Ändert sich die Steuerklasse als Witwe?
Welche Steuerklasse erhalte ich als Witwe / Witwer?
Aktualisiert am 30. Mai 2024
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste zu den steuerlichen Folgen eines Todesfalls
- Im Todesfall von Ehepartnern wechseln die Witwe oder der Witwer in die Steuerklasse 3
- Das gesetzliche Steuerklasse-3-Sonderrecht gilt nur für einen begrenzten Zeitraum
- Danach erfolgt die Versteuerung des Einkommens über die Lohnsteuerklassen 1 oder 2
- Für Menschen mit Kind bzw. Kindern können gesonderte Regelungen gelten
Steuerklasse Witwe & Witwer: Dies gilt zu beachten
Der Verlust eines Ehepartners ist nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch eine große Herausforderung. Eine der drängendsten Fragen ist oft: Welche Steuerklasse erhalte ich als Witwe/Witwer?! Diese Frage klärt sich glücklicherweise in den meisten Fällen automatisch.
Automatischer Wechsel in Steuerklasse 3
Nach dem Tod deines Ehepartners wirst du automatisch in die Steuerklasse 3 eingestuft. Das passiert ohne dass du einen Antrag stellen musst, denn die Meldeämter informieren die Finanzverwaltung über den Todesfall. Diese neue Steuerklasse gilt ab dem ersten Tag des Monats nach dem Tod deines Partners.
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Wie lange gilt die Steuerklasse 3?
Die Einstufung in die Steuerklasse 3 ist jedoch nur vorübergehend. Sie gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, das dem Todesjahr folgt. Ein Beispiel: Wenn dein Ehepartner im Jahr 2023 verstorben ist, behältst du die Steuerklasse 3 bis zum 31.12.2024. Danach erfolgt eine Neueinstufung.
Was passiert nach Ablauf der Sonderregelung?
Nach Ablauf der Frist wirst du in eine andere Steuerklasse eingestuft, abhängig von deiner persönlichen Situation:
Steuerklasse 1: Wenn du alleinstehend bist und keine unterhaltsberechtigten Kinder hast. Steuerklasse 2: Wenn du alleinerziehend bist und ein minderjähriges Kind hast, das in deinem Haushalt lebt.
Steuerklasse 3 beim Status „verwitwet”: Wie lange?
Die automatische Steuerklassenänderung beim Tod des Ehepartners ist nur vorübergehend. Zunächst gilt die lukrative Steuerklasse 3 für Witwen und Witwer, doch die Einstufung endet mit dem Kalenderjahr, das auf den Tod des Ehepartners folgt. Ein Rechenbeispiel: Wenn ihr Ehegatte im Jahr 2021 verstirbt, erhält eine Witwe nach dem Tod des Ehepartners maximal bis zum 31.12.2022 die Steuerklasse 3.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt den Fall mit dem Paragrafen 38b: „Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge“. Wörtlich heißt es dort: „In die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist.“
Steuerklasse 2: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Solltest du mit einem minderjährigen Kind zusammenleben, kannst du die Steuerklasse 2 beantragen. Diese Steuerklasse bietet den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der die Steuerlast reduziert. Um diese Steuerklasse zu erhalten, musst du beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen.
Weitere steuerliche Überlegungen
Es gibt auch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Steuerklasse als Witwe:r zu wechseln, selbst wenn du automatisch in eine andere Steuerklasse eingestuft wurdest. Beispielsweise kannst du in bestimmten Fällen einen Wechsel in die Steuerklasse 2 beantragen, wenn du alleinerziehend bist. Ein Wechsel in die Steuerklasse 1 ist hingegen selten sinnvoll, da dies oft zu höheren Steuerabzügen führt.
Steuerklasse 6: Wann ist sie relevant?
Die Steuerklasse 6 ist für dich relevant, wenn du zusätzlich zu deiner Haupteinnahmequelle einen weiteren Job hast und dafür Lohn beziehst. Diese Steuerklasse gilt unabhängig von deinem Familienstand und bringt hohe Steuerabzüge mit sich, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Steuerklasse Witwe: Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Automatische Einstufung in Steuerklasse 3 nach dem Tod des Ehepartners. Steuerklasse 3 gilt bis zum Ende des auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres. Danach Wechsel in Steuerklasse 1 (alleinstehend) oder Steuerklasse 2 (alleinerziehend).
In dieser schweren Zeit ist es wichtig, die richtigen Informationen zu haben und zu wissen, dass man nicht alleine ist. Bei Fragen rund um das Thema Steuerklasse nach dem Tod des Ehepartners stehen wir euch zur Seite und unterstützen gerne.



