
Formen einer Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung dient dazu, den Versicherten beziehungsweise dessen Hinterbliebene in bestimmten Situationen finanziell abzusichern. Diese Form der Versicherung kann zu verschiedenen Zwecken abgeschlossen werden:
- private Altersvorsorge
- persönliche Absicherung im Falle gesundheitlicher Einschränkungen
- Absicherung der Hinterbliebenen im unvorhergesehenen Todesfall
Bei einem Versicherungsfall wird zwischen dem „Erlebensfall“ und dem „Todesfall“ unterschieden.
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Erlebensfall
Sollte der Versicherungsnehmer den Ablauf des Versicherungsvertrages „erleben“, tritt der Erlebensfall ein. Dies bedeutet, dass die Versicherungssumme an den Versicherten direkt ausgezahlt wird.
Todesfall
Sofern der Versicherte während der Dauer des Versicherungsvertrages stirbt, tritt der Todesfall ein und Hinterbliebene erhalten die Versicherungssumme.
Begünstige Personen
Begünstigter im Erlebensfall des Versicherten
Sofern der Versicherungsnehmer den Ablauf des Versicherungsvertrages erlebt, wird ihm die Versicherungssumme vollständig ausgezahlt. Die Versicherungssumme kann beispielsweise der Sicherung der eigenen Rente dienen.
Begünstigter im Todesfall des Versicherten
Der Versicherungsnehmer kann in der Lebensversicherung einen Bezugsberechtigten benennen. Sofern der Versicherte vor Ablauf des Versicherungsvertrages stirbt, wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsnehmer festgelegt, fällt die gesamte Versicherungssumme in den Nachlass und wird gemäß der Erbfolge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bis zur Auszahlung des Erbes können mitunter einige Monate vergehen.
Hinweis: Die Daten des Bezugsnehmers sollten immer aktuell sein. Im Todesfall des Bezugsnehmers sollte umgehend ein neuer Bezugsnehmer eingesetzt werden.
Benötigte Dokumente für eine Auszahlung
Im Sterbefall eines Versicherten muss das Versicherungsunternehmen umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dies übernimmt in der Regel der beauftragte Bestatter. Bei der Meldung des Sterbefalls muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden. In Ausnahmefällen fordern Versicherungsunternehmen außerdem eine Obduktion an. So wird im Falle hoher Versicherungssummen sichergestellt, dass die Todesursache natürlich war.
Gerade bei Todesursachen wie Lungenkrebs stellen die Versicherungsgesellschaften sicher, dass die Angaben zum Nikotingebrauch des Verstorbenen korrekt waren. Bei Falschangaben kann die Auszahlung der Summe unter Umständen verwehrt werden.



