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Testament schreiben: So geht's

Wie schreibt man ein Testament?

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Jeder Mensch kann zu Lebzeiten ein Testament schreiben. Das Dokument legt im Rahmen des deutschen Erbrechts die individuelle Erbfolge fest und benennt gegebenenfalls Personen, die das Vermächtnis übernehmen. Doch wie funktioniert das?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Testament schreiben

  • Wenn Sie ein Testament schreiben, legen Sie eine individuelle Erbfolge abseits der gesetzlichen fest
  • Vermögen, Grundstücke, Immobilien und persönlicher Hausrat zählen zum typischen Nachlass in einem Testament
  • Das BGB unterscheidet zwischen dem privaten beziehungsweise eigenhändigen und dem öffentlichen beziehungsweise notariellen Testament
  • Während Sie ein handschriftliches Testament kostenlos erstellen können, fallen bei der Erstellung eines öffentlichen Testaments Notargebühren an
  • Zusätzlich zum Erbe können Sie im Testament beispielsweise Gegenstände als Vermächtnis vermachen

Das Wichtigste zum Testament schreiben

  • Wenn Sie ein Testament schreiben, legen Sie eine individuelle Erbfolge abseits der gesetzlichen fest
  • Vermögen, Grundstücke, Immobilien und persönlicher Hausrat zählen zum typischen Nachlass in einem Testament
  • Das BGB unterscheidet zwischen dem privaten beziehungsweise eigenhändigen und dem öffentlichen beziehungsweise notariellen Testament
  • Während Sie ein handschriftliches Testament kostenlos erstellen können, fallen bei der Erstellung eines öffentlichen Testaments Notargebühren an
  • Zusätzlich zum Erbe können Sie im Testament beispielsweise Gegenstände als Vermächtnis vermachen

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Wie schreibt man ein Testament?

Im Rahmen des deutschen Erbrechts können Sie schon zu Lebzeiten über Ihren Nachlass entscheiden, indem Sie beispielsweise ein Testament verfassen. Um ein wirksames und rechtsgültiges Testament zu schreiben, bedarf es jedoch einiger Vorbereitung. Zunächst sollten Sie sich grundlegende Gedanken darüber machen, wem der Nachlass zugutekommen soll. Sollen der Partner oder Familienmitglieder finanziell abgesichert werden? Wird das Vermögen an die eigene Firma vererbt? Oder soll mit dem Nachlass eine soziale oder kulturelle Organisation unterstützt werden? Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Testamentserstellung.

Das Testament steht über der gesetzlichen Erbfolge. Es ermöglicht die Festlegung einer individuellen Erbfolge sowie die Benennung einzelner Vermächtnisnehmer. Es kann vom Erblasser jederzeit und unabhängig von den Begünstigten geändert werden. Dennoch können Pflichtteilsansprüche berechtigter Angehöriger durch das Aufsetzen eines Testaments nicht gänzlich umgangen werden.

Generell kann der Erblasser jede Person zum Erben ernennen. Er muss sein Erbe folglich nicht den Verwandten überlassen, sondern kann jede beliebige Person oder Organisationen als Erben ernennen. Hat der Erblasser jedoch kein Testament aufgesetzt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Wenn Sie selbst ein privates Testament schreiben, gibt es einige Fallstricke zu beachten. So sollten Sie unklare Formulierungen und fehlerhafte Klauseln unbedingt vermeiden, um die Wirksamkeit Ihres Testaments sicherzustellen.

Testament schreiben: Welche Vorteile hat das?

Warum sollten Sie ein Testament schreiben? Sofern Sie kein Testament mit einer individuellen Erbfolge verfassen, greift in Deutschland die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Dies zu verhindern ist die Motivation vieler Erblassenden: Sie möchten selbst bestimmen, was mit ihrem Nachlass geschieht, wenn sie versterben.

Doch nicht immer geht es darum, beispielsweise Verwandte zu begünstigen. Auch der umgekehrte Fall tritt ein, denn mit einem handschriftlichen Testament können Verfassende bestimmte Personen vom Erbe ausschließen. Dabei können erblassende Personen sehr frei entscheiden und bei der Verteilung des Erbes zum Beispiel auch Freunde oder gemeinnützige Vereine berücksichtigen.

Was können Erblassende in ihr Testament schreiben?

Ein Testament regelt neben der individuellen Erbfolge auch den eigentlichen Nachlass. So kann sich das Erbe einer verstorbenen Person aus verschiedenen Bereichen zusammensetzen – dazu zählen vor allem: Vermögen, Grundstücke, Immobilien und persönlicher Hausrat. Das Erbrecht lässt der erblassenden Person beim Schreiben des Testaments weitestgehend freie Hand, wie sie ihren Besitz vererben möchte – das schließt auch Tiere ein. Wenn Eltern ein Testament schreiben, können sie die Kindererziehung nach ihren Vorstellungen regeln, sollten sie frühzeitig versterben – beispielsweise durch die Nennung eines Vormunds. Eltern, die für diesen Fall vorsorgen möchten, können ebenfalls eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen.

Der Nachlass teilt sich entsprechend der im Testament festgelegten Reihenfolge unter den Erbenden auf – er kann aber auch an eine einzige Person fallen. Sofern das Dokument mehrere erbende Personen nennt, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Dann ist es besonders wichtig, dass Erblassende das Testament unmissverständlich verfassen und die einzelnen Erbanteile klar zuordnen.

Das Schreiben eines Testaments ist keine einmalige und unwiderrufliche Handlung, denn die Erblassenden können den Inhalt jederzeit und unabhängig von den Begünstigten für ungültig erklären oder ändern. Eine Änderung hebt nicht zwangsweise das gesamte Testament auf, sondern nur bestimmte Teile, die den geänderten Inhalten widersprechen. Unter Umständen können auch mehrere Versionen gleichzeitig existieren, sofern sie nicht miteinander im Widerspruch stehen. Im Erbfall gilt immer die aktuellste Version des letzten Willens.

Testament verfassen: Wer darf ein Erbe empfangen?

Nicht alle Menschen können ein Erbe beziehen. Wer ein Testament schreiben möchte, muss daher wissen, welche Personen erbberechtigt sind. Laut deutschem Erbrecht sind alle natürlichen oder juristischen Personen erbfähig. Als Erbende können demnach Verwandte, Freunde, Bekannte oder Unternehmen, Stiftungen und sogar Gemeinden benannt werden.

Sie müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Natürliche Personen, die am Leben sind
  • Ungeborene Kinder, die lebend geboren werden
  • Beispielsweise Firmen, die wirksam gegründet und nicht aufgelöst sind

Allerdings erhalten Erbende keine Auskunft über die Höhe oder Art des Nachlasses, bevor sie ihn annehmen oder ausschlagen. Tiere, Objekte und fiktive Personen dürfen laut deutschem Erbrecht keinen Nachlass erhalten.

Testament schreiben: Wie unterscheiden sich Erben, Vermächtnisnehmende und Pflichtteilsberechtigte?

Das Erbrecht unterscheidet zwischen Personen, die ein Erbe oder ein Vermächtnis annehmen. Als Erben werden Hinterbliebene bezeichnet, denen Teile oder der gesamte Nachlass eines Verstorbenen vererbt werden. Als Vermächtnisnehmer gelten Personen, die lediglich einzelne Vermögensgegenstände vom Erblasser vermacht bekommen. Die Rechte und Pflichten eines Erbnehmers gelten nicht für den Vermächtnisnehmer. Daher ist es wichtig, dass sie klare und unmissverständliche Formulierungen verwenden, wenn Sie ein Testament erstellen.

Bestimmte Personen haben außerdem einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entsteht, wenn die Person, die den Anspruch geltend macht, durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist.

Um Ehe- oder Lebenspartner sowie die engsten Verwandten nicht komplett vom Erbe auszuschließen, haben diese Personen Anspruch auf einen Pflichtteil, also eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, können diese Personengruppen folglich auch dann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wenn Sie sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Wollen Sie Angehörige enterben, die einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, sollten Sie sich beim Testament schreiben nach Möglichkeit von einem Notar oder einem Anwalt beraten lassen, damit sich die tatsächlichen Erben später nicht mit den eventuell nicht erfüllbaren Zahlungsansprüchen der Enterbten konfrontiert sehen.

Testament schreiben - Häufig gestellte Fragen

Es gibt zwei Optionen, ein Testament zu schreiben: privat und öffentlich. Die erste Variante erstellen betroffene Personen eigenhändig und handschriftlich, während das öffentliche Testament mit notarieller Unterstützung entsteht und auch maschinell geschrieben werden kann – eine Unterschrift ist jedoch unerlässlich.

Das private beziehungsweise eigenhändige Testament ist grundlegend kostenlos, weil es nicht in notarieller Begleitung entsteht. Erst wenn Sie Ihr privates Schriftstück amtlich verwahren lassen, entstehen Gebühren.

Die Kosten orientieren sich am Wert des Nachlasses. Grundsätzlich ist nur die Erstellung eines öffentlichen Testaments mit Kosten verbunden, da in dem Fall Notarleistungen entstehen – hier greifen die im Gerichts- und Notarkostengesetz verankerten Gebühren.

Wer ein Testament schreibt und so den letzten Willen definiert, hebelt die gesetzliche Erbfolge aus und legt stattdessen eine individuelle fest. Auf diese Weise können Erblassende bestimmte Personen begünstigen und andere vom Erbe ausschließen. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erhalten bestimmte Personen jedoch immer einen Pflichtteil.

Es ist besonders wichtig, dass die Formulierungen zur Erbfolge und gegebenenfalls zum Vermächtnis klar und unmissverständlich sind, um keinen rechtlichen Spielraum zuzulassen.

Ein selbstständig aufgesetztes Testament muss gänzlich handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Das Dokument sollte bestimmte Angaben des Erblassers enthalten, beispielsweise den Namen und das Erstellungsdatum. Das eigenhändige Testament muss möglichst lesbar und eindeutig formuliert werden.

Testament schreiben: Vorlagen und Muster

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert neben bestimmten Sonderformen vor allem zwei ordentliche Formen, wie betroffene Menschen ein Testament schreiben können (auch kostenlos):

  • Privates Testament
  • Öffentliches Testament

Wenn erblassende Personen ein öffentliches Testament erstellen, entstehen Notarkosten.

Doch wie schreibe ich ein Testament? Beispiele in Form von gängigen Formulierungen unterstützen die Erstellung und sorgen für einen möglichst rechtssicheren Inhalt.

Privates Testament schreiben: Gültig ohne Notar

Das private Testament schreiben Sie selbst per Hand. Damit das handschriftliche Testament gültig ist, müssen Sie es mit Orts- und Datumsangabe sowie einer eindeutigen Überschrift versehen. Darüber hinaus müssen Sie das Testament lesbar verfassen und am Ende mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Das private Testament ist ohne Notar gültig.

Um ein gültiges Testament ohne Notar selber zu schreiben, müssen Sie außerdem volljährig sein. Damit es bei der Verteilung des Erbes nicht zu Missverständnissen kommt, sind in einem handschriftlichen Testament bestimmte persönliche Angaben zwingend notwendig.

Folgende Angaben des Erblassers sollte Sie in das Testament schreiben:

  • Eindeutige Überschrift zur Kennzeichnung des Dokuments als Testament
  • Erstellungsdatum
  • Erstellungsort
  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Festlegung der Erbfolge
  • Bestimmung von Vermächtnisnehmern
  • Unterschrift des Verfügenden

Als verfügende Person sollten Sie Regelungen und Vermächtnisse in einem eigenhändigen Testament möglichst eindeutig und unmissverständlich formulieren. Je deutlicher die Anordnungen sind, desto einfacher können Notare oder das Nachlassgericht eine klare Entscheidung treffen.

Es obliegt Ihnen als Erblassenden, wo Sie das geschriebene Testament aufbewahren. Um das Verlustrisiko des Dokuments zu reduzieren, können Sie es auch beim Amtsgericht in die amtliche Verwahrung geben – eine Herausgabe ist jederzeit möglich. Die amtliche Verwahrung ist jedoch kein Muss.

Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen, können Sie das Dokument auch in der eigenen Wohnung aufbewahren. In diesem Fall sollten Sie jedoch daran denken, Angehörige oder eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort zu informieren, damit diese im Todesfall Zugriff darauf haben. Idealerweise legen Sie gleich einen Ordner an, in dem Sie neben dem Testament auch Dokumente zum digitalen Nachlass, die Patientenverfügung und andere Vorsorgeunterlagen aufbewahren.

Damit das handschriftliche Testament nicht aufgrund von Formfehlern ungültig ist und die Erben womöglich leer ausgehen, können Sie es von einem Anwalt auf Genauigkeit und Wirksamkeit überprüfen lassen. Auch bei rechtlichen Unsicherheiten hinsichtlich eines Vermächtnisses, der Erbfolge oder Ähnlichem, sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen und sich beraten lassen. Nur so können Sie Fehler ausschließen und die Wirksamkeit Ihres letzten Willens gewährleisten.

Sie haben weiterführende Fragen oder wünschen sich Unterstützung im Hinblick auf erbrechtliche Anliegen? Als Anwältin für Erbrecht steht Ihnen unsere Rechtsexpertin, Anwältin Maria Anwari, LL.M. bei sämtlichen Fragen rund um das Erbrecht zur Verfügung.

Öffentliches Testament schreiben: Wie geht das?

Wird das Testament mit Hilfe eines Notars erstellt, spricht man von einem öffentlichen oder notariellen Testament. Sie können dem Notar Ihren letzten Willen entweder mündlich mitteilen oder übergeben dem Notarbüro eine schriftlich verfasste Erklärung – in diesem Fall können Sie das Testament auch mit dem PC schreiben. Der Vorteil eines öffentlichen Testaments: Notare sind dazu verpflichtet, bei der Testamentserstellung zu unterstützen und Unklarheiten bei Formulierungen zu beseitigen.

Das Testament wird beim Nachlassgericht verwahrt. Gleichzeitig wird das eingereichte Testament auch beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, welche im Falle des Todes das Amtsgericht informiert. Letzteres kontaktiert schließlich die Erben.

Wenn Sie ein notarielles Testament erstellen, müssen Sie Kosten einplanen, die je nach Wert des Nachlasses variieren – je höher er ausfällt, desto höher sind die Gebühren. Die Notarkosten, die beim Schreiben eines öffentlichen Testaments und der damit verbundenen Beratung entstehen, regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sobald Sie es aus der amtlichen Verwahrung einfordern, ist es automatisch widerrufen. Betroffene können ein öffentliches Testament schon mit dem sechzehnten Lebensjahr erstellen.

Außerordentliches Testament verfassen

Wer ein Testament schreiben möchte, sollte alle Testamentsarten kennen. Unabhängig davon, ob ein Testament eigenhändig oder öffentlich erstellt wird, existieren diese Sonderformen:

  • Berliner Testament
  • Außerordentliche Testamente

Das Berliner Testament gilt für Lebenspartnerschaften und Ehen – im zweiten Fall wird es auch als Ehegatten-Testament bezeichnet. Wenn beispielsweise Eheleute ein gemeinsames Testament schreiben, müssen beide Personen das Dokument unterzeichnen. Der Sinn der Vereinbarung ist es, dass der hinterbliebene Partner den gesamten Nachlass erhält, wenn der andere Teil verstirbt – ab dem Moment sind in der Regel keine Änderungen am Testament oder allgemeine Widerrufe mehr möglich. Erst im Todesfall beider Partner wird der Nachlass nach individueller oder gesetzlicher Erbfolge weitervererbt.

Außerordentliche beziehungsweise Nottestamente erfordern das Beisein bestimmter Zeugen und kommen in dringlichen Situationen infrage – beispielsweise in akuten oder sehr wahrscheinlichen Sterbesituationen. Diese Arten von Nottestamenten sind möglich:

  • Bürgermeistertestament
  • Dreizeugentestament
  • Seetestament

Die Gültigkeit von Nottestamenten erlischt nach drei Monaten.

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Privates Testament schreiben: Vorlage

Wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen, müssen Sie es handschriftlich niederschreiben. Achten Sie darauf, dass es komplett leserlich und unmissverständlich formuliert ist. Zum Inhalt eines rechtskräftigen privaten Dokuments gehören:

  • Überschrift zur eindeutigen Kennzeichnung
  • Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum
  • Exakte Festlegung der Erbfolge
  • Gegebenenfalls Vermächtnisbestimmungen
  • Salvatorische Klausel (optional)
  • Datum und Ort der Erstellung
  • Unterschrift der verfügenden Person

Die persönlichen Angaben weisen Sie als erblassende Person aus und die Überschrift kennzeichnet das Schriftstück als Testament. Schreiben Sie unmissverständliche Formulierungen, sodass bei der Erbverteilung keine Unklarheiten aufkommen. Wenn Sie ein eigenhändiges Testament ohne Notar schreiben, finden Sie viele Muster kostenlos im Internet. Bei der Testamentformulierung kann folgende Vorlage unterstützen:

ÜberschriftMein letzter Wille und Testament
Persönlicher TeilIch, [NAME], geboren am [GEBURTSDATUM], widerrufe alle bis dato gültigen Verfügungen von Todes wegen und bestimme die nachfolgenden neuen Regelungen.
ErbfolgeDie folgenden Personen setze ich als Erben meines Nachlasses ein: Meine Tochter, [NAME], geboren am [GEBURTSDATUM], erhält einen Anteil von 50 Prozent. Mein Sohn, [NAME], geboren am [GEBURTSDATUM], erhält einen Anteil von 50 Prozent. Sollte eines meiner genannten Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr am Leben sein, greift die gesetzliche Erbfolge, sodass an ihrer Stelle in erster Linie ihre jeweiligen Kinder als Erben meines Nachlasses eintreten.
VermächtnisIch vermache der Stiftung [NAME] mit Sitz in der [ADRESSE] folgenden Gegenstand: [ART]. Die Regelung zum genannten Vermächtnis ist im Erbfall sofort anwendbar. Sie entfällt, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Teil meines Nachlasses ist.
Salvatorische KlauselWird eine Anordnung dieses Testaments unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen weiterhin gültig.
Abschluss[ORT], [DATUM], [UNTERSCHRIFT]

Testament schreiben: Wie formuliere ich richtig? Beispielsätze von mymoria (Stand: März 2022).

Wenn Sie ein Berliner Testament schreiben, können Sie sich an den folgenden Formulierungen orientieren:

ÜberschriftUnser letzter Wille und gemeinsames Testament
Persönlicher TeilWir, [NAMEN], geboren am [GEBURTSDATEN], widerrufen alle bis dato gültigen Verfügungen von Todes wegen und bestimmen uns gegenseitig als Alleinerben:
ErbfolgeDer Ehepartner, der länger lebt, erbt den gemeinsamen Nachlass. Wir setzen unsere Tochter, [NAME], geboren am [GEBURTSDATUM], als Schlusserbin ein. Sollte sie zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr am Leben sein, greift die gesetzliche Erbfolge, sodass in erster Linie ihr/e Kind/er als Erbe/n unseres Nachlasses eintreten.
VermächtnisWir vermachen der Stiftung [NAME] mit Sitz in der [ADRESSE] folgenden Gegenstand: [ART]. Die Regelung zum genannten Vermächtnis ist im Erbfall sofort anwendbar. Sie entfällt, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Teil unseres Nachlasses ist.
Salvatorische KlauselWird eine Anordnung dieses Testaments unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen weiterhin gültig.
Abschluss[ORT], [DATUM], [UNTERSCHRIFT]

Berliner Testament schreiben: Muster von mymoria (Stand: März 2022).

Wenn Sie ein Testament selber erstellen, können Vorlagen helfen. Die hiesigen Formulierungen sind aber nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich Empfehlungen zur besseren Orientierung. Außerdem handelt es sich um exemplarische Szenarien.

Um sicher zu sein, empfiehlt sich immer eine notarielle Beratung – natürlich können Sie sich bei Fragen zu Ihrem letzten Willen und zum Testament schreiben auch jederzeit an uns wenden.

Widerruf oder Änderungen des Testaments

Solange Sie noch als testierfähig gelten, können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder neu aufsetzen. Testierunfähig sind Personen unter 16 oder Menschen, die aufgrund einer Bewusstseins- oder Geistesschwäche den Inhalt einer solchen Willenserklärung nicht erfassen können (z.B. bei schwerer Demenz).

Möglichkeiten ein Testament zu widerrufen:

  • Neues Testament verfassen
  • Vernichtung oder Änderung des bisherigen Testaments
  • Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung

Bei dem Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments müssen Sie Besonderheiten beachten. So beispielsweise beim Berliner Testament: Im Grundsatz kann ein wechselseitiges Testament nur gemeinschaftlich widerrufen werden. Die Erblasser müssen sich daher einig darüber sein, dass das gemeinschaftlich erstellte Testament seine Wirkung verlieren soll und müssen entsprechend der bestehenden Möglichkeiten eine Widerrufsmaßnahme treffen.

Einseitig kann ein solches Testament nur durch notarielle Beurkundung der Erklärung eines der Erblasser erfolgen, welche dem jeweils anderen Erblasser zukommen muss. Bitte beachten Sie, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament schreiben: Der Widerruf gemeinschaftlicher Testamente ist nur bis zum Tod eines der Erblasser möglich.

Maria Anwari, Rechtsexpertin

Erbrechtsexpertin Maria Anwari zum Testament schreiben

Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandantinnen und Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge in ihrer Kanzlei in Frankfurt am Main und auch bundesweit.

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