Flugbestattung
Beisetzung in der Luft
Es kommt häufig vor, dass ein Verstorbener in seinem letzten Willen bereits über die genauen Umstände seiner Bestattung verfügt hat. Flugbestattungen sind dabei eine der möglichen Bestattungsarten für naturverbundene Menschen.
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In den letzten Jahren werden vor allem Naturbestattungen immer beliebter. Dazu zählt nicht nur die gängige Seebestattung, sondern in jüngster Zeit auch die Flugbestattung. Diese Bestattungsart ermöglicht es den Trauernden, den geliebten Menschen direkt dem Himmel zu übergeben und ist damit quasi eine Form völliger Symbiose zwischen Mensch und Natur. Nicht zuletzt aufgrund der Naturverbundenheit dieser Bestattungsart fragen immer mehr Personen beim Bestatter wegen einer Flugbestattung nach.

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Prinzipiell bezeichnet eine Flugbestattung das Verstreuen der Asche eines Toten von aus einem Flugzeug, Helikopter oder Heißluftballon. Die Kremation ist bei dieser Bestattungsart unumgänglich. Diese Form der Beisetzung ist jedoch nicht mit der sogenannten Luftbestattung zu verwechseln, bei welcher die eingeäscherten sterblichen Überreste des Verstorbenen von der Ebene aus im Wind verstreut werden.
In Deutschland derzeit nicht erlaubt
In Deutschland ist die Flugbestattung grundsätzlich verboten, da Verstorbene in der Bundesrepublik per Gesetz auf einem Friedhof zu bestatten sind. Dennoch heißt das nicht, dass es zwingend nötig ist, den Wunsch des Verstorbenen im Todesfall zu ignorieren. Sofern die Flugbestattung über der Nord- oder Ostsee stattfindet, fällt sie in die Kategorie der Seebestattung und bedarf lediglich einer behördlichen Erlaubnis. Wird diese erteilt, wird die Asche mit einem Kleinflugzeug oder Helikopter über das Meer geflogen und dort der Weite ihrer letzten Ruhestätte übergeben. Im Anschluss an diese Beisetzung erhalten die Angehörigen Dokumente mit den Koordinaten des Verstreuungsgebietes.
Nur in europäischen Nachbarländern möglich
In anderen Staaten Europas gelten hinsichtlich der Flugbestattung liberalere Beschlüsse – sowohl Österreich als auch die Niederlande, Tschechien und Frankreich erlauben die Bestattungsart aus luftiger Höhe. In der Schweiz darf die Asche vom Fluggerät aus sogar über Gletschern, Naturschutzgebieten oder anderweitig idyllischen Landschaften verstreut werden. Dort zählt nicht, ob die sterblichen Überreste dem Wind über Land oder über Gewässern übergeben werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Angehörige am Flug teilnehmen und die Asche selbst verstreuen. Gegebenenfalls steigt mit der Anzahl der Passagiere dann der Kostenfaktor der Flugbestattung. Üblicherweise kann man in der Schweiz jedoch eine solche Beisetzung mit zwei Angehörigen an Bord ab etwa 2.000 Euro in Auftrag geben.
Keine Folgekosten nach Luftbestattung
So romantisch die Vorstellung einer Flugbestattung auch klingt, bedeutet diese Bestattungsart in der Regel zugleich eine enorme Kostenersparnis. Wessen Asche verstreut wird, der benötigt keine Grabstelle, keinen Grabstein und keinerlei Blumenschmuck. Sämtliche langfristige Folgekosten einer Erd- oder Urnenbeisetzung entfallen. Das einzige, was bei einer Flugbestattung anfällt, sind die Gebühren für Flug und Bestatter, den Kremationssarg sowie für die Einäscherung. Somit kann die vermeintlich aufwendige Bestattungsform durchaus günstiger sein als die klassische Beisetzung. Allerdings gibt es auch einen entscheidenden Haken an dieser Art des Abschieds, denn durch das Verstreuen der Asche und den konsequenten Verzicht auf eine Gedenkstätte gibt es keinen konkreten Anlaufpunkt für die Trauernden. Eine Reise zum Verstreuungsgebiet ist im Zweifelsfall nicht in regelmäßigen Abständen möglich und kann somit für Bestürzung unter den Hinterbliebenen sorgen, wenn diese sich eines Fixpunktes zur Abschiednahme und Trauer beraubt fühlen. Sollten Angehörige den Wunsch nach einer Flugbestattung im Todesfall äußern, ist es daher wichtig, diese Zweifel auszusprechen und zu bereden, da eine derartige Bestattungsart ohnehin nur bei einer entsprechenden Verfügung des Toten zu Lebzeiten durchgeführt werden kann.
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