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Berliner Testament – Das Ehegattentestament

Berliner Testament: Gemeinschaftliches Testament

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Oft setzen Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament auf, in welchem sie einander als Alleinerben festlegen. Erst nach dem Tod beider Personen fällt das Erbe dann an einen Dritten, häufig die Kinder. Wir erklären, was ein Berliner Testament ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Berliner Testament

  • Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen
  • Bei einem Berliner Testament erbt zunächst der verbliebene Ehepartner, erst nach dessen Tod erben die Kinder
  • Ehegattentestamente sollen den Erbstreit unter Familienangehörige verhindern und den Lebensstandard des verbliebenen Ehepartners sichern
  • Liegt im Sterbefall kein gemeinschaftliches Testament oder ein anderweitiges Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Mit der Möglichkeit, ein Berliner Testament aufzusetzen, wird im deutschen Erbrecht sichergestellt, dass verheiratete Ehepaare, die ihre Güter als einen großen gemeinsamen Besitz verstehen, sie im Todesfall nicht wieder trennen müssen. Unverheiratete Partner haben diese Möglichkeit hingegen nicht. Das Berliner Testament eine spezielle Form des Ehegattentestaments, bzw. des gemeinschaftliches Testaments.

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Was ist ein Berliner Testament?

In der Praxis eignet sich das Berliner Testament vor allem für Ehepaare mit gemeinsamen Kindern. Denn meist besteht bei Eheleuten der Wunsch, dass nach einem Sterbefall der verbleibende Ehepartner finanziell abgesichert ist. Da sich die Ehepartner bei einem gemeinschaftlichen Testament zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, wird die Entstehung einer Erbengemeinschaft verhindert. So bleibt der überlebende Ehepartner hinsichtlich des beiderseitigen Vermögens weitgehend unberührt, während andere erbberechtigte Personen zunächst enterbt werden.

Dritte Personen, oftmals die Kinder der erblassenden Personen, erben bei einem Berliner Testament nach § 2269 BGB den Nachlass erst nach dem Tod beider Ehepartner. Deshalb werden sie auch Schlusserben genannt.

Neben dieser grundsätzlichen Regelung enthält das Berliner Testament häufig noch weitere Klauseln, die das Vermögen des verbliebenen Ehegatten schützen sollen:

  • Pflichtteilsstrafklauseln, die den Pflichtteilsanspruch der Kinder regeln
  • Wiederverheiratungsklauseln, die eventuelle Wiederheirat des überlebenden Ehepartners und dessen Bindung an die Schlusserbeneinsetzung regeln
  • Regelungen bezüglich der Anfechtungsmöglichkeiten im Erbfall
  • Vermächtnisregelungen, die etwa die Erbschaftsteuer betreffen

Nachfolgend erklären wir, welche Vor- und Nachteile das Berliner Testament hat und was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Ehegattentestament aufsetzen möchten.

Was sind die Vorteile des Berliner Testaments?

Zunächst können Eheleute wählen, ob sie ein Einzeltestament verfassen oder ein gemeinschaftliches Testament (z.B. ein Berliner Testament) aufsetzen wollen.

Das Einzeltestament eines Ehegatten hat den Vorteil, dass es jederzeit frei widerruflich ist. Damit kann es schnell etwaigen geänderten Lebensumständen angepasst werden. Der Nachteil des Einzeltestaments besteht darin, dass der Testator Änderungen vornehmen oder das Einzeltestament gar komplett widerrufen kann, ohne dies dem anderen Ehepartner mitzuteilen.

Das Berliner Testament hat gegenüber dem Einzeltestament den Vorteil, dass es zwar zu Lebzeiten beider Ehegatten von jedem Ehegatten einseitig widerrufen werden kann, die Widerrufserklärung jedoch notariell beurkundet und dem anderen Partner zugestellt werden muss. Der Widerruf oder die Änderung des Testaments können also nicht heimlich geschehen. Bedenken Sie hierbei bitte, dass das Berliner Testament nach dem Tod eines der Ehegatten nicht mehr widerrufen werden kann, sondern bindend ist.

Ehepaare sollten also nur dann Einzeltestamente errichten, wenn sie finanziell unabhängig sind und getrennt gewirtschaftet wird oder wenn sie sehr großes Vertrauen zueinander haben.

Was sind die Nachteile des Berliner Testaments?

Als erbschaftsteuerlichen Nachteil des Berliner Testaments sollten Sie bedenken, dass durch das Übergehen des Gesamtvermögens des Paares auf den überlebenden Partner die steuerlichen Freibeträge gegenüber den Kindern im ersten Erbfall nicht ausgenutzt werden. Denn es besteht zwischen Eltern und Kind im Todesfall des Elternteils ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag in Höhe von 400.000 € pro Kind. Im Gegenteil besteht durch die Vereinigung beider Vermögen beim überlebenden Partner bei dessen Tod die Gefahr einer progressiv höheren Besteuerung. Ein weiterer Aspekt des Berliner Testaments besteht darin, dass die Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall die Zwecke des Berliner Testaments vereiteln könnten – falls die Kinder diesen verlangen.

Im Ergebnis ist ein gemeinschaftliches Testament nach dem Grundprinzip des Berliner Testaments für den größten Teil aller Paare geeignet. Potenziellen steuerlichen Nachteilen kann durch Zuwendungen unter Lebenden oder durch Vermächtnisse für den ersten Erbfall vorgebeugt werden.

Wer erbt was beim Berliner Testament?

Berliner Testament: Was passiert mit dem Pflichtteil?

Zwar ist es das Ziel eines Berliner Testaments, dass der verbliebene Ehepartner zunächst als Alleinerbe eingesetzt wird, bisweilen bekommt er jedoch trotzdem nicht den gesamten Nachlass. Gemäß § 2303 BGB können die Kinder der verstorbenen Person ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Eine Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament kann den Pflichtteilsanspruch zwar nicht unwirksam machen, allerdings kann sie die Geltendmachung erschweren: So können die Ehegatten im Berliner Testament beispielsweise festlegen, dass ein Kind nach dem Tod des zweiten Elternteils enterbt wird, wenn es nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert. Allerdings kann das Kind auch in diesem Fall erneut seinen Pflichtteil fordern. Wirtschaftlich ist es daher häufig nicht sehr viel schlechter gestellt, als die restlichen Erben.

Was erbt der Ehegatte beim Berliner Testament?

Wenn Ehegatten ein Berliner Testament erstellen, setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Kommt es zum Sterbefall, geht das Erbe auf den überlebenden Partner über. Ob der Ehegatte aber tatsächlich den kompletten Nachlass erhält, hängt maßgeblich von dem Verhalten der gemeinsamen Kinder ab: Macht eines der Kinder seinen Pflichtteilsanspruch geltend, reduziert sich der Nachlass um den Pflichtteil des Kindes.

Außerdem ist der überlebende Ehegatte mit dem Tod seines Partners in der Regel an die Klauseln des Berliner Testaments gebunden, beispielsweise bezüglich der Schlusserben: Er wird zwar Alleinerbe, kann aber niemand anderen als Erben einsetzen oder die gemeinsamen Kinder mit anderen Erbquoten bedenken.

Was erben Kinder beim Berliner Testament?

Da das überlebende Elternteil dem gemeinschaftlichen Testament nach zunächst Alleinerbe wird, erben die gemeinsamen Kinder zunächst nichts. Sie werden enterbt. Das Berliner Testament zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass die Kinder beim Tod des letzten Elternteils das verbliebene Gesamtvermögen erben. Ob die Kinder mit einem Berliner Testament besser oder schlechter gestellt sind, hängt also maßgeblich davon ab, ob der überlebende Elternteil das Vermögen vermehrt oder ausgibt.

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Wissenswertes zum Berliner Testament

Berliner Testament: Muster für die Formulierung

Wollen Sie ein Berliner Testament erstellen, können Vorlagen und Muster helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die nachfolgenden Formulierungen nicht rechtsverbindlich sind, sondern lediglich zur besseren Orientierung dienen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich stets eine Beratung durch einen Notar oder einen Anwalt für Erbrecht. Testamente, die ohne notarielle Hilfe erstellt wurden, sind häufig auslegungsbedüftig, anfechtbar oder unwirksam. Gerade bei einem Ehegattentestament wie dem Berliner Testament ist eine eindeutige Formulierung notwendig, um die Anfechtbarkeit des Dokuments auszuschließen.

Wenn Sie ein Berliner Testament schreiben, können Sie sich an den folgendem Muster orientieren:

ÜberschriftUnser letzter Wille und gemeinsames Testament
Persönlicher TeilWir, [NAMEN], geboren am [GEBURTSDATEN], widerrufen alle bis dato gültigen Verfügungen von Todes wegen und bestimmen uns gegenseitig als Alleinerben:
ErbfolgeDer Ehepartner, der länger lebt, erbt den gemeinsamen Nachlass. Wir setzen unsere Tochter, [NAME], geboren am [GEBURTSDATUM], als Schlusserbin ein. Sollte sie zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr am Leben sein, greift die gesetzliche Erbfolge, sodass in erster Linie ihr/e Kind/er als Erbe/n unseres Nachlasses eintreten.
VermächtnisWir vermachen der Stiftung [NAME] mit Sitz in der [ADRESSE] folgenden Gegenstand: [ART]. Die Regelung zum genannten Vermächtnis ist im Erbfall sofort anwendbar. Sie entfällt, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Teil unseres Nachlasses ist.
Salvatorische KlauselWird eine Anordnung dieses Testaments unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen weiterhin gültig.
Abschluss[ORT], [DATUM], [UNTERSCHRIFT]

Berliner Testament verfassen: Muster von mymoria (Stand: Juni 2022)

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Ehegattentestament?

Ein gemeinschaftliches Testament wie das Berliner Testament verliert nach § 2077 Abs. 1 BGB im Falle einer Scheidung seine Wirksamkeit. Dies gilt ebenfalls, wenn vor dem Versterben des Partners die Scheidung schon beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt waren.

Was ist eine Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament?

Wenn eine verwitwete Person erneut heiratet, ist der neue Ehepartner ebenfalls erbberechtigt. Dies bedeutet für die Nachkommen aus erster Ehe, die in einem Berliner Testament als Schlusserben eingesetzt wurden, dass sie im Erbfall mit dem neuen Ehepartner eine Erbengemeinschaft bilden und sich ihr Erbe entsprechend verringert.

Soll dies verhindert werden, können Ehegatten eine Wiederverheiratungsklausel in das gemeinschaftliche Testament aufnehmen. In dieser ist geregelt, dass der Nachlass vollständig oder teilweise auf die Schlusserben übergeht, wenn der überlebende Ehegatte erneut heiratet.

Gibt es keine Wiederverheiratungsklausel, kann die wiederverheiratete Person das Berliner Testament innerhalb eines Jahres nach der Heirat anfechten.

Kann das Berliner Testament widerrufen werden?

Häufig enthalten Ehegattentestamente sogenannte wechselbezügliche Verfügungen. An diese sind beide Ehepartner gebunden, wodurch das gemeinschaftliche Testament nicht einfach widerrufen werden kann. Für den einseitigen Widerruf zu Lebzeiten beider Eheleute ist in der Regel die förmliche Zustellung des Testamentswiderruf durch einen Notar nötig. Ist der Todesfall eingetreten, kann das Berliner Testament meist nicht mehr widerrufen werden.

Maria Anwari, Rechtsexpertin

Erbrechtsexpertin Maria Anwari

Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge bundesweit. In Frankfurt am Main ist sie in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Köhler und Partner tätig.

Berliner Testament - Häufig gestellte Fragen

Das Berliner Testament sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab. Wohnen beispielsweise beide Eheleute in einem Haus, so kann durch ein gemeinschaftliches Testament vermieden werden, dass ein Partner im Sterbefall ausziehen muss.

Ein Notar kann dabei helfen, das Berliner Testament rechtsgültig aufzusetzen. Die Kosten für einen Notar richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

Ja. Änderungen an einem gemeinschaftlichen Testament müssen aber in der Regel gemeinschaftlich und einvernehmlich vollzogen werden.

Die Notarkosten richten sich nach der vererbten Vermögenssumme und sind gestaffelt. Beispielsweise liegen die Gebühren bei einem Vermögenswert von 50.000 Euro bei 330 Euro.

Stiefkinder werden in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt und haben damit auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Das Berliner Testament können Eheleute auch selbst handschriftlich aufsetzen, es ist kein Notar notwendig. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich jedoch die Beratung durch einen Notar oder einen Anwalt für Erbrecht.

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