
Patientenverfügung
Wissenswertes zur Form einer Patientenverfügung
Jeder kann durch Krankheiten oder Unfälle in die Lage geraten, seinen Willen nicht mehr frei äußern zu können. In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, in welche Untersuchungen und ärztliche Behandlungen vorgenommen werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis
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Vorteil einer Patientenverfügung
Jeder kann durch Krankheiten oder Unfälle in die Lage geraten, nicht mehr frei über sein Leben bestimmen zu können. Wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann oder es die geistige Verfassung nicht mehr zulässt, rationale Entscheidungen zu treffen, werden Ärzte oder Angehörige des Betroffenen in die Pflicht genommen, Entscheidungen zu treffen. Um sicherzugehen, dass der eigene Wille in diesen Situationen berücksichtigt wird, sollten Sie vorsorglich eine Patientenverfügung erstellen. Diese kann zum Beispiel in einer Vorsorgemappe abgelegt werden.

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In dieser schriftlichen Verfügung wird geregelt, in welcher Form und Art Untersuchungen, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe an einem Patienten vorgenommen werden dürfen. Der Verfügende kann außerdem festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Fällen unterlassen werden sollen. Das Dokument stellt somit sicher, dass die persönlichen Wünsche auch in Situationen berücksichtig werden, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Ärzte dürfen Patienten lediglich behandeln, sofern diese einer Behandlung aktiv zugestimmt haben. Dies schreibt das Patientenrechtsgesetz ausdrücklich in § 630d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor. Sofern ein Patient keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann, liegen diese bei einem rechtlichen Vertreter wie einem Betreuer oder Bevollmächtigten. Die in einer vorsorglich verfassten, rechtsgültigen Patientenverfügung enthaltenen Anweisungen müssen von Ärzten befolgt werden.
Einsatz eines Bevollmächtigten
Enge Familienangehörige sind nicht automatisch dazu berechtigt, in Notsituationen Entscheidungen zur Behandlung eines Angehörigen zu treffen. Eine ausdrückliche Bevollmächtigung ist also zwingend erforderlich. In einer Patientenverfügung kann eine Person dazu berechtigt werden, den Patienten in konkreten Situationen zu vertreten und bestimmte Entscheidungen zu treffen. Sollte sich der behandelnde Arzt einer Patientenverfügung wiedersetzen, kann der Bevollmächtigte beispielsweise auch rechtliche Schritte gegen den Arzt einleiten.
Sofern von einem Patienten kein Bevollmächtigter eingesetzt wurde, wird vom Amtsgericht automatisch ein Betreuer bestimmt, der den Patienten in allen Angelegenheiten vertritt. Dies ist mit Kosten und möglicherweise unerwünschten Entscheidungen verbunden.
Tiefes Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für die Nennung eines Bevollmächtigten, um einen Missbrauch der Befugnis zu vermeiden. Neben Verwandten, Freunden und Bekannten können auch Betreuer und Pfleger als Bevollmächtigte in einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht auftreten. Eine Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als Bevollmächtigter eingesetzt zu werden:
- Der Bevollmächtigte ist voll geschäftsfähig und über 18 Jahre alt
- Der Bevollmächtigte kann im Entscheidungsfall vor Ort sein und sich ausweisen
- Der Bevollmächtigte ist eine natürliche Person und selbst im Stande, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen
- Der Bevollmächtigte muss selbst uneingeschränkt handlungsfähig sein
Der Bevollmächtigte sollte seine Zustimmung erteilen, als Entscheidungsbefugter in bestimmten Situationen aufzutreten. Eine Unterschrift des Bevollmächtigten in der Verfügung selbst ist jedoch nicht erforderlich.
Form einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist an keine feste Form gebunden und kann handschriftlich verfasst werden. Die Verfügung ist nur mit einem Datum und einer Unterschrift des Verfügenden gültig. Minderjährige können ebenfalls eine Patientenverfügung verfassen, sofern sie einwilligungsfähig sind. Das Dokument sollte bestimmte Angaben enthalten:
- Eindeutige Überschrift zur Kennzeichnung des Dokuments als Patientenverfügung
- Erstellungsdatum
- Erstellungsort
- Name des Verfügenden
- Adresse des Verfügenden
- Geburtsdatum des Verfügenden
- ggf. Festlegung eines Bevollmächtigten
- Vermerk zu anderweitigen Vorsorgedokumenten
- Unterschrift des Verfügenden
Formulierungen
Die Regelungen in einer Patientenverfügung sollten möglichst konkret und unmissverständlich formuliert sein. Schilderungen zu persönlichen Wertvorstellungen können ebenfalls hinzugefügt werden. Von vorgefertigten Patientenverfügungen ist eher abzuraten, da diese sehr unpersönlich gehalten sind und dadurch häufig keine eindeutigen Entscheidungen ermöglichen.
Widersprüchliche Anordnungen sollten vermieden werden. Sofern ein Patient beispielsweise keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht und durch einen Organspendeausweis der Organentnahme zustimmt, liegt ein klassischer Widerspruch vor. In dieser Situation wäre ein Arzt handlungsunfähig.
Überprüfen Sie sämtliche Dokumente gründlich auf widersprüchliche Anordnungen. Ärzte, fachkundige Anwälte und Notare sind Ihnen dabei gerne behilflich.

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Was kostet eine Patientenverfügung?
Patientenverfügungen können mithilfe von Ärzten, Notaren oder fachkundigen Anwälten erstellt werden. Eine ärztliche Beratung kostet in der Regel zwischen 40 und 60 Euro. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht erstattet und müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Beglaubigung des Dokuments
Die Beglaubigung der Patientenverfügung durch einen Anwalt oder Notar ist nicht erforderlich. Eine Beglaubigung kann jedoch Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden bezeugen. Außerdem können so unleserliche Unterschriften anerkannt und Widersprüche in den Formulierungen berichtigt werden.
Wo soll ich die Patientenverfügung aufbewahren?
Patientenverfügungen sollten an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, der auch nahen Angehörigen bekannt ist. Hierfür bietet sich zum Beispiel eine Vorsorgemappe an. Eine Verfügung kann jedoch auch bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt werden. Zusätzlich können Verfügende eine Patientenverfügung für die Geldbörse erhalten, um diese im Notfall bei sich zu tragen.
Wann ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert werden und ist so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Der Widerruf einer Patientenverfügung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Vorsorgende kann eine Verfügung also beispielsweise auch am Sterbebett mündlich widerrufen.
Eine Patientenverfügung sollte immer aktuell gehalten werden. Bei Veränderungen des Gesundheitszustandes eines Verfügenden sollte die Verfügung umgehend aktualisiert und angepasst werden.
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