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Unnatürlicher Tod: Was bedeutet das?

Wann ist die Todesursache „nicht natürlich“?

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Im Todesfall wird bei den Verstorbenen zwischen natürlichen, nicht natürlichen und ungeklärten Todesursachen unterschieden. Wird bei der Leichenschau ein unnatürlicher Tod festgestellt, muss umgehend die Polizei informiert werden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Todesursache

  • Im Todesfall muss immer ein Arzt verständigt und von diesem eine Todesursache festgestellt werden: natürlich, unnatürlich oder nicht geklärt
  • Bei ungeklärter Todesursache muss die Polizei informiert werden
  • Als „unnatürlichen Tod” bezeichnet man Unfälle, Suizide oder Fremdverschulden
  • Ein unnatürlicher Todesfall hat eine Obduktion zur Folge

Polizeieinsatz bei Todesfällen

Ein Todesfall ist immer ein Schock. Ob unerwartet oder nach einer langen Krankheit – am Ende eines Menschenlebens sind die Angehörigen tieftraurig und wissen oft nicht, wie sie die nächsten Tage überstehen sollen. Viele wissen nicht, was zu tun ist, wenn man eine Leiche findet. Viele Eindrücke prasseln auf die Hinterbliebenen ein: Rettungskräfte treffen ein, (weitere) Angehörige müssen verständigt werden, der Bestatter wird kontaktiert. Mitunter kommt auch die Polizei hinzu, um den Sterbefall zu überprüfen. In vielen Fällen erscheint die Polizei im Todesfall schon kurz nach den Rettungskräften und sorgt bei vielen Hinterbliebenen bereits durch ihre reine Anwesenheit für Unruhe und Sorge. Häufig verstehen Angehörige nicht, aus welchen Gründen die Anwesenheit der Polizei erforderlich ist.

Warum kommt bei einem Todesfall zu Hause die Polizei?

Wird ein Mensch regungs- oder leblos aufgefunden, alarmiert die Person, die ihn findet, in der Regel den Rettungsdienst. Stellen die Sanitäter fest, dass der Patient tot ist, muss ein Arzt kontaktiert werden – nur dieser darf letztendlich eine Leichenschau durchführen und den Tod des Menschen bescheinigen. Im Totenschein wird attestiert, aus welchen Gründen der Patient verstorben ist. Es muss also amtlich geklärt werden, ob es sich um einen natürlichen, beispielsweise krankheitsbedingten Tod handelt oder mitunter eine unnatürliche Ursache verantwortlich war. Als unnatürliche Todesursachen gelten Unfälle, Suizide oder gar Fremdverschulden. Der Arzt muss die festgestellte Todesart nicht nur auf dem Totenschein vermerken, sondern sie auch schlüssig begründen.

Der Todesfall kann durchaus auch zum bürokratischen Akt werden. In vielen Fällen kommt ein Notarzt, der den Toten bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen hat. Der Arzt kann daher nicht sofort belegen, warum der Mensch gestorben ist. In vielen Fällen fehlt die Zeit vor Ort, sodass etwaige Befunde nicht zur Verfügung gestellt werden können, die am Ende belegen, dass der Tote an einer unheilbaren Krankheit litt. In so einem Fall kreuzt der entsprechende Arzt häufig „ungeklärt” als Todesursache an.

Wann kommt die Kripo bei einem Todesfall?

Wird die Todesursache als unklar auf dem Totenschein vermerkt, muss der Arzt die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft informieren informieren. Denn der Arzt kann und darf sich nicht auf die Auskünfte der Angehörigen verlassen. Berichtet der Sohn, dass seine Mutter seit Jahren an Krebs litt, wird das sicherlich der Wahrheit entsprechen, darf aber ohne eindeutige Beweise nicht auf dem Totenschein bescheinigt werden. Der Todesfall muss also eingehend untersucht werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder zur Ausweisung einer “ungeklärten Todesart” auf dem Totenschein. Dann muss – wie eingangs beschrieben – die Polizei informiert werden.

Was und wann ist es ein „unnatürlicher Tod”?

Bei Patienten des untersuchenden Arztes, die er aus der Sprechstunde kennt oder deren frühere medizinische Befunde vorliegen und der Tod absehbar war, ist die Feststellung eines natürlichen Todes während der ersten Leichenschau oft eindeutig.

Unter einem nicht natürlichen Tod hingegen verstehen Rechtsmediziner einen Tod, der durch äußere Einflüsse verursacht wird. Neben durch Gewaltdelikte ausgelöste Todesfälle gehören auch Unfälle und Suizide zu den unnatürlichen Todesursachen. Während Unfälle, Selbsttötungen, Tötungsdelikte und offensichtliche Gewalttaten meist schnell auf einen unnatürlichen Todesfall hinweisen, müssen die untersuchenden Ärzte auch auf weniger auffällige Spuren von Gewalteinwirkung, mögliche Behandlungsfehler, Auffälligkeiten am Fundort des Leichnams sowie dessen Lage achten. Insbesondere bei jungen Menschen wird meist direkt auf eine nicht natürliche Todesursache hin untersucht, wenn eindeutige Hinweise auf einen natürlichen Tod fehlen und der Patient nicht krank war.

Es kann vorkommen, dass die Identifikation eines Leichnams bei der Leichenschau nicht möglich ist. In diesem Fall darf der untersuchende Arzt auf der Totenbescheinigung keinesfalls „Natürlicher Tod“ ankreuzen. Die Feststellung einer ungeklärten sowie einer unnatürlichen Todesursache zieht immer ein Todesermittlungsverfahren nach sich.

Was passiert bei einem unnatürlich Tod?

Wird während der Leichenschau festgestellt, dass es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod gibt, muss der Arzt seine Untersuchung umgehend stoppen, der Leichnam darf nicht weiter entkleidet und untersucht werden, die örtliche Polizei muss umgehend informiert werden und der Leichenschauer muss seine bisherigen Untersuchungen und Veränderungen am Verstorbenen dokumentieren. Als Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod sind bereits Verdachtsmomente ausreichend, es bedarf keiner Beweise oder tatsächlicher Befunde.

Bei der Feststellung einer nicht natürlichen Todesursache, aber auch bei einer ungeklärten Todesursache wird in der Regel – ob der unnatürliche Tod nun in einem Pflegeheim eingetreten ist oder der Mensch zu Hause verstorben ist – eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft veranlasst. In der Rechtsmedizin wird der Verstorbene daraufhin eingehend untersucht, um die genaue Todesursache bestimmen zu können. Es kommt darüber hinaus ebenfalls vor, dass der Tod im Krankenhaus eintritt und daraufhin die Kripo eingeschaltet wird. Das passiert beispielsweise dann, denn der Arzt, der die Leichenschau im Krankenhaus durchführt, eine unnatürliche Todesursache wie Suizid oder Fremdverschulden feststellt.

Was passiert, wenn die Polizei kommt?

Die Polizeibeamten müssen den Fundort des Verstorbenen durchsuchen, Angehörige und Zeugen befragen und mitunter Ärzte kontaktieren, die mit dem Toten Kontakt hatten. Die Ergebnisse werden dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann – wenn alle Fragen geklärt sind – die Erlaubnis zur Bestattung erteilt. Damit ist der Sterbefall von Seiten des Gesetzes abgeschlossen. Gibt es weiterhin Zweifel an der Todesursache, ordnet die Staatsanwaltschaft eine gerichtsmedizinische Untersuchung, die sogenannte Obduktion, an. Diese Autopsie soll klären, ob weitere Ermittlungen im Todesfall notwendig sind oder nicht.

Jahr für Jahr gibt es hunderte Todesfälle, zu denen die Polizeibeamten gerufen werden. Rund ein Zehntel sind Selbsttötungen, nur ein Bruchteil dieser Sterbefälle weist letztendlich auf eine unnatürliche Todesursache hin und nur in wenigen Fällen gibt es Hinweise, dass ein Fremdverschulden vorliegt. Nimmt in einem Todesfall die Polizei Ermittlungen auf, bedeutet das nicht, dass die Angehörigen unter Verdacht stehen.

Wer trägt die Kosten bei einer beschlagnahmten Leiche?

Die Kosten für diese zusätzliche Autopsie wird vom Staat getragen, sofern die Obduktion gerichtlich angeordnet wurde. Die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Ermittlungen nur dann auf, wenn Fremdverschulden als Ursache für den unnatürlichen Tod infrage kommt. Gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, die Angehörigen aber trotzdem eine Obduktion wünschen, müssen sie die Kosten selbst tragen.

Wann kann die Beerdigung nach der Obduktion stattfinden?

Für viele Angehörige stellt sich die Frage, wann nach einer gerichtlich angeordneten Obduktion eine Beerdigung stattfinden kann und ob nach einer Obduktion trotzdem eine Aufbahrung möglich ist. Wie bereits beschrieben, benötigt es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, um die Freigabe des Leichnams nach der Obduktion zu genehmigen. Die reine Dauer einer Obduktion dauert in der Regel zwei bis vier Stunden. Wird bei der Obduktion ein natürlicher Tod festgestellt, beträgt die Dauer von der Obduktion bis zur Freigabe des Verstorbenen etwa zwei bis 5 Tage. Stellt die Rechtsmedizin jedoch ein Fremdverschulden fest, dauert die Freigabe länger. Eine genaue Dauer lässt sich hier nicht benennen, da diese in jedem Fall von der Ermittlungsarbeit abhängig ist und unterschiedlich lange dauern kann. Auch bei einem Suizid muss die Staatsanwaltschaft den Körper des Verstorbenen erst freigeben, bevor er bestattet werden kann. Die Dauer von der Obduktion bis zur Beerdigung kann nach je nach Dauer bis zur Freigabe der Leiche noch ein paar Tage dauern. Sie können die Vorkehrungen für die Bestattung jedoch bereits während der Obduktion mit uns besprechen – Sie finden uns in einer unserer Filialen oder erreichen uns telefonisch. So können wir nach der Freigabe des Verstorbenen gleich tätig werden und die weiteren Schritte in die Wege leiten.

Es kann nach einer Obduktion auch noch eine Aufbahrung des Verstorbenen geben. Hier können die Angehörigen sich beispielsweise für eine Aufbahrung mit einem geschlossenen Sarg entscheiden, falls keine kleinen Spuren der Obduktionen sichtbar sein sollen. Da der Körper aber nach einer Obduktion stets bestmöglich versorgt, gewaschen und hergerichtet wird, um einen würdevollen Abschied zu gewährleisten, ist häufig auch eine Aufbahrung mit einem offenen Sarg möglich.

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