Vorsorgevollmacht
Form und Vorlage einer Vorsorgevollmacht
Jeder kann in die Lage geraten, nicht mehr frei über sein Leben bestimmen zu können. Um sicherzugehen, dass der eigene Wille in diesen Situationen berücksichtigt wird, kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden.
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Vorteil einer Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Krankheiten oder Unfälle in die Lage geraten, nicht mehr frei über sein Leben bestimmen zu können. Wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann oder es die geistige Verfassung nicht mehr zulässt, rationale Entscheidungen zu treffen, werden Ärzte oder Angehörige des Betroffenen in die Pflicht genommen, Entscheidungen zu treffen.
Um sicherzugehen, dass der eigene Wille in diesen Situationen berücksichtigt wird, kann vorsorglich eine Vorsorgevollmacht erteilt und im Idealfall gut auffindbar, zum Beispiel in einer dafür bestimmten Mappe, aufbewahrt werden. Nach geltendem Recht kann eine bestimmte Person dazu bevollmächtigt werden, in verschiedenen Situationen alle oder einzelne Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen. Der Bevollmächtigte kann beispielsweise darüber entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Fällen eingeleitet beziehungsweise unterlassen werden sollen.

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Berechtigte Bevollmächtigte
Enge Familienangehörige sind nicht automatisch dazu berechtigt, in Notsituationen Entscheidungen zur Behandlung eines Angehörigen zu treffen. Eine ausdrückliche Bevollmächtigung ist also zwingend erforderlich. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Person dazu, in bestimmten Situationen weitreichende Entscheidungen zu treffen.
Tiefes Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für die Nennung eines Bevollmächtigten, um einen Missbrauch der Befugnis zu vermeiden. Neben Verwandten, Freunden und Bekannten können auch Betreuer und Pfleger als Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht auftreten. Eine Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als Bevollmächtigter eingesetzt zu werden:
- Der Bevollmächtigte ist voll geschäftsfähig und über 18 Jahre alt
- Der Bevollmächtigte kann im Entscheidungsfall vor Ort sein und sich ausweisen
- Der Bevollmächtigte ist eine natürliche Person und selbst im Stande, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen
- Der Bevollmächtigte muss selbst uneingeschränkt handlungsfähig sein
Hinweis:
Der Bevollmächtigte sollte seine Zustimmung erteilen, als Entscheidungsbefugter in bestimmten Situationen aufzutreten. Eine Unterschrift des Bevollmächtigten in der Vollmacht selbst ist jedoch nicht erforderlich.
Form einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist an keine feste Form gebunden und kann handschriftlich verfasst werden. Der Vollmachtgeber muss die Vollmacht unterzeichnen. Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht ist die Volljährigkeit des Vollmachtgebers. Das Dokument sollte bestimmte Angaben enthalten:
- Eindeutige Überschrift zur Kennzeichnung des Dokuments als Vorsorgevollmacht
- Erstellungsdatum
- Erstellungsort
- Name des Vollmachtgebers
- Name des Bevollmächtigten
- Adresse des Vollmachtgebers
- Adresse des Bevollmächtigten
- Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Bestimmung von Handlungen für konkrete Situationen
- Unterschrift des Vollmachtgebers
Formulierungen
Vorzugsweise sollten Formulare von Behörden oder den Justizministerien der jeweiligen Länder verwendet werden, um kritische und ungültige Formulierungen zu vermeiden. Ungenaue oder fehlerhafte Formulierungen haben zur Folge, dass die Vollmacht im Rechtsverkehr unwirksam ist.
Bindend für Dritte sind Regelungen nach Beschluss des Bundesgerichtshofes nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen konkret genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben werden. Darüber hinaus sollte in einer Vorsorgevollmacht zwischen schwerer Krankheit und kurzfristiger Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers unterschieden werden.
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht
In der Regel muss eine Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt werden. In speziellen Fällen wie Immobiliengeschäften oder Firmenauflösungen ist eine Beglaubigung oder Beurkundung jedoch zwingend erforderlich. Sofern eine Person beispielsweise dazu bevollmächtigt werden soll, im Falle einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Vollmachtgebers dessen Haus zu verkaufen, sollte die Vorsorgevollmacht von offizieller Stelle beglaubigt werden.
Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht
Um einen Missbrauch der Vollmacht zu vermeiden, können sämtliche Anfertigungen der Vollmacht bei dem Vollmachtgeber hinterlegt und nur für bestimmte Zwecke an den Bevollmächtigten herausgegeben werden. Die Vorsorgevollmacht kann auch bei einem Notar oder Anwalt sowie der Bundesnotarkammer in Verwahrung gegeben werden. Zu Hause wird dann eine Kopie vorgehalten, zusammen mit etwaigen anderen Vorsorgedokumenten.
Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit abgeändert werden und ist so lange gültig, bis sie dem Bevollmächtigten vom Vollmachtgeber entzogen oder aufgelöst wird.
Hinweis:
Um nach der Auflösung einen Missbrauch im Entscheidungsfall zu vermeiden, sollte die Herausgabe der Dokument-Ausfertigung des Bevollmächtigten direkt durchgesetzt werden.
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