
Exhumierung: Kosten, Ablauf und Gründe
Exhumation: Erneutes Ausgraben eines Verstorbenen
Gründe für eine Exhumierung
Familiäre Gründe für eine Exhumierung
Familiäre Anlässe zählen zu den häufigsten Gründen für eine Exhumierung. Dies kann beispielsweise der Wunsch sein, den Verstorbenen aufgrund eines Umzuges an einem anderen Ort beizusetzen, da eine Grabpflege ansonsten unzumutbar wäre. Ein weiterer Grund kann auch eine Verlegung in ein Familiengrab sein. Sofern die Voraussetzungen für eine Exhumierung erfüllt sind, kann ein Antrag auf eine Umbettung gestellt werden.
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Natürliche Gründe für eine Exhumierung
Natürliche Gründe für eine Exhumierung können beispielsweise Änderungen in der Bodenbeschaffenheit, der Friedhofsstruktur oder gar die Schließung eines Friedhofes sein. In diesen Fällen ist eine Exhumierung zwingend notwendig.
Historische Gründe für eine Exhumierung
Exhumierungen aus historischen Gründen erfolgen zum Zwecke der Erforschung historischer Geschehnisse. Beispielsweise können durch DNA-Proben Fragen zu Renten- oder Erbansprüchen geklärt werden. Für die Staatsanwaltschaft ist eine historische Exhumierung häufig Mittel zur Feststellung der Todesursache bei der Aufklärung eines Verbrechens. Soldaten oder Flüchtlinge, die im Krieg gefallen sind, können durch eine Exhumierung in die Heimat zurückgeführt und dort angemessen bestattet werden.
Varianten der Exhumierung
Geplante Exhumierung
Von einer geplanten Exhumierung wird gesprochen, wenn die Ruhezeit des Verstorbenen in der gewählten Grabstelle abgelaufen ist und keine Verlängerung beantragt wurde. Die Ruhezeit beträgt je nach Grabart und Bodenbeschaffenheit in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit kann von der Friedhofsverwaltung eine Exhumierung durchgeführt werden, um freie Grabstellen zu schaffen.
Ungeplante Exhumierung
Von einer ungeplanten Exhumierung wird gesprochen, wenn diese vor dem Ablauf der Ruhezeit durchgeführt wird. Eine ungeplante Exhumierung kann verschiedene Ursachen haben. Sie setzt allerdings eine behördliche Anordnung voraus oder muss auf Anweisung der Friedhofsverwaltung erfolgen.
Genehmigung und Regelung
Eine Exhumierung wird nur in seltenen Fällen genehmigt und bedarf der Zustimmung des Friedhofträgers, des Ordnungsamtes und teilweise auch des Gesundheitsamtes. Die genauen Regelungen und Richtlinien sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Länder festgehalten.
Verschiedene Instanzen sind berechtigt, eine Antrag für eine Exhumierung stellen. Dazu zählen:
- Staatsanwälte oder Gerichte
- das Versorgungsamt
- gesetzliche Unfallversicherungen
- sonstige Versicherer
- nahe Angehörige
Der jeweilige Veranlasser muss die Kosten der Exhumierung tragen. Der Antrag wird bei einer übergeordneten Stelle wie dem Landratsamt oder der Kreisverwaltungsbehörde eingeholt. In Bayern kann die Kommune beziehungsweise der Friedhofsträger selbst die Exhumierung bewilligen oder ablehnen.
Kosten einer Exhumation
Wird die Exhumierung aus natürlichen Gründen vom Friedhof beantragt, trägt die Verwaltung die Kosten. Wünschen Angehörige des Verstorbenen eine Umbettung, müssen diese selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Ausgrabung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden.
Bei den Kosten für eine Exhumierung ist zudem zwischen einer Sarg- und Urnenbestattung zu unterscheiden. Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne.



