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Ist die Bestattung auf eigenem Grundstück möglich?

Ist die Bestattung im eigenen Garten erlaubt?

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In Deutschland herrscht Friedhofszwang und Verstorbene müssen in offiziellen Gräbern beigesetzt werden. Doch mittlerweile gibt es Gesetzesänderungen und Ausnahmen, die eine Bestattung auf dem privaten Gelände ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

Bestattung auf eigenem Grundstück: Ist das erlaubt?

Wo Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, steht hierzulande oftmals von vornherein fest – in Deutschland herrscht laut Bestattungsgesetz der sogenannte Friedhofszwang. Einst eingeführt um sicherzustellen, dass von den leblosen Körpern keine Seuchen auf die Bevölkerung übergehen und um den Verstorbenen die Totenruhe zu gewährleisten, erscheinen diese Argumente heute als wenig sinnvoll. Durch Feuerbestattungen besteht keinerlei Gesundheitsrisiko für andere und die Totenruhe ist ohnehin ein Relikt aus Zeiten, in denen Friedhofsgräber nicht nach zehn Jahren wieder freigegeben wurden. Warum ist es also nicht möglich, das eigene Privatgrundstück zur Bestattung zu wählen?

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Hoffnungslose Ausnahmeregelungen für Bestattung im eigenen Garten

Ohne Weiteres ist die Bestattung auf Privatgrundstücken in Deutschland nahezu unmöglich. Zwar gibt es in vielen Bundesländern Ausnahmeregelungen, jedoch finden diese kaum Anwendung, da sich die meist komplexen Gesetzeslagen gut etabliert haben. So erhalten Angehörige beispielsweise die Auskunft, dass das besonders enge Verhältnis zum eigenen Privatgrundstück keine Ausnahme für eine dortige Bestattung des Verschiedenen bildet.

Urnenbestattung auf eigenem Grundstück ist Ländersache

Als erstes Bundesland entschied sich Bremen von dieser Willkür abzurücken und lässt seit Januar 2015 gleichberechtigt auch Bestattungen auf Privatgrundstücken zu. Aber auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Verstorbene muss ein Bürger Bremens gewesen sein und vor seinem Tot schriftlich verfügt haben, dass seine Asche privat verstreut werden soll. Hinzu wird zusätzlich die Erlaubnis des Besitzers des betreffenden Privatgrundstücks benötigt. Zudem muss eine Person für die Totenfürsorge benannt werden, die nach der Überführung der Asche aus dem Krematorium dafür sorgt, dass die Bestattung auf dem Privatgrundstück für den Verstorbenen würdevoll verläuft. Diese Person versichert außerdem bei Gefährdung von Nachbargrundstücken, etwa aufgrund heftiger Winde, auf das Ausstreuen zu verzichten.

Auch in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und dem Saarland wurden die Regelungen zum Friedhofszwang gelockert, bilden hier jedoch trotzdem noch Ausnahmen. Änderungen in Thüringen und Schleswig-Holstein sind aktuell in der Diskussion.


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