
- •Das Wichtigste zum Sonderurlaub im Todesfall
- •Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruchsregelung
- •Gibt es im Todesfall nur einen Sonderurlaub für die Beerdigung?
- •Todesfall in der Familie: Wann besteht Urlaubsanspruch?
- •Warum gilt der Sonderurlaub beim Todesfall von Schwiegereltern nicht?
Das Wichtigste zum Sonderurlaub im Todesfall
- Der Sonderurlaub bei Todesfall stellt nahe Hinterbliebene von der Arbeit frei, um den Verlust zu bearbeiten und die Beerdigung zu planen
- Nach der gängigen Praxis gilt der bezahlte Sonderurlaub im Sterbefall für Angehörige ersten Grades, eine klare Gesetzesregelung existiert aber nicht
- In den meisten Fällen erhalten Betroffene zwei freie Tage, doch je nach Kulanz des Arbeitgebers kann der Todesfallurlaub auch länger andauern
- Der Paragraf 616 des BGB regelt sehr allgemein verschiedene Szenarien des Sonderurlaubs, zu denen auch der Todesfall von Verwandten gehört
Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruchsregelung
Wem steht ein Sonderurlaub bei einem Todesfall zu? Neben dem ethischen Aspekt, dass jeder Mensch das Recht auf eine möglichst effektive Trauerbewältigung hat, richtet sich der Anspruch nach dem Grad der Verwandtschaft. Zum Beispiel können Betroffene von einem Sonderurlaub beim Tod der Eltern ausgehen, doch im Todesfall der Oma wird ein Sonderurlaub unter Umständen nicht genehmigt.
Die gesetzliche Regelung definiert den Begriff „Sonderurlaub“ nicht eindeutig. Daher empfehlen wir in allen Fällen ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Gibt es im Todesfall nur einen Sonderurlaub für die Beerdigung?
Viele Personen, die einen geliebten oder nahestehenden Menschen verlieren, möchten an der Beerdigung teilnehmen. Der Sonderurlaub ist unter anderem genau dafür gedacht. Darüber hinaus schließt er den Todestag selbst mit ein. Wenn ein regulärer Anspruch entsprechend dem Verwandtschaftsgrad besteht, beispielsweise im Todesfall des Vaters, umfasst der Sonderurlaub nach gängiger Praxis demnach zwei Tage:
- Tag des Versterbens
- Tag der Beisetzung
Abseits des nachvollziehbaren Wunsches nach ausreichend Zeit, um den Verlust zu betrauern, fallen auch verschiedene Aufgaben an – beispielsweise die Kontaktaufnahme mit einer ärztlichen Fachkraft, um die Leichenschau durchführen und den Totenschein ausstellen zu lassen, sowie die Organisation der Bestattung.
Manche Arbeitgeber genehmigen auf Anfrage oder Bitte ein Sonderrecht auf weitere Urlaubstage. Auch hierfür existiert jedoch kein konkretes Gesetz – sprechen Sie im Trauerfall am besten auch hier mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten.
Sie müssen eine Bestattung organisieren? Wir helfen Ihnen dabei!
In nur 3 Schritten können Sie mit mymoria eine individuelle Bestattung planen – ganz einfach von zu Hause aus. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an!
Todesfall in der Familie: Wann besteht Urlaubsanspruch?
Trotz schwammiger Rechtslage fallen bestimmte Familienzugehörigkeiten in einen gültigen Anspruchsbereich: So wird ein Sonderurlaub beim Todesfall von Mutter oder Bruder aufgrund der etablierten Regelung im Normalfall genehmigt. Das gilt prinzipiell bei Angehörigen des ersten Verwandtschaftsgrades, der die folgenden Familienmitglieder umfasst:
- Eltern
- Kinder
- Geschwister
Auch Pflegekinder, Adoptivkinder und Ehepartner fallen in diese Kategorie.
Die nachstehende Übersicht bezieht sich auf die grundlegenden Regelungen. Sowohl der Anspruch auf einen Sonderurlaub bei Todesfall als auch die Anzahl der genehmigten Tage kann variieren.
Verwandtschaftsgrad | Anspruch | Anzahl der Tage |
---|---|---|
Eltern | ja | 2 Tage |
Leibliche Kinder | ja | 2 Tage |
Pflege- und Adoptivkinder | ja | 2 Tage |
Geschwister | ja | 2 Tage |
Ehepartner | ja | 2 Tage |
Großeltern | nein | - |
Schwiegereltern | nein | - |
Tanten und Onkel | nein | - |
Cousinen und Cousins | nein | - |
Warum gilt der Sonderurlaub beim Todesfall von Schwiegereltern nicht?
Bei den Schwiegereltern handelt es sich nicht um eine direkte Verwandtschaft, sondern um eine sogenannte Schwägerschaft. Aus dem Grund erfolgt die Genehmigung eines Sonderurlaubs beim Tod des Schwiegervaters oder im Todesfall der Schwiegermutter nur nach Absprache. Sonderurlaube dieser Art liegen im Ermessen des Arbeitgebers.
Gleiches gilt für den Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall des Onkels. Sogar die Großeltern gehören nicht zu einem Verwandtschaftsgrad, bei dem die Zusage normalerweise obligatorisch ist. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich die meisten Arbeitgeber umso kulanter erweisen, je näher der betroffene Angestellte der verstorbenen Person nach eigenen Angaben im Leben stand.
Sonderurlaub im Todesfall: Gesetzliche Regelung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Begriffe „Sonderurlaub“ und „Todesfall“ weder einzeln noch in ihrem Zusammenhang ausformuliert. Dennoch liegt dem kontextuellen Sachverhalt ein bestimmter Paragraf zugrunde. In dem Sinne regelt der Paragraf 616 des BGB den „Sonderurlaub bei Todesfall“ folgendermaßen:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Der Gesetzestext trägt den Titel „Vorübergehende Verhinderung“ und verwendet keine eindeutigen Zuordnungen, um den Anspruch auf einen Sonderurlaub im Trauerfall sowie die Dauer festzulegen. Dementsprechend ist es keine explizite Anweisung, sondern vielmehr eine Regelung für eine Freistellung aus Gründen, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat – wie den Tod eines nahen Angehörigen. Die heute gängige Vorgehensweise wurde durch die praktische Anwendung im Arbeitsleben geformt.
Für Beamte und Tätige im öffentlichen Dienst ist der Sonderurlaub bei Todesfall hingegen gesetzlich in einer speziellen Verordnung geregelt. Zugesichert werden zwei Tage, wenn eine der folgenden Personen verstirbt:
- Elternteil
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kind
Fernab des Beamtentums kann die Anwendung von Paragraf 616 bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein.
Sonderurlaub Todesfall - Häufig gestellte Fragen
In der Regel steht allen Familienmitgliedern ersten Verwandtschaftsgrades zur verstorbenen Person Sonderurlaub zu. Das betrifft konkret Eltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner. Ausnahmen sind im Arbeitsvertrag nachzuprüfen. Bei entfernterem Verwandtschaftsgrad liegt es meist im Ermessen des Arbeitgebers, ob Sonderurlaub gewährt wird.
Meist werden Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades 2 Tage Sonderurlaub genehmigt: Am Tag des Versterbens und am Tag der Beerdigung. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die im jeweiligen Arbeitsvertrag nachzuprüfen sind. Dem Arbeitgeber steht es zudem frei, weitere Urlaubstage einzuräumen.
Wann stehen mir mehr freie Tage bei einem Todesfall zu?
Abgesehen von Beamten und Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, bestehen keine exakten Vorgaben, nach denen ein Sonderurlaub bei einem bestimmten Todesfall – beispielsweise des Vaters – genehmigt werden muss. Dahingehend ist auch die Anzahl der freien Tage nicht verbindlich geregelt. Manchmal kann aber schon ein freier Tag mehr bei einem Todesfall helfen – zum Beispiel, wenn die betroffene Person zum Ort der Beisetzung einen längeren Weg fahren muss.
Stattdessen formuliert der Paragraf 616 die Regelungen sehr allgemein und umschreibt die Dauer des Sonderurlaubs bei einem Todesfall als „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“. Über die typischen zwei Tage für den Todestag und die Beerdigung hinaus kann der Sonderurlaub nach Absprache mit dem Arbeitgeber variabel verlängert werden.
Es empfiehlt sich immer ein ruhiges und sachliches Gespräch. Das gilt auch, wenn Hinterbliebene um einen Sonderurlaub im Todesfall einer Person bitten, die nicht zum ersten Verwandtschaftsgrad gehört. Sie sollten die Situation ehrlich erklären und einen klaren Wunsch äußern – bestimmt und überzeugt, aber nicht fordernd. Gemeinsam lässt sich in vielen Fällen eine Lösung finden.
Sollte der Arbeitgeber kein Entgegenkommen zeigen, kann die Alternative bei einem Todesfall ein kurzfristiger regulärer Urlaub sein.
Benötige ich für den Sonderurlaub bei Todesfall eine Krankmeldung?
Für den Sonderurlaub im Sterbefall ist keine Krankmeldung notwendig. Es sei denn, Hinterbliebene fühlen sich psychisch nicht in der Lage, den Dienst wie gewohnt anzutreten. Dann sollten Betroffene zunächst ihren Hausarzt aufsuchen und die Situation sowie die Optionen besprechen.
Das Gesetz schreibt auch keinen anderen Nachweis über das Ableben des Angehörigen vor. Zumal das erste amtliche Dokument, der Totenschein, zu dem Zeitpunkt oft noch nicht vorliegt.
Sie wünschen sich eine individuelle Bestattung ganz nach Ihren Wünschen? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge ab.
Tragen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zusammen und erhalten Sie Ihr persönliches Bestattungsvorsorgepaket – kostenlos und unverbindlich.
Sonderurlaub Todesfall: Antrag und Gehalt
Nach dem Ableben einer nahestehenden Person befassen sich die Gedanken der Hinterbliebenen im Regelfall nicht direkt mit der Entgeltfortzahlung und ähnlichen Themen. Doch spätestens im Nachhinein fragen sich viele berechtigterweise, ob der Sonderurlaub bei einem Todesfall bezahlt oder unbezahlt ist. Auch die Frage nach der korrekten Antragstellung ist relevant – allerdings schon im Vorfeld.
Wie beantrage ich eine Sonderurlaub bei einem Todesfall?
Möchte ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Sonderurlaub im Todesfall der Eltern beantragen, nutzt er erfahrungsgemäß den gleichen Weg wie bei jedem anderen Urlaubsantrag. Heutzutage erfolgt das Gesuch meistens mithilfe eines Computersystems, doch letztlich kann jedes Unternehmen den Prozess individuell handhaben.
Es ist ratsam, sich in akuten Fällen mit dem direkten Vorgesetzten und der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.
Wer bezahlt den Sonderurlaub bei einem Todesfall?
Egal ob es sich um einen Sonderurlaub bei einem Todesfall der Mutter oder eines entfernteren Verwandten handelt: Sobald der Antrag offiziell genehmigt ist, verhält es sich wie mit dem normalen Jahresurlaub. Somit zahlt der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Vergütung an den freien Tagen weiter.



