Grabruhe
Ruhezeiten für Gräber
Die Ruhezeit für ein Grab ist diejenige Zeitspanne, die zwischen der Beisetzung des Verstorbenen und einer Neubelegung des Grabes liegt. Die Friedhofsträger regeln die Ruhezeit vorwiegend nach der Bodenbeschaffenheit sowie nach der Belegung.
Inhaltsverzeichnis
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Dauer der Ruhezeit
Es gibt grundsätzlich für jeden Friedhof eine Mindestruhezeit, die in Deutschland zwischen rund 10 bis 30 Jahren liegt. Für Familiengräber ist hierbei zu beachten, dass bei der Beisetzung mehrerer Verstorbener im selben Grab nacheinander die Mindestruhezeit der zuletzt beigesetzten Person gilt. Damit lässt sich gewährleisten, dass die Überreste der zuletzt verstorbenen Person und ihres Sarges vor einer Neubelegung vergangen sind. Der Friedhof erhebt bei Ehepaaren im vorab gekauften Gemeinschaftsgrab aus diesem Grund nochmals eine Gebühr beim zuletzt verstorbenen Partner. Wie lange die Ruhezeit auf dem jeweiligen Friedhof festgesetzt wird, hängt von folgenden Faktoren ab: der Art des Grabes, die Beschaffenheit des Bodens auf dem Friedhofgelände, das Alter der verstorbenen Person – handelt es sich bei dem Verstorbenen um ein Kind oder einen Erwachsenen – sowie die Auslastung, das heißt die Belegung des Friedhofs.

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Die Ruhezeit eines Erdgrabes von Erwachsenen liegt (außer in München) zwischen 20 bis 30 Jahren, bei Kindern zwischen 10 bis 20 Jahren. Urnengräber haben manchmal – aber nicht grundsätzlich – kürzere Ruhezeiten. Die Verwaltung des jeweiligen Friedhofs gibt Auskunft über die entsprechende Ruhezeit und die Gebühren. Ausgewählte Ruhezeiten für ein Grab in deutschen Städten (für Erwachsene) sind:
- Berlin: Sarggrab 20 Jahre / Urnengrab 20 Jahre
- München: Sarggrab 10 Jahre / Urnengrab 10 Jahre (verschieden auf einzelnen Friedhöfen)
- Hamburg: Sarggrab 25 Jahre / Urnengrab 25 Jahre
- Bielefeld: Sarggrab 30 Jahre / Urnengrab 20 Jahre
Ruhezeit verlängern
Das Grab kann bei einer bestimmten Grabart – dem Wahlgrab – länger belegt werden, theoretisch über viele Jahrzehnte bis Jahrhunderte. Angehörige können die Grabnutzungsrechte verlängern, indem sie die vom Friedhof verlangte Nutzungsgebühren für eine weitere Ruhezeit bezahlen. Bei der Wahl der Grabart sollte man also bereits im Vorfeld bedenken, dass Reihengräber im Gegensatz zu Wahlgrabstellen nicht verlängert werden können und Reihengräber nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet und neu belegt werde.
Wahlgräber eignen sich als Familiengräber und können hinsichtlich ihrer Größe und Lage ausgewählt werden, daher der Name. Sie werden auch für Urnen angeboten. Eine Verlängerung bei Reihengräbern ist nicht vorgesehen, doch Angehörige sollten stets die Verwaltung des Friedhofs befragen.
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