Bestattungsgesetz
Regelungen des Bestattungsrechts
In Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache. Zwischen den Bundesländern bestehen Unterschiede bei den Möglichkeiten für eine Beisetzung, die Sie bei der Bestattungsplanung beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Wie wird das Bestattungsgesetz geregelt?
- Bestattungspflicht
- Kostentragungspflicht
- Bestattungsfristen
- Sargpflicht
- Zweite Leichenschau
- Friedhofspflicht
- Friedhofswesen
- Ruhefrist
- Verlängerung der Ruhefrist
- Umbettung einer Grabstätte
- Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern
- Die Verstreuung der Asche auf Aschefeldern
- Verstreuung der Asche auf einem Privatgrundstück
- Friedhofszwang für Seebestattungen
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Wie wird das Bestattungsgesetz geregelt?
In Deutschland ist das Bestattungsgesetz Ländersache. Daher ist in jedem Landesgesetz auch ein Bestattungsgesetz zu finden. In Bremen ist es beispielsweise erlaubt, die Asche eines Verstorbenen auf einer privaten Fläche zu verstreuen. In Bayern hingegen ist es nicht einmal auf Friedhöfen gestattet, Aschestreufelder zu betreiben. Einige Punkte des Bestattungsgesetzes unterscheiden sich jedoch nicht grundlegend oder gelten sogar bundeseinheitlich.
Wichitg: Bei rechtlichen Fragen zur Beisetzung oder speziellen Wünschen empfiehlt es sich, eine Rechtsberatung zu konsultieren.

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Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht regelt, wer im Todesfall für die ordnungsgemäße Bestattung eines Verstorbenen zuständig ist. Als „bestattungspflichtig“ gelten die nächsten Hinterbliebenen, unabhängig davon, ob zur verstorbenen Person Kontakt bestand hatte. Sollte der Verstorbene keine Hinterbliebenen haben oder sich diese als unauffindbar erweisen, so übernimmt das Sozialamt die Organisation der Bestattung.
Die bestattungspflichtigen Angehörigen sind in absteigender Reihenfolge:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder (erst ab der Volljährigkeit, bei mehreren Geschwistern ist offiziell das älteste Kind in der Bestattungspflicht)
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
Kostentragungspflicht
Die Kostentragungspflicht liegt nicht automatisch beim bestattungspflichtigen Hinterbliebenen. Sofern es einen Erben oder eine Erbgemeinschaft gibt, sind die Erbberechtigten verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Für die Begleichung der Kosten einer Bestattung ist vorrangig das Geld aus dem Erbe heranzuziehen. Der Betrag, der abzüglich der Kosten für die Bestattung übrig bleibt, wird je nach Regelung unter den Erben aufgeteilt.
Übrigens: Sollten die finanziellen Mittel für eine Bestattung nicht vorhanden sein, kann beim Sozialamt ein Antrag für eine Sozialbestattung gestellt werden.
Bestattungsfristen
Die Bestattungsfrist legt fest, innerhalb welches Zeitraumes der Verstorbene vom Sterbeort in die Räumlichkeiten eines Bestatters oder Krematoriums überführt werden muss. Diese Frist gilt für Todesfälle, die im eigenen Haus eintreten. Die Zeiträume sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Bundesland | 24 Stunden | 36 Stunden | 48 Stunden | Keine Angaben --- | --- | --- | --- | --- Baden-Württemberg | | X | | Bayern | | | | X Berlin | | X | | Brandenburg | X | | | Bremen | | | | X Hamburg | | X | | Hessen | | X | | Mecklenburg-Vorpommern | | X | | Niedersachsen | | X | | Nordrhein-Westfalen | | X | | Rheinland-Pfalz | | X | | Saarland | | X | | Sachsen | X | | | Sachsen-Anhalt | | X | | Schleswig-Holstein | | X | | Thüringen | | | X |
Eine Bestattung oder Kremation ist bundeseinheitlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. In der Regel findet eine Erdbestattung spätestens nach 4 Werktagen statt. Bei einer Feuerbestattung ist es in manchen Bundesländern auch möglich, den Verstorbenen erst bis zu 6 Wochen nach der Kremierung zu bestatten.
Hinweis:
Die Meldung über den Todesfall muss spätestens nach 3 Werktagen beim zuständigen Standesamt eingehen.
Sargpflicht
In allen deutschen Bundesländern besteht für Erdbestattungen die Sargpflicht. In einigen Gesetzgebungen ist sie allerdings nicht explizit geregelt. Die Bestattung in einem Sarg führt in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Sie wird nach wie vor als besonders pietätvoll und hygienisch empfunden.
Ausgenommen von der Sargpflicht sind muslimische Bestattungen. Lange war es Muslimen nicht möglich, auf einem deutschen Friedhof nach islamischer Tradition in einem Leinentuch bestattet zu werden. Mittlerweile ist die islamische Bestattung in 12 Bundesländern möglich. Die Zahl der muslimischen Bestattungen ist nach wie vor gering, da meist eine Rückführung in das jeweilige Heimatland veranlasst wird.
Zweite Leichenschau
Bei einer Feuerbestattung ist die zweite Leichenschau in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird im Krematorium von einem Amtsarzt durchgeführt. Nach der Kremation ist eine Exhumierung nicht mehr möglich. Aus diesen Grund muss ein unnatürlicher Tod durch die zweite Leichenschau zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
Friedhofspflicht
In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Diese schreibt vor, dass der Leichnam auf einem dafür vorgesehenen Friedhof beigesetzt werden muss. In einigen Bundesländern wurde das Bestattungsgesetz im Bezug auf die Friedhofspflicht etwas gelockert. In Bremen beispielsweise ist es möglich, die Asche eines Verstorbenen auf einem Privatgrundstück zu verstreuen. Auch Seebestattungen in der Nord- und Ostsee sind mittlerweile ausgenommen von der Friedhofspflicht möglich.
Friedhofswesen
Das Friedhofswesen regelt Ruhefristen, Umbettungen und weitere Maßnahmen, die auf dem Friedhof vorgenommen werden.
Ruhefrist
Die Ruhefrist auf Friedhöfen ist abhängig von der Beschaffenheit des Bodens. Meistens liegt diese im Bereich zwischen 15-25 Jahren.
Verlängerung der Ruhefrist
Meist ist die Verlängerung der Ruhefrist bei einem Wahlgrab möglich. Konkrete Angaben zur Ruhefrist sollten Sie beim zuständigen Friedhof erfragen.
Umbettung einer Grabstätte
Die Umbettung einer Grabstätte ist nach Ablauf der Ruhefrist möglich. Sollte eine Umbettung schon vor Ablauf der Ruhefrist gewünscht sein, muss eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Umbettungen können nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr vorgenommen werden, daher sollte eine Genehmigung rechtzeitig besorgt werden.

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Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern
Die Verstreuung der Asche auf Aschefeldern
In den Bundesländern Thüringen, Nordrhein- Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern ist möglich, die Asche an einem dafür vorgesehenen Ort auf dem Friedhof zu verstreuen.
Verstreuung der Asche auf einem Privatgrundstück
Die größte Ausnahme bildet das Bestattungsgesetz im Land Bremen. Dort ist es möglich, die Asche eines Angehörigen auf einem Privatgrundstück zu verstreuen. Dies ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.
Der Verstorbene muss seinen letzten Hauptwohnsitz im Land Bremen gehabt haben. Dies soll Bestattungstourismus vorbeugen. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass der Verstorbenen schon zu Lebzeiten diese Bestattungsart sowie den Bestattungsort schriftlich festgelegt hat. Hierfür ist ein Gang zum Notar nicht verpflichtend. Ein unterschriebenes Schriftstück ist völlig ausreichend.
Der Ausführungsort muss sich zwingend auf einem Privatgrundstück befinden und der Eigentümer muss seine Zustimmung geben. Jedoch muss keine besondere Beziehung des Verstorbenen zu diesem Ort bestehen. Die Bestattungsart darf andere Grundstücke außerdem nicht beeinträchtigen. Bei bestimmten Windverhältnissen kann die Asche-Verstreuung verboten werden.
Friedhofszwang für Seebestattungen
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sehen keine Ausnahme vom Friedhofszwang für Seebestattungen vor.
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