Kosten einer Feuerbestattung
Alle Bestattungskosten im Überblick
Die Organisation der Bestattung eines geliebten Menschen ist häufig nicht nur emotional eine Belastung, sondern auch finanziell. Neben den Kosten für den Bestatter entstehen auch Kosten für die Ruhestätte, Kremation und Trauerfeier.
Inhaltsverzeichnis
- Kostenpunkte für eine Feuerbestattung
- Vorgeschriebene Leistungen
- Optionale Leistungen
- Ist eine Feuerbestattung die günstigste Bestattungsart?
- Leistungen des Bestatters
- Nutzungsgebühren
- Kosten für die Grabgestaltung und -pflege
- Kostentragungspflicht bei einer Bestattung
- Übernahme der Bestattungskosten bei der Sozialbestattung
- Bestattungskosten von der Steuer absetzen
- Bedingungen für eine Feuerbestattung
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Wir haben alle möglichen Kostenpunkte einer Feuerbestattung für Sie zusammengetragen. Die Feuerbestattung ist zurzeit ebenfalls, in Abhängigkeit von der Beisetzung der Urne im Anschluss, die günstigste Bestattung.
Kostenpunkte für eine Feuerbestattung
Zusätzlich zu den Kosten für das Bestattungsunternehmen müssen bei der Planung einer Feuerbestattung auch kommunale Abgaben und weitere Aufwendungen für andere Dienstleister berücksichtig werden. Je nach Bundesland und den dort geltenden Regelungen kann die Höhe der Kosten regional variieren. Wie bei allen Dienstleistern kann auch zwischen einzelnen Bestatter deutliche Preisdifferenzen geben.

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Generell lassen sich die Kosten für eine Feuerbestattung in folgende Kategorien unterteilen:
1. Leistungen des Bestatters
2. Leistungen von Drittanbietern
3. Nutzungsgebühren
Vorgeschriebene Leistungen
Zwar können Hinterbliebene nicht alle Kosten für eine Bestattung vermeiden, doch die Gesamtkosten lassen sich durch einige Entscheidungen beeinflussen. Tatsächlich gibt es nur wenige Bestattungsleistungen, die gesetzlich geregelt sind wie etwas die Überführung sowie die Verwendung und die Beschaffenheit von Urnen und Särgen.
Optionale Leistungen
Viele anderen Leistungen können von den Hinterbliebenen im persönlichen finanziellen Rahmen gestaltet werden. So kann die Trauerfeier durch unterschiedliche Programmpunkte ausgestaltet werden. Die Beauftragung eines professionellen Trauerredners, der Ort der Trauerfeier, die Aufmachung des Sarges oder ein an die Beisetzung anschließender Leichenschmaus können sich auf die Gesamtkosten der Feuerbestattung auswirken.
Ist eine Feuerbestattung die günstigste Bestattungsart?
Oftmals wird angenommen, dass die anonyme Urnenbestattung die kostengünstigste Art der Beisetzung ist. Was bei dieser Annahme nicht bedacht wird, ist die Tatsache, dass bei dieser Bestattungsart die Grabpflegekosten bereits im Vorfeld für die gesamte Ruhezeit gezahlt werden müssen. Somit sind Beisetzungen in Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber häufig deutlich kostengünstiger. Bei einer Baumbestattung gelten andere Tarife für die Grabstätten als auf regulären Friedhöfen. Bei einer Seebestattung entstehen außerdem Kosten für die Reederei.
Allgemein lässt sich also nicht sagen, dass eine Urnenbestattung deutlich günstiger als eine Sargbestattung ist. Da sich mittlerweile immer mehr Menschen aufgrund des geringen und kostengünstigen Pflegeaufwands der Grabstelle für eine Feuerbestattung entscheiden, reagieren die Friedhöfe entsprechend und senken oftmals die Kosten für Erdgräber, während die Urnengräber teurer werden.
In Kleinstädten gibt es zudem meist kein Krematorium, sodass der Leichnam an einen anderen Standort überführt, eingeäschert und zurück zum Beisetzungsort transportiert werden muss. Diese zusätzlichen Transportkosten schlagen sich im Gesamtpreis der Bestattung nieder. In einigen Bundesländern ist bei einer Einäscherung zudem eine zweite Leichenschau erforderlich. Diese wird den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.
Leistungen des Bestatters
Das beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt die Organisation und Durchführung der Feuerbestattung. Die dafür anfallenden Kosten machen einen Großteil der Gesamtkosten einer Bestattung aus. Zusätzlich zu den direkten Bestatterleistungen gibt es noch eine Vielzahl von externen Drittanbieterleistungen, die in der Kostenaufstellung berücksichtigt werden müssen. Einige davon sind optional, andere sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine detaillierte Übersicht über alle möglichen Kosten finden Sie hier.
Nutzungsgebühren
Zusätzlich zu den Kosten für das Bestattungsunternehmen, die Organisation der Trauerfeier und mögliche Drittanbieter, fallen Friedhofskosten an. Diese machen oft den Großteil der Gesamtkosten für eine Bestattung aus. Die Friedhofsgebühren beinhalten unter anderem die Grabnutzungsgebühren sowie die Bestattungsgebühren. Die Kostenhöhe variiert je nach Stadt und Kommune.
- Nutzung der Trauerhalle
- Grabnutzungsgebühr oder Gebühr für Kolumbarium
- Bestattungsgebühren
- Friedhofsunterhaltungsgebühr (meist in Grabnutzungsgebühr enthalten)
Durch die Zahlung der Grabnutzungsgebühren erhalten die Angehörigen das Nutzungsrecht der Grabstätte für eine bestimmte Dauer. Die Ruhedauer auf deutschen Friedhöfen liegt meist zwischen zwanzig und dreißig Jahren. Die Höhe der Grabnutzungsgebühren ist auch von Art der Grabstätte abhängig. Wahlgrabstätten sind wesentlich teurer als Reihengrabstätten, bei denen die Friedhofsverwaltung den Beisetzungsort auswählt.
Es gibt auch Alternativen zur Beisetzung auf dem Friedhof. Aschestreuwiesen und Seegräber erfreuen sich wachsender Beliebtheit und gewöhnlich fallen hierfür keine Grabnutzungsgebühren an. Dafür müssen jedoch bei Seebestattungen die Kosten für die Reederei oder eine eventuelle Überführung des Verstorbenen berücksichtigt werden.
Diese Grabarten sind bei einer Urnenbestattung möglich:
- Reihengrabstätte
- Wahlgrabstätte
- Anonyme oder halb-anomyme Grabstätte
- Aschestreuwiese
- Seegrab
- Kolumbarium
Bei einer Besetzung auf einem Friedhof sind Grabnutzungsgebühren vom Umfang der Leistungen und regionalen Regelungen abhängig. Mit diesen Gebühren sind im Allgemeinen auch die Kosten für die Friedhofsunterhaltung abgedeckt. Dennoch ist es in manchen Kommunen üblich, zusätzlich eine Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Pflege des Friedhofsgeländes, der Wege und Grünflächen, zu berechnen.
Zusätzlich werden für Beisetzungen kommunale oder kirchliche Bestattungsgebühren berechnet. Diese beinhalten die Kosten für das Ausheben der Grabstelle, das anschließende Schließen des Grabes, das Einebnen, das Abräumen der Trauergrenze durch die Friedhofsmitarbeiter sowie die Nutzung des Aufbewahrungsraums.
Vor allem auf Hauptfriedhöfen können die Nutzungsgebühren für die Trauerhalle mitunter richtig zu Buche schlagen. Die Nutzung von Trauhallen auf Friedhöfe in Vororten kostet meist nur die Hälfte. Auch die Nutzungsdauer variiert je nach Friedhof — mache Friedhöfe genehmigen die Nutzung für eine Stunden, andere hingegen nur 30 Minuten. Wer die Trauerhalle länger in Anspruch nehmen will, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Hinweis:
Fordern Sie die Gebührensatzung des Friedhofes Ihrer Wahl an oder schauen Sie auf den städtischen Seiten im Internet nach. Die jeweiligen Preise sind in den Friedhofsgebührensatzungen der Städte oder Gemeinden nachzulesen.

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Kosten für die Grabgestaltung und -pflege
Bei einer Urnenbestattung fallen je nach Grabart meist geringere Kosten für die Grabpflege und -gestaltung an als bei einer Erdbestattung. Bei der Beisetzung in einem Kolumbarium oder in einem Seegrab muss beispielsweise kein Grabstein angefertigt werden und es entstehen auch keine Folgekosten für die Grabgestaltung. Sofern der Verstorbene in einem klassischen Urnengrab beigesetzt wird, kann der Pflegeaufwand allerdings durchaus dem eines Sarggrabes entsprechen.
Kostentragungspflicht bei einer Bestattung
Wer die Kosten einer Bestattung zu tragen hat, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind bestattungspflichtig, das heißt, sie sind verantwortlich dafür, dass eine ordnungsgemäße Bestattung stattfindet. Die Kostentragungspflicht liegt hingegen bei den Erben oder den Unterhaltspflichtigen des Verstorbenen und diese müssen für die Bestattungskosten aufkommen.
Übernahme der Bestattungskosten bei der Sozialbestattung
Sollten es den gesetzlich verpflichteten Kostenträger nicht möglich sein, die Bestattung zu finanzieren, übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten für die Feuerbestattung. Ist die verantwortliche Person nach §1968 BGB selbst sozialhilfeberechtigt, kann eine Sozialbestattung beantragen werden.
Bestattungskosten von der Steuer absetzen
Übernimmt ein Angehöriger die Kosten der Bestattung freiwillig oder weil er rechtlich dazu verpflichtet ist, können die Bestattungskosten in der Steuererklärung angeführt und abgesetzt werden.
Bedingungen für eine Feuerbestattung
Eine Voraussetzung für die Einäscherung ist der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen, nach seinem Tod kremiert zu werden. Dieses Anliegen sollte bereits zu Lebzeiten schriftlich in einer Kremationsverfügung festgehalten werden. Liegt keine solche Verfügung vor, ist meist auch die Bestätigung der Angehörigen, dass dies der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, ausreichend. Die Bestattungsverfügung muss übrigens nicht notariell beglaubigt werden, sollte aber an einem Platz aufbewahrt werden, an dem sie für die Angehörigen auffindbar ist.
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