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Was ist nach der Beerdigung zu erledigen?

Nach der Beerdigung: Was ist zutun?

Aktualisiert am 21. August 2023

Lesezeit: 3 Minuten

Hier geht’s um:
Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, einen geliebten Menschen zu verlieren und zu Grabe tragen zu müssen, erwartet die Hinterbliebenen eine Menge an Aufgaben und Formalitäten, die nach einer Bestattung erledigt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Welche persönlichen Aufgaben erwarten Sie nach einer Bestattung?
  2. Welche Formalitäten und Behördengänge müssen erledigt werden?

Welche persönlichen Aufgaben erwarten Sie nach einer Bestattung?

Auch, wenn eine Fülle an Aufgaben nach einem Todesfall auf Sie wartet, sollten Sie sich nicht überfordern. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und der Kulanz des Arbeitgebers werden teilweise mehrere Tage genehmigt.

Welche persönlichen Aufgaben erwarten Sie nach einer Bestattung?

Auch, wenn eine Fülle an Aufgaben nach einem Todesfall auf Sie wartet, sollten Sie sich nicht überfordern. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und der Kulanz des Arbeitgebers werden teilweise mehrere Tage genehmigt.

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Unbedingt sollten Sie nach der Wohnung des Verstorbenen schauen. Ist Post im Briefkasten? Sind die Pflanzen gegossen, sind Strom, Gas und Wasser abgestellt? Wohin mit dem geliebten Haustier und all den Erinnerungsstücken? So schwer es auch fallen mag, aber die Wohnung muss – sofern nicht Sie oder andere Angehörige dort einziehen wollen – gekündigt und geräumt werden. Wollen die Hinterbliebenen diese Aufgabe selbst übernehmen oder jemanden damit beauftragen? Wer kümmert sich um das Grab? Das Grab muss bepflanzt, die Grabpflege geregelt und ein Grabstein ausgesucht und beim Steinmetz beauftragt werden.

In jedem Fall sollte man einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten anlegen – von der Sterbeurkunde bis zur Grabnutzung, um alle wichtigen Unterlagen für die Bestattung schnell zur Hand zu haben.

Welche Formalitäten und Behördengänge müssen erledigt werden?

Um die erforderlichen Behördengänge wird man auch nach der Beisetzung nicht herumkommen – aber das kennt man bereits, wenn man schon die Bestattung organisiert hat. Ebenso muss nach der Bestattung der Nachlass geregelt werden. Sofern es ein Testament gibt, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden und nach einer Testamentseröffnung ein Erbschein beantragt werden.

Laufende Zahlungen und Verträge müssen beendet, Versicherungen gekündigt werden. Dafür sollten Sie sich das Bankkonto des Verstorbenen ansehen, um einen Überblick über Zahlungsausgänge und -eingänge zu bekommen. Der Verstorbene muss außerdem bei der Krankenkasse, Rentenkasse, den Behörden und Ämtern abgemeldet werden. Dafür ist eine Sterbeurkunde nötig, die beantragt werden muss. Vielleicht muss ein Antrag für Witwen- oder Waisenrente bei der Rentenversicherung gestellt werden. Eventuelle Abos oder Mitgliedschaften müssen beendet, Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnungen müssen gekündigt werden. 

Abgeschlossene Versicherungen wie Lebens-, Unfall-, Kfz- oder Haftpflichtversicherung müssen ebenfalls offiziell informiert und beendet werden. Sofern ein Arbeitsverhältnis bestand, sollte man sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und den Arbeitsvertrag beenden.

Trotz aller Formalitäten, die es nach einer Bestattung zu erledigen gilt, sollten man jedoch das Wichtigste nicht vergessen: sich selbst die nötige Zeit zum Trauern geben. Trauer und Schmerz zuzulassen – das ist wohl die wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe, die nach einem Todesfall und einer Bestattung auf die Hinterbliebenen zukommt.

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