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Testamentseröffnung: Dauer, Ablauf & Kosten

Testamentseröffnung - Das sollten Sie wissen

Aktualisiert am 21. August 2023

Lesezeit: 9 Minuten

Hier geht’s um:
Viele Menschen haben ein bestimmtes Bild von einer Testamentseröffnung, doch die Realität sieht oft anders aus. Wir erklären, was Sie zur Testamentseröffnung wissen und worauf Sie sich einstellen müssen.

Das Wichtigste zur Testamentseröffnung

  • Bei einer Testamentseröffnung wird das Testament nach dem Ableben der erblassenden Person erstmals geöffnet
  • Ein aufgefundenes Testament, das nicht amtlich verwahrt wurde, ist immer unverzüglich und geschlossen im Nachlassgericht abzugeben
  • Genannte und potenzielle Erben erfahren nach der Eröffnung postalisch von den letzten Wünschen und Verfügungen
  • Erbende haben nach der Testamentseröffnung sechs Wochen Zeit, um das formulierte Erbe an- oder abzulehnen
  • Die Kosten für eine Testamentseröffnung tragen die erbenden Personen und die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
Inhaltsverzeichnis
  1. Testamentseröffnung: Dauer, Kosten, Fristen
  2. Ablauf und Kosten einer Testamentseröffnung
  3. Testamentseröffnung: Fristen

Testamentseröffnung: Dauer, Kosten, Fristen

Menschen können ihren letzten Willen zu Lebzeiten in schriftlicher Form festhalten – das entsprechende Dokument nennt sich Testament. Es gilt, die darin formulierten Wünsche nach dem Tod der verfassenden Person zu erfüllen.

Wer ein Testament findet, beispielsweise in der Wohnung einer verstorbenen Person, darf es aber nicht selbstständig öffnen. Stattdessen ist man nach Paragraf 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich verpflichtet, es auf schnellstem Weg – und möglichst unversehrt – beim Nachlassgericht einzureichen. Das Gericht kümmert sich dann um die offizielle Testamentseröffnung und teilt allen erbberechtigten Personen den letzten Willen des Erblassers mit.

Testamentseröffnung: Dauer, Kosten, Fristen

Menschen können ihren letzten Willen zu Lebzeiten in schriftlicher Form festhalten – das entsprechende Dokument nennt sich Testament. Es gilt, die darin formulierten Wünsche nach dem Tod der verfassenden Person zu erfüllen.

Wer ein Testament findet, beispielsweise in der Wohnung einer verstorbenen Person, darf es aber nicht selbstständig öffnen. Stattdessen ist man nach Paragraf 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich verpflichtet, es auf schnellstem Weg – und möglichst unversehrt – beim Nachlassgericht einzureichen. Das Gericht kümmert sich dann um die offizielle Testamentseröffnung und teilt allen erbberechtigten Personen den letzten Willen des Erblassers mit.

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Was ist eine Testamentseröffnung?

Eine Testamentseröffnung meint immer den gleichen Sachverhalt – unabhängig davon, ob es ein privates oder amtlich verwahrtes Schriftstück ist. Es handelt sich um einen internen Vorgang im Nachlassgericht, bei dem das Gericht das Testament in den meisten Fällen in Abwesenheit der Erbenden oder sonstiger Beteiligter sichtet, die letzten Wünsche der verstorbenen Person gemäß dem Inhalt erfasst und sie in einem Eröffnungsprotokoll festhält.

Der Begriff „Testamentseröffnung“ ist demnach wortwörtlich zu verstehen – er beschreibt vor allem das amtliche Öffnen des verschlossenen Testamentkuverts.

Testamentseröffnung Dauer: Wann findet eine Testamentseröffnung statt?

Die Dauer zwischen Todesfall und Testamentseröffnung kann stark variieren. Hier kann es entscheidend sein, ob es sich um ein privates oder ein amtlich verwahrtes Dokument handelt. Wird das Testament von einem Notar oder dem Nachlassgericht selbst verwahrt, erfolgt die Testamentseröffnung unmittelbar nach der Sterbefallmitteilung des Standesamts an das Nachlassgericht. Die Zeitspanne zwischen Tod und Testamentseröffnung ist dann vergleichsweise kurz. Handelt es sich um ein privates Testament, muss es unter Umständen erst gefunden und anschließend beim Nachlassgericht abgeliefert werden.

Obwohl der Finder oder private Verwahrer gesetzlich verpflichtet ist, das Testament unverzüglich einzureichen, kommt es häufig vor, dass eine gewisse Zeit bis zur Ablieferung verstreicht. So verlängert sich die Dauer zwischen Tod und Testamentseröffnung gegebenenfalls erheblich.

Muss man eine Testamentseröffnung beantragen?

Bei einem amtlich verwahrten Testament erfolgt die Eröffnung automatisch – sie muss nicht explizit beantragt werden. Betroffene Personen können aber freiwillig einen Antrag auf Testamentseröffnung einreichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

In dem Fall sollten sie die Sterbeurkunde und gegebenenfalls den Verwahrungsschein des zuständigen Amtes beilegen. Handelt es sich bei dem Testament um ein privates Dokument, sind Betroffene verpflichtet, es zusammen mit der entsprechenden Sterbeurkunde schnellstmöglich einzureichen und gleichzeitig die Testamentseröffnung zu beantragen.

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Ablauf und Kosten einer Testamentseröffnung

Da behördliche Vorgänge von außen betrachtet oft undurchsichtig oder sogar verwirrend sind, ist es wichtig zu verstehen, wie eine Testamentseröffnung genau abläuft und was auf die involvierten Personen zukommt. Prinzipiell gilt: Die Testamentseröffnung sagt zunächst nichts über die Wirksamkeit eines Testaments aus – ob es rechtskräftig ist und die darin angegebene Erbfolge auch tatsächlich eintritt, muss erst geprüft werden. Es kann auch sein, dass später eine neuere oder andere Version des Testaments auftaucht – vor der Prüfung, welches Exemplar gültig ist, wird sie ebenfalls gerichtlich eröffnet.

Wie ist der Ablauf einer Testamentseröffnung?

Der Ablauf einer Testamentseröffnung besteht aus zwei Teilen. Zum einen öffnet das Nachlassgericht – buchstäblich – das verschlossene Testament, nimmt dessen Verfügungen zur Kenntnis und dokumentiert den Inhalt. Das geschieht fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also auch ohne die möglichen Erben. Im zweiten Schritt benachrichtigt das Nachlassgericht alle im Testament begünstigten sowie die vom Erbe ausgeschlossenen Personen. Im Regelfall übermittelt es dafür ein gerichtliches Schreiben per Post, dem das sogenannte Eröffnungsprotokoll sowie eine Fotokopie des Testaments beiliegen. Häufig sind nur die für die Empfangenden relevanten Abschnitte lesbar, während die übrigen Teile geschwärzt sind.

Nach der Eröffnung des Testaments verschickt das Nachlassgericht ein Ablaufprotokoll sowie eine Kopie des Testaments an die Begünstigten sowie alle gesetzlich Erbberechtigten. Anschließend legt es das originale Testament zu den Nachlassakten und verwahrt es dort – allerdings können die Erbengemeinschaft oder einzelne Erben beantragen, das Originaltestament einzusehen. Wenn die Testamentseröffnung abgeschlossen und die Wirksamkeit geprüft ist, endet die Arbeit des Nachlassgerichts – die Erfüllung der Wünsche, die mögliche Vollstreckung des Testaments sowie die Auszahlung der Erbschaft fallen nicht in seinen Aufgabenbereich.

Ist die Testamentseröffnung beim Berliner Testament identisch?

Die Testamentseröffnung eines Berliner Testaments läuft grundlegend gleich ab. Allerdings gibt es aufgrund des spezifischen Inhaltes einige Besonderheiten. Bei einem Berliner Testament handelt es sich um eine spezielle Form eines gemeinsamen Testaments, für die sich häufig verheiratete Paare mit Kindern entscheiden – um zu verfügen, dass beim Tod eines Ehepartners zunächst der andere als alleiniger Erbe eintritt.

Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners fällt der Nachlass den Kindern beziehungsweise Enkeln zu – den sogenannten Schlusserben. Die Testamentseröffnung erfolgt nach dem Ableben des ersten Ehepartners, aber das Testament gilt selbstverständlich auch nach dem Tod des verbliebenen Ehepartners .

Kosten einer Testamentseröffnung: Wie hoch sind sie?

Die Kosten einer Testamentseröffnung sind von den rechtmäßigen Erben zu tragen und werden nach abgeschlossener Testamentseröffnung fällig. Das Anlagenverzeichnis 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) regelt die Höhe der Gebühren, die aktuell (Stand: April 2022) bei 100 Euro liegen – zusätzlich können Kosten für das verrichtete Porto, den Versand und das verwendete Papier hinzukommen. Sollte ein Notar und nicht das Nachlassgericht das Testament eröffnen, fällt auch die Umsatzsteuer von 19 % an.

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Testamentseröffnung: Fristen

Testamentseröffnung – und dann? Ist ein Testament ordnungsgemäß eröffnet, stellt sich für viele Beteiligte die Frage, wie es im Anschluss weitergeht. Zunächst einmal sollten sich Betroffene nicht wundern, wenn es länger dauert, bis sie überhaupt vom Nachlassgericht hören. Selbst bei amtlich verwahrten Testamenten, die schnellstmöglich bearbeitet wurden, dauert es mindestens einen Monat, bis das gerichtliche Schreiben im Briefkasten liegt.

Wird ein privates Testament verspätet abgeliefert oder sind die Begünstigten beispielsweise aufgrund von Adressänderungen nicht direkt zu finden, verzögert sich der weitere Vorgang deutlich. In solchen Fällen kann es zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommen.

Wen benachrichtigt das Nachlassgericht bei einer Testamentseröffnung?

Das Nachlassgericht benachrichtigt jede Person, die direkt oder indirekt vom Testament des Erblassers betroffen ist. Hierbei kann es sich um eine Erbengemeinschaft, Alleinerbende, Vermächtnisnehmende, Nachlassverwaltende und viele weitere Personen handeln. Auch begünstigte Vereine oder Spendenorganisationen können inbegriffen sein. Das Nachlassgericht informiert zunächst jede Person, die rechtlich einen Anspruch am Erbe hat – auch ausdrücklich enterbte Personen erhalten die entsprechende Information per Post.

Welche Fristen gibt es nach einer Testamentseröffnung?

Nach einer Testamentseröffnung gibt es einige Fristen, die zu beachten sind. Grundsätzlich haben alle Begünstigten sechs Wochen Zeit, um das Erbe vor dem Nachlassgericht auszuschlagen – sollte sich eine erbende Person im Ausland befinden, verlängert sich die individuelle Frist auf sechs Monate. Erfolgt bis dahin keine Ausschlagung, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Wichtig zu wissen: Wer einen Erbschein nach der Testamentseröffnung beantragt, nimmt das Erbe vor Ablauf der entsprechenden Frist automatisch an.

Der Erbschein ist beispielsweise nötig, um Bankgeschäfte zu tätigen und eine Wohnungsauflösung zu organisieren – ein Ausräumen der Wohnung vor der Testamentseröffnung ist daher nicht möglich.

Um einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, hat eine pflichtteilsberechtigte Person drei Jahre Zeit – die Frist gilt jedoch nicht ab dem Tag der Zustellung des gerichtlichen Briefes, sondern erst ab Ende des laufenden Kalenderjahres. Auch der Anspruch auf ein Vermächtnis unterliegt verschiedenen Fristen: Handelt es sich um einen Gegenstand wie Schmuck, können betroffene Personen die Herausgabe innerhalb von drei Jahren einfordern, bei Immobilien sind es zehn Jahre.

Wann erfolgt die Auszahlung des Erbes nach der Testamentseröffnung?

Die Dauer zwischen der Testamentseröffnung und der Auszahlung lässt sich nicht vorhersehen, da sie von unterschiedlichen Kriterien abhängt. So macht es beispielsweise schon einen großen Unterschied, ob der Erblasser in seinem Testament genau benannt hat, welche exakten Summen und Wertgegenstände an welche begünstigte Person gehen, oder ob er nur grobe Angaben gemacht hat, wer was zu welchen Teilen bekommen soll.

Mehrere Versionen des Testaments, Streitigkeiten zwischen den Erben, Gerichtsprozesse und viele andere Hindernisse können die Zeitspanne ebenfalls beeinflussen. Jeder Erbfall ist individuell: Mal wird das Erbe schon nach wenigen Monaten ausgezahlt und in einem anderen Fall erst nach vielen Jahren.

Maria Anwari, Rechtsexpertin

Erbrechtsexpertin Maria Anwari zur Testamentseröffnung

Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Testamentseröffnung, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge bundesweit. In Frankfurt am Main ist sie in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Köhler und Partner tätig.

Testamentseröffnung – Häufig gestellte Fragen

Bei der Testamentseröffnung wird das verschlossene Testament des Erblassers erstmals geöffnet. Das Nachlassgericht sieht es durch und dokumentiert die Wünsche und Verfügungen, bevor es die am Erbe beteiligten Personen per Post benachrichtigt.

Bei einem amtlich verwahrten Testament ist ein Antrag auf Eröffnung nicht notwendig, doch ein privates Testament muss gemeinsam mit einem Eröffnungsantrag eingereicht werden.

Ein Testament wird eröffnet, sobald das Nachlassgericht vom Todesfall des Erblassers erfährt und das Testament vorliegt.

In den meisten Fällen findet eine Testamentseröffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – das betrifft auch die potenziellen Erben.

Die Gebühren für eine Testamentseröffnung sind gesetzlich geregelt und betragen 100 Euro. Hinzu kommen meist die Kosten für Porto, Versand und Papier.

Erben haben sechs Wochen Zeit, ihr Erbe auszuschlagen – wenn sie es nicht tun, nehmen sie es automatisch an.

Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Je nach individuellem Erbfall kann eine Auszahlung bereits nach wenigen Monaten oder erst nach mehreren Jahren erfolgen.

Das Gericht legt ein geöffnetes Originaltestament zu den Nachlassakten und bewahrt es dort auf, falls Erben es auf Antrag einsehen möchten.

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