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Flugbestattung: Beisetzung, Ablauf und Kosten

Flugbestattung – Beisetzung in der Luft

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Immer mehr Menschen suchen nach einer Alternative zur traditionellen Erdbestattung – eine sehr ausgefallene Möglichkeit der Beisetzung bietet die sogenannte Flugbestattung. Alles zum Ablauf und den gesetzlichen Vorschriften erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Flugbestattung

  • Bei der Flugbestattung wird die Asche einer verstorbenen Person aus einem Luftfahrzeug verstreut
  • Die Flugbestattung kann aus einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einem Wetter-, Helium- oder Heißluftballon durchgeführt werden
  • In Deutschland sind Flugbestattungen aufgrund der Friedhofspflicht nicht erlaubt
  • Flugbestattungen können meist im europäischen Ausland durchgeführt werden
  • Mit mymoria können Sie unkompliziert eine Flugbestattung im europäischen Ausland planen

Was ist eine Flugbestattung?

In den letzten Jahren werden vor allem Naturbestattungen immer beliebter. Dazu zählt nicht nur die gängige Seebestattung, sondern in jüngster Zeit auch die Flugbestattung. Diese Bestattungsart ermöglicht es den Trauernden, den geliebten Menschen direkt dem Himmel zu übergeben und ist damit quasi eine Form völliger Symbiose zwischen Mensch und Natur. Nicht zuletzt aufgrund der Naturverbundenheit dieser Bestattungsart fragen immer mehr Personen beim Bestatter wegen einer Flugbestattung nach.

Prinzipiell bezeichnet eine Flugbestattung das Verstreuen der Asche einer verstorbenen Person aus einem Flugzeug, Helikopter oder Heißluftballon. Die Einäscherung ist bei dieser Bestattungsart unumgänglich. Diese Beisetzungsart ist eine Form der Luftbestattung.

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Flugbestattung: In Deutschland derzeit nicht erlaubt

In Deutschland ist die Flugbestattung grundsätzlich nicht erlaubt, da verstorbene Personen in der Bundesrepublik per Gesetz auf einem Friedhof zu bestatten sind. Dennoch heißt das nicht, dass es zwingend nötig ist, den Wunsch des Verstorbenen im Todesfall zu ignorieren. Sofern die Seebestattung in der Nordsee oder Ostsee stattfindet, bedarf sie lediglich einer behördlichen Erlaubnis.

Wird diese erteilt, wird die Asche mit einem Kleinflugzeug oder Helikopter über das Meer geflogen und dort der Weite ihrer letzten Ruhestätte übergeben. Im Anschluss an diese Beisetzung erhalten die Angehörigen Dokumente mit den Koordinaten des Verstreuungsgebietes der Flugbestattung.

Flugbestattung: Nur in europäischen Nachbarländern möglich

In anderen Staaten Europas gelten hinsichtlich der Flugbestattung liberalere Beschlüsse – sowohl Österreich als auch die Niederlande, Tschechien und Frankreich erlauben die Bestattungsart aus luftiger Höhe. In der Schweiz darf die Asche vom Fluggerät aus sogar über Gletschern, Naturschutzgebieten oder anderweitig idyllischen Landschaften verstreut werden. Dort ist es nicht relevant, ob die sterblichen Überreste dem Wind über Land oder über einem Gewässer übergeben werden.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Angehörige am Flug teilnehmen und die Asche selbst verstreuen. Gegebenenfalls steigt mit der Anzahl der Passagiere dann der Kostenfaktor der Flugbestattung. Üblicherweise kann man in der Schweiz jedoch eine solche Beisetzung mit zwei Angehörigen an Bord ab etwa 2.000 Euro in Auftrag geben.

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Keine Folgekosten nach Flugbestattung

So romantisch die Vorstellung einer Flugbestattung auch klingt, bedeutet diese Bestattungsart in der Regel zugleich eine enorme Kostenersparnis. Wer sich für eine Flugbestattung entscheidet, benötigt keine Grabstelle, keinen Grabstein und keinerlei Trauerfloristik.

Sämtliche langfristige Folgekosten einer Erd- oder Urnenbeisetzung entfallen. Bei einer Flugbestattung fallen lediglich die Kosten für die Überführung ins Ausland, den Flug, die Bestatterleistungen, den Kremationssarg sowie für die Einäscherung an. Somit kann die vermeintlich aufwendige Bestattungsform durchaus günstiger sein als die klassische Beisetzung. Allerdings gibt es auch einen entscheidenden Haken an dieser Art des Abschieds, denn durch das Verstreuen der Asche und den konsequenten Verzicht auf eine Gedenkstätte gibt es keinen konkreten Anlaufpunkt für die Trauernden.

Eine Reise zum Verstreuungsgebiet ist im Zweifelsfall nicht in regelmäßigen Abständen möglich und kann somit für Einschränkungen bei den Hinterbliebenen sorgen. Sollten Angehörige den Wunsch nach einer Flugbestattung im Todesfall äußern, ist es daher wichtig, diese Zweifel auszusprechen und zu bereden, da eine derartige Bestattungsart ohnehin nur bei einer entsprechenden Verfügung des Toten zu Lebzeiten durchgeführt werden kann.

Häufige Fragen zur Flugbestattung

Bei der Flugbestattung wird die Asche einer verstorbenen Person per Luftfahrzeug im Wind verstreut. Dies geschieht beispielsweise mit einem Flugzeug oder Helikopter.

Nein. Da in Deutschland die Bestattungspflicht gilt, ist eine Flugbestattung in der Regel nicht möglich. Daher ist für die Durchführung dieser Bestattungsart eine Überführung ins europäische Ausland nötig.

Da bei einer Flugbestattung langfristig keine Kosten für Grabpflege und Steinmetz anfallen, kann sie eine vorteilhafte und kostengünstige Alternative zur klassischen Sargbestattung sein.

Flugbestattungen sind in der Regel nur im europäischen Ausland erlaubt, beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden und in Tschechien.

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