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Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

Urne mit nach Hause nehmen: Geht das?

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Es gibt Angehörige, die möchten nach der Einäscherung des Verstorbenen die Urne samt Asche bei sich zu Hause haben. Wir klären die Frage, ob man in Deutschland eine Urne selbst transportieren darf.

Inhaltsverzeichnis

Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Häufig wollen die Erben selbst entscheiden, was mit der Asche geschehen soll. Ihnen ist es wichtig, dass die Verstorbenen in ihrer Nähe sind und nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Auch der Wunsch nach einem Beisetzungsort, zu dem der Verstorbene eine Bindung hatte, kann ein Grund dafür sein, nach Alternativen zu einem Friedhof zu suchen. So verfügen viele Deutsche bereits zu Lebzeiten, dass ihre Angehörigen die Urne mit nach Hause nehmen sollen – ohne die deutsche Gesetzgebung zu kennen.

In vielen anderen Ländern ist es möglich, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, um sie dort in einer schönen Schmuckurne auf den Kaminsims oder an einem anderen Ort im eigenen Heim aufzustellen und den geliebten Menschen so immer in der Nähe zu haben. In Deutschland lässt die Rechtslage dies allerdings aktuell nicht zu. Wir erklären, warum und welche Alternativen es hierfür gibt.

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Urne mit nach Hause nehmen: Aktuelle Rechtslage in Deutschland

Viele Menschen machen sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie sie beerdigt werden wollen und verfügen, dass ihre Asche verstreut werden soll. Doch in Deutschland regeln Bestattungsgesetze, was mit den sterblichen Überresten passiert und diese verbieten eine Verstreuung der Asche. In Deutschland entscheiden die einzelnen Bundesländer individuell über das Bestattungsrecht. Zwar sind die Gesetze nicht in jedem Bundesland gleich, in allen anderen Bundesländern hingegen gilt der Friedhofszwang.

Der Friedhofszwang existiert nur in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung hängt hauptsächlich mit der Totenruhe zusammen. Durch den Friedhofszwang haben alle Menschen die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Vom Friedhofszwang ausgeschlossen sind Seebestattungen und Baumbestattungen.

Eine Ausnahme gibt es in Deutschland jedoch: Bremen hat vor einigen Jahren sein Bestattungsgesetz gelockert und ermöglicht Hinterbliebenen die Asche des Verstorbenen auf einem Privatgrundstück, das heißt im eigenen heimischen Garten, zu verstreuen. Dafür müssen bestimmt Voraussetzungen erfüllt werden. In Bremen ist trotzdem wichtig, dass der Verstorbene seinen Wunsch, nicht auf einem Friedhof beigesetzt zu werden schriftlich festgehalten hat. Außerdem muss er eine sogenannte Person zur Totenfürsorge sowie einen Verstreuungsort zur Ausbringung benannt haben. Liegt dieses Dokument nicht vor, wird die Asche beschlagnahmt und die Angehörigen müssen die Kosten der Zwangsbestattung sowie unter Umständen eine Geldstrafe zahlen.

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Mögliche Lösungen für die Urne zu Hause

Eine Möglichkeit, um die Asche des Verstorbenen selbst beisetzen zu können, ist eine Grabstätte im Ausland. Dort gelten oftmals andere Bestimmungen als in Deutschland. Mit dem Nachweis einer Grabstätte im Ausland erhält der Angehörige die Urne in Deutschland ausgehändigt. Die schriftliche Verpflichtung, die Urne dort beizusetzen, muss dabei vorliegen. mymoria ist dabei behilflich, eine Grabstätte im Ausland kostengünstig zu organisieren.

Manchmal wünschen sich Hinterbliebene auch, nur einen Teil der Totenasche mit nach Hause zu nehmen und in einer Miniurne aufzubewahren, während der Großteil der Asche regulär beigesetzt wird. Mit diesem Vorgehen bewegen sich Hinterbliebene und Bestatter, die dieses Abzweigen eines Teils der Asche anbieten, in einer gesetzlichen Grauzone. Laut Strafgesetzbuch § 168 (Störung der Totenruhe) macht man sich durch die Wegnahme von Teilen der Asche eines verstorbenen Menschen strafbar und der Störung des Totenruhe schuldig. Gleiches gilt in hierzulande auch für die teilweise Entnahme von Asche für die Fertigung eines Diamanten. In einigen euopäischen Nachbarländern ist die Diamantbestattung hingegen legal.

Generell sind die Bestattungsgesetze in vielen anderen europäischen Ländern deutlich liberaler als in Deutschland. So ist es etwa in der Schweiz oder den Niederlanden offiziell erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Wer glaubt, er könne die deutsche Gesetzgebung umgehen, indem er den Leichnam für die Einäscherung ins Ausland überführen lässt und die Asche im Anschluss nach Deutschland zurücküberführt, um sie dann mit nach Hause zu nehmen, wird enttäuscht: Sobald die Asche wieder in Deutschland ist, gilt das deutsche Bestattungsgesetz und somit auch der Friedhofszwang.

Was ist im Todesfall erlaubt?

Viele Menschen wollen im Todesfall ihrer Familie nicht zur Last fallen und verzichten daher auf eine teure Grabstätte mit jahrelanger Grabpflege. Stattdessen suchen sie nach einer einfachen Lösung. Besonders Personen, die keinen Bezug zur Kirche haben, planen ihren letzten Weg außerhalb der Kirchenmauern. Häufig möchten sie nicht auf einem traditionellen Friedhof begraben werden, sondern die Familie zu Hause trauern und Abschied nehmen können. Da dies in Deutschland nicht möglich ist, schauen viele Deutschen, was jenseits der Grenzen bei den Nachbarn erlaubt ist.

In der Schweiz darf die Urne für eine unbefristete Trauerzeit mit nach Hause genommen werden. Erst wenn die Angehörigen bereit sind, wird die Urne beigesetzt, zum Beispiel bei einer Almwiesenbestattung, bei der die Asche auf einer Bergwiese verstreut wird. Auch die Niederlande kennen keinen Friedhofszwang.

Anders als bei Menschen dürfen Haustiere in Deutschland legal auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden oder die Asche des Haustieres zu Hause aufbewahrt werden. Weitere Infos zur Haustierbestattung finden Sie in unserem Artikel "Bestattung von Haustieren".


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