstellungen, wo und wie ihre eigene Bestattung ablaufen soll. Daher ist es sinnvoll, die eigene Beisetzung oder Beerdigung zu Lebzeiten zu planen. Je nach Art der Vorsorge klären Sie entweder die organisatorischen, die finanziellen oder beide Aspekte und halten diese offiziell in einem Bestattungsvorsorgevertrag fest. Darüber hinaus entlastet eine Bestattungsvorsorge die Angehörigen, die dadurch eine klare Vorgabe erhalten, wie die Beisetzung ablaufen soll.

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Finanzielle Absicherung durch Bestattungsvorsorge

Eine Bestattung ist mit Bestattungskosten verbunden, deren Höhe sich je nach Art und Umfang unterscheidet. Um sicherzustellen, dass Ihre Bestattungswünsche im Sterbefall umsetzbar sind, können Sie zu Lebzeiten finanziell vorsorgen. Durch eine Bestattungsvorsorge müssen Ihre Hinterbliebenen nicht mit ihrem persönlichen Geld in Vorleistung treten. Zudem entfällt die oft brisante Klärung, wer welche Kosten übernimmt – zum Beispiel innerhalb der Nachkommenschaft.

Da eine Bestattung nicht nur die eigentliche Beisetzung umfasst, sollten betroffene Personen bei der finanziellen Planung alle potenziellen Kostenpunkte berücksichtigen – passende Beispiele sind der zusätzliche Abschied vom verstorbenen Menschen in Form einer Aufbahrung oder feierliche Ausgestaltungen wie eine bestimmte Trauerrede. Grundsätzlich sollte sich der Umfang der finanziellen Absicherung an den Kosten orientieren, die in der Beratung zur Bestattungsvorsorge beim Bestatter besprochen wurden. Allerdings empfiehlt es sich, dass die Bestattungsvorsorge darüber hinausgeht, um zukünftigen Preisanpassungen und einer etwaigen Inflation entgegenzuwirken.

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Eigene Bestattung regeln und Hinterbliebene entlasten

Der Tod eines Menschen stellt für die Angehörigen in der Regel eine emotional stark belastende Ausnahmesituation dar, in der sie sich lieber auf die Trauerbewältigung als auf organisatorische und finanzielle Themen konzentrieren möchten. Die Bestattungsvorsorge kann hinterbliebene Menschen in der herausfordernden Situation entlasten, weil wichtige Fragen bereits geklärt sind.

Wenn Familien zu Lebzeiten nie über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Bestattung sprechen, können Angehörige nur vage vermuten, ob die verstorbene Person eine traditionelle Beerdigung auf einem Friedhof oder beispielsweise eine naturnahe Wald- oder Seebestattung vorziehen würde. Das Gefühl, dem geliebten Menschen nicht die gewünschte letzte Ruhe zu bescheren, kann sehr belastend sein. Eine Beerdigungsvorsorge oder die vorsorgliche Regelung einer alternativen Beisetzung verhindert diese Unsicherheit.

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Formen der Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge umfasst drei Aspekte:

Eine Bestattungsverfügung regelt die Organisation der Beisetzung. Der Vorsorgevertrag setzt darauf auf und plant darüber hinaus den finanziellen Teil, während die Sterbegeldversicherung die zukünftigen Kosten bereitstellt – die Versicherung hält die organisatorischen Regelungen nicht formal fest.

Wie läuft die organisatorische Vorsorge der Bestattung ab?

Eine Bestattungsverfügung bestimmt frühzeitig, an welchem Ort und in welcher Form die eigene Beisetzung erfolgen soll. Darüber hinaus enthält die willentliche Erklärung alle relevanten Informationen zum Ablauf sowie zur Trauerfeier und definiert dazugehörige Programmpunkte wie die musikalische Begleitung auf Wunsch bis ins kleinste Detail.

Nach Möglichkeit müssen Hinterbliebene die verschriftlichten und ausdrücklichen Wünsche einer verstorbenen Person bei der Bestattungsplanung beachten. So gewährleistet die Verfügung innerhalb der Bestattungsvorsorge, dass die eigene Beisetzung den persönlichen Vorstellungen entspricht – zumindest theoretisch, denn die praktische Umsetzung hängt von der finanziellen Realisierbarkeit ab. Um auch diese zu garantieren, sollte die Bestattungsvorsorge idealerweise auch finanziell abgesichert werden.

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Was ist der Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet mehr als nur eine finanzielle Absicherung. Er ist ein Zeichen von Vorausschau und Verantwortung, das sicherstellt, dass Ihre individuellen Beisetzungswünsche genau nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden.

Wenn Sie einen solchen Vertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließen, treffen Sie eine verbindliche Regelung, die nach geltendem Recht auch über Ihren Tod hinaus Bestand hat.

Das bedeutet: Ihre Hinterbliebenen haben die Gewissheit, dass alles genau so geregelt ist, wie Sie es sich gewünscht haben. Sie können den Vertrag nicht ändern und sind somit von schwierigen Entscheidungen entlastet.

Innerhalb des Bestattungsvorsorgevertrags besteht die Möglichkeit, spezifische Leistungen des Bestattungsunternehmens bereits zu Lebzeiten festzulegen. Es ist jedoch ratsam, nicht direkt per Vorkasse zu bezahlen. Stattdessen empfehlen wir, das Geld auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Dieses spezielle Konto bietet den Vorteil, dass Angehörige im Todesfall direkten Zugriff darauf haben. Und es gibt noch einen weiteren wichtigen Aspekt: Sollte das Bestattungsinstitut unerwartet insolvent werden, ist Ihr Geld auf einem Treuhandkonto sicher und vor Verlust geschützt.

Mit der Bestattungsvorsorge geben Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren Angehörigen ein Stück Sicherheit und Klarheit in einer emotional herausfordernden Zeit. Es ist eine Investition in einen würdevollen Abschied, der Ihrem Leben und Ihren Werten gerecht wird.

Wie funktioniert die Sterbegeldversicherung?

Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist ein wichtiger Teil des Bestattungsvorsorgevertrags, um die Kosten einer Beisetzung zu sichern. Diese besondere Form der Kapitallebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene finanziell zu entlasten. Die versicherte Person zahlt zu Lebzeiten monatliche Beiträge in die Sterbegeldversicherung ein und im Todesfall erhalten die Angehörigen die angesparte Summe, um die Bestattungskosten zu decken. Häufig ist es auch möglich, sich das summierte Geld in Raten als eine Art Rente auszahlen zu lassen.

Es ist wichtig, den benötigten finanziellen Umfang vorab exakt zu prüfen, denn neben den Kosten für die Bestattung fallen gegebenenfalls auch Friedhofsgebühren und Pflegekosten für eine Grabstelle an – all das sollten betroffene Personen im Rahmen ihrer Bestattungskostenvorsorge bedenken.

Gern helfen wir Ihnen, die zu erwartenden Kosten für Ihre gewünschte Bestattung zu ermitteln und Ihre persönlichen Pläne formal festzuhalten. Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen zu einer Sterbegeldversicherung oder zur Bestattungsvorsorge haben.

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Finanzielle Bestattungsvorsorge: Weitere Möglichkeiten

Es hat viele Vorteile, wenn Sie beispielsweise Ihre eigene Beerdigung planen und bezahlen. Gleiches gilt für alle anderen Beisetzungen – von der Feuerbestattung bis hin zur See- und Baumbestattung. Wichtig ist, dass Sie genau wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Beisetzungs- oder Beerdigungskosten zu Lebzeiten zu bezahlen.

Was ist eine Sterbekasse?

Die spezielle Bestattungsvorsorge ersetzt das gestrichene Sterbegeld und ist auch unter den Begriffen Grabkasse, Totenlade, Sterbelade oder Begräbniskasse bekannt. Sie gleicht einer Lebensversicherung und deckt die Bestattungskosten ab. Im Todesfall erhalten die rechtmäßig Erbenden das Sterbegeld aus dem Bestattungsfonds. Alternativ wird es an die Person ausgezahlt, die dafür zuständig ist, die Beisetzung zu beauftragen. Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, führt die Sterbekasse die Bestattung auch selbst durch. Teilweise werden die Sterbegelder aus betrieblichen Sterbekassen großer Firmen, Gewerkschaften oder aus Sterbegeldgemeinschaften einzelner Kirchengemeinden ausgezahlt.

Lebens- statt Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Bestattungsvorsorge ist die Lebensversicherung. Ähnlich zur Sterbekasse wird die herkömmliche Lebensversicherung lebenslang abgeschlossen und im Sterbefall ausgezahlt. Darunter fallen alle Versicherungen, die existenzielle Risiken wie den Tod beziehungsweise die Invalidität absichern oder der privaten Altersvorsorge dienen. Die Lebensversicherung unterscheidet sich jedoch durch die Höhe der Versicherungssumme: Während die Sterbegeldversicherung nur die Bestattungskosten abdeckt, fällt der Betrag einer Lebensversicherung in der Regel wesentlich höher aus.

Die Hinterbliebenenrente als Bestattungsvorsorge

Die Hinterbliebenenrente ist eine indirekte Bestattungsvorsorge, die Hinterbliebene als Ausgleich zum Unterhaltsverlust finanziell absichern kann. Entsteht für Familienangehörige im Todesfall ein Unterhaltsverlust, wird dieser durch die gesetzliche Hinterbliebenenrente beglichen. Renten aufgrund eines Todesfalls sind in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt und teilen sich folgendermaßen auf:

  • Halb- und Vollwaisenrente
  • Erziehungsrente
  • Witwer- und Witwenrente

Die Hinterbliebenenrente ersetzt den Unterhalt der verstorbenen Person, aus deren Versicherung die Renten hier stammen. Eine Ausnahme ist die Erziehungsrente, die von der Versicherung der überlebenden Person übernommen wird.

Warum ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Eine weitere Möglichkeit zur Bestattungsvorsorge stellt die Ermächtigung einer Bankvollmacht dar. Mit einer Kontovollmacht erteilen Kontoinhabende einer bestimmten Person die vollumfängliche Kontrolle über das eigene Konto, falls sie versterben. Grundsätzlich treten nur die Kontoinhabenden als Gläubiger auf und verfügen über umfassende Rechte – im plötzlichen Todesfall kann das Kreditinstitut ein Konto daher bis zur Klärung der Erbfolge sperren. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine Bankvollmacht einzurichten – so können Angehörige nach einem Sterbefall im Sinne der finanziellen Bestattungsvorsorge direkt auf das Konto zugreifen.

Sterbegeld als Bestattungsvorsorge: Besondere Regeln

Die gesetzliche Krankenversicherung hat im Todesfall einer versicherten Person bis zum Ende des Jahres 2003 ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Nach Reformen zählt das Sterbegeld jedoch nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und dient somit nicht mehr als Möglichkeit zur Bestattungsvorsorge.

Anders verhält es sich bei Hinterbliebenen einer verstorbenen Person mit einem Beamtenstatus, denn sie erhalten laut Beamtenversorgungsgesetz nach wie vor ein Sterbegeld in Höhe der doppelten Dienstbezüge.

Auch Arbeitnehmende haben Anspruch auf Sterbegeld, sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Unter bestimmten Umständen kann auch die Unfallversicherung ein Sterbegeld auszahlen, wenn das Ableben beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erfolgt.

Bestattungsvorsorge - häufige Fragen

Die Bestattungsvorsorge sichert den Ablauf der eigenen Beisetzung nach den persönlichen Wünschen sowohl organisatorisch als auch finanziell. Dazu gehören die Bestattungsverfügung, der Vorsorgevertrag und die Sterbegeldversicherung.

Den Bestattungsvorsorgevertrag schließen Sie direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab. Das Dokument bildet den finanziellen Rahmen zu den in der Bestattungsverfügung genannten Beisetzungswünschen.

Ja, manche Grabstellen können schon zu Lebzeiten bezahlt und somit reserviert werden. Darüber hinaus haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Bestattungswünsche frühzeitig finanziell abzusichern – beispielsweise über eine Sterbegeldversicherung.

Neben der Sterbegeldversicherung können Sie zu Lebzeiten zum Beispiel die Sterbekasse nutzen oder eine Lebensversicherung abschließen. Es kann auch sinnvoll sein, einer angehörigen Person eine Bankvollmacht zu erteilen, sodass diese im Sterbefall auf das Konto zugreifen kann.

Nein, eine Bestattungsvorsorge sollte immer unabhängig vom Testament erfolgen, das oft erst nach einer Beisetzung geöffnet wird. Die Bestattungsvorsorge – speziell die Verfügung – enthält jedoch Informationen, die für die Durchführung der Bestattung relevant sind und dementsprechend vorher einsehbar sein müssen.

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