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Vorsorgevollmacht: Begriffserklärung, Inhalt & Gültigkeit

Vorsorgevollmacht – darauf sollten Sie achten

Aktualisiert am 21. August 2023

Lesezeit: 7 Minuten

Hier geht’s um:
Mit einer Vorsorgevollmacht gehen Sie sicher, dass Ihr eigener Wille jederzeit berücksichtigt wird, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr frei über Ihr eigenes Leben bestimmen können. Wir erklären den Begriff und beantworten alle Fragen.

Das Wichtigste zur Vorsorgevollmacht

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Menschen vertretungsberechtigte Personen
  • Das sichert ihren Willen auch, wenn sie körperlich oder geistig nicht entscheidungsfähig sind
  • Bevollmächtigt können Verwandte, Freunde, Pflegende und andere natürliche Personen sein
  • Von medizinisch bis finanziell: Die betroffenen Bereiche sind grundsätzlich frei wählbar
  • Eine Vorsorgevollmacht bedarf keiner bestimmten Form und kann handgeschrieben sein
Inhaltsverzeichnis
  1. Vorsorgevollmacht: Begriffserklärung
  2. Vorsorgevollmacht: Inhalt und Gültigkeit

Vorsorgevollmacht: Begriffserklärung

Um die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht zu verstehen, muss die relevante Situation klar sein. Krankheiten und Unfälle können dazu führen, dass Menschen den eigenen Willen nicht mehr äußern können – zum Beispiel, wenn sie im Koma liegen. Doch auch bei Bewusstsein kann ein solches Szenario eintreten, wenn es die geistige Verfassung beispielsweise durch eine Demenz nicht mehr zulässt, dass man rationale Entscheidungen trifft.

Wer bestimmt dann über Ihr Leben? In dem Fall obliegt es dem ärztlichen Fachpersonal oder den Angehörigen, in Ihrem Sinne zu entscheiden und Ihre Interessen zu vertreten.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Nach geltendem Recht bevollmächtigt die Vorsorgevollmacht einen Menschen dazu, in bestimmten Situationen alle oder einzelne Entscheidungen für die vollmachtgebende Person zu treffen. Ein mögliches Vorsorgevollmacht-Beispiel: Die bevollmächtigte Person muss entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen wann eingeleitet und unterlassen werden sollen. Da Menschen jeden Alters in eine solche Lage geraten können, handelt es sich nicht um eine reine Altersvollmacht. Zudem ist die Vorsorgevollmacht nicht mit der Betreuungs- oder Verfügungsvollmacht zu verwechseln.

Vorsorgevollmacht: Begriffserklärung

Um die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht zu verstehen, muss die relevante Situation klar sein. Krankheiten und Unfälle können dazu führen, dass Menschen den eigenen Willen nicht mehr äußern können – zum Beispiel, wenn sie im Koma liegen. Doch auch bei Bewusstsein kann ein solches Szenario eintreten, wenn es die geistige Verfassung beispielsweise durch eine Demenz nicht mehr zulässt, dass man rationale Entscheidungen trifft.

Wer bestimmt dann über Ihr Leben? In dem Fall obliegt es dem ärztlichen Fachpersonal oder den Angehörigen, in Ihrem Sinne zu entscheiden und Ihre Interessen zu vertreten.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Nach geltendem Recht bevollmächtigt die Vorsorgevollmacht einen Menschen dazu, in bestimmten Situationen alle oder einzelne Entscheidungen für die vollmachtgebende Person zu treffen. Ein mögliches Vorsorgevollmacht-Beispiel: Die bevollmächtigte Person muss entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen wann eingeleitet und unterlassen werden sollen. Da Menschen jeden Alters in eine solche Lage geraten können, handelt es sich nicht um eine reine Altersvollmacht. Zudem ist die Vorsorgevollmacht nicht mit der Betreuungs- oder Verfügungsvollmacht zu verwechseln.

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Welchen Vorteil hat eine Vorsorgevollmacht?

Wer sicherstellen möchte, dass der persönliche Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn dieser nicht mehr geäußert werden kann, sollte frühzeitig eine Vorsorgevollmacht abgeben. Der große Vorteil liegt darin, unabhängig vom körperlichen und geistigen Zustand die eigene Selbstbestimmung zu sichern. Das schließt auch die Wahl der vertretungsberechtigten Person ein, denn im Zweifel legt das Betreuungsgericht die gesetzliche Zuständigkeit fest. Darüber hinaus entlastet eine Vorsorgevollmacht die Angehörigen, da es klare Vorgaben gibt, die dem Willen der betroffenen Person entsprechen – das kann die oft emotionale Situation erleichtern.

Wer kommt als bevollmächtigte Person infrage?

Meist treten in einer Vorsorgevollmacht die Lebenspartner, Verwandten oder Freunde als Bevollmächtigte auf – typisch ist die Versorgungsvollmacht für Eltern, beispielsweise die Vollmacht für die Mutter seitens der Tochter. Auch Betreuende und Pflegende werden nicht selten als Bevollmächtigte eingesetzt. Damit die vorsorgende Person nahezu sicher sein kann, dass die wichtige Befugnis nicht missbraucht wird, sollte die Grundvoraussetzung für die Nennung einer bevollmächtigten Person tiefes Vertrauen sein. Allerdings müssen Menschen für eine Versorgungsvollmacht bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen rechtsfähig, geschäftsfähig und volljährig sein, im Entscheidungsfall vor Ort erscheinen und sich ausweisen können sowie uneingeschränkt handlungsfähig sein.

Viele denken, dass enge Familienangehörige automatisch dazu berechtigt sind, in Notsituationen über den Behandlungsverlauf von Verwandten zu entscheiden – dass die Vorsorgevollmacht zum Beispiel ungefragt an die Kinder geht. Doch so einfach ist es nicht, denn für solche weitreichenden Entscheidungen ist eine ausdrückliche Bevollmächtigung in Form einer Vorsorgevollmacht zwingend erforderlich.

Vorsorgevollmacht: Wie viele Personen sind möglich?

Grundsätzlich können auch mehrere Menschen als entscheidungsbefugte Bevollmächtigte eintreten, wenn sie im Dokument genannt werden. Das hat Vor- und Nachteile: Zum einen verteilt sich die Entscheidungslast auf mehrere Schultern, was auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass eine bevollmächtigte Person zeitnah zur Stelle ist. Zum anderen kann es trotz klarer Angaben in der Vorsorgevollmacht zu Meinungsverschiedenheiten kommen.

Es ist auch möglich, exakte Zuständigkeiten zu definieren. Ein Beispiel: Die Vollmacht für Eltern mehrerer Kinder kann bestimmen, dass ein Kind die finanziellen und das andere die medizinischen Fragen klären soll. Solche Details sollte die sogenannte Innenverhältnisregelung enthalten. Darin stehen genaue Details, die Dritte wie Banken und Krankenhäuser nicht einsehen dürfen.

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Vorsorgevollmacht: Inhalt und Gültigkeit

Es gibt keine formalen Vorgaben, doch wir empfehlen Ihnen, behördliche Formulare oder Vorlagen der Justizministerien der jeweiligen Länder zu verwenden. Nur so können Sie kritische oder sogar ungültige Formulierungen konsequent vermeiden – ungenaue oder fehlerhafte Inhalte könnten nämlich dazu führen, dass die Vollmacht im Rechtsverkehr unwirksam ist.

Zum Beispiel bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine vierseitige Vorlage für die Vorsorgevollmacht und empfiehlt, sie zwei- oder mehrfach auszudrucken, um das Verlustrisiko zu reduzieren.

Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Eine Vorsorgevollmacht ist an keine feste Form gebunden und kann auch ein handschriftliches Dokument sein – daher müssen Sie eine Vorsorgevollmacht nicht offiziell beantragen. Während vollmachtgebende Personen das Dokument unterzeichnen müssen, ist von den Bevollmächtigten keine Unterschrift nötig. Dennoch ist eine vorherige Absprache immer sinnvoll. Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht ist die Volljährigkeit der vorsorgenden Person. Außerdem sollte das Papier allgemeine Daten, persönliche Angaben und konkrete Bestimmungen enthalten.

Diese Informationen sollten Vorsorgevollmachten beinhalten:

  • Klare Überschrift zur eindeutigen Kennzeichnung
  • Erstellungsdatum und Erstellungsort
  • Name der vollmachtgebenden und bevollmächtigten Person
  • Adresse der vollmachtgebenden und bevollmächtigten Person
  • Geburtsdatum der vollmachtgebenden und bevollmächtigten Person
  • Bestimmung von Handlungen für konkrete Situationen
  • Unterschrift der vollmachtgebenden Person

Besonders sensibel ist der vorletzte Punkt, denn die Regelungen in der Vorsorgevollmacht sind nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes nur dann bindend, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen konkret genannt sowie Krankheiten, Behandlungssituationen und alle sonstigen Geltungsbereiche unmissverständlich beschrieben werden. Folgende Aspekte sind unter anderem denkbar:

  • Medizinisches
  • Pflege
  • Wohnung
  • Vermögensrechte
  • Grundbesitz
  • Persönliches

Oft besteht das Dokument aus einer Außen- und einer Innenverhältnisregelung. Erstere ist auch für Dritte einsehbar, während die Innenverhältnisregelung nur von bevollmächtigten Personen eingesehen werden kann. Darüber hinaus sollte eine Vorsorgevollmacht zwischen schwerer Krankheit und kurzfristiger Handlungsunfähigkeit der vollmachtgebenden Person unterscheiden.

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden und ist so lange gültig, bis sie der bevollmächtigten Person wieder entzogen oder allgemein aufgelöst wird. Um nach der Auflösung einen Missbrauch im Entscheidungsfall zu vermeiden, sollte die vorsorgende Person die sofortige Aushändigung des Dokuments veranlassen. Auf natürlichem Weg endet die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht, wenn die betroffene Person verstirbt. Es ist aber auch möglich, explizit zu vermerken, dass sie über den Tod hinaus gültig bleibt. Das ist wichtig, um die gewünschte Zuständigkeit für Wohnungsauflösungen, Bestattungsthemen und andere Aufgaben zu gewährleisten, die nach einem Sterbefall relevant sind.

Beglaubigung und Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

In der Regel benötigt eine Vorsorgevollmacht keine notarielle Beglaubigung. Es gibt aber Sonderfälle, in denen eine offizielle Stelle das Dokument zwingend und kostenpflichtig beglaubigen oder beurkunden muss: Dazu gehören Immobiliengeschäfte und Firmenauflösungen. Wenn eine Person beispielsweise die Vollmacht erhält, im Falle einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit das Haus der vollmachtgebenden Person zu verkaufen, wäre das ein solcher Fall.

Um einen Missbrauch der Vorsorgevollmacht zu vermeiden, kann die vollmachtgebende Person sämtliche Anfertigungen bei sich behalten und nur für bestimmte Zwecke herausgeben. Da eine relevante Situation sehr plötzlich eintreten kann, sollte der Aufbewahrungsort aber mindestens einer weiteren Person bekannt sein. Alternativ kann die Vorsorgevollmacht in einem Notarbüro oder in einer Anwaltskanzlei hinterlegt oder dem Betreuungsgericht zur Verwahrung übergeben werden. Auch eine Meldung an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) ist sinnvoll. Wichtig ist, dass betroffene Menschen immer eine Kopie ihrer Vorsorgevollmacht zuhause haben – beispielsweise gut auffindbar in einer klar beschrifteten Mappe oder in einem Ordner.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie verwandte, befreundete oder andere Personen bestimmen, die in Ihrem Interesse wichtige Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst zum Beispiel krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage sind.

Nur die Person, die die Vorsorgevollmacht ausstellt, muss das Dokument unterschreiben – von den bevollmächtigten Personen ist keine Unterschrift nötig.

Eine Vorsorgevollmacht gilt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem eine ärztliche Fachkraft entscheidet und offiziell bestätigt, dass die betroffene Person nicht mehr fähig ist, eigenständig rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.

Eine Vorsorgevollmacht müssen Sie nicht beantragen. Vielmehr können Sie diese mit Erreichen der Volljährigkeit formlos selbst schreiben – auch per Hand.

Wir empfehlen Ihnen, eine offizielle Vorlage zu nutzen – beispielsweise die des BMJV. Da es jedoch grundsätzlich keine formalen Vorgaben gibt, können Sie das Dokument jederzeit selbst aufsetzen.

Eine Vorsorgevollmacht beinhaltet persönliche Daten wie den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum der vorsorgenden sowie der bevollmächtigten Person, das Datum und den Ort der Erstellung, eine Unterschrift der ausstellenden Person sowie alle Informationen zu den gewünschten vertretenden Entscheidungen und Handlungen.

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