
Halbwaisenrente: Finanzielle Unterstützung im Todesfall
Halbwaisenrente für Kinder erklärt
Das Wichtigste zur Halbwaisenrente
- Die Halbwaisenrente ist eine monatliche Zahlung für Kinder, die nach dem Ableben eines Elternteils greift
- Im Normalfall regelt die Deutsche Rentenversicherung die Halbwaisenrente auf Basis eines entsprechenden Antrags
- Die Höhe der Halbwaisenrente setzt sich aus einem Prozentsatz des Rentenanspruchs und etwaigen Zuschlägen zusammen
- Der Anspruch erlischt mit Erreichen der Volljährigkeit, kann unter bestimmten Umständen aber verlängert werden
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Halbwaisenrente: Erklärung und Bedingungen
Die Waisenrente unterteilt sich in die Voll- und Halbwaisenrente. Der erste Fall betrifft dem Namen entsprechend Kinder, bei denen kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt. Eine Halbwaise hat entweder die Mutter oder den Vater durch einen Todesfall verloren.
Auch wenn das Geld den Verlust nicht ersetzen kann, soll die spezielle Form der Hinterbliebenenrente insbesondere für minderjährige Kinder eine finanzielle Unterstützung darstellen, sodass mehr Raum und Kraft für eine gesunde Trauerarbeit vorhanden ist.
Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?
Wer bekommt bei einer Halbwaisenrente das monatliche Geld? Einen gesetzlichen Anspruch haben nicht nur leibliche Kinder. Auch Adoptiv-, Pflege- sowie Stiefkinder und Enkel gelten nach dem Waisenrecht beispielsweise als bezugsberechtigt. In einigen Fällen müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – wie ein gemeinsamer Haushalt und ein Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsverhältnis. Ein spezielles Szenario ergibt sich bei nicht ehelichen Kindern, wenn der Vater verstirbt. In dem Fall muss es sich um den leiblichen Vater handeln oder es muss eine Anerkennung der Vaterschaft vorliegen. Andernfalls wird der Antrag auf Halbwaisenrente nicht genehmigt.
Voraussetzungen: Wann wird Waisengeld ausgezahlt?
Als Grundvoraussetzung für die Auszahlung einer Halbwaisenrente gilt: Der verstorbene Elternteil hat mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt – die sogenannte allgemeine Wartezeit. Die Anwartschaftszeit spielt jedoch keine Rolle, wenn die Ausbildung des Verstorbenen weniger als sechs Jahre zurückliegt, da die Person dann als Berufseinsteiger galt. Hat sich der Sterbefall durch einen Arbeitsunfall ereignet, erübrigt sich die fünfjährige Wartezeit ebenfalls und Betroffene müssen die Halbwaisenrente nicht beantragen, da sie automatisch in die Verantwortung der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Halbwaisenrente: Höhe und Antrag
Wie können Betroffene eine Halbwaisenrente beantragen, gibt es einen Mindestsatz für die Halbwaisenrente und wie lange wird sie gezahlt? Bei einem minderjährigen Kind steht im Normalfall ein Erziehungsberechtigter oder Vormund in der Pflicht und Verantwortung, sich um die Belange und Rechte des Kindes zu kümmern. Auch die Rentenbeträge erhält die erziehungsberechtigte Person.
Gängigerweise ist die Deutsche Rentenversicherung für die Bearbeitung von Rentenanträgen hinterbliebener Menschen zuständig. Eine Ausnahme tritt ein, wenn das Ableben des Elternteils auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht. In dem Fall ist kein Antrag nötig und der Anspruch richtet sich nicht an die gesetzliche Rentenversicherung, sondern an Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
In welcher Höhe kommt die Halbwaisenrente?
Eine der zentralen Fragen lautet: Wie hoch ist die Halbwaisenrente? Die Berechnung hängt davon ab, ob die gesetzliche Renten- oder die Unfallversicherung die Beiträge zahlt. Im ersten Fall handelt es sich um 10 % des bis zum Todesfall erarbeiteten Rentenanspruchs oder der bereits erhaltenen Rente zuzüglich individueller Zuschläge. Tritt die Unfallversicherung ein, werden 20 % vom Jahreseinkommen des verstorbenen Elternteils herangezogen. Daraus ergibt sich der monatliche Grundbetrag der Halbwaisenrente.
Die Zuschläge errechnen sich aus den rentenrechtlichen Zeiten der verstorbenen Person – pro Beitragsmonat auf der Basis von sogenannten Entgeltpunkten. Hier spielt auch der Zugangsfaktor eine Rolle, der sich als Teil der Rentenformel nach dem gesetzlich festgelegten Rentenalter richtet.
Wenn betroffene Personen die Halbwaisenrente im Vorfeld selbst berechnen möchten, um eine Vorstellung von der Bezugshöhe zu erhalten, können sie einen der vielen Halbwaisenrentenrechner im Internet verwenden.
Halbwaisenrente beantragen: Wie geht das?
Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Halbwaisenrente regelt, ist eine Antragstellung obligatorisch. Dafür gibt es Formulare auf ihrer Website, die Betroffene herunterladen können. Die Abgabe erfolgt elektronisch oder persönlich. Hat das Kind das 15. Lebensjahr überschritten, ist es befugt, den Antrag auf Halbwaisenrente selbst zu stellen. Andernfalls obliegt es der erziehungsberechtigten Person.
Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach Eintritt des Todesfalls zu stellen, denn die Bearbeitung nimmt üblicherweise viele Wochen in Anspruch. Allerdings ist eine rückwirkende Zahlung von bis zu einem Jahr möglich. Neben der erforderlichen Klärung des Rentenkontos sollten antragstellende Personen alle relevanten Unterlagen direkt mitschicken, um Verzögerungen zu vermeiden. Dazu gehören in jedem Fall:
- Sterbeurkunde des Elternteils
- Geburtsurkunde der Halbwaise
Zudem bietet es sich an, sämtliche Nachweise zur Ausbildung oder die Bescheinigung über einen Freiwilligendienst vorzulegen. Dadurch kann sich ein positiver Effekt hinsichtlich der Höhe der Halbwaisenrente ergeben. Frauen müssen auch die Geburtsurkunden aller Kinder einreichen.
Halbwaisenrente: Bis wann gilt sie?
Wie lange bekommt man die Halbwaisenrente? Grundsätzlich endet der Zeitraum des Bezuges mit Eintritt in die Volljährigkeit – also am 18. Geburtstag des Rentenbeziehers. Betroffene können aber einen Antrag auf Weiterzahlung stellen, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Dann läuft die Halbwaisenrente im Studium oder während der Ausbildung trotz Volljährigkeit weiter – mit einer Karenzzeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Abschnitten (beispielsweise Abitur und Studium). Dazu gehört auch die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahres. Ein anderer Grund für eine Bezugsverlängerung ist eine Behinderung, die dazu führt, dass die hinterbliebene Person nicht selbst für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Eine Zahlung ist maximal bis zum 27. Lebensjahr möglich.
Neben der Frage, wie lange die Halbwaisenrente gezahlt wird, ist auch der Beginn entscheidend, der wiederum vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt. Allgemein gilt: Die Antragsfrist läuft vom Todestag an für zwölf Kalendermonate – das trifft ebenso zu, wenn eine früher genehmigte Rente weggefallen ist und erneut beantragt wird. Da die Deutsche Rentenversicherung auch die Halbwaisenrente maximal ein Jahr rückwirkend zahlt, ist eine Antragstellung innerhalb des genannten Zeitfensters wichtig. Ansonsten beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Antragsmonat. Bei einer fristgerechten Genehmigung können in Bezug auf den Zahlungsstart zwei Szenarien eintreten:
- Beginn mit dem Todestag, wenn Verstorbene noch keine Rente bezogen haben
- Beginn mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn Verstorbene bereits Rente bezogen haben
In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten die gleichen Bezugsregelungen.
Halbwaisenrente - Häufige Fragen
Die Halbwaisenrente gehört zu den Renten für Hinterbliebene und richtet sich an Kinder, die ein Elternteil durch Tod verloren haben. Im Sterbefall beider Elternteile, spricht man von einer Vollwaisenrente.
Nein, sie gilt zum Beispiel auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, wenn ein gemeinsamer Haushalt und neben der räumlichen eine persönliche Bindung bestand. Auch eine Unterhaltsleistung seitens der verstorbenen Person kann als Bedingung fungieren.
Normalerweise wird die Halbwaisenrente von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Wenn der Elternteil jedoch durch eine berufsbedingte Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall ums Leben kam, wechselt die Zahlungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. In dem Fall ist kein Antrag erforderlich.
Tritt die gesetzliche Rentenversicherung als zahlende Instanz ein, beträgt der Grundbetrag der Halbwaisenrente 10 % des Rentenanspruchs beziehungsweise der schon bezogenen Rente der verstorbenen Person. Bei der Unfallversicherung sind es 20 % des Jahreseinkommens.
In der Regel endet der Anspruch auf eine Halbwaisenrente mit Erreichen der Volljährigkeit. Studiert die beziehende Person oder absolviert sie eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder kann sie aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, so ist eine Verlängerung bis zum Alter von 27 Jahren möglich.



