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Beerdigungskosten absetzen? So geht's

Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

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Trotz emotionaler Belastung müssen Hinterbliebene auch finanzielle Aspekte im Blick haben. Die Frage, ob Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sind, ist nachvollziehbar und relevant. Wir zeigen einige Möglichkeiten auf.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu Beerdigungskosten absetzen

  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Aufwendungen wie Beerdigungskosten steuerlich absetzbar
  • Bestattungskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn der Nachlass sie nicht deckt
  • Laut Angemessenheitsgrenze können kostentragende Personen bis zu 7.500 Euro steuerlich geltend machen
  • Die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze beeinflusst die steuerliche Geltendmachung individuell

Kann man die Kosten für eine Beisetzung von der Steuer absetzen?

Angehörige müssen nach einem Todesfall hinsichtlich der Steuererklärung viele organisatorische Herausforderungen meistern. Da es sich oft um eine Erdbestattung handelt, kommt primär die Frage in den Sinn, ob und welche Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sind. Die Kurzantwort lautet: Ja, man kann Beerdigungskosten steuerlich absetzen – unter bestimmten Voraussetzungen. Gleiches gilt auch für die Kosten aller anderen Bestattungsarten

Darüber hinaus und im Detail entstehen weitere Anliegen wie zum Beispiel:

  • Wer zahlt die Beerdigung der Mutter oder des Vaters?
  • Fällt eine neue Steuernummer nach dem Tod des Ehegatten oder der Ehegattin an?
  • Lassen sich speziell Grabpflegekosten absetzen?
  • Ist die Bestattungsvorsorge steuerlich absetzbar?
  • Sind die Kosten für eine Patientenverfügung steuerlich absetzbar?

Um nach einem Todesfall mit allen Finanzamtthemen korrekt umzugehen, müssen Betroffene wissen, was auf sie zukommt und wie sie mit den verschiedenen Aufgaben umgehen. Wir klären die genannten und weitere Fragen zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen wie Beerdigungskosten.

Rechtliche und sittliche Verpflichtung: Entscheidet das Finanzamt?

Wenn ein Mensch verstirbt, müssen Hinterbliebene die Bestattung organisieren, eine letzte Einkommensteuererklärung nach dem Tod erstellen und andere Aufgaben übernehmen. Doch wer ist dafür zuständig, welche Kosten entstehen und wer muss sie tragen? Unterschieden wird in diesem Themenspektrum zwischen der rechtlichen und der sittlichen Verpflichtung. Das Finanzamt erhält in jedem Fall eine automatische Auskunft vom Sterbefall – beispielsweise vom Standesamt oder vom Nachlassgericht. Hinsichtlich der steuerlichen Abzüge hat es eine eingeschränkte Entscheidungskraft.

Allgemein gilt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das ist der exakte Wortlaut nach Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In Deutschland ist die Erbfolge gesetzlich festgelegt, sofern Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament mit einer individuellen Erbfolge aufgesetzt haben. Die folgenden Personengruppen sind laut BGB in absteigender Reihenfolge erbberechtigt und stehen somit zum Beispiel in der Pflicht, Beerdigungskosten (gegebenenfalls steuerlich absetzbar) zu zahlen.

  • Erste Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers
  • Zweite Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
  • Vierte Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
  • Fünfte und fernere Ordnungen: entferntere Voreltern und deren Abkömmlinge

In letzter Instanz treten zum Beispiel das Land, in dem die verstorbene Person zur Zeit des Erbfalls wohnte, oder der Bund als Erbe ein. Ist die Zahlung der Bestattungskosten nicht von den Erben zu erlangen, geht die Übernahme auf Unterhaltspflichtige über.

Hiervon ist die von den Bundesländern geregelte Bestattungspflicht abzugrenzen. Grundsätzlich gelten die nächsten geschäftsfähigen Angehörigen als bestattungspflichtig, sodass sich eine Reihenfolge ergibt, die regionalen Unterschieden unterliegen kann:

  • Ehegatten
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Nichteheliche Lebenspartner
  • Sorgeberechtigte
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Verwandte bis zum dritten Grad

Fallbeispiel: Timos kinderlose Schwester ist verstorben. Sie war unverheiratet und führte keine Lebenspartnerschaft. Da auch Timos Eltern nicht mehr leben, fallen die Kostentragungspflicht und Bestattungspflicht auf ihn – als einziges Geschwisterteil und gemäß der Reihenfolge. Da Timo das Erbe ausschlägt, geht die Kostentragungspflicht laut dritter Ordnung auf den noch lebenden Onkel von Timo und seiner Schwester über. Er selbst bleibt bestattungspflichtig, während der Onkel die Bestattungskosten übernimmt und steuerlich geltend machen kann.

Was ist die sittliche Verpflichtung zur Kostenübernahme? Der Fall kann eintreten, wenn die kostentragungspflichtige Person nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu zahlen und sich ein anderer Angehöriger verpflichtet sieht – sie also freiwillig übernimmt. Hier entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, ob zum Beispiel die Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sind.

Fallbeispiel: Wer zahlt die Beerdigung der Mutter von Daniel? Grundsätzlich ist er als Sohn und einziges Kind der Verstorbenen der gesetzlich festgelegte erste Erbe und somit zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Weil er nur ein geringes Gehalt bezieht und keine weiteren finanziellen Mittel hat, fühlt sich seine Lebenspartnerin Valerie, die über ein höheres Einkommen verfügt, sittlich zur Zahlung verpflichtet. Sie übernimmt die Bestattungskosten und kann sie nach Absprache mit dem Finanzamt gegebenenfalls von der Steuer absetzen.

Beerdigung steuerlich geltend machen: Gibt es Voraussetzungen?

Nach einem Sterbefall ist die Steuererklärung mit vielen Fragen verbunden, wenn Betroffene die Kosten im Rahmen der Bestattung tragen mussten. Um die Thematik begrifflich einzuordnen: Unter bestimmten Bedingungen sind Zahlungen für eine Bestattung – beispielsweise Beerdigungskosten – als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Person ist rechtlich oder sittlich dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
  2. Das hinterlassene Erbe reicht nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken.

Bei einem Nachlass von 9.000 Euro und Bestattungskosten in Höhe von 7.500 Euro wäre die zweite Voraussetzung zum Beispiel nicht erfüllt, da die Kosten vom Erbe gedeckt sind – der Nachlass setzt sich nicht nur aus Bargeld zusammen, sondern schließt auch Immobilien und dergleichen ein.

Wie viel kann ich von den Beerdigungskosten absetzen?

Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da sich der bei einer Steuererklärung im Todesfall erleichternd anrechenbare Betrag nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder der kostentragenden Person richtet. Als Rechengrundlage dient hier die zumutbare Eigenbelastung, die eine individuelle Grenze darstellt. Sie wird von den steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Kosten abgezogen.

Diese Prozentsätze gelten hinsichtlich der zumutbaren Eigenbelastung:

Familiäre SituationBis 15.340 Euro EinkommenAb 15.340 bis 51.130 Euro EinkommenMehr als 51.130 Euro Einkommen
Alleinstehende und Verheiratete (einzelveranlagt) ohne Kinder5 %6 %7 %
Verheiratete (zusammenveranlagt) ohne Kinder4 %5 %6 %
Alleinstehende und Verheiratete mit bis zu 2 Kindern2 %3 %4 %
Alleinstehende und Verheiratete mit 3 oder mehr Kindern1 %1 %2 %

Zudem gilt eine Angemessenheitsgrenze von Bestattungskosten in Höhe von 7.500 Euro. Sie bestimmt den Kostenrahmen, in welchem zum Beispiel Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sind.

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Beisetzungskosten steuerlich geltend machen: Praxis-Tipps

Die potenziell steuerlich absetzbaren Kosten sind nicht eins zu eins identisch mit der Rechnung aller im Zusammenhang mit einer Bestattung entstandenen Einzelposten. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung spielt die zumutbare Belastungsgrenze, die sich je nach Lebenssituation und Einkommen unterscheidet.

Steuererklärung bei Todesfall: Wie funktioniert das?

Neben dem theoretischen Steuerrecht ist auch die praktische Umsetzung für viele Menschen mit Fragezeichen und Stress verbunden. Wie und wo werden Bestattungskosten in der Steuererklärung angegeben? Angehörige vermerken den errechneten Betrag als außergewöhnliche Belastung in der Erklärung und fügen die Belege für alle einzelnen Kostenpunkte an. Für die Ermittlung der zumutbaren Belastungsgrenze ist das Finanzamt zuständig.

Fallbeispiel: Dagmar ist eine verheiratete Frau mit einem Kind, die für steuerlich absetzbare Beerdigungskosten in Höhe von 5.000 Euro aufkommt. Das Jahreseinkommen der Kostenträgerin beträgt 48.000 Euro – laut Tabelle greifen in dem Fall 3 % (= 1.440 Euro) als zumutbare Eigenbelastung. Diesen Wert zieht das Finanzamt von den Bestattungskosten ab, sodass sich als außergewöhnliche Belastung 3.560 Euro ergeben.

Beerdigungskosten absetzen: So setzen sich die Kosten zusammen

Die Höhe der außergewöhnlichen Belastung setzt sich aus dem Gesamtpreis der Bestattung abzüglich des Erbes zusammen. Die Kosten gliedern sich in folgende Kernbereiche: Vorbereitung, Trauerfeier, Grabstätte und Sonstiges. Die nachstehenden Einzelposten stellen keine vollständige Liste dar und sind entweder verbindlich oder optional.

Kosten für die Bestattungsvorbereitung:

  • Äußere Leichenschau und Totenschein
  • Ausstellung der Sterbeurkunde
  • Überführung des Leichnams
  • Hygienische Grundversorgung
  • Zweite Leichenschau
  • Sarg oder Urne
  • Kremation
  • Danksagungskarten
  • Todesanzeige
  • Porto

Kosten für die Trauerfeier:

  • Blumenschmuck
  • Räumlichkeiten
  • Trauerredner
  • Musik

Kosten für die Grabstätte:

  • Grabnutzungsgebühren
  • Aushebung und Schließung
  • Grabstein mit Inschrift
  • Grabgestaltung und Erstbepflanzung

Sonstige Kostenpunkte:

  • Zinsen der Bestattungsfinanzierung
  • Zahlungsrückstände des Verstorbenen

Es ist wichtig, dass Betroffene alle im Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Belege und Quittungen aufbewahren.

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Steuer im Todesfall: Detailfragen

Steuerthemen sind für etliche Menschen eine große Herausforderung. Das ist nachvollziehbar. Im Zweifel bietet es sich immer an, nach Unterstützung zu fragen – zum Beispiel in Form einer steuerlichen Beratung.

Lassen sich Grabpflegekosten absetzen?

Auch nach der Bestattung entstehen Kosten. Leider können Hinterbliebene die Aufwendungen, die im Kontext einer regelmäßigen Pflege der Grabstätte entstehen, nicht von der Einkommensteuer absetzen, da sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

Bestattungsvorsorge: Steuerlich absetzbar?

Mit einer Bestattungsvorsorge können Menschen ihre Angehörigen zu Lebzeiten vor möglichen Kosten schützen, die nach dem eigenen Ableben entstehen. Ob sich dadurch Steuervergünstigungen erzielen lassen, ist nicht eindeutig zu beantworten. In der Theorie gilt eine Sterbegeldversicherung für Finanzämter jedoch als Kapitallebensversicherung, heißt es. Demnach erscheint eine steuerliche Geltendmachung möglich.

Ist der Erbschein steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für einen Erbschein sind steuerlich absetzbar, da sie zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Der Erbschein fungiert als amtliches Dokument, mit dem Menschen ihren Status als Erben und die damit zusammenhängenden Rechte offiziell bekunden können.

Kosten für Wohnungsauflösung nach einem Tod: Steuerlich absetzbar?

Die Rechtslage scheint nicht eindeutig zu sein. Grundsätzlich können Betroffene, die den Wohnungsinhalt der verstorbenen Person erben, gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass die Möbel, Gegenstände und dergleichen dadurch zum eigenen Haushalt gehören. Somit könnten sie beispielsweise Räumungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

Kosten für eine Patientenverfügung: Steuerlich absetzbar?

Es heißt, dass die Aufwendungen für eine Patientenverfügung im Rahmen einer rein privaten Angelegenheit nicht steuerlich absetzbar sind.

Sind Fahrtkosten im Rahmen der Beerdigung steuerlich absetzbar?

Fahrtkosten, die durch den Weg zur Bestattung entstehen, fallen grundsätzlich nicht in den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen und führen daher in der Regel nicht zu Steuerminderungen. Gleiches gilt für die Trauerkleidung und die Verpflegung der Trauergäste.

Steuererklärung im Todesfall von Ehepartnern: Gibt es Besonderheiten?

Für die Steuer gelten nach dem Tod des Ehepartners besondere Regeln. Im Sterbejahr kommt das sogenannte „Ehegattensplitting“ zur Anwendung und im ersten Jahr nach dem Ableben erfolgt die Versteuerung hinterbliebener Ehepartner mit dem „Gnadensplitting“ – einem speziellen Einkommensteuertarif für die Einzelveranlagung. Danach erlischt der steuerliche Vorteil und die betroffene Person wechselt in die Steuerklasse 1 oder 2.

Disclaimer: Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte kontaktieren Sie für mehr Information und eine professionelle Beratung einen Steuerberater.

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