Kremationsasche
Wo ist das Verstreuen der Asche möglich?
In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche nicht erlaubt – im europäischen Ausland ist diese Art der Beisetzung hingegen teilweise möglich.
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In Deutschland gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen. Aufgrund des Friedhofszwangs müssen die sterblichen Überreste eines Toten und somit auch die Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden. In einigen deutschen Bundesländern ist das Verstreuen der Asche auf ausgewiesenen Rasenflächen einzelner Friedhöfe möglich. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen. Auf sogenannten Aschestreuwiesen auf dem Friedhofsgelände wird die Asche ausgestreut. Manchmal wird zuvor die Grasnarbe entfernt und nach dem Ausstreuen wieder über die Asche gelegt. Die Beisetzung auf einer Streuwiese erfolgt in der Regel anonym, das heißt es gibt kein Grabmal mit Namensnennung. In selteneren Fällen gibt es für die auf der Streuwiese beigesetzten Verstorbenen einen gemeinsamen Grabstein.

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Liberale europäische Nachbarländer
Im europäischen Ausland ist die Gesetzgebung bezüglich der Ascheverstreuung wesentlich liberaler. In einigen deutschen Nachbarländern, wie etwa den Niederlanden, Großbritannien, Spanien oder Dänemark, sind eine Vielzahl von Naturbestattungen möglich. In der Schweiz sind neben der Ascheverstreuung im Wind auch Almwiesenbestattungen, bei denen die Asche auf der Wiese verstreut wird, sowie Felsbestattungen und Flugbestattungen möglich.
Mittlerweile gibt es auch einige deutsche Bestattungsunternehmen, die Hinterbliebenen die Verstreuung der Asche im Ausland ermöglichen und die Angehörigen bei der Organisation der Bestattung und der Überführung ins Ausland unterstützen.
Überführung der Asche ins Ausland
Damit die Ascheverstreuung im Ausland erfolgen kann, muss zunächst entweder die Asche zu einem Bestatter im Ausland oder aber der Leichnam zu einem ausländischen Krematorium überführt werden. Die bereits in Deutschland kremierte Asche darf nur dann an Angehörige ausgehändigt und von diesen überführt werden, wenn ein Bestatter oder eine Grabstätte im Ausland diese offiziell angefordert hat.
Vorschriften für die Verstreuung der Asche
Doch auch bei der Verstreuung der Asche in den europäischen Nachbarländern gibt es einige Vorschriften zu beachten. In Holland gibt es beispielsweise die Regelung, dass die Asche erst einen Monat nach der Einäscherung im Krematorium abgeholt werden darf. Diese durch das niederländische Bestattungsgesetz vorgeschriebene Gedenkzeit soll verhindern, dass die Angehörigen nur wenige Tage nach dem Verlust eines geliebten Menschen dessen Asche verstreuen und diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt bereuen.
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