- §1 Geltungsbereich
- §2 Vertragsabschluss
- §3 Leistungsumfang
- §4 Preise und Zahlungsbedingungen
- §5 Versicherungen/Sicherungsabtretungen
- §6 Bevollmächtigung und Bereitstellung notwendiger Unterlagen
- §7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Urheber- und Nutzungsrechte
- §8 Erfüllungsgehilfen
- §9 Vertragsbeendigung
- §10 Leistungszeit
- §11 Gewährleistung
- §12 Haftung und Mängel
- §13 Eigentumsvorbehalt
- §14 Widerrufsrecht
- §15 Datenschutz
- §16 Gerichtsstand und anwendbares Recht/Verbraucherschlichtung
- §17 Salvatorische Klausel
- Widerrufsbelehrungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung (§7) von mymoria GmbH
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Bestattungshaus mymoria GmbH und dem Kunden (“Auftraggeber”) über die Durchführung von Bestattungen, Überführungen, Abholungen Verstorbener, Vorsorgeverträgen sowie damit verbundenen Lieferungen und Leistungen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Bestattungshaus ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn das Bestattungshaus hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. Abweichungen von den vorliegenden AGB müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
§2 Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber beim Bestattungshaus auf Basis eines durch das Bestattungshaus übermittelten Angebots zustande. Eine Bestätigung durch das Bestattungshaus ist nicht erforderlich, soweit das übermittelte Angebot noch gültig ist.
- Eine mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber zur Abholung Verstorbener ohne vorherige Angebotsübermittlung ist ausnahmsweise möglich und bedarf keiner schriftlichen Annahme durch das Bestattungshaus.
- Der Auftraggeber bestätigt konkludent mit der Auftragserteilung, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein.
§3 Leistungsumfang
- Das Bestattungshaus erbringt in der Regel folgende Leistungen:
- Organisation und Durchführung der Bestattung
- Überführung des Verstorbenen
- Versorgung des Verstorbenen
- Beratung und Koordination mit Behörden, Friedhöfen und Dritten
- Lieferung von Särgen, Urnen und sonstigem Bestattungszubehör.
- Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Friedhofsgebühren, Entgelte für Krematorium, Leichenschauen, Floristik, Traueranzeigen, Musiker) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers verauslagt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der tatsächliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Das Bestattungshaus ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungs- oder Treuhandgeldern oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung des Bestattungshauses unverzüglich nachzuzahlen.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Bestattungshaus nach dem jeweiligen Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, darf das Bestattungshaus alle Forderungen sofort fällig stellen.
- Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§5 Versicherungen/Sicherungsabtretungen
- Soll das Bestattungshaus Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte geltend machen, geschieht dies ausschließlich im Auftrag, in Vollmacht und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung zu Lasten des Bestattungshauses.
- Für den Fall, dass Versicherer zur Leistung an den Auftraggeber an das Bestattungshaus zahlen, ist dieses berechtigt, die Zahlung mit seinen eigenen Vergütungsansprüchen gegen den Auftraggeber aufzurechnen bzw. zu verrechnen. Gleiches gilt im Falle von Vergütungen und/oder Leistungen an den Auftraggeber, vertreten durch das Bestattungshaus, durch Dritte, insbesondere Sterbekassen, Treuhandkonten, Konten mit Verfügung zu Gunsten Dritter für den Todesfall, Gewerkschaften, Kammern oder Arbeitgebern. Eine entsprechende Abrechnung erfolgt binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang. Etwaige verbleibende Überschüsse werden dem Erben/der Erbin bzw. ggf. sonstigen Berechtigten nach Vorlage entsprechender Unterlagen ausgezahlt.
- Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegen die Personen, die die Bestattungskosten tragen müssen (“Bestattungskostenschuldner”), zur Absicherung der Vergütungsansprüche des Bestattungshauses an dieses ab (“Sicherungsabtretung”). Das Bestattungshaus nimmt die Abtretung hiermit an.
- Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung jeglicher Vergütungsansprüche des Bestattungshauses gegenüber dem Auftraggeber. Erbringt der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt das Bestattungshaus die Ansprüche aus Abs. 3 in Höhe der erbrachten Teilzahlung zur Vermeidung einer Übersicherung wieder an den Auftraggeber ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt.
- Das Bestattungshaus ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den Bestattungskostenschuldnern offenzulegen, sobald der Auftraggeber in Zahlungsverzug gemäß Ziffer §4 gerät.
§6 Bevollmächtigung und Bereitstellung notwendiger Unterlagen
- Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Auftraggeber, das Bestattungshaus zur Regelung der für die Bestattung erforderlichen Geschäftsbesorgungen gegenüber Dritten schriftlich zu bevollmächtigen. Solche Dritte können sein: Träger von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenheime; Behörden, Sozialversicherungsträger, Lebens- oder sonstige Versicherungen, Einrichtungen der Bestattungsvorsorge (etwa Treuhandgesellschaften, Sterbekassen, etc.), Dienstleister (Friedhofsträger, Floristik, Zeitung, Redner/in etc.).
- Kommt der Auftraggeber der Verpflichtung zur Vollmachterteilung nicht nach, gelten die davon betroffenen Leistungen als nicht (mehr) beauftragt. Der Auftraggeber kann insoweit gegen das Bestattungshaus keine Ansprüche geltend machen. Die Vergütungsansprüche des Bestattungshauses bleiben unberührt.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Dokumente und Informationen rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Sterbeurkunde, Personenstandsdokumente, Versicherungsunterlagen).
- Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten des Bestattungshauses.
- Der Auftraggeber bestätigt hiermit gegenüber dem Bestattungshaus, dass an von ihm beigebrachten Fotovorlagen bzw. digitalen Bilddateien (“Medien”) keine Rechte Dritter, insbes. keine Urheber- und Leistungsschutzrechte bestehen, und dass er die Medien im zur Vertragsdurchführung notwendigen Umfang nutzen bzw. an das Bestattungshaus auslizenzieren darf.
- Der Auftraggeber autorisiert den Bestatter, die Medien uneingeschränkt für die von ihm bestellten Drucksachen zu nutzen, insbes. zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben oder sonstwie zu verbreiten. Das vom Bestattungshaus, ggf. unter Einbindung Dritter, erarbeitete Bild- und Textmaterial ist urheber- und eigentumsrechtlich geschützt und darf nur mit Genehmigung des Bestattungshauses weiterverwendet werden.
- Machen Dritte wegen Nutzung der Medien Ansprüche gegen das Bestattungshaus geltend, stellt der Auftraggeber das Bestattungshaus auf erstes Anfordern von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
§8 Erfüllungsgehilfen
- Das Bestattungshaus ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vereinbarten Bestattungsleistungen zu beauftragen.
- Das Bestattungshaus darf Dritte im eigenen Namen oder in Vertretung des Auftraggebers und für diesen beauftragen. Insoweit erteilt der Auftraggeber dem Bestattungshaus durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht.
- Der Auftraggeber befreit das Bestattungsunternehmen im Hinblick auf die Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich vom Verbot des §181 BGB.
§9 Vertragsbeendigung
- Für Kündigung und Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bereits erbrachte Leistungen und bestellte Waren sind zu vergüten. Daneben ist das Bestattungshaus berechtigt, 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistung pauschal als Aufwendungsersatz zu berechnen. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass dem Bestattungshaus solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen sind.
- Das Bestattungshaus ist außer in den gesetzlich bestimmten Fällen auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für erbrachte Leistungen und bestellte Waren zu verlangen, sofern nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser eine angemessene Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Bestattungshaus einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Preises verlangen
§10 Leistungszeit
- Vereinbarte Termine gelten als Richtzeiten, für deren Einhaltung das Bestattungshaus keine Gewähr übernimmt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein absolutes Fixgeschäft vereinbart ist.
- Die Überschreitung voraussichtlicher Termine begründet, sofern diese nicht von dem Bestattungshaus zu vertreten ist, keine Ansprüche.
§11 Gewährleistung
- Angaben, Abbildungen, Maß- und Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Katalogen, Mustern, Ausstellungsstücken, Anzeigen, Angeboten oder anderen haben einen rein informativen Charakter. Das Bestattungshaus übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder für unerhebliche Abweichungen.
- Leistungen von Dritten, bzgl. derer ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird, wie Urne, Sarg, Blumen, Schmuck, Video, Rede, Livemusik, Friedhofsleistungen etc., erfolgen ohne Gewähr durch das Bestattungshaus. § 278 BGB bleibt unberührt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.
§12 Haftung und Mängel
- Das Bestattungshaus haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. “Wesentliche Vertragspflichten” sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen nach der Beisetzung anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Bestattungshaus ein Jahr.
§13 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Bestattungshauses. Der Auftraggeber ist nicht zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt.
- Der Auftraggeber hat die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat das Bestattungshaus unverzüglich schriftlich davon zu informieren, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet werden soll oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
§14 Widerrufsrecht
- Sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, steht dem Auftraggeber, wenn er als Verbraucher handelt, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und er seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt.
§15 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die auf Verlangen ausgehändigt wird.
§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht/Verbraucherschlichtung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der Sitz des Bestattungshauses vereinbart. Das Bestattungshaus ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Das Bestattungshaus beteiligt sich nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Bestimmungen in sonstigen vertraglichen Dokumenten
Widerrufsbelehrungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit dieser außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. auf einem Friedhof) oder im Fernabsatz (z.B. per Internet oder am Telefon, sog. Fernabsatzvertrag) abgeschlossen wurde.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Sie können dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie dem Bestattungshaus einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Bestattungshaus von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.




