
Bestattungsverfügung
Wünsche für die eigene Bestattung festhalten
In einer Bestattungsverfügung können Wünsche für die eigene Bestattung festgehalten werden. Hinterbliebene sind im Todesfall nach Möglichkeit dazu verpflichtet, dieser Verfügung zu folgen. Welche weiteren Vorteile hat eine Bestattungsverfügung?

Inhaltsverzeichnis
- Vorteile einer Bestattungsverfügung
- Entlastung der Hinterbliebenen
- Reibungsloser Ablauf bei der Organisation
- Berücksichtigung der eigenen Wünsche
- Form einer Bestattungsverfügung
- Inhalt einer Bestattungsverfügung
- Allgemeine Angaben
- Informationen zur Bestattung und Trauerfeier
- Aufbewahrung der Bestattungsverfügung
- Angehörige informieren
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Vorteile einer Bestattungsverfügung
Die eigene Bestattung kann bereits zu Lebzeiten geplant und nach persönlichen Vorstellungen gestaltet werden. Im Todesfall werden so nicht nur den Hinterbliebenen viele Entscheidungen erleichtert, sondern es wird auch gewährleistet, dass die eigene Beisetzung entsprechend den persönlichen Vorstellungen durchgeführt wird – von der Auswahl des Friedhofs über die gewünschte Urne oder den Sarg bis hin zum Bestatter unseres Vertrauens.

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Entlastung der Hinterbliebenen
Der Tod eines Menschen stellt für Angehörige in der Regel eine Ausnahmesituation dar, die emotional stark belastend ist. Die Organisation der Bestattung kann schnell zu Überforderung führen, da in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen für das weitere Verfahren getroffen werden müssen. Vage Vorstellungen über die Wünsche des Verstorbenen und verschiedene Auffassungen dazu, wie eine angemessene Beisetzung gestaltet sein sollte, erschweren oftmals die Planung.
Eine zu Lebzeiten verfasste Bestattungsverfügung kann Hinterbliebene in dieser Situation enorm entlasten. Der verschriftlichte Wille des Verstorbenen erleichtern Angehörigen die Organisation und garantieren die angemessene Gestaltung der Beisetzung. Übrigens: Wenn Sie die Bestattungswünsche zusätzlich finanziell absichern möchten, können Sie im Rahmen der Bestattungsvorsorge ein Treuhandkonto einrichten oder eine Sterbegeldversicherung für sämtliche Kosten der Bestattung abschließen. Eine Vorsorge kann dabei auch analog abgeschlossen werden, zum Beispiel mit dem Vorsorgeset mit allen Formularen für Ihre Vorsorge
Reibungsloser Ablauf bei der Organisation
Für verschiedene Bestattungsarten ist die Kremation eines Verstorbenen erforderlich. Hierfür wird nur dann eine Genehmigung erteilt, wenn eine Einäscherung der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. In einer Bestattungsverfügung kann der explizite Wunsch für eine bestimme Bestattungsform festgehalten werden. Die Bestattungsverfügung ist als Einverständniserklärung für eine Kremierung eindeutig und ausreichend.
Berücksichtigung der eigenen Wünsche
Unfälle oder schwere Krankheiten können dazu führen, dass die betroffene Person den eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Auch der plötzliche Tod kann dazu führen, dass Hinterbliebene die Beisetzung eines geliebten Menschen organisieren müssen, ohne jemals mit diesem über seine Vorstellungen gesprochen zu haben.
In einer Bestattungsverfügung kann frühzeitig festgelegt werden, in welcher Form und an welchem Ort die eigene Beisetzung erfolgen soll. Darüber hinaus kann jedes weitere Detail für eine Trauerfeier und zugehörige Programmpunkte festgelegt werden. Dem schriftlich fixierten und ausdrücklichen Wille eines Verstorbenen muss im Fall der Fälle bei der Bestattungsplanung nach Möglichkeit gefolgt werden. So wird durch eine Bestattungsverfügung gewährleistet, dass die eigene Bestattung so durchgeführt wird, wie man es sich gewünscht hat.
Form einer Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung sollte im Idealfall handschriftlich verfasst sein, um Zweifel an der Echtheit auszuschließen. Es bestehen allerdings keine rechtlichen Vorgaben zur Gestaltung einer Bestattungsverfügung. Das Dokument erfordert keine notarielle Beglaubigung, die Bestätigung eines Notars oder Hausarztes kann die Glaubhaftigkeit der Verfügung jedoch stärken. Die abschließende Unterschrift des Verfügenden ist in einer Bestattungsverfügung unerlässlich. Die Verfügung kann übrigens jederzeit aktualisiert und geändert werden, da sich im Laufe der Zeit nicht nur Ihr Leben, sondern sicherlich auch Ihre individuelle Vorstellung einer Bestattung ändert.

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Inhalt einer Bestattungsverfügung
Allgemeine Angaben
In einer Bestattungsverfügung wird festgehalten, wie die eigene Bestattung durchgeführt werden soll. Das Dokument sollte folgende Angaben des Verfügenden enthalten:
- Eindeutige Überschrift zur Kennzeichnung des Dokuments als Bestattungsverfügung
- Erstellungsdatum
- Name, Adresse und Geburtsdatum
- Eindeutige Vorgaben zur Bestattungsart und Wünsche zur Trauerfeier
- Nennung von entscheidungsberechtigten Personen im Zweifelsfall
- Kremationsverfügung (sofern erwünscht)
- Weitere Hinweise (etwa der Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente)
- Unterschrift des Verfügenden
Informationen zur Bestattung und Trauerfeier
Der Inhalt des Hauptteils kann frei gestaltet werden und verschiedene Details beinhalten:
- Art und Ort der Beisetzung
- Grabstelle
- Wahl einer Urne oder eines Sarges
- Offene oder geschlossene Aufbahrung
- Floristik und Dekoration, Trauerredner und Musiker
- Gästeliste für die Trauerfeier
- Kleidungswünsche
- Weitere Programmpunkte der Trauerfeier
Hinweis: Die Details in einer Bestattungsverfügung sollten möglichst eindeutig und unmissverständlich formuliert werden. Der Verfügende darf sich nicht vor anweisenden Formulierungen scheuen, da diese Hinterbliebenen eine klare Entscheidung ermöglichen.
Aufbewahrung der Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung sollte an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, der Angehörigen ebenfalls bekannt ist. Idealerweise sind weitere wichtige Dokumente wie der Personalausweis oder die Versichertenkarte ebenfalls dort abgelegt. Das Dokument kann auch einer vertrauenswürde Person, dem zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder einem gewünschten Bestattungshaus ausgehändigt werden. Ganz wichtig: Vermerken Sie die Bestattungswünsche nicht im Testament! Dieses wird oft erst Wochen nach der Beisetzung geöffnet, sodass der Wunsch, die eigene Beerdigung oder Beisetzung der Wahl zu regeln durch den Abschluss der Bestattungsverfügung zwar geregelt ist, dies aber vielleicht nicht zum Tragen kommt.
Angehörige informieren
Suchen Sie hinsichtlich Ihrer Bestattungswünsche auch ein offenes Gespräch mit Ihrer Familie. Vor allem bei ausgefallenen Bestattungswünschen ist dies ratsam. Im Todesfall erleichtern diese Informationen den Hinterbliebenen die Planung und vermindern den organisatorischen Aufwand der Bestattung. Unstimmigkeiten innerhalb der Familie zur Gestaltung der eigenen Bestattung können zu Lebzeiten in einem klärenden Gespräch beseitigt werden.
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