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Gültigkeit der Patientenverfügung

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Aktualisiert am 15. Juli 2024

Lesezeit: 4 Minuten

Hier geht’s um:
Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen erlaubt sind, wenn eine Person den eigenen Willen nicht mehr frei äußern kann. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Das Wichtigste zur Gültigkeit einer Patientenverfügung

  • Damit eine Patientenverfügung rechtlich gültig ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein
  • Die Patientenverfügung kann ungültig sein, wenn nicht unterschrieben wurde, die Verfügung nicht schriftlich vorliegt oder die erstellende Person nicht Rechts- oder Einwilligungsfähigkeit ist
  • Sie sollte präzise formuliert werden, damit der Wille nicht falsch ausgelegt wird
  • Eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar und Arzt gültig
  • Sind alle rechtlichen Kriterien erfüllt, ist eine Patientenverfügung ohne zeitliche Einschränkungen gültig
Inhaltsverzeichnis
  1. Patientenverfügung: Gültigkeit und Rechtliches

In Deutschland können Menschen selbst entscheiden, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sie durchführen lassen möchten und auf welche sie freiwillig verzichten. Können Betroffene ihre Wünsche nicht mehr äußern, hilft eine Patientenverfügung den Angehörigen, den Willen der betroffenen Person umzusetzen. Wurde die Patientenverfügung einmal verfasst, ist sie unbeschränkt gültig. Dennoch ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die festgelegten Maßnahmen noch Ihrem Willen entsprechen.

In Deutschland können Menschen selbst entscheiden, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sie durchführen lassen möchten und auf welche sie freiwillig verzichten. Können Betroffene ihre Wünsche nicht mehr äußern, hilft eine Patientenverfügung den Angehörigen, den Willen der betroffenen Person umzusetzen. Wurde die Patientenverfügung einmal verfasst, ist sie unbeschränkt gültig. Dennoch ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die festgelegten Maßnahmen noch Ihrem Willen entsprechen.

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Patientenverfügung: Gültigkeit und Rechtliches

Medizinisches Fachpersonal darf Menschen nur behandeln, wenn sie der entsprechenden Maßnahme aktiv zugestimmt haben. Im Umkehrschluss müssen Ärzte und Co. die Anweisungen in einer vorsorglich verfassten, rechtsgültigen Patientenverfügung befolgen. Dann spielt es auch keine Rolle, was sich die Angehörigen wünschen – es gilt lediglich das geschriebene Wort der verfügenden Person.

Den rechtlichen Rahmen regelt das Patientenrechtegesetz ausdrücklich in Paragraph 630d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Doch wann und wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Grundsätzlich endet die Gültigkeitsdauer einer Patientenverfügung mit dem Ableben der vorsorgenden Person. Betroffene können das Schriftstück aber jederzeit widerrufen, sofern es die geistige Verfassung zulässt.Die betreffende Person muss nach rechtlichem Verständnis voll einwilligungsfähig sein. Vorsorgende können den Widerruf auch noch am Sterbebett aussprechen, denn er kann schriftlich oder mündlich erfolgen. In dem Fall ist eine Patientenverfügung sofort ungültig.

Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich – sogar eine handgeschriebene Patientenverfügung ist ohne Notar gültig. Eine Beglaubigung kann jedoch von Vorteil sein, da sie die Einwilligungsfähigkeit der verfügenden Person bezeugt, unleserliche Unterschriften anerkennt und widersprüchliche Formulierungen berichtigt. Ähnliches gilt für eine ärztliche Unterschrift: Sie ist ebenfalls kein Muss, aber zu empfehlen, da sie ein vorheriges Gespräch erfordert. Vorsorgende können sich vom Arzt ihres Vertrauens beraten lassen und so dafür sorgen, dass im Ernstfall die Behandlung nach ihren Wünschen umgesetzt wird. Prinzipiell ist von einer allzu schnellen Patientenverfügung abzuraten. Stattdessen empfiehlt es sich, das Dokument zusammen mit einer Fachkraft oder zumindest auf der Grundlage einer kompetenten Beratung zu verfassen. Vor allem inhaltliche Unklarheiten oder Widersprüche können in einer Patientenverfügung sehr problematisch sein.

Sie können sich mit ihren Fragen auch jederzeit an mymoria wenden – wir beraten Sie vollumfänglich zu allen Vorsorgethemen. Gern vermitteln wir Sie auch an unsere Erbrechtsexpertin und Anwältin Maria Anwari.

Bevollmächtigungen in einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung berechtigt eine Person dazu, einen Menschen in konkreten Situationen zu vertreten und in dessen Sinne zu entscheiden. Sollte sich beispielsweise ein behandelnder Arzt einer Verfügung widersetzen, kann die bevollmächtigte Person rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Es ist aber notwendig, bevollmächtigte Menschen vorher zu bestimmen, denn enge Familienangehörige erhalten in Notsituationen nicht automatisch die Rolle der Entscheidungstragenden. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Festlegung – entweder in Form einer reinen Bevollmächtigung oder gekoppelt an eine detaillierte Verfügung.

Eine Grundvoraussetzung für die Nennung einer bevollmächtigten Person ist ein tiefes Vertrauen darin, dass die Befugnis in keiner Weise missbraucht wird. Neben Verwandten, Freunden und Bekannten können in einer Patientenverfügung beispielsweise auch Pflegekräfte auftreten. Allerdings muss eine bevollmächtigte Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss:

  • voll geschäftsfähig und über 18 Jahre alt sein
  • sich als natürliche Person ausweisen können
  • im Entscheidungsfall vor Ort auftreten
  • fähig sein, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen
  • uneingeschränkt handlungsfähig sein

Zwar ist es nicht erforderlich, dass die bevollmächtigte Person das Dokument unterschreibt, doch ist es immer ratsam, eine Zustimmung einzuholen.

Wenn keine Patientenverfügung und bevollmächtigte Personen existieren, bestimmt das Amtsgericht eine Betreuung, die betroffene Personen in allen Angelegenheiten vertritt. Das kann aber Entscheidungen zur Folge haben, die sie selbst nicht getroffen hätten.

Gültigkeit Patientenverfügung - häufige Fragen

Eine Patientenverfügung ist gültig, bis sie geändert oder widerrufen wurde. Ihre Gültigkeit endet spätestens mit dem Ableben der verfügenden Person.

Es ist möglich, eine Patientenverfügung notariell beglaubigen zu lassen – eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Dokuments ist das aber nicht.

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