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Funktion des Erbscheins
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbannahme und die damit verbundene Rechtsnachfolge des Verstorbenen durch einen Erben ausweist. Banken, Versicherungen oder anderen Institutionen verlangen häufig einen Erbschein, um sicherzustellen, dass das Erbe nicht an Unberechtigte ausgehändigt wird. Mit einem Erbschein kann der Erbnehmer außerdem bestimmte Rechte geltend machen, die mit der Annahme des Erbes verbunden sind.
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Notwendigkeit eines Erbscheins
Insbesondere Banken und Versicherungen fordern für die Freigabe von Konten und Geldbeträgen in der Regel einen Erbschein. Dieser ist laut deutschem Recht jedoch nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Sofern der Verstorbene beispielsweise ein notarielles Testament oder eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, in dem ein Erbe benannt ist, wird kein Erbschein als Nachweis für die Erbschaft benötigt. Das Testament oder die Vorsorgevollmacht sind hierfür laut Bundesgerichtshof ausreichend. Das Bankguthaben eines Verstorbenen kann beispielsweise auch mit einer Kontovollmacht an den Erben ausgezahlt werden.
Hinweis:
Bevor ein Erbschein beantragt wird, sollte geprüft werden, ob dieser für bestimmte Zwecke erforderlich ist.
Beantragung eines Erbscheines
Zuständige Stellen
Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Erben müssen für die Ausstellung eines Erbscheins einen Antrag beim Amtsgericht des Kreises stellen, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Hinweis:
Sofern der Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt hat, kann der Erbschein im Amtsgericht Berlin- Schöneberg beantragt werden.
Voraussetzungen für einen Erbschein
Voraussetzung für die Ausstellung eines Erbscheins ist die Annahme des Erbes und der Rechtsnachfolge des Verstorbenen durch den Erben. Bei mehreren Erbnehmern ist jeder Miterbe dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen. Für einen Antrag müssen verschiedene Angaben über die Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen gemacht werden. Darüber hinaus sind folgende Dokumente erforderlich:
- Ausweis oder Reisepass des Erbnehmers
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Testament oder Erbvertrag
- Anschrift aller Miterben
- Eventuell weitere Dokumente als Nachweis der Verwandtschaft
Hinweis:
Die Erstellung des Erbscheines kann mehrere Wochen beanspruchen, sofern Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Kosten für einen Erbschein
Je nach Umfang des Nachlasses und der behördlichen Kostenordnung berechnen sich die Kosten für den Erbschein. Ein Erbschein kann mitunter mehrere hundert Euro kosten. Es sollte daher geprüft werden, ob der Erbrecht-Nachweis zwingend durch einen Erbschein erforderlich ist.



