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Umbettung von Urne und Sarg

Umbettung: Wann die Verlegung möglich ist

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In besonderen Fällen ist es möglich, eine Grabstätte zu öffnen und die Überreste des Leichnams an einer anderen Stelle erneut beizusetzen. Die Verlagerung der Ruhestätte eines Verstorbenen wird als Umbettung bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Definition einer Umbettung

Als „Umbettung“ wird die Verlagerungen der Überreste eines bestatteten Toten an einen anderen Bestattungsort bezeichnet. Die häufigste Form von Umbettungen sind Urnenumbettungen, da diese deutlich einfacher durchzuführen sind. Im Gegensatz zu einem Sarg ist eine Urne samt Aschekapsel oftmals auch nach mehreren Jahren noch vollständig erhalten und nicht komplett zersetzt.

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Ablauf einer Umbettung

Eine Umbettung lässt sich in drei Arbeitsschritte einteilen:

1. Exhumierung: Ausgrabung des Sarges oder der Urne
2. Überführung: Transport Überreste zur neuen Grabstelle
3. Wiederbestattung: Erneute Beisetzung des Sarges oder der Urne

Die Art der Umbettung beeinflusst neben den örtlichen Gegebenheiten und der Beschaffenheit des Bodens den Aufwand einer Umbettung entscheidend. Urnenumbettungen erfordern weniger Aufwand als Sargumbettungen. Als Hilfsmittel für Umbettungen werden Tücher, Gurte, Schaufeltragen oder spezielle Bagger für die Ausgrabung des Leichnams genutzt.

Gründe für eine Umbettung

Überwiegend werden Umbettungen aus historischen, natürlichen oder familiären Gründen beantragt. Folgend sind einige Beispiele aufgelistet:

Umbettung: Familiäre Gründe

Familiäre Anlässe zählen zu den häufigsten Gründen für eine Umbettung. Dies kann beispielsweise der Wunsch sein, den Verstorbenen aufgrund eines Umzuges an einem anderen Ort beizusetzen, da eine Grabpflege ansonsten unzumutbar wäre. Ein weiterer Grund kann auch eine Verlegung in ein Familiengrab sein. Sofern die Voraussetzungen für eine Umbettung erfüllt sind, kann ein Antrag gestellt werden.

Umbettung: Natürliche Gründe

Natürliche Gründe für eine Umbettung können beispielsweise Änderungen in der Bodenbeschaffenheit, der Friedhofsstruktur oder gar die Schließung eines Friedhofes sein. In diesen Fällen ist eine Umbettung zwingend notwendig.

Umbettung: Historische Gründe

Exhuminierungen aus historischen Gründen erfolgen zum Zwecke der Erforschung historischer Geschehnisse. Beispielsweise können durch DNA-Proben Fragen zu Renten- oder Erbansprüchen geklärt werden. Für die Staatsanwaltschaft ist eine historische Exhuminierung häufig Mittel zur Feststellung der Todesursache bei der Aufklärung eines Verbrechens. Soldaten oder Flüchtlinge, die im Krieg gefallen sind, können durch eine Umbettung in die Heimat zurückgeführt und dort angemessen bestattet werden.

Berechtigte Antragsteller

Umbettungen können auf Antrag von Angehörigen, der Staatsanwalt oder dem Gericht, Behörden sowie der Friedhofsverwaltung angeordnet werden. Eine Umbettung wird nur in seltenen Fällen genehmigt und bedarf der Zustimmung des Friedhofträgers, des Ordnungsamtes und teilweise auch des Gesundheitsamtes. Grundsätzlich müssen die Gründe für eine Umbettung die Störung der Totenruhe rechtfertigen.

Regelungen zur Umbettung

Eine Umbettung muss die Würde des Verstorbenen wahren oder seinem letzten Willen entsprechen. Der reine Wunsch der Hinterbliebenen nach einer Umbettung ist für eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden nicht ausreichend. Zusätzlich müssen die Antragsteller eine neue Grabstelle, in der die Wiederbeerdigung stattfinden soll, vorweisen können.

Die genauen Regelungen und Richtlinien sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Länder festgehalten. Dort ist auch einzusehen, in welchem Zeitraum eine Umbettung zulässig ist. In der Regel ist eine Umbettung frühestens nach den ersten sechs Monaten einer Bestattung gestattet.

Kosten einer Umbettung

Wird die Umbettung aus natürlichen Gründen vom Friedhof beantragt, trägt die Verwaltung die Kosten. Wünschen Angehörige des Verstorbenen eine Umbettung, müssen diese selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Ausgrabung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden.

Bei den Kosten für eine Umbettung ist zudem zwischen einer Sarg- und Urnenbestattung zu unterscheiden. Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne. Bei einer Auslandsüberführung fallen zusätzliche Transportkosten an.


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