
Sterbeurkunde
Bescheinigung des Todes eines Menschen
Im Todesfall kommen für die Hinterbliebenen neben der emotionalen Belastung oft bürokratische Schritte hinzu. Die Sterbeurkunde gehört zu den bedeutendsten Dokumenten, da sie Formalitäten bei Behörden und Ämtern regelt.

Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kurzform
- Sterbeurkunde – was ist das?
- Wofür wird eine Sterburkunde benötigt?
- Wie sieht eine Sterbeurkunde aus?
- Wie kann ich eine Sterbeurkunde beantragen?
- Wer kann eine Sterbeurkunde anfordern?
- Wo beantrage ich die Sterbeurkunde?
- Welche Frist muss ich bei der Beantragung der Sterbeurkunde beachten?
- Sterburkunde anfordern: Welche Dokumente benötige ich?
- Was kostet eine Sterbeurkunde?
- Was kostet eine internationale Sterbeurkunde?
- Sterbeurkudne beantragen – offene Fragen
- Wie lange dauert die Ausstellung der Sterbeurkunde?
- Wie kann ich eine Sterbeurkunde nachfordern?
- Erbe ausschlagen ohne Sterbeurkunde – geht das?
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Das Wichtigste in Kurzform
- Die Sterbeurkunde regelt nach Todesfällen sämtliche Formalitäten
- Der Antrag beim Standesamt sollte innerhalb von drei Tagen erfolgen
- Für die Antragstellung sind weitere Dokumente im Original nötig
- Die Kosten für eine Sterbeurkunde können regional variieren
- Bis zur Fertigstellung vergehen normalerweise mindestens sieben Tage
Sterbeurkunde – was ist das?
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für die Organisation sämtlicher Formalitäten in einem Todesfall. Sie ist rechtlich im §60 des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt und gibt zum Beispiel Auskunft darüber, wann und wo eine Person verstorben ist. Die Urkunde sollte nicht mit dem ärztlich erstellten Totenschein verwechselt werden – das Beantragen einer Sterbeurkunde erfolgt unter anderem auf der Grundlage eines Totenscheins. Beide Dokumente sind notwendige Voraussetzungen für die Organisation einer Bestattung.
Wofür wird eine Sterburkunde benötigt?
Die verstorbene Person muss bei allen Meldeeinrichtungen und Ämtern abgemeldet werden. Auch für Nachlassangelegenheiten, zur Klärung von Besitzverhältnissen und für eine etwaige Rückerstattung von Versicherungsgeldern muss eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Typische Einrichtungen, die nach dem Tod eines Menschen benachrichtigt werden müssen, sind beispielsweise:
- Rentenversicherung
- Hausverwaltung
- Krankenkasse
- Bank
- Strom-/ Gasanbieter
Einige dieser Stellen benötigen das Dokument im Original und anderen genügt die Sterbeurkunde als Kopie. Schon vor dem Beantragen einer oder mehrerer Urkunden bietet es sich an, telefonisch oder per E-Mail in Erfahrung zu bringen, ob die Sterbeurkunde im Original vorliegen muss oder ob eine Kopie ausreicht. Im zweiten Fall sparen Sie Kosten.
Die Sterbeurkunde sollte also nach dem Todesfall zeitnah beim zuständigen Standesamt beantragt werden, da es mitunter einige Tage dauern kann bis das Dokument ausgestellt und abgeholt werden kann.
Wie sieht eine Sterbeurkunde aus?
Sterbeurkunden unterscheiden sich je nach Region optisch kaum und die abgebildeten Daten sind jeweils identisch. Grundsätzlich kann also von einem Sterbeurkunde-Muster gesprochen werden. Enthalten sind alle relevanten Informationen zur verstorbenen Person, zum Tod sowie offizielle Angaben:
- Familienname, Geburtsname und Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Letzter Wohnsitz
- Sterbeort und Sterbedatum
- Familienstand und Konfession
- Name des Ehepartners, falls vorhanden
- Standesamt und Registernummer
Zur Übermittlung der Informationen und Daten sind verschiedene offizielle Dokumente nötig. Das Beantragen einer Sterbeurkunde erfolgt demnach immer in Kombination mit entsprechenden weiteren Unterlagen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die richtige Person beurkundet wird und der gesamte Vorgang rechtmäßig ist.

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Wie kann ich eine Sterbeurkunde beantragen?
Wenn ein Mensch verstirbt, muss mindestens eine Sterbeurkunde beantragt werden. Doch woher kommt das Dokument, wer stellt die Sterbeurkunde aus, worauf muss ich achten und wer unterstützt mich dabei? Grundsätzlich ist die Antragstellung ein simpler Prozess. Trotzdem sind einige Punkte zu beachten:
- Korrekte Antragstelle
- Geltende Frist
- Notwendige Dokumente
Die Doppelbelastung durch den Umgang mit der neuen Situation und der eigenen Trauer sowie den organisatorischen Wegen stellt für viele Hinterbliebene eine große Herausforderung dar. Jede Form von Unterstützung ist oft hilfreich. In den meisten Fällen können Sie bei Bedarf auch das beauftragte Bestattungsunternehmen um die Organisation einer Sterbeurkunde bitten.
Wer kann eine Sterbeurkunde anfordern?
Eine Sterbeurkunde ist ein wichtiges bedeutendes persönliches Dokument. Daher gelten und nur bestimmte Menschen gelten als antragsberechtigt. Folgende Personen können eine Sterbeurkunde anfordern:
- Ehepartnerin/Ehepartner
- Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Vorfahren
- Nachkommen
Bei den Ehe- oder Lebenspartnern sind nur die Menschen berechtigt, die zuletzt mit der verstorbenen Person verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führten. Ferner können Geschwister aus einem berechtigten Grund eine Sterbeurkunde beantragen. In speziellen Fällen wird die Urkunde auch anderen Personen ausgestellt – hierfür ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses, etwa das Dokument von einem Nachlassgericht, unabdingbar. Wer sich nicht um die Ausstellung der Sterbeurkunde kümmern kann oder möchte, kann diese Aufgabe auch an das beauftragte Bestattungsunternehmen übertragen. Dann ist zusätzlich eine Vollmacht für die Abholung notwendig.
Wo beantrage ich die Sterbeurkunde?
Nach dem Ableben einer Person stehen Hinterbliebene vor einer zentralen Frage: Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde her? Der Antrag erfolgt beim Standesamt, weil dort das Personenstandsregister geführt wird, zu dem wiederum das Sterberegister gehört.
Es ist wichtig, dass die Sterbeurkunde beim richtigen Standesamt beantragt wird – maßgebend ist hier der Sterbeort. Korrekt ist demnach die örtlich gebundene Einrichtung, weil der Sterbefall in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Das Standesamt am Wohnort des Verstorbenen ist somit nicht automatisch zuständig.
Welche Frist muss ich bei der Beantragung der Sterbeurkunde beachten?
Die Meldung über den Tod eines Menschen, in deren Zug oft auch die Antragstellung für eine Sterbeurkunde vollzogen wird, muss spätestens am dritten Werktag nach Eintreten des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt erfolgen. Da hierfür weitere Dokumente benötigt werden, sollten sich Antragstellende so früh wie möglich mit dem Thema befassen.
Sterburkunde anfordern: Welche Dokumente benötige ich?
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde werden einige Dokumente im Original benötigt – je nach Familienstand der verstorbenen Person. Ob ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden, die folgenden Dokumente des Verstorbenen muss jeder Antrag beinhalten:
- Totenschein
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
Meistens müssen Betroffene auch ein Familienstammbuch beantragen – der Schritt entfällt, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes ledig war. Sofern der Familienstand „geschieden” lautete, müssen Antragsteller zusätzlich ein Scheidungsurteil anfordern und in dem Zusammenhang auch einen Rechtskraftvermerk beantragen. Zudem ist bei Todesfällen verwitweter Mensch die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners erforderlich.
Das sind die benötigten Originaldokumente je nach Familienstand im Überblick:
Dokumente (im Orginal) | Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden --- | --- | --- | --- Totenbescheinigung | X | X | X | X Personalausweis | X | X | X | X Geburtsurkunde | X | X | X | X Heiratsurkunde/Familienbuch | | X | X | X Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk | | | | X Sterbeurkunde des Ehepartners | | | X |
Antragstellende sollten sich so schnell wie möglich eine Übersicht über die Dokumente verschaffen. Falls bestimmte Unterlagen fehlen, muss eine Neuausstellung gesondert beim zuständigen Amt – normalerweise in der Stadt der Erstausstellung – beantragt werden. Befinden sich die Dokumente im Ausland, sollte das zuständige Konsulat kontaktiert werden.
Wenn antragstellende Personen den Bestatter mit der Organisation der Sterbeurkunde beauftragen, müssen sie ihm alle benötigten Dokumente übergeben und zusätzlich eine Vollmacht für die Abholung ausstellen.
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die Kosten für die Sterbeurkunde können je nach Region und Gemeinde variieren, zwei Exemplare sind jedoch meist gebührenfrei erhältlich: für die Rentenversicherung und die Krankenkasse. Auch die Urkunde für das Sozialamt wird zum Teil kostenfrei angeboten.
Die erste zusätzliche Urkunde kostet rund 12 Euro und für jede weitere werden rund 6 Euro in Rechnung gestellt – die Preise gelten in der Regel für zeitgleich angeforderte Sterbeurkunden.
So kostet eine deutsche Sterbeurkunde in Berlin beispielsweise 12 Euro, in Hamburg bezahlen Sie 14,50 Euro, in München 12 Euro und in Köln kostet die Urkunde nur 10 Euro.
Was kostet eine internationale Sterbeurkunde?
Für internationale Dokumente wie eine Sterbeurkunde in Englisch können aufgrund der Übersetzung höhere Kosten anfallen. Die Beantragung einer internationalen Sterbeurkunde erfolgt auch beim zuständigen Standesamt. Sie wird beispielsweise für eine Auslandsüberführung des Leichnams oder für Erbschaftsangelegenheiten im Ausland benötigt.
Sterbeurkudne beantragen – offene Fragen
Neben der emotionalen Belastung ist ein Todesfall mit vielen Fragen verbunden. Es ist verständlich, dass nicht jeder Ablauf bekannt und der Kopf oft „woanders” ist. Doch Sie sind keinesfalls allein. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen jederzeit an uns – wir helfen Ihnen gern.

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Wie lange dauert die Ausstellung der Sterbeurkunde?
Die Dauer der Ausstellung variiert von Standesamt zu Standesamt und hängt von der Auslastung der jeweiligen Behörde ab. Durchschnittlich warten Antragstellende etwa eine Woche, bis sie die Sterbeurkunde erhalten. Ist das Standesamt am Sterbeort zum Zeitpunkt der Anforderung besonders ausgelastet, kann es auch bis zu zehn oder sogar vierzehn Tage dauern.
Wie kann ich eine Sterbeurkunde nachfordern?
Nachdem alle Formalitäten nach einer Bestattung erledigt sind, sollte Sie die Sterbeurkunde nicht entsorgen, sondern für mögliche spätere Situationen, in denen sie vorgelegt werden muss, dauerhaft und sorgsam aufbewahren. Im Fall eines Verlustes können Betroffene die Sterbeurkunde nachfordern – beim Standesamt, das den Todesfall beurkundet hat.
Erbe ausschlagen ohne Sterbeurkunde – geht das?
Wer ein Erbe ausschlagen möchte, benötigt in der Regel nicht zwingend eine Sterbeurkunde. Wenn bereits eine vorliegt, sollte sie dem zur Erbausschlagung benötigten Dokumentenumfang aber sicherheitshalber beigefügt werden. Auch für Nachlassangelegenheiten und zur Klärung von Besitzverhältnissen ist es förderlich, eine Sterbeurkunde parat zu haben. Sollten noch Versicherungsgelder zurückerstattet werden, muss ebenfalls die Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Durchschnittlich dauert die Ausstellung der Sterbeurkunde etwa eine Woche. Je nach Auslastung des zuständigen Standesamtes am Sterbeort kann das Ausstellen der Sterbeurkunde einige Werktage länger dauern. Mitunter kann es aber auch zehn bis vierzehn Tage dauern bis die Sterbeurkunde vom Standesamt ausgestellt wird.
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