
Eine Organtransplantation wird dann nötig, wenn das Organ des Empfängers durch Infektionen, erblich bedingte Defekte, eine Stoffwechselerkrankung oder andere Erkrankungen in seiner Funktion beschädigt oder gar komplett zerstört worden ist. Die Organerkrankungen oder das Versagen des Organs sind meist lebensgefährlich. Es gibt jedoch auch Fälle – wie etwa das Nierenversagen, das durch die Dialyse behandelt werden kann – die nicht immer lebensbedrohlich sind, jedoch die Lebensqualität der Betroffenen extrem mindern und das Leben einschränken.
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Organverpflanzungen eigenen sich für Patienten, für dies es keine anderen erfolgsversprechenden Therapien mehr gibt, deren Organerkrankung bereits lebensbedrohlich ist oder in Kürze sein wird oder deren Lebenserwartung und Lebensqualität durch ein neues Organ steigen würde. Allerdings muss der gesundheitliche Zustand des Patienten gut genug sein, damit er die Operation sowie die anschließende dauerhafte Medikamenteneinnahme übersteht. Passen all diese Voraussetzungen für den Patienten, muss er sich zahlreichen Untersuchung unterziehen und wird im Anschluss in die Warteliste für das entsprechende Organ aufgenommen.
Arten der Organspende
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Lebendspende und der postmortalen Gewebe- und Organspende. Bei der Lebendspende wird das Organ oder auch nur Teiles eines Organs eines lebenden Spenders an den Empfänger übertragen. Für diese Form der Organspende eigenen sich nur einige wenige Organe. Die Niere sowie Teile der Leber können von lebenden Spendern transplantiert werden. Auch die Lebendspende von Teilen des Dünndarms, der Bauchspeicheldrüse und der Lunge wären möglich. Diese werden in Deutschland jedoch nur postmortal transplantiert.
Lebendspenden kommen in der Regel nur dann zum Einsatz, wenn für die Transplantation keine postmortal gespendeten Organe zur Verfügung stehen. Diese Vorgehensweise dient in erster Linie dem Schutz des Spenders, da eine Lebendspende nicht ohne Risiken ist.
Eine postmortale Spende von Organen und Gewebe kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Hirntod – das heißt, der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall – vorliegt. In diesem Fall ist die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns sowie des Hirnstamms erloschen und kann nicht wiederhergestellt werden. Auch das Herz-Kreislauf-System ist zu diesem Zeitpunkt bereits erloschen und wird nur noch maschinell aufrechterhalten bis entschieden ist, ob der Patient für eine Organspende infrage kommt oder nicht. Da die meisten Menschen einem Herzstillstand erliegen bevor der Hirntod eintritt, gibt es eine relativ geringe Anzahl an Verstorbenen, die als Organspender in Betracht kommen.
Auch unterschiedliche Gewebearten können heutzutage transplantiert werden. Als Gewebespende können Blutgefäße, Haut, Herzklappen, die Hornhaut der Augen, Knochen Sehen und Bänder sowie nach einer Geburt die Eihaut der Fruchtblase, die den Embryo umgeben hat.
Die Gewebespende ist – anders als bei der Organspende – auch noch 72 Stunden nach dem klinischen Tod möglich. Das heißt, dass eigentlich ein Großteil der Verstorbenen als Gewebespender infrage kommen würden. Da auch hierfür ein Organspendeausweis mit der expliziten Zustimmung für die Gewebeentnahme vorliegen muss oder die Angehörigen des Verstorbenen ihre Zustimmung erteilen müssen, scheiden viele geeignete Spender aus und sorgen somit für den herrschenden Mangel an Spendergewebe.
Zwar wird die ausgewogene Verteilung von postmortal gespendeten Organen durch die sogenannten Spenderdatenbanken und die Verteilung nach Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgschancen gesichert, dennoch existiert nach wie vor ein weltweiter Mangel an Spenderorganen. Die Wartezeit für Empfänger kann je nach Organ bis zu einigen Jahren betragen. Der Mangel an Spenderorganen hat mehrere Ursachen. Zum einen herrscht in der deutschen Bevölkerung eine gewisse Unwissenheit was das Thema Organspende betrifft und viele potentielle Spender haben keinen Organspendeausweis ausgefüllt. Zum anderen ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen und damit auch die Anzahl der Erkrankungen, die durch eine Transplantation therapiert werden können. Kurzum, es gibt inzwischen zu viele Empfänger für zu wenige Spenderorgane. Zudem versäumen Ärzte es aus Pietätsgründen auch oftmals, die Angehörigen eines möglichen Spenders, der für hirntot erklärt wurde, auf das Thema Organspende anzusprechen.
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Wer eignet sich als Spender?
Generell ist jeder Mensch mit gesunden und funktionieren Organen für eine Organspende geeignet. Eine Spende ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Spender unter einem metastasierenden Krebsleiden oder chronischen Organfunktionsstörungen leidet, eine aktive Infektion oder Prionen-Erkrankungen, wie etwa die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, hat. Bei anderen Erkrankungen entscheiden die behandelnden Ärzte im Einzelfall, ob der Patient als Spender geeignet ist.
Für eine postmortale Gewebe- oder Organspende ist keine Untersuchung zu Lebzeiten nötig. Ist man jedoch von schweren Vorerkrankungen betroffen, etwa Krebs oder einer abgeheilten Tuberkulose, sollte man dies auf dem Organspendeausweis zusätzlich vermerken.
Das Alter spielt bei der Organspende eine zweitrangige Rolle – entscheidend ist der Zustand der Organe. Zwar gelten die Organe von jüngeren Verstorbenen als geeigneter für Transplantationen als die von älteren Patienten, doch auch das Organ eines 60-Jährigens kann dem Empfänger ein besseres Leben schenken. Sehnen und Bänder können bis zu einem Alter von 65 Jahren gespendet werden. Bei Hautspenden können die verstorbenen Spender bis zu 70 Jahre alt sein. Für Gewebespenden wie Knochen und Augenhornhaut gibt es hingegen keine Altersgrenze. Jugendliche ab 14 Jahre können einer Organspende selbst ablehnen, ab dem 16. Lebensjahr können sie entscheiden, ob die einer Organentnahme zustimmen oder ihr widersprechen. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern, ob die Organe des Kinds gespendet werden dürfen oder nicht.
Bei Lebendspenden kommen nur Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehe- und Lebenspartner, Verlobte oder Personen, die dem Empfänger nachweislich persönlich nahestehen. So soll der Organhandel vermieden werden. Die Spender müssen zudem volljährig und körperlich geeignet sein, über die Risiken aufgeklärt worden sein und der Organentnahme zugestimmt haben. Der Spender muss dich zusätzlich bei einer Lebendspendekommission vorstellen, die abschließend beurteilt, ob der Spender geeignet ist und sich freiwillig und unentgeltlich zur Lebendspende bereiterklärt hat.
Entscheidet man sich für eine Lebendspende für einen Verwandten, Ehepartner oder eine nahestehende Person, wendet man sich zunächst an das Transplantations- oder Dialysezentrum, in dem der potentielle Spender betreut wird. Dort werden die Ärzte den möglichen Spender über das Verfahren und die Risiken aufklären und prüfen, ob eine Lebendspende infrage kommt.
Ablauf einer Organspende
Für eine postmortale Organspende muss im ersten Schritt der Hirntod des Spenders festgestellt worden sein. Besteht ein Verdacht auf Hirntod werden die Angehörigen informiert, zwei Ärzte prüfen unabhängig voneinander, ob der Hirntod tatsächlich eingetreten ist und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird über den eingetretenen Hirntod und die damit verbundene Organspende informiert.
Falls der Patient zu Lebzeiten dokumentiert hat, dass er eine Organspende ablehnt, werden die lebenserhaltenen Maßnahmen abgeschaltet, die Organe geben ihre Funktion auf und der Patient stirbt. Verfügt der Patient über keinen Organspendeausweis, suchen die Ärzte das Gespräch mit den Angehörigen. Diese können einer Organentnahme zustimme oder diese ablehnen. Treffen die Angehörigen keine Entscheidung, wird dies als Ablehnung der Organspende gewertet.
Hat der Patient hingegen verfügt, dass seine Organe nach seinem Tod gespendet werden sollen, wird umgehend die Organentnahme vorbereitet und der Spender ausführlich untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden von der DSO an Eurotransplant übermittelt. Die europäische Vermittlungsstelle für Organtransplantationen sucht die passenden Empfänger und informiert wiederum die entsprechenden Transplantationszentren. Währenddessen wird der Organspender bereits operiert und die Organe werden entnommen. Bevor die Organe zu den Transplantationszentren transportiert werden, findet eine abschließende Untersuchung statt. Nach dem Transport in die Transplantationszentren erhalten die Empfänger dort die Spenderorgane. Sämtliche Kosten für Lebendspenden sowie postmortale Organspenden übernimmt übrigens die Krankenkasse des Empfängers. Für diesen beginnt nach dem Empfang des Spenderorgans ein neues, besseres Leben. Viele Empfänger feiern den Tag ihrer Transplantation als zweiten Geburtstag.



