Urnenüberführung ins Ausland
Das Wichtigste zur Urnenüberführung ins Ausland
Aktualisiert am 22. Mai 2025
Lesezeit: 3 Minuten
Das Wichtigste zur Urnenüberführung ins Ausland
- Die Urnenüberführung unterliegt sowohl deutschen als auch internationalen Vorschriften und erfordert eine genaue Dokumentation.
- Eine Überführung ist nur mit einer beigesetzten Urne möglich – eine lose Ascheüberführung ist gesetzlich verboten.
- Zuständig für die Ausstellung der notwendigen Urkundendokumente sind meist das Standesamt sowie das zuständige Krematorium.
- Zusätzlich wird ein sogenannter Leichenpass (internationaler Leichenpass/Urnenpass) benötigt, der von der örtlichen Behörde ausgestellt wird.
- Fluggesellschaften transportieren Urnen nur unter strengen Auflagen – die Urne muss z. B. aus nicht-metallischem Material bestehen und versiegelt sein.
- Die Urnenüberführung kann durch professionelle Bestatter organisiert werden – inklusive aller Formalitäten und Transportsicherungen.
Die Urnenbeisetzung in Ausland?
Die Überführung einer Urne ins Ausland ist ein sensibles Thema, das sowohl emotionale als auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Häufig wünschen sich Angehörige, die Asche eines Verstorbenen an einem bestimmten Ort beizusetzen – sei es im Herkunftsland, in der Wahlheimat oder an einem persönlich bedeutenden Ort. Doch eine Urnenüberführung ist kein gewöhnlicher Transport. Sie unterliegt nationalen und internationalen Bestimmungen, die genau beachtet werden müssen, um eine pietätvolle und rechtssichere Überführung zu gewährleisten.
Was bedeutet Urnenüberführung ins Ausland?
Die Urnenüberführung ins Ausland beschreibt den rechtlich und organisatorisch geregelten Transport einer bereits beigesetzten Urne von Deutschland in ein anderes Land. Dabei steht stets die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Vordergrund – sowohl auf deutscher Seite als auch im jeweiligen Zielland.
Ein Direktversand von Asche ohne Urne ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Asche muss in einer versiegelten, nicht-metallischen Urne transportiert werden, um den Sicherheits- und Zollbestimmungen zu entsprechen. Zusätzlich ist der internationale Leichenpass (auch: Urnenpass) erforderlich, der als offizielle Genehmigung für die Überführung dient.
Voraussetzungen für die Urnenüberführung
Damit eine Urne ins Ausland überführt werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kremationsurkunde und Sterbeurkunde: Diese offiziellen Nachweise belegen den Tod und die erfolgte Einäscherung.
- Urnenversiegelung: Die Urne muss fest verschlossen und dauerhaft versiegelt sein.
- Leichenpass / Urnenpass: Dieses behördliche Dokument bestätigt die rechtmäßige Kremation und erlaubt die Überführung über Grenzen hinweg.
- Zielgerichtete Planung: Fluggesellschaften, Zoll und Behörden verlangen präzise Angaben zum Reiseziel und zur Art der Bestattung.
Ablauf der Urnenüberführung
- Beratung durch ein Bestattungsunternehmen: Ein erfahrener Bestatter wie mymoria hilft bei der Koordination aller Schritte und kümmert sich um die notwendigen Dokumente.
- Einholung der behördlichen Unterlagen: Dazu zählen Sterbeurkunde, Kremationsurkunde und der internationale Leichenpass.
- Sichere Verpackung und Urnentransport: Die Urne wird transportsicher in einem Spezialbehältnis verpackt, das alle Transportbedingungen erfüllt.
- Transport via Luftfracht oder Kurier: Der Versand erfolgt in der Regel per Flugzeug – wahlweise als Luftfracht oder als begleitetes Gepäck.
- Abwicklung im Zielland:Je nach Land können zusätzliche Regularien (z. B. Zollprüfung oder besondere Beisetzungsformen) gelten.
Kosten und Organisation
Die Kosten für eine Urnenüberführung ins Ausland variieren je nach Zielland, Transportweg und Dienstleister. In der Regel entstehen Kosten für:
- Transportmittel (z. B. Luftfracht)
- Urnentransportbehälter
- Ausstellung der Urkunden (Leichenpass etc.)
- Zoll- und Flughafenabwicklung ggf. Koordination mit einem Bestatter im Ausland
- Ein Komplettpaket über ein erfahrenes Bestattungsunternehmen erleichtert die Organisation und sorgt für eine transparente Kostenstruktur.
Unterstützung durch mymoria
mymoria bietet Angehörigen eine professionelle und empathische Begleitung bei der Urnenüberführung ins Ausland. Von der Beratung über die Organisation bis zur Koordination mit dem Zielland stehen wir Ihnen zur Seite – digital, telefonisch oder persönlich. Unser Anspruch ist es, Ihnen in dieser emotional belastenden Zeit die Organisation so einfach wie möglich zu machen.
Häufige Fragen zur Urnenüberführung ins Ausland
Für eine Urnenüberführung ins Ausland sind in der Regel die Sterbeurkunde, die Kremationsurkunde sowie ein sogenannter Leichenpass (auch Urnenpass) erforderlich. Letzterer wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und bestätigt, dass es sich um eine ordnungsgemäß beigesetzte Urne handelt.
Grundsätzlich ist es theoretisch möglich, eine Urne im Handgepäck mitzuführen, sofern die Regularien es hergeben, Airline dies erlaubt und die Urne den Transportvorgaben entspricht. Sie muss versiegelt und aus durchleuchtbarem Material (z. B. Keramik oder Holz) bestehen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld bei der Fluggesellschaft und dem Zielland nach spezifischen Anforderungen zu fragen.
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab – etwa vom Zielland, der Flugverfügbarkeit und dem Tempo der Behörden bei der Ausstellung notwendiger Dokumente. In der Regel sollte man mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche rechnen. Eine rechtzeitige Planung ist daher empfehlenswert.



