Flussbestattung: Beisetzung im fließenden Gewässer
Sind Flussbestattungen in Deutschland möglich?
Aktualisiert am 21. August 2023
Lesezeit: 2 Minuten
Was ist eine Flussbestattung?
Bei der Flussbestattung erfolgt nach dem Todesfall zunächst die Einäscherung. Ist die Feuerbestattung durchgeführt, wird die Asche ohne Aschekapsel in eine wasserlösliche Urne gefüllt. Diese löst sich ohne Rückstände im Wasser auf.
Was ist eine Flussbestattung?
Bei der Flussbestattung erfolgt nach dem Todesfall zunächst die Einäscherung. Ist die Feuerbestattung durchgeführt, wird die Asche ohne Aschekapsel in eine wasserlösliche Urne gefüllt. Diese löst sich ohne Rückstände im Wasser auf.
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Ablauf einer Flussbestattung
Für den weiteren Verlauf gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Verstorbene vom Schiff aus beigesetzt werden. Die Urne wird mit einem Schiff auf die Mitte des Flusses gebracht, dort übergibt der Kapitän die sterblichen Überreste dem Wasser. Hierzu hält er eine Trauerrede, danach umkreist das Schiff unter mehrmaligem Ertönen der Schiffsglocke oder des Horns die Grabstelle. Diese Umkreisung markiert die Stelle, an der die Urne zu Wasser gelassen wurde und symbolisiert einen letzten Gruß. Bei dieser Zeremonie können Angehörige auf dem Schiff anwesend sein. Die Beisetzung kann auch ohne Angehörige erfolgen, dann spricht man von einer stillen Flussbestattung.
Eine andere Variante ist, die wasserlösliche Urne in einem flachen Flussbett zwischen Felsen zu positionieren. Durch den Lauf des Wassers wird die Urne aufgelöst und die Asche mitgenommen. Bei dieser Variante haben die Hinterbliebenen einem Platz am Ufer des Flusses, an dem sie trauern können.
Wo kann eine Flussbestattung durchgeführt werden?
Im Deutschland sind neben den klassischen Feuer- und Erdbestattungen nur zwei weitere Bestattungsarten zulässig – die Seebestattung sowie die Baumbestattung. Eine Flussbestattung hingegen ist nicht erlaubt. Anders ist dies in einigen europäischen Nachbarländern geregelt. In den Niederlanden, Belgien und in der Schweiz wird auch die Flussbestattung als zulässige Art der letzten Ruhe anerkannt.
Möchte man unbedingt eine solche Beisetzung, muss die Asche der verstorbenen Person nach dem Todesfall in eines dieser Länder überführt werden. Zur Vereinfachung der Bürokratie ist es empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abschließen und eine Bestattungsverfügung zu unterzeichnen, die diesen ausdrücklichen Wunsch beinhaltet. Liegt ein solches Begehren schriftlich vor, kann eine Flussbestattung problemlos durchgeführt werden. Beliebt dafür sind besonders der Rhein und die Maas.