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Autopsie: Kosten und Ablauf einer Obduktion

Was ist eine Autopsie und was passiert dabei?

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Öffnet ein Pathologe oder Rechtsmediziner eine Leiche, handelt es sich um eine Autopsie, auch Obduktion oder Sektion genannt, die der Auftraggeber bezahlt. Die Obduktion erfolgt immer dann, wenn die Todesursache nicht eindeutig ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu Autopsie und obduktion

  • Eine Autopsie ist Teil der Leichenschau und untersucht äußere und innere körperliche Merkmale eines verstorbenen Menschen
  • Wenn die erste Beschauung eine unklare oder nicht natürliche Todesursache bestimmt, muss eine Autopsie durchgeführt werden
  • Eine Autopsie wird entsprechend der Todesumstände und des Zwecks gerichtlich, behördlich oder klinisch angeordnet
  • Die Kosten für eine Autopsie trägt der Auftraggeber
  • Auch Angehörige können auf Wunsch eine innere Untersuchung veranlassen

Autopsie und Obduktion: Bedeutung und Begriffsbestimmung

Wenn ein Mensch stirbt, muss ein Arzt den Tod sowie unter anderem die Todesursache feststellen. Doch nicht immer ist die Ursache bei einer verstorbenen Person auf den ersten Blick ersichtlich. Eine Autopsie soll näheren Aufschluss über die Umstände geben, die zum Tod eines Menschen führten. Dafür wird der Leichnam geöffnet und untersucht. Wer als Fachkraft eine Autopsie durchführt, arbeitet im Beruf der Pathologie oder Rechtsmedizin.

Was ist eine Autopsie bzw. eine Obduktion?

Eine Autopsie dient der Aufklärung eines Todesfalls. Allerdings steht sie in der Reihenfolge der Abläufe nicht an erster Stelle und findet nur unter bestimmten Umständen statt. Nach dem Tod eines Menschen untersucht ein Arzt den entkleideten Körper des Leichnams zeitnah von außen. Das ist die sogenannte äußere Leichenschau, die gesetzlich vorgeschrieben ist und immer als Erstes stattfindet. Im Zuge dessen stellt der Arzt den Tod eindeutig fest und füllt den Totenschein aus. Darauf vermerkt er neben den Personalien auch die Todesursache und eine von drei möglichen Todesarten: natürlich, nicht natürlich und ungeklärt. In allen Fällen kann eine Autopsie folgen und bei den Todesarten „nicht natürlich” und „ungeklärt” ist sie obligatorisch. Sie umfasst eine äußere und eine innere Untersuchung des Verstorbenen.

Wenn eine Autopsie stattfinden muss, verzögert sich der Termin für die Bestattung. Die durch das Bestattungsgesetz vorgeschriebenen Fristen verlängern sich in dem Fall.

Autopsie oder Obduktion: Gibt es Unterschiede?

Zwischen einer Obduktion und einer Autopsie gibt es keinen Unterschied. Tatsächlich werden die Begriffe synonym verwendet. Das gilt auch für die folgenden Bezeichnungen:

  • Innere Leichenschau
  • Sektion
  • Nekropsie

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Welche Arten der Autopsie gibt es?

Die Frage „was bedeutet Obduktion” lässt sich allgemeingültig beantworten: Es handelt sich um eine äußere und innere Untersuchung eines Leichnams. Allerdings gibt es verschiedene Gründe für eine Obduktion – wann sie stattfindet und durch welche Fachkraft sie erfolgt, hängt von der Situation ab. So ergeben sich drei Arten von Autopsien: gerichtlich, behördlich, klinisch. Ein Überblick:

Art der AutopsieTodesartZustimmung der Angehörigen nötig
GerichtlichNicht natürlich oder ungeklärtNein
BehördlichungeklärtNein – Ausnahmen können in privaten Krankenhäusern gelten
KlinischnatürlichJa – als Ausnahme gilt die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten

Gerichtlich angeordnete Untersuchungen erfolgen, wenn der erste Leichenbeschauer von einer nicht natürlichen Todesart ausgeht oder die Todesursache als ungeklärt deklariert. Auf der Grundlage des erstellten Totenscheins ordnet das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Autopsie an. Folgende Szenarien kommen in Frage:

  • Tod durch einen Unfall
  • Tod durch ein Tötungsdelikt
  • Tod durch einen Suizid

In solchen Fällen ist der Staat gesetzlich verpflichtet, die Todesursache genauer zu beleuchten. Die gerichtsmedizinische Obduktion bedarf laut § 87 der Strafprozessordnung der Anwesenheit zweier Ärzte, von denen einer ein zugelassener Rechtsmediziner sein muss. Zwei wesentliche Aspekte der Untersuchung sind auch die toxikologische Begutachtung und die Bestimmung des Todeszeitpunktes – zum Beispiel anhand des Verdauungszustands mit Hilfe des Mageninhalts und der Information, wann und wie viel der Verstorbene zuletzt gegessen hat.

Die behördlich angeordnete Autopsie eines Leichnams erfolgt in der Regel bei Todesfällen außerhalb von Krankenhäusern und oft auf Ersuchen des amtlichen Leichenbeschauers. Als Voraussetzung gilt die ungeklärte Todesursache. Auch die Sanitätsbehörde kann die Obduktion eines Menschen anordnen, wenn sich der Tod in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus ereignete. Die behördliche Sektion führt ein Pathologe oder ein Gerichtsmediziner durch.

Die klinische Sektion ist auch als pathologische Autopsie bekannt. Sie wird von einem Pathologen bei natürlicher Todesursache durchgeführt und darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Angehörigen, speziell des Totenfürsorgeberechtigten, stattfinden oder wenn der Verstorbene seine explizite Zustimmung zu Lebzeiten beispielsweise im Rahmen einer Patientenverfügung erteilt hat. Eine Ausnahme besteht auch, wenn es sich um die Obduktion bei einer meldepflichtigen Krankheit handelt. Als Gründe für eine klinische Autopsie kommen beispielsweise in Frage:

  • Medizinische Lehrzwecke
  • Entwicklung von Therapiemaßnahmen
  • Erkennen von Erbkrankheiten
  • Ermittlung ansteckender Vorerkrankungen

Für Hinterbliebene kann die klinische Sektion einen entlastenden Effekt haben, wenn sie zum Beispiel Selbsttötungsvorwürfe entkräftet.

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Obduktion eines Menschen: Ablauf

Egal ob es sich um einen Verkehrsunfall, ein Ableben im eigenen Zuhause oder um einen Tod im Krankenhaus handelt, der Ablauf ist immer gleich, wenn eine Autopsie nötig ist: Sie besteht aus einer äußeren Untersuchung und einer inneren Leichenschau, die eine Öffnung des Leichnams und die anatomische Zerlegung, also die Entnahme von Organen, vorsieht. Der Arzt protokolliert die Befunde während der Sektion sorgfältig mit einem Diktiergerät und schreibt am Ende der Untersuchung einen detaillierten Obduktionsbericht. Die Angehörigen erhalten auf Wunsch jederzeit eine Auskunft über die Ergebnisse.

Was geschieht bei der äußeren Autopsie?

Die Obduktion beginnt mit der äußeren Begutachtung, bei der der Arzt den entkleideten Körper des Leichnams auf Merkmale untersucht. Im Vordergrund stehen Auffälligkeiten wie Verfärbungen, äußerliche Verletzungen und Ergüsse am Leichnam – bei einer rechtsmedizinischen Autopsie sind sichtbare Merkmale wie Stichverletzungen und Würgemale von besonderem Interesse.

Der Arzt notiert auch:

  • Narben
  • Pigmentflecken
  • Allgemeine Wunden
  • Operationswunden
  • Tätowierungen
  • Bekleidung
  • Schmuck

Ist der Leichnam noch nicht identifiziert, spielen die Zähne eine wichtige Rolle. Ferner werden allgemeine Informationen wie die Körpergröße, das Gewicht und der Ernährungszustand erhoben.

Wie läuft die innere Obduktion ab?

Beim Sezieren untersucht der Pathologe oder Rechtsmediziner die Organe auf Abweichungen von der Norm – zum Beispiel durch Krankheiten oder Fremdeinwirkungen. Die innere Autopsie erstreckt sich zunächst auf die Kopf-, Brust- und Bauchhöhle. Um auf die Organe zugreifen zu können, führt der Leichenbeschauer in der Regel Y- oder T-förmige Schnitte durch und entfernt zu Beginn das Brustbein und die Rippen. Entnommene Organe werden gereinigt, gewogen, begutachtet und im Anschluss an die Autopsie zurück in den Körper gelegt. Um eine normale Form des Leichnams zu erhalten, füllt der Pathologe oder Rechtsmediziner etwaige Hohlräume mit Zellstoff aus und vernäht die offenen Stellen. Anschließend wird der Leichnam gewaschen und für die Beisetzung vorbereitet.

Für weitere Untersuchungen oder die stichhaltige Sicherung der Diagnose entnimmt der Arzt bei Bedarf Organproben und verschiedene Körperflüssigkeiten wie Blut und Urin – beispielsweise zur Bestimmung des Alkoholwerts.

Warum muss der Leichnam geöffnet werden? Nicht alle Antworten liegen frei sichtbar am Körper. Manchmal entpuppen sich logische Erstdiagnosen als unzutreffend, sodass die wahre Todesursache erst im Obduktionsbericht erscheint. Bei verstorbenen Kleinkindern gibt es oft landesrechtliche Regelungen, um Misshandlungsfälle auszuschließen. Außerdem werden Totgeborene in Kliniken meist obduziert, um herauszufinden, aus welche Gründen das Kind nicht lebensfähig war. Ein Beispiel kann der plötzliche Kindstod sein, der sich in Folge einer Gehirnautopsie als mögliche Fehldiagnose entpuppt, wenn zum Beispiel Hirnblutungen durch gerissene Venen auf ein übermäßiges Schütteln des Kindes hindeuten.

Wie lange dauert eine Obduktion?

Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da sich die Dauer einer Obduktion nach dem Zustand des Leichnams und den Befunden richtet. Erst nach der eindeutigen Aufklärung der Todesursache kann eine Überführung des Verstorbenen durch den beauftragten Bestatter erfolgen. Im Normalfall dauert eine Autopsie mehrere Stunden.

Autopsie: Kosten und Beantragung einer Obduktion

Die Kosten für eine Autopsie trägt die auftraggebende Person oder Instanz. Wurde bei einem Verstorbenen keine natürliche Todesursache festgestellt oder kann die Todesart nicht bestimmt werden, liegt eine offensichtliche Straftat vor oder geht es um eine potenzielle Seuchenprävention, gibt zum Beispiel die Staatsanwaltschaft oder der Arzt eine Sektion in Auftrag. In dem Fall übernimmt die öffentliche Hand oder das Krankenhaus die Kosten.

Auch ein Amtsarzt kann eine innere Untersuchung beantragen – beispielsweise, wenn die vor einer Feuerbestattung vorgesehene zweite Leichenschau Zweifel am natürlichen Tod des Verstorbenen hervorbringt.

Wie hoch sind die Kosten einer Obduktion?

Die Kosten für eine Obduktion eines Menschen können sehr unterschiedlich ausfallen – von rund 700,00 bis 2.000,00 Euro. Die spezifischen Beträge sind in der Gebührenverordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Pathologenvereinbarung aufgeschlüsselt.

Letztlich entscheidet der Umfang der Autopsie, wie hoch die finale Summe ausfällt. Für die reguläre Öffnung der drei Körperhöhlen Schädel, Bauch und Brust wird oft ein Betrag von etwa 150,00 Euro festgelegt. Besonders aufwendige und zeitintensive Sektionen sind teurer. Das gilt auch, wenn der Arzt die Obduktion unter erschwerten Umständen durchführen muss – zum Beispiel nach einer Exhumierung oder bei einer fortgeschrittenen Verwesung des Körpers. Weitere Kostenfaktoren sind:

  • Erstellung eines Gutachtens nach der Untersuchung
  • Durchführung der Autopsie mit einer Assistenzkraft
  • Nutzung eines speziellen Raumes

Für Angehörige ist das Thema nur relevant, wenn eine klinische Sektion auf ihren eigenen Wunsch stattfindet. In dem Fall obliegt die Bezahlung den Hinterbliebenen. In keinem Fall sind Krankenkassen in der Verantwortung, offene Rechnungen von Autopsien zu begleichen oder die Kosten zurückzuerstatten. Mit dem Tod eines Menschen endet seine Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung und es besteht keine Leistungspflicht.

Kann eine Obduktion auf Wunsch der Angehörigen stattfinden?

Wer sich trotz attestierter natürlicher Todesart und ohne ärztliche Bereitschaft für eine Autopsie genaue Kenntnisse über die Todesursache einer verstorbenen Person wünscht, muss die Obduktion privat beauftragen und die Autopsiekosten selbst tragen. Denkbare Gründe wären Versicherungsfragen und das Ausschließen von Fremdverschulden, wenn die Person während einer Operation verstarb.

Können Hinterbliebene eine Autopsie verweigern?

Die Todesumstände und der Ort des Todes sind Faktoren, die in vielen Fällen entscheiden, ob Angehörige eine Autopsie untersagen können. Bei gerichtlich festgelegten Untersuchungen ist ein Widerspruch grundsätzlich nicht möglich und auch behördlich angeordnete Obduktionen können in der Regel nicht verweigert werden. Eine klinische Sektion darf hingegen nur mit der Zustimmung der totenfürsorgeberechtigten Person erfolgen.


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