Vor- und Nachteile des Berliner Testaments
Mit der Möglichkeit, ein Berliner Testament aufzusetzen, stellt das Erbrecht sicher, dass verheiratete Ehepaare, die ihre Güter als einen großen gemeinsamen Besitz verstehen, sie im Todesfall nicht wieder trennen müssen.
In der Praxis eignet sich das Berliner Testament für Ehepaare mit gemeinsamen Kindern. Dabei besteht häufig der Wunsch, dass nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners der Überlebende hinsichtlich des beiderseitigen Vermögens weitgehend freigestellt werden soll. Gleichzeitig kann mit dem Berliner Testament aber auch sichergestellt werden, dass nach dem Tod des Längstlebenden den Kindern der beiderseitige Nachlass zufällt. Dabei ist an einiges zu denken:
- die Pflichtteile der Kinder
- die eventuelle Wiederheirat des überlebenden Ehepartners und dessen Bindung an die Schlusserbeinsetzung
- die Erbschaftsteuer
Als ein erbschaftsteuerlicher Nachteil des Berliner Testaments sollten Sie bedenken, dass durch das Übergehen des Gesamtvermögens des Paares auf den überlebenden Partner die steuerlichen Freibeträge gegenüber den Kindern im ersten Erbfall nicht ausgenutzt werden. Denn es besteht zwischen Eltern und Kind im Todesfall des Elternteils ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag in Höhe von 400.000 € pro Kind. Im Gegenteil besteht durch die Vereinigung beider Vermögen beim Überlebenden bei dessen Tod die Gefahr einer progressiv höheren Besteuerung. Ein weiterer Aspekt des Berliner Testaments besteht darin, dass die Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall die Zwecke des Berliner Testaments vereiteln könnten – falls die Kinder diesen verlangen.
Im Ergebnis ist ein gemeinschaftliches Testament nach dem Grundprinzip des Berliner Testaments für den größten Teil aller Paare geeignet. Den zu befürchtenden steuerlichen Nachteilen kann durch Zuwendungen unter Lebenden oder durch Vermächtnisse für den ersten Erbfall vorgebeugt werden.
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Alternative Testamentsformen
Eheleute können wählen, ob sie ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament (z.B. Berliner Testament) aufsetzen wollen.
Das Einzeltestament eines Ehegatten hat den Vorteil, dass es jederzeit frei widerruflich ist. Damit kann es schnell etwaigen geänderten Lebensumständen angepasst werden. Der Nachteil des Einzeltestaments besteht darin, dass der Testator Änderungen vornehmen oder das Einzeltestament gar komplett widerrufen kann, ohne dies dem anderen Ehepartner mitzuteilen.
Das Berliner Testament hat gegenüber dem Einzeltestament den Vorteil, dass es zwar zu Lebzeiten beider Ehegatten von jedem Ehegatten einseitig widerrufen werden kann, die Widerrufserklärung jedoch notariell beurkundet und dem anderen Partner zugestellt werden muss. Der Widerruf oder die Änderung des Testaments können also nicht heimlich geschehen. Bedenken Sie hierbei bitte, dass das Berliner Testament nach dem Tod eines der Ehegatten nicht mehr widerrufen werden kann, sondern bindend ist.
Ehepaare sollten also nur dann Einzeltestamente errichten, wenn sie finanziell unabhängig sind und getrennt gewirtschaftet wird oder wenn sie sehr großes Vertrauen zueinander haben.
Sie haben weiterführende Fragen oder wünschen sich Unterstützung im Hinblick auf erbrechtliche Anliegen? Als Anwältin für Erbrecht steht Ihnen unsere Rechtsexpertin, Anwältin Maria Anwari, LL.M., bei sämtlichen Fragen rund um das Erbrecht zur Verfügung.

Erbrechtsexpertin Maria Anwari
Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge bundesweit. In Frankfurt am Main ist sie in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Köhler und Partner tätig.



