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Sterbefallanzeige: Meldung eines Todesfall beim Standesamt

Einen Sterbefall beim Standesamt melden

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Nach dem Ableben eines Menschen erfolgt eine Meldung Sterbefallanzeige beim Standesamt. Wichtig ist, dass sich Hinterbliebene um eine amtliche Beurkundung kümmern, denn nur so können sie die Bestattung einleiten. Alles zur Anzeige im Sterbefall.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Sterbefallanzeige

  • Die Meldung eines Sterbefall beim Standesamt gehört nach dem Ableben einer Person in der Regel zu den grundlegendsten Aufgaben
  • Mit der Sterbeurkunde stellt das Standesamt nach einem Todesfall eines der wichtigsten amtlichen Dokumente aus
  • Das Personenstandsgesetz regelt, welche Person oder Einrichtung zur Anzeige von Sterbefällen verpflichtet ist
  • Welches Standesamt für die Aufnahme und Bearbeitung des Sterbefalls zuständig ist, entscheidet der Todesort oder die Fundstelle des Leichnams

Sterbefallanzeige beim Standesamt: Wichtige Grundlagen

Die Begriffe „Sterbefall“ und „Todesfall“ werden synonym verwendet und bezeichnen denselben Sachverhalt – eine sprachliche Unterscheidung ist nicht notwendig. Allerdings stoßen Hinterbliebene im amtlichen Kontext eher auf die gesetzlich definierte und daher in Gesetzestexten verwendete Bezeichnung „Sterbefall“.

Ein bedeutender Unterschied existiert jedoch zwischen zwei Dokumenten, die im Sterbefall beide fürs Standesamt relevant sind:

Die Todesbescheinigung wird auch Totenschein genannt und stellt das erste Dokument nach dem Sterbefall dar. Erst mit diesem Nachweis können Angehörige eine Sterbeurkunde beantragen, indem sie den Sterbefall dem Standesamt melden.

Sterbefälle: Standesamt oder andere Einrichtung kontaktieren?

Im Sterbefall eines geliebten oder nahen Menschen müssen Hinterbliebene trotz der emotionalen Ausnahmesituation viele Aufgaben erledigen und Entscheidungen treffen. Das ist nicht immer leicht, doch nur so können weitere Schritte bis hin zur Bestattung folgen – oft erhalten Betroffene dafür Sonderurlaub vom Arbeitgeber. Angehörige können sich entweder selbst an das Standesamt wenden oder die Angelegenheit in die Verantwortung des Bestatters übergeben.

Bevor das Standesamt vom Sterbefall erfährt, muss eine ärztliche Fachkraft das Lebensende der Person eindeutig feststellen. Diese erste Leichenschau umfasst unterschiedliche medizinische Untersuchungen und liefert im Idealfall wesentliche Informationen zur Todesursache, zum Todeszeitpunkt und dergleichen. Wenn die Person zum Beispiel in der eigenen Wohnung verstorben ist, müssen Angehörige im ersten Schritt einen Arzt konsultieren.

Nach der Leichenschau stellt die medizinische Fachkraft den Totenschein aus, der die Ergebnisse zusammenfasst. Mit diesem und weiteren Dokumenten wenden sich Betroffene an das zuständige Standesamt. Alternativ beauftragen sie das Bestattungsinstitut mit der Benachrichtigung des Sterbefalls an das Standesamt – diese Variante ist keine Seltenheit.

Genügt ein Anschreiben an das Standesamt zur Sterbefallanzeige?

Normalerweise erfolgt die Sterbefallanzeige persönlich im Standesamt. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- bzw. Pflegeheim oder Hospiz ein, sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. Sofern keine anzeigepflichtige Person infrage kommt, fällt die Meldung in die Zuständigkeit der Gemeindebehörde.

In der gängigen Praxis obliegt die Abwicklung der Sterbefallanzeige dem Bestattungsunternehmen – ebenfalls in Schriftform. Wenn Angehörige diesen Weg gehen, profitieren sie von einem geringeren Aufwand. Zudem befinden sich die Unterlagen dann direkt „in der richtigen Hand“, denn Bestatter benötigen die vom Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde, um die Bestattung durchzuführen.

Informiert die Polizei das Standesamt bei einem Sterbefall?

Im Normalfall hat die Polizei keinen mündlichen oder korrespondierenden Kontakt zum Standesamt. Polizeibeamte werden vom Arzt kontaktiert, wenn bei der ersten Leichenschau der Verdacht auf einen unnatürlichen Tod besteht. In dem Fall untersuchen die Beamten den Todesort und führen Befragungen durch. Anschließend verständigen sie die Staatsanwaltschaft, die den Sterbefall von der Gesetzesseite abschließt und die Erlaubnis zur Bestattung erteilt.

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Meldung im Sterbefall: Standesamt und andere Behörden

Müssen Angehörige im Sterbefall nur das Standesamt informieren oder sich auch an andere Behörden und Einrichtungen wenden? Der Weg zum Standesamt oder die entsprechende Übergabe an das Bestattungsinstitut zwecks schriftlicher Korrespondenz hat Priorität. Darüber hinaus verantworten Hinterbliebene weitere Benachrichtigungen, denn meistens müssen verschiedene Verträge der verstorbenen Person wie das Mietverhältnis gekündigt werden. Für viele Vorgänge stellt eine Sterbeurkunde die Voraussetzung dar.

Gibt es eine Meldepflicht beim Standesamt im Sterbefall?

Wer einen Sterbefall nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – somit besteht nach deutschem Recht eine Anzeigepflicht. Als Ahndung, wenn beim Standesamt keine Meldung des Sterbefall eingeht, kann die Behörde ein Bußgeld erteilen.

Wer muss einen Sterbefallanzeige machen?

Die Verpflichtung zur Sterbefallanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach dem Personenstandsgesetz (PStG). Welche Personen sind verpflichtet, einen Sterbefall beim Standesamt zu melden? Hier führt der Paragraf 29 folgende Regeln an:

  1. Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Die Vorgaben sind chronologisch zu verstehen, sodass die zweite Zuständigkeit beispielsweise nur eintritt, wenn die im ersten Punkt genannten Personen nicht vorhanden oder verhindert sind.

Welche Behörden werden im Sterbefall durch das Standesamt benachrichtigt?

Es besteht eine Meldepflicht seitens des Standesamtes, im Sterbefall das Finanzamt zu informieren. Außerdem veranlasst das Standesamt in der Regel die statistische Berücksichtigung der im Totenschein befindlichen nicht vertraulichen Daten der verstorbenen Person.

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Sterbefälle beim Standesamt melden: Fristen und Dokumente

Das zuständige Standesamt muss von einem Sterbefall erfahren. Da die Meldungen oft mit einer Beantragung der Sterbeurkunde einhergehen, sind mehrere Dokumente vonnöten.

Sterbefallanzeige: Wann muss die Meldung an das Standesamt erfolgen?

Hinterbliebene sehen sich nicht nur mit einer besonderen Gefühlslage konfrontiert, sondern stehen bei einem Sterbefall vor vielen Fragezeichen: „Wann muss ich das Standesamt informieren“ gehört zu den primären Fragen, denn die Sterbefallanzeige muss fristgerecht erfolgen. Nach dem PStG müssen Angehörige das Ableben eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt melden.

Werktage gelten als Arbeitstage, sodass der Samstag und der Sonntag davon ausgenommen sind. Ein Beispiel: Ereignet sich der Sterbefall an einem Freitag, muss die Meldung spätestens am Mittwoch der darauffolgenden Woche beim Standesamt vorliegen.

Welche Unterlagen benötigt das Standesamt im Sterbefall?

Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige eines Sterbefall beim Standesamt sollten im Original vorliegen und unterscheiden sich je nach Familienstand des Verstorbenen. In allen Fällen benötigt das Amt den Totenschein sowie den Personalausweis und die Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Weitere persönliche Unterlagen können eine Heiratsurkunde oder ein Familienbuch, ein Scheidungsurteil und eine Sterbeurkunde des Ehepartners sein. Ziel der Meldung beim Standesamt ist die Ausstellung der Sterbeurkunde.

Entscheidend ist der Familienstand der verstorbenen Person:

  • Ledig
  • Verheiratet
  • Verwitwet
  • Geschieden

Übersicht der relevanten Originaldokumente:

DokumenteLedigVerheiratetVerwitwetGeschieden
Totenscheinxxxx
Personalausweisxxxx
Geburtsurkundexxxx
Heiratsurkunde/Familienbuchxxx
Scheidungsurteil mit Rechtsvermerkx
Sterbeurkunde des Ehepartnersx

Gibt es ein bestimmtes zuständiges Standesamt im Sterbefall?

Im Sterbefall gilt eine örtliche Zuständigkeit: Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist normalerweise das Standesamt des jeweiligen Bezirkes zuständig, in dem der Todesfall eingetreten ist. Der Wohnsitz oder der übliche Aufenthaltsort der verstorbenen Person spielt dabei keine Rolle. Abhängig vom Todesort gelten bestimmte Sonderregelungen in Bezug auf das Standesamt: Todesfall im Inland, in Fahrzeugen, auf Binnenschiffen sowie Luftfahrzeugen, auf einem Schiff mit einer Bundesflagge und außerhalb von Deutschland.

Sterbefallanzeige im Inland

Bei einem inländischen Todesfall ist generell das Standesamt des Bezirkes zuständig, in dem der Verstorbene aufgefunden wird. Weitere Erkenntnisse zum Sterbefall tragen nicht zur Änderung der Zuständigkeit bei. Wird ein Leichnam in einem Gewässer gefunden, ist das Standesamt des Bezirkes zuständig, in dem der Verstorbene an Land gebracht wurde.

Sterbefall in Fahrzeugen, auf Binnenschiffen und Luftfahrzeugen

Befindet sich die verstorbene Person auf einem Landfahrzeug, Binnenschiff oder Luftfahrzeug, ist das Standesamt des Bezirkes zuständig, in dem der Leichnam aufgefunden wird. Bei einer Umladung des Verstorbenen von einem Fahrzeug in ein anderes wechselt die Zuständigkeit am Umladeort.

Sterbefall auf einem Schiff mit Bundesflagge

Führt ein Schiff die Bundesflagge, muss das „Standesamt I“ in Berlin die verstorbene Person beurkunden. Die vom Kapitän aufgenommene Niederschrift wird über das nächste Seemannsamt an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Sterbefallanzeige außerhalb von Deutschland

Tritt der Todesfall außerhalb Deutschlands ein, melden die verantwortlichen Personen oder die deutsche Botschaft den Fall beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der letzte Wohnsitz des Sterbefalls fällt.

Sofern Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit bestehen, entscheiden in erster Instanz die gemeinsame Aufsichtsbehörde und in zweiter Instanz das Bundesministerium des Innern (BMI). Auch bei Unstimmigkeiten, ob sich ein Sterbefall innerhalb oder außerhalb von Deutschland ereignete, fungiert das BMI als Entscheidungsträger und legt fest, welches Standesamt für den Todesfall zuständig ist.

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