
Autopsie: Kosten und Ablauf einer Obduktion
Was ist eine Autopsie und was passiert dabei?
Das Wichtigste zu Autopsie und Obduktion
- Eine Autopsie ist Teil der Leichenschau und untersucht äußere und innere körperliche Merkmale eines verstorbenen Menschen
- Wenn die erste Beschauung eine unklare oder nicht natürliche Todesursache bestimmt, muss eine Autopsie durchgeführt werden
- Eine Autopsie wird entsprechend der Todesumstände und des Zwecks gerichtlich, behördlich oder klinisch angeordnet
- Die Kosten für eine Autopsie trägt der Auftraggeber
- Auch Angehörige können auf Wunsch eine innere Untersuchung veranlassen
Autopsie und Obduktion: Unterschiede & Bedeutung
Wenn ein Mensch stirbt, bestätigt in der Regel ein Arzt den Todesfall und versucht, die Todesursache zu ermitteln. Doch die genaue Ursache ist nicht immer sofort ersichtlich. Hier kommen Autopsie und Obduktion ins Spiel: Eine detaillierte Untersuchung des Leichnams, um mehr über die Todesumstände herauszufinden. Dieser Vorgang wird in Fachbereichen wie der Pathologie oder Rechtsmedizin durchgeführt.
Was ist eine Autopsie bzw. eine Obduktion?
Eine Autopsie, auch Obduktion genannt, ist die medizinische Untersuchung eines Leichnams mit dem Ziel, die Todesursache und andere relevante medizinische Informationen zu ermitteln. Hierzu wird der Körper sowohl äußerlich als auch innerlich untersucht. Die sogenannte äußere Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und findet immer als Erstes statt. Dabei untersucht ein Arzt den entkleideten Körper des Leichnams von außen, um den Tod eindeutig feststellen zu können.
Daraufhin wird der Totenschein ausgefüllt. Darauf vermerkt der Arzt neben den Personalien auch die Todesursache und eine von drei möglichen Todesarten: natürlich, nicht natürlich und ungeklärt. In allen Fällen kann eine Autopsie folgen und bei den Todesarten „nicht natürlich” und „ungeklärt” ist sie obligatorisch.
Die Autopsie wird in zwei Hauptphasen unterteilt:
- Äußere Untersuchung: Hierbei wird der entkleidete Körper auf äußere Auffälligkeiten wie Verfärbungen, Verletzungen, Narben oder sonstige körperliche Merkmale hin untersucht.
- Innere Untersuchung: Bei dieser Phase der Autopsie werden die Körperhöhlen (Kopf, Brust und Bauch) geöffnet, und die Organe werden einzeln entnommen, untersucht und analysiert. Ziel ist es, pathologische Veränderungen oder Verletzungen zu identifizieren, die Hinweise auf die Todesursache geben könnten.
Die Durchführung einer Autopsie kann aus verschiedenen Gründen angeordnet oder gewünscht werden, z.B. bei unklaren Todesursachen, vermuteten Straftaten oder zur wissenschaftlichen Forschung. Es gibt verschiedene Arten von Autopsien, darunter die gerichtliche, behördliche und klinische Obduktion, je nachdem, wer die Untersuchung in Auftrag gibt und aus welchem Grund.
Die Ergebnisse der Autopsie werden in einem detaillierten Obduktionsbericht festgehalten. Wenn eine Autopsie stattfinden muss, verzögert sich der Termin für die Bestattung. Die durch das Bestattungsgesetz vorgeschriebenen Fristen verlängern sich in dem Fall.
Autopsie und Obduktion: Gibt es Unterschiede?
"Autopsie" und "Obduktion" sind Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden, um die postmortale Untersuchung eines Körpers zu beschreiben, die dazu dient, die Todesursache und andere medizinische Informationen zu ermitteln.
Das gilt auch für die folgenden Bezeichnungen:
- Innere Leichenschau
- Sektion
- Nekropsie
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Welche Arten der Autopsie gibt es?
Obwohl die allgemeine Definition von Obduktion die äußere und innere Untersuchung eines Leichnams umfasst, variieren die Gründe und Vorgehensweisen je nach Situation. Es gibt drei Hauptarten von Autopsien: gerichtlich, behördlich und klinisch, wobei jede Art auf unterschiedlichen Umständen basiert
Ein Überblick:
Art der Autopsie | Todesart | Zustimmung der Angehörigen nötig |
---|---|---|
Gerichtlich | Nicht natürlich oder ungeklärt | Nein |
Behördlich | ungeklärt | Nein – Ausnahmen können in privaten Krankenhäusern gelten |
Klinisch | natürlich | Ja – als Ausnahme gilt die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten |
Gerichtlich angeordnete Untersuchungen erfolgen, wenn der erste Leichenbeschauer von einer nicht natürlichen Todesart ausgeht oder die Todesursache als ungeklärt deklariert. Auf der Grundlage des erstellten Totenscheins ordnet das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Autopsie an. Folgende Szenarien kommen in Frage:
- Tod durch einen Unfall
- Tod durch ein Tötungsdelikt
- Tod durch einen Suizid
In solchen Fällen ist der Staat gesetzlich verpflichtet, die Todesursache genauer zu beleuchten. Die gerichtsmedizinische Obduktion bedarf laut § 87 der Strafprozessordnung der Anwesenheit zweier Ärzte, von denen einer ein zugelassener Rechtsmediziner sein muss. Zwei wesentliche Aspekte der Untersuchung sind auch die toxikologische Begutachtung und die Bestimmung des Todeszeitpunktes – zum Beispiel anhand des Verdauungszustands mit Hilfe des Mageninhalts und der Information, wann und wie viel der Verstorbene zuletzt gegessen hat.
Die behördlich angeordnete Autopsie eines Leichnams erfolgt in der Regel bei Todesfällen außerhalb von Krankenhäusern und oft auf Ersuchen des amtlichen Leichenbeschauers. Als Voraussetzung gilt die ungeklärte Todesursache. Auch die Sanitätsbehörde kann die Obduktion eines Menschen anordnen, wenn sich der Tod in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus ereignete. Die behördliche Sektion führt ein Pathologe oder ein Gerichtsmediziner durch.
Die klinische Sektion ist auch als pathologische Autopsie bekannt. Sie wird von einem Pathologen bei natürlicher Todesursache durchgeführt und darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Angehörigen, speziell des Totenfürsorgeberechtigten, stattfinden oder wenn der Verstorbene seine explizite Zustimmung zu Lebzeiten beispielsweise im Rahmen einer Patientenverfügung erteilt hat. Eine Ausnahme besteht auch, wenn es sich um die Obduktion bei einer meldepflichtigen Krankheit handelt. Als Gründe für eine klinische Autopsie kommen beispielsweise in Frage:
- Medizinische Lehrzwecke
- Entwicklung von Therapiemaßnahmen
- Erkennen von Erbkrankheiten
- Ermittlung ansteckender Vorerkrankungen
Für Hinterbliebene kann die klinische Sektion einen entlastenden Effekt haben, wenn sie zum Beispiel Selbsttötungsvorwürfe entkräftet.


Ablauf einer Obduktion
Unabhängig von den Umständen des Todes ist der Ablauf einer notwendigen Obduktion konsistent: Es beginnt mit einer äußeren Untersuchung, gefolgt von einer inneren Leichenschau, bei der der Leichnam geöffnet und die Organe entnommen werden.
Der Arzt protokolliert die Befunde während der Sektion sorgfältig mit einem Diktiergerät und schreibt am Ende der Untersuchung einen detaillierten Obduktionsbericht. Die Angehörigen erhalten auf Wunsch jederzeit eine Auskunft über die Ergebnisse.
Was geschieht bei der äußeren Autopsie?
Die Obduktion beginnt mit der äußeren Begutachtung, bei der der Arzt den entkleideten Körper des Leichnams auf Merkmale untersucht. Im Vordergrund stehen Auffälligkeiten wie Verfärbungen, äußerliche Verletzungen und Ergüsse am Leichnam – bei einer rechtsmedizinischen Autopsie sind sichtbare Merkmale wie Stichverletzungen und Würgemale von besonderem Interesse.
Der Arzt notiert auch:
- Narben
- Pigmentflecken
- Allgemeine Wunden
- Operationswunden
- Tätowierungen
- Bekleidung
- Schmuck
Ist der Leichnam noch nicht identifiziert, spielen die Zähne eine wichtige Rolle. Ferner werden allgemeine Informationen wie die Körpergröße, das Gewicht und der Ernährungszustand erhoben.
Wie läuft die innere Obduktion ab?
Beim Sezieren untersucht der Pathologe oder Rechtsmediziner die Organe auf Abweichungen von der Norm – zum Beispiel durch Krankheiten oder Fremdeinwirkungen. Die innere Autopsie erstreckt sich zunächst auf die Kopf-, Brust- und Bauchhöhle. Um auf die Organe zugreifen zu können, führt der Leichenbeschauer in der Regel Y- oder T-förmige Schnitte durch und entfernt zu Beginn das Brustbein und die Rippen. Entnommene Organe werden gereinigt, gewogen, begutachtet und im Anschluss an die Autopsie zurück in den Körper gelegt. Um eine normale Form des Leichnams zu erhalten, füllt der Pathologe oder Rechtsmediziner etwaige Hohlräume mit Zellstoff aus und vernäht die offenen Stellen. Anschließend wird der Leichnam hygienisch versorgt und für die Beisetzung vorbereitet.
Für weitere Untersuchungen oder die stichhaltige Sicherung der Diagnose entnimmt der Arzt bei Bedarf Organproben und verschiedene Körperflüssigkeiten wie Blut und Urin – beispielsweise zur Bestimmung des Alkoholwerts.
Warum muss der Leichnam bei einer Autopsie geöffnet werden?
Nicht alle Antworten liegen frei sichtbar am Körper. Manchmal entpuppen sich logische Erstdiagnosen als unzutreffend, sodass die wahre Todesursache erst im Obduktionsbericht erscheint. Bei verstorbenen Kleinkindern gibt es oft landesrechtliche Regelungen, um Misshandlungsfälle auszuschließen. Außerdem werden Totgeborene in Kliniken meist obduziert, um herauszufinden, aus welche Gründen das Kind nicht lebensfähig war. Ein Beispiel kann der plötzliche Kindstod sein, der sich in Folge einer Gehirnautopsie als mögliche Fehldiagnose entpuppt, wenn zum Beispiel Hirnblutungen durch gerissene Venen auf ein übermäßiges Schütteln des Kindes hindeuten.
Wie lange dauert eine Obduktion?
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da sich die Dauer einer Obduktion nach dem Zustand des Leichnams und den Befunden richtet. Erst nach der eindeutigen Aufklärung der Todesursache kann eine Überführung des Verstorbenen durch den beauftragten Bestatter erfolgen. Im Normalfall dauert eine Autopsie mehrere Stunden.
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Autopsie: Kosten für die Beantragung einer Obduktion
Die Kosten einer Autopsie werden von der anfordernden Person oder Einrichtung getragen. Es gibt verschiedene Situationen und Szenarien, die beeinflussen, wer letztlich für die Kosten aufkommt: Wurde bei einem Verstorbenen keine natürliche Todesursache festgestellt oder kann die Todesart nicht bestimmt werden, liegt eine offensichtliche Straftat vor oder geht es um eine potenzielle Seuchenprävention, gibt beispielsweise die Staatsanwaltschaft oder der Arzt eine Autopsie in Auftrag. In dem Fall übernimmt die öffentliche Hand oder das Krankenhaus die Kosten.
Auch ein Amtsarzt kann eine innere Untersuchung beantragen – beispielsweise, wenn die vor einer Feuerbestattung vorgesehene zweite Leichenschau Zweifel am natürlichen Tod des Verstorbenen hervorbringt.
Wie hoch sind die Kosten einer Obduktion?
Die Kosten für eine Obduktion eines Menschen können sehr unterschiedlich ausfallen – von rund 700,00 bis 2.000,00 Euro. Die spezifischen Beträge sind in der Gebührenverordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Pathologenvereinbarung aufgeschlüsselt.
Letztlich entscheidet der Umfang der Autopsie, wie hoch die finale Summe ausfällt. Für die reguläre Öffnung der drei Körperhöhlen Schädel, Bauch und Brust wird oft ein Betrag von etwa 150,00 Euro festgelegt. Besonders aufwendige und zeitintensive Sektionen sind teurer. Das gilt auch, wenn der Arzt die Obduktion unter erschwerten Umständen durchführen muss – zum Beispiel nach einer Exhumierung oder bei einer fortgeschrittenen Verwesung des Körpers. Weitere Kostenfaktoren sind:
- Erstellung eines Gutachtens nach der Untersuchung
- Durchführung der Autopsie mit einer Assistenzkraft
- Nutzung eines speziellen Raumes
Für Angehörige ist das Thema nur relevant, wenn eine klinische Sektion auf ihren eigenen Wunsch stattfindet. In dem Fall obliegt die Bezahlung den Hinterbliebenen. In keinem Fall sind Krankenkassen in der Verantwortung, offene Rechnungen von Autopsien zu begleichen oder die Kosten zurückzuerstatten. Mit dem Tod eines Menschen endet seine Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung und es besteht keine Leistungspflicht.
Kann eine Obduktion auf Wunsch der Angehörigen stattfinden?
Wer sich trotz attestierter natürlicher Todesart und ohne ärztliche Bereitschaft für eine Autopsie genaue Kenntnisse über die Todesursache einer verstorbenen Person wünscht, muss die Obduktion privat beauftragen und die Kosten der Autopsie selbst tragen. Denkbare Gründe wären Versicherungsfragen und das Ausschließen von Fremdverschulden, wenn die Person während einer Operation verstarb.
Können Hinterbliebene eine Autopsie verweigern?
Die Todesumstände und der Ort des Todes sind Faktoren, die in vielen Fällen entscheiden, ob Angehörige eine Autopsie untersagen können. Bei gerichtlich festgelegten Untersuchungen ist ein Widerspruch grundsätzlich nicht möglich und auch behördlich angeordnete Obduktionen können in der Regel nicht verweigert werden. Eine klinische Obduktion darf hingegen nur mit der Zustimmung der totenfürsorgeberechtigten Person erfolgen.
Häufig gestellte Fragen zu Autopsie & Obduktion
Der Hauptzweck einer Obduktion ist die Feststellung der genauen Todesursache. Sie kann auch zur Untersuchung von Krankheitsverläufen, zur Überprüfung klinischer Diagnosen und Behandlungen und zu Forschungszwecken dienen.
Eine Obduktion kann in verschiedenen Situationen durchgeführt werden, einschließlich unerwarteter oder unerklärter Todesfälle, bei Verdacht auf ein Verbrechen, bei Todesfällen durch bestimmte ansteckende Krankheiten oder wenn der Verstorbene vor dem Tod bestimmte medizinische Eingriffe hatte.
Das hängt von der Art der Autopsie und der Rechtsprechung ab. Bei einer gerichtlich angeordneten Obduktion, die oft nach Verdacht auf ein Verbrechen durchgeführt wird, ist keine Zustimmung der Familie erforderlich. Bei einer klinischen Obduktion, die in einem Krankenhaus durchgeführt wird, um medizinische Fragen zu klären, wird in der Regel die Zustimmung der nächsten Angehörigen benötigt.
Die Dauer einer Autopsie kann variieren, je nachdem, wie umfangreich die Untersuchung ist und dauert meist einige Stunden bis mehrere Tage. Die Ergebnisse und ein schriftlicher Bericht können jedoch je nach Komplexität des Falles Wochen oder sogar Monate dauern.
Ja, nach einer Obduktion wird der Körper in der Regel so restauriert, dass er für eine traditionelle Beerdigung oder Einäscherung geeignet ist.



