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Bestattungen besser von zu Hause und ohne Trauerfeier planen

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Coronavirus: Bestattungen besser von zu Hause und ohne Trauerfeier planen
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Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten steigt in Deutschland und auch die Todesfälle nehmen zu. Daraus ergeben sich einige Änderungen und Einschränkungen für deutsche Bestatter sowie die Bestattungen, die derzeit durchgeführt werden.

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Berlin, den 18. März 2020. Die Zahl der am Coronavirus Sars-CoV-2 Infizierten steigt weltweit an. In Deutschland erhöht sich die Betroffenenzahl in immer schnelleren Schüben und es gibt mittlerweile auch immer mehr Todesfälle, die auf den neuartigen Virus zurückzuführen sind. Was ändert sich für Bestattungsunternehmen im Umgang mit den Verstorbenen und können Hinterbliebene noch wie gewohnt Abschied nehmen?

An Covid-19 Verstorbene werden als infektiös geführt. Beim Umgang mit infektiös klassifizierten Verstorbenen müssen auch die Bestattungsunternehmen auf intensive Hygienemaßnahmen achten. Bestatter sollten daher besondere Vorkehrungen zum Eigenschutz und zum Schutz Dritter einhalten, wenn sie mit einem am Coronavirus Verstorbenen umgehen. Schutzmaßnahmen beinhalten das Tragen von Einmalhandschuhen, Mundschutz, Schutzkitteln, gegebenenfalls auch von Augenschutz sowie Desinfektionsmaßnahmen wie zum Beispiel das Desinfizieren der äußeren Sargflächen. Die Särge sind zudem entsprechend gekennzeichnet und die Kühlung erfolgt bei einer wesentlich niedrigeren Temperatur als üblich. Für Bestatter gelten auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere im Hinblick auf Basishygiene und Handhygiene. Daher sollten sich Bestatter bei Unklarheiten immer mit ihrem örtlichen Gesundheitsamt beziehungsweise den zuständigen Behörden abstimmen.

Die Überführung zum Bestattungsunternehmen sollte wenn möglich immer am Tag des Versterbens erfolgen. Der Verstorbene wird in eine luftdicht verschließbare Bergungshülle gelegt und diese wird zur Überführung mit einem Laken bedeckt. Die Bergungshülle darf nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes erneut geöffnet werden. Internationale Beisetzungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich.

Für die Hinterbliebenen ergeben sich aufgrund der derzeitigen Situation ebenfalls Änderungen. Die aktuelle Empfehlung ist, keine Trauerfeiern auszurichten und falls doch, nur im engsten Familienkreis unter Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften. Bestatter legen hierzu mittlerweile auch Anwesenheitslisten aus, sodass im Zweifelsfall geklärt werden kann, wer teilgenommen hat. In den vergangenen Tagen haben immer mehr Kommunen ihre Trauerhallen geschlossen und Trauerfeiern vorerst bis auf Weiteres untersagt. Im Einzelfall sollte individuell mit dem Bestatter geklärt werden, was derzeit umsetzbar ist.

Zwischenzeitlich haben außerdem viele Friedhöfe und Beisetzungswälder die veränderte Situation zum Anlass genommen, Trauerfeiern auszusetzen. Unbegleitete Beisetzungen auf dem Friedhof, an FriedWald- und Ruheforst-Standorten sowie andere Formen der Baumbestattung können zumeist weiterhin geplant und durchgeführt werden. Ähnliches gilt für die Seebestattung. Unsere Empfehlung ist es, Beisetzungen und Trauerfeiern, die im Zusammenhang mit Feuerbestattungen stattfinden sollen, zunächst bis auf Weiteres zu verschieben. Dies ist nach der Kremation möglich und bietet Angehörigen die Möglichkeit, Abschied zu nehmen, sobald die im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie auftretenden Einschränkungen aufgehoben sind.

Möglichkeiten der Abschiednahme gibt es auch für Beisetzungen ohne Trauerfeier – sei es vor der Beisetzung oder durch einen anschließenden Besuch der Grabstelle. Aufbahrungen sind bei nicht infizierten Verstorbenen möglich, sodass Hinterbliebene am Sarg Abschied nehmen können – wir raten aber aktuell auch davon ab. Bestatter wissen aus ihrer Erfahrung, dass die emotional schwerwiegende Situation zu außergewöhnlichen Reaktionen führen kann. Somit muss auch der Bestatter Sorge dafür tragen, dass Angehörige nicht mit Sarg oder dem Verstorbenen in Kontakt kommen. Bei mit dem Coronavirus infizierten Verstorbenen ist eine Aufbahrung nicht möglich.

Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie macht es unumgänglich, dass sich jede einzelne Person verantwortungsbewusst und solidarisch zeigt. Mit dem modernen Bestattungshaus mymoria kann die Bestattungsplanung und -vorsorge von zu Hause aus erfolgen. So kann einerseits eine weitere Infektionsausbreitung verlangsamt werden, andererseits wird so in vertrauter und sicherer Umgebung über alle wichtigen Anliegen entschieden. mymoria bietet seiner Kundschaft die Möglichkeit, alle Details zur Bestattung per E-Mail oder telefonisch mit dem Bestatter zu besprechen. Es ist somit nicht notwendig, das Haus zu verlassen, um einen Bestatter vor Ort zu treffen. Die Möglichkeit, die Bestattung bundesweit online zu planen, ist auch besonders für Hinterbliebene relevant, die momentan selbst unter Quarantäne stehen.

Bleiben Sie gesund!

Zusätzliches Material

Grafik: Worauf muss bei einem Todesfall aktuell geachtet werden?
Kurzes Erklärvideo zur aktuellen Situation: https://www.youtube.com/watch?v=e9BiNrOvj1w

YouTube video

Pressekontakt

Christian Soult
Tel: +49 176 200 687 56
E-Mail: pr@mymoria.de

Über mymoria

mymoria bietet Hinterbliebenen und Vorsorgenden unter www.mymoria.de erstmals die Möglichkeit, online eine vollumfängliche Bestattung zu planen und zu beauftragen, und das bei voller Kostentransparenz. In gewohnter Umgebung und im geschützten Raum können sie sich intuitiv alle für die gewünschte Bestattung benötigten Dienstleistungen und Produkte zusammenstellen. Damit möchte mymoria die Bestattungsindustrie digitalisieren. Das Unternehmen wurde 2015 in Berlin gegründet. Mit den beiden Geschäftsführern Björn Wolff und Felix Maßheimer besteht das Team aktuell aus rund 30 Mitarbeitern – Tendenz steigend.


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