Header

Umzug ins Pflegeheim: Das müssen Angehörige wissen

Wann ist der Umzug ins Pflegeheim sinnvoll?

mymoria
>
Umzug ins Pflegeheim
>
Bestattung planen
Zwar ist die Entscheidung nicht leicht, doch oft ist der Umzug ins Pflegeheim für betroffene und angehörige Menschen sehr entlastend. Wir erklären, wann ein Heimplatz sinnvoll ist, welche Vorteile er haben kann und worauf Angehörige achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Umzug ins Pflegeheim

  • Der Umzug ins Pflegeheim ist ein sensibles Thema, doch er kann für Angehörige und Bedürftige sehr sinnvoll sein
  • Ein Pflegeheimplatz soll bedürftigen Menschen die bestmögliche Versorgung garantieren und Angehörige entlasten
  • Als Grundvoraussetzung gilt eine Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher oder mentaler Einschränkungen
  • Bei dringendem Bedarf kann ein Betreuungsgericht eine Person gegen ihren Willen in ein Pflegeheim einweisen
  • Die Kostenübernahme richtet sich nach der Pflegestufe und den finanziellen Mitteln von Bedürftigen und Angehörigen

Der Umzug ins Pflegeheim wird immer relevanter

Statistiken zeigen, dass die Menschen in Deutschland immer älter und vitaler werden. So stieg die Lebenserwartung laut Statista im Zeitraum von 1960 bis 2019 von rund 70 auf 81 Jahre an. Auch das Statistische Bundesamt prognostiziert eine Entwicklung hin zu deutlich mehr Menschen im Alter ab 67 Jahren – zwischen 2020 und 2035 steigt die Zahl voraussichtlich um 22 Prozent. Da für die ältere Generation in der Regel irgendwann der Umzug ins Pflegeheim ansteht, erhöht sich auch die Anzahl der entsprechenden Einrichtungen und Pflegeheimbewohner in Deutschland.

Allerdings können es viele Angehörige nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, ihre Liebsten in eine stationäre Einrichtung zu bringen. Daher versorgen sie ihre pflegebedürftigen Verwandten in häuslicher Pflege. Manchmal ist der Umzug ins Pflegeheim aber unvermeidlich – und für alle Beteiligten sogar hilfreich. Aus dem Grund ist es wichtig, genau zu wissen, was der Begriff aussagt und welche Unterschiede es gibt.

Pflegeheim: Definition und Abgrenzung

Was ist ein Pflegeheim? Dabei handelt es sich um eine Einrichtung, in der sowohl ältere, chronisch kranke als auch körperlich und mental stark beeinträchtigte Menschen leben können – mit dem Ziel, sie rund um die Uhr zu versorgen und zu pflegen. Diese grundlegende Pflegebedürftigkeit ohne Altersbindung und die damit einhergehende Pflege der genannten Personengruppen grenzt das Pflegeheim von einem Alters- beziehungsweise Altenheim und dem Seniorenheim ab. Viele Menschen verwenden die Bezeichnungen trotzdem synonym.

Die letztgenannten Einrichtungen deuten schon begrifflich darauf hin, dass dort vornehmlich ältere Personen leben. Statt der Pflege stehen hier meist soziale und betreuende Aspekte im Vordergrund, denn einen Altenheimplatz suchen Angehörige manchmal auch für Verwandte, die sich überwiegend selbst versorgen, aber aus bestimmten Gründen nicht mehr allein wohnen können oder sollten.

Welche Vorteile hat der Umzug ins Pflegeheim?

Wenn die Pflege pro Tag wenig Zeit in Anspruch nimmt, kann es gut funktionieren, pflegebedürftige Menschen zu Hause zu versorgen. Solange die betroffenen Personen noch sehr vital sind und ihren Alltag allein koordinieren können, ist eine Einweisung ins Pflegeheim nicht zwingend notwendig. Können Angehörige die Versorgung zeitlich oder körperlich nicht mehr bewältigen, ist der Umzug ins Pflegeheim jedoch sinnvoll und für alle Beteiligten sehr vorteilhaft: Die Angehörigen werden physisch, psychisch sowie gegebenenfalls finanziell entlastet und die Pflegebedürftigen erhalten eine umfangreiche, professionelle Versorgung und Betreuung.

Im Detail kann ein Umzug ins Pflegheim folgende Vorteile haben:

  • Qualifizierte Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Mehr Zeit für emotionale, familiäre Aspekte
  • Besseres soziales Umfeld und mehr Kontakte
  • Ausgewogenere und gesündere Ernährung
  • Größerer Spielraum für Aktivitäten
  • Schnellere medizinische Hilfe im Notfall

Es ist wichtig, dass sich die Angehörigen keine Vorwürfe machen, denn vor allem ältere Menschen bauen körperlich sukzessive ab – das ist ein normaler Prozess, den niemand aufhalten kann, der aber besondere Beachtung und Pflege verdient. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit können daher auch Pflegeheime mit geschlossener Abteilung relevant sein – beispielsweise für Demenzkranke.

Letztlich hat die Gesundheit und Lebensqualität der bedürftigen Personen immer Priorität. Darüber hinaus sollten Familienangehörige auch an das eigene Wohl denken – durch den Umzug sparen sie viel Energie und Zeit, die sie auf emotionaler Ebene durch Besuche und persönliche Gespräche einbringen können.

Vor dem Umzug ins Pflegeheim: Pflegedienst

Die Frage, wann Bedürftige ins Pflegeheim eingewiesen werden, beantworten Angehörige sehr unterschiedlich. Viele möchten die Versorgung im heimischen Umfeld möglichst lange leisten. In dem Fall können die Angehörigen auch Unterstützung vom Pflegedienst erhalten. Ein anderer Grund für den Pflegedienst kann die Übergangszeit sein. Nicht immer ist sofort ein Heimplatz frei – dann landet das Gesuch nach der Anmeldung im Pflegeheim auf einer Warteliste.

Ist der Pflegegrad sehr hoch, können Angehörige den Pflegedienst stärker beanspruchen, doch die restliche Betreuung müssen sie selbst übernehmen. Spätestens, wenn sie beruflich oder privat sehr eingespannt oder die pflegebedürftigen Menschen auch nachts auf Hilfe angewiesen sind, sollten die Beteiligten den Umzug ins Pflegeheim in Betracht ziehen.

Sie möchten Ihre Angehörigen entlasten? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge ab.

Tragen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zusammen und erhalten Sie Ihr persönliches Bestattungsvorsorgepaket – kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Vorsorge erstellen

Pflegeheim suchen: Darauf sollten Angehörige achten

Natürlich ist es schwer, wenn ein geliebter Mensch in ein Pflegeheim umzieht. Doch es bleibt zu bedenken, dass der Schritt auf lange Sicht erforderlich ist. Für Menschen, die körperlich und geistig sehr stark eingeschränkt sind, steht in einem Pflegeheim eine professionelle Betreuung zur Verfügung. Schon deshalb ist eine stationäre Einrichtung sinnvoll – zu Hause können Angehörige den Umfang der Betreuung oft kaum leisten.

Am wichtigsten ist es, dass bedürftige Personen bestmöglich versorgt werden – genau das soll ein Umzug ins Pflegeheim gewährleisten. Umso bedeutender ist es, die passende Einrichtung zu finden.

Wie finde ich einen Platz im Pflegeheim?

Wenn es so weit ist, sollte die Frage nicht „Wie bekomme ich schnell einen Platz im Pflegeheim?“ lauten. Angehörige sollten die Einrichtung stattdessen mit Bedacht auswählen, denn es ist sehr wichtig, dass sich die pflegebedürftige Person im neuen Zuhause wohlfühlt. Im Internet können Angehörige mit einem digitalen Heimplatzfinder beispielsweise staatliche Pflegeheime in ihrer Region suchen. Auch Einrichtungen privater Betreibender und freigemeinnütziger Träger kommen infrage.

Es ist ratsam, dass sich die Angehörigen rechtzeitig vor dem Umzug ins Pflegeheim verschiedene Häuser anschauen und sich idealerweise gemeinsam mit der bedürftigen Person für eine Einrichtung entscheiden. Angehörige sollten sich von dem Gedanken trennen, dass man das Familienmitglied abschiebt. Viel treffender ist es, sich zu verdeutlichen, dass ein Pflegeheim die Lebensqualität und somit auch das allgemeine Befinden von Pflegebedürftigen verbessert.

Umzug ins Pflegeheim: Checkliste

Mit einem Umzug ins Pflegeheim sind verschiedene Verpflichtungen verbunden, die normalerweise die Angehörigen erledigen. Im besten Fall kümmern sich zuständige Personen schon möglichst frühzeitig darum, Versicherungen zu kontaktieren, Daueraufträge einzustellen und dergleichen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Korrespondenz mit der Pflegekasse
  • Antrag auf Übernahme der Kosten
  • Mietwohnung kündigen und auflösen
  • Adresse bei Organisationen und Instituten ändern
  • Nachsendeantrag für die Post einrichten
  • Verträge und Abonnements kündigen oder anpassen
  • Verwandte, Freunde und Arztpraxen informieren
  • Mitnahme von Besitztümern regeln
  • Dokumente organisieren und dem Heim übergeben
  • Medikamentenplan erstellen lassen

Angehörige sollten sich in allen möglichen Bereichen unterstützen lassen – zum Beispiel von anderen Verwandten, Freunden oder ärztlichen Fachkräften. Oft ist es zudem ratsam, die bedürftige Person selbst einzubeziehen, um ihre Selbstbestimmung zu stärken.

Sie wünschen sich eine individuelle Bestattung ganz nach Ihren Wünschen? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge ab.

Tragen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zusammen und erhalten Sie Ihr persönliches Bestattungsvorsorgepaket – kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Vorsorge planen

Wichtige Informationen zur Pflegeheim-Vermittlung

Für die Aufnahme im Pflegeheim gelten bestimmte Voraussetzungen. So muss eine grundlegende Pflege- und Heimbedürftigkeit bestehen, mit der ein individueller Pflegegrad einhergeht. Viele Pflegeheime verlangen eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung, über die in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Pflegekassen entscheiden. Doch wer darf die Einweisung veranlassen?

Wer kann Menschen ins Pflegeheim einweisen?

Die Zwangseinweisung in ein Pflegeheim ist nicht möglich und sogar strafbar, weil es sich dabei um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt. Unter normalen Umständen ist der Umzug ins Pflegeheim also eine selbstbestimmte Entscheidung. Anders verhält es sich, wenn ein gesetzlicher Vormund existiert oder eine Betreuungsvollmacht besteht. Dann kann beispielsweise das Amtsgericht entscheiden, dass eine bedürftige Person in ein Pflegeheim zieht: „Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig“, heißt es laut Paragraf 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Je nach Situation kann die Einweisung aber auch in eine psychiatrische Anstalt erfolgen.

Gewährt das Betreuungsgericht den Umzug ins Pflegeheim oder in eine andere Einrichtung entgegen dem Willen der betroffenen Person, kann sie beim Vormundschaftsgericht gegebenenfalls einen Widerspruch einlegen. Grundsätzlich sollten Angehörige immer den Dialog suchen, wenn die bedürftige Person den Umzug ablehnt. Manchmal hilft es auch, eine externe Beurteilung einzuholen und das Gespräch mit fachlicher Unterstützung zu führen – in der allgemeinmedizinischen Praxis des Vertrauens beispielsweise.

Wer zahlt die Miete bei einem Umzug ins Pflegeheim?

Bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen bewilligten stationären Pflegeplatz. Die Höchstgrenze hängt wiederum von der Pflegestufe ab. Da die Kosten insgesamt meist höher ausfallen, muss die bedürftige Person die Differenz tragen. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, kommt das Sozialamt ins Spiel, das zunächst die Finanzkraft naher Angehöriger prüft, bevor es etwaige Differenzbeträge selbst ausgleicht.

Sie finden alle wichtigen Informationen zum Thema Pflegeheimkosten in unserem separaten Artikel.

Umzug ins Pflegeheim - Häufig gestellte Fragen

Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung für körperlich oder psychisch stark beeinträchtigte Menschen, die unabhängig ihres Alters rund um die Uhr versorgt, gepflegt und betreut werden müssen.

Um in einem Altersheim zu leben, muss nicht zwingend ein Pflegebedarf bestehen, denn dort spielen primär soziale und betreuende Aspekte eine wichtige Rolle.

Wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst nicht ausreicht, um den gesundheitlichen Anforderungen der bedürftigen Person gerecht zu werden, empfiehlt sich ein Umzug ins Pflegeheim.

Für das Jahr 2019 zählt das Statistische Bundesamt insgesamt 15.380 Pflegeheime. Ebenfalls für 2019 gibt Statista mit 6.570 Einrichtungen die meisten Pflegeheime in privater Trägerschaft an.

Oft kümmern sich Angehörige um verschiedene Aufgaben, die mit einem Umzug ins Pflegeheim einhergehen – dazu gehören auch die Abmeldung der bisherigen Mietwohnung und die Adressänderung bei verschiedenen Einrichtungen.

Die Entscheidung, ob eine Person in ein Pflegeheim eingewiesen werden soll, kann in der Regel nicht von Angehörigen oder Ärzten getroffen werden. Nur die betroffene Person kann entscheiden, dass sie in ein Pflegeheim ziehen will. Anders verhält es sich, wenn ein gesetzlicher Vormund existiert oder eine Betreuungsvollmacht besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann beispielsweise das Amtsgericht diese Entscheidung durchsetzen.

Es ist nicht immer möglich, schnell einen Platz im favorisierten Pflegeheim zu finden. In den meisten Einrichtungen kann man sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen. Dazu ist ein klärendes Gespräch mit der Heimleitung notwendig. Damit sich die pflegebedürftige Person im neuen Zuhause auch wohlfühlt, sollte das Pflegeheim mit Bedacht ausgewählt werden.

Betreuungsverfügung und Betreuungsvollmacht
Die Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht gehört zum großen Spektrum der persönlichen Vorsorge. Sind Menschen nicht mehr zu eigenen Entscheidungen fähig, können gesetzlich Betreuende helfen, um eigene Vorstellungen und Wünsche zu wahren.
Kosten im Hospiz – Hospizkosten im Überblick
Hospize sind Einrichtung, die sich auf die Sterbebegleitung und die Behandlung von unheilbar Kranken spezialisiert haben. Doch wer übernimmt die Kosten, die bei einem Hospizaufenthalt entstehen?
Patientenverfügung: Grundlagen, Hinweise & Tipps
Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, welche ärztlichen oder anderen Untersuchungen und Behandlungen erlaubt sind, wenn eine Person den eigenen Willen nicht mehr frei äußern kann.

Mehr zum Thema:

Diesen Beitrag teilen:
24 Stunden für Sie da
0800 803 8000
Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für eine Bestattung
Bestattung planen
Bestattung in wenigen Schritten kostenlos und unverbindlich online planen.Bestattung planen

Diesen Beitrag teilen:
Bestattung planen
Sie haben noch Fragen?
Ab morgen früh sind die folgenden Kundenberater für Sie erreichbar:
Persönliche Beratungsgespräche finden täglich von 7:30 - 20:00 Uhr statt. In dringenden Fällen ist unsere Service-Hotline 24 Stunden für Sie erreichbar.
../../images/partners/google.svg
sehr gut (223)
../../images/partners/trustedShops.png
sehr gut (4.77 / 5.00)
0800 803 8000service@mymoria.de0160 93 19 52 38
wo abschied lebt