Erbrecht
Was ist ein Berliner Testament?
Oft wollen Ehepaare ein gemeinsames Testament aufsetzen, in dem sie einander als Alleinerben vorsehen. Erst nach dem Tod beider Personen fällt das Erbe dann an einen Dritten, häufig die Kinder. Diese Art von Testament nennt sich Berliner Testament.
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Vor- und Nachteile des Berliner Testaments
Mit der Möglichkeit, ein Berliner Testament aufzusetzen, stellt das Erbrecht sicher, dass Eheleute, die ihre Güter als einen großen gemeinsamen Besitz verstehen, sie im Todesfall nicht wieder trennen müssen. Zudem gestaltet es den Erbprozess schlanker, da ein Testament wegfällt. Den Pflichtanteil der Kinder hebelt diese Variante zwar nicht aus, doch da sie nach dem Tod des zweiten Partners häufig als alleinige Erben vorgesehen sind, verzichten sie nach dem Tod des ersten Elternteils in vielen Fällen darauf, ihren Anteil einzufordern.
Das Berliner Testament nutzt die steuerlichen Freibeträge der Nachkommen jedoch nicht ideal aus. Daher sind andere Testamentsvarianten immer dann die bessere Wahl, wenn diese Freibeträge überschritten werden. Denn im Berliner Testament gehen Vermögensteile zweimal in neue Hände über – einmal bei der Vererbung an den Partner und ein zweites Mal, wenn die Kinder erben. Dementsprechend werden diese Vermögenswerte auch gemäß Erbrecht zweimal versteuert.

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Alternative Testamentsformen
Wenn Ehegatte und Kinder Vermögenswerte erben sollen, die die gesetzlichen Freibeträge überschreiten, sollten man über ein Testament nachdenken, in dem das Vermögen gesplittet und bereits nach dem Tod des Partners auf die verschiedenen Parteien verteilt wird. So senkt sich unter Umständen auch aufgrund der niedrigeren Einzelbeträge die zu entrichtende Erbsteuer. Wenn man im Besitz von Immobilien ist, kann man in Betracht ziehen, dem überlebenden Partner ein sogenanntes Nießbrauchrecht einzuräumen. Dieses gewährleistet, dass er die Fläche weiter nutzen kann, obwohl der Besitz bereits teilweise oder vollständig an die Kinder übergegangen ist.
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