Nachlass
Wann lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen?
Ein Todesfall in der Familie stellt für die Hinterbliebenen nicht nur eine schmerzhafte Erfahrung dar, sondern auch vor die Frage, ob das Erbe angenommen oder eine Erbausschlagung stattfinden soll. Denn manchmal hinterlässt der Verstorbene Schulden.
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Nicht immer erben die Angehörigen ein Vermögen, große Häuser, wertvollen Schmuck oder ein gut gefülltes Bankkonto. Wenn es um die Nachlassverbindlichkeiten nach einem Todesfall geht, tun sich oft große Schwierigkeiten auf. Statt dem erwarteten Reichtum, hinterlässt der Verstorbene oftmals Schulden oder sanierungsbedürftige Immobilien, für die der Erbe haftet. In diesem Fall können die Nachkommen eine Erbausschlagung in Erwägung ziehen.
Wann wird eine Erbausschlagung sinnvoll?
Ein Erbe anzutreten stellt keine Verpflichtung dar, jeder besitzt das Recht, auf einen Nachlass zu verzichten. Diese sogenannte Erbausschlagung dient in erster Linie dem Schutz des Erben, da nicht nur Vermögen vererbt wird, sondern auch mögliche Schulden des Verstorbenen. Auch diese zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten eines Erben und müssen vom persönlichen Privatvermögen getilgt werden.
Bezüglich möglicher Nachlassverbindlichkeiten sollte sich der Erbe nach dem Todesfall eines Verwandten genau erkundigen. Dazu zählt die Überprüfung der Bankkonten sowie verschiedener Papiere des Verstorbenen. Zu einem Erbe können neben Bankguthaben, Grundstücken und Immobilien auch Wertpapiere oder Wertgegenstände gehören. Ebenfalls vom Erben müssen Bestattungskosten, Kredite, Pflichtteilsansprüche und Unterhaltsrückstände getragen werden. Hinzu können die Kosten für Nachlassverwaltung und Testamentsöffnung kommen. Sollte hierbei ersichtlich werden, dass die Nachlassverbindlichkeiten dem Erben teuer zu stehen kommen, sollte eine Erbausschlagung beantragt werden.

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Ebenfalls zu den kostspieligeren Erbschaften zählen sanierungsbedürftige Immobilien. Denn wenn ein Haus sehr alt ist und lange nicht modernisiert wurde, muss der Nachkomme nach Annahme des Erbes für die jeweiligen Folgekosten aufkommen. Sollte dies den finanziellen Rahmen sprengen, empfiehlt es sich ebenfalls das Erbe auszuschlagen.
Formen und Fristen beachten
Für eine erfolgreiche Erbausschlagung muss sich der Angehörige an bestimmte Vorschriften halten. Hier reicht es nicht aus, der Familie einfach mitzuteilen, dass man nichts erben möchte. Der Erbe muss im Nachlassgericht sein Anliegen persönlich abklären. Diese Erbausschlagung wird von einem Rechtspfleger schriftlich festgehalten und vom Erben unterschrieben. Die Zuständigkeit besitzt das jeweilige Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene samt Wohnsitz zuletzt gemeldet war. Lebt der Erbe jedoch in einer anderen Stadt, kann er auch dort die Ausschlagungserklärung abgeben.
Empfehlenswert ist auch eine Angabe von Gründen, warum das Erbe ausgeschlagen wird. Dort kann zum Beispiel angegeben werden, dass das Erbe hauptsächlich aus Schulden besteht. Der Nachkomme sollte bei der Einreichung eine Frist von sechs Wochen einhalten. Wird die Erklärung erst nach sechs Wochen eingereicht, gilt das Erbe als angenommen. Natürlich gilt als Stichtag der Tag, an dem der Nachkomme von seinem Erbe erfahren hat. In den meisten Fällen ist dies der Todestag des Verstorbenen. Über ein Erbe wird der Nachkomme nur schriftlich informiert, wenn ein Testament vorliegt oder sich die Erbreihenfolge verändert.
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