Verdacht auf Verbrechen
Warum kommt die Polizei bei einem Todesfall?
Ein geliebter Mensch ist gestorben. Der Sterbefall verursacht zahlreiche Wege, die sich der Angehörige ersparen möchte, aber dennoch durchführen muss. Mitunter kommt auch noch die Polizei hinzu. Doch warum löst ein Todesfall einen Polizeieinsatz aus?
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Die Angehörigen sind entsetzt, wenn die Polizei die Wohnung betritt
Ein Sterbefall ist immer ein Schock. Ob unerwartet oder nach einer langen Krankheit – am Ende eines Menschenlebens sind die Angehörigen tieftraurig und wissen oft nicht, wie sie die nächsten Tage überstehen sollen. Rettungskräfte treffen ein, entfernte Angehörige müssen verständigt werden, der Bestatter wird kontaktiert. Mitunter kommt auch die Polizei hinzu, um den Todesfall zu überprüfen. In vielen Fällen erscheint die Polizei schon kurz nach den Rettungskräften und sorgt bei vielen Hinterbliebenen bereits durch ihre reine Anwesenheit für blankes Entsetzen. Viele Angehörige verstehen nicht, aus welchen Gründen die Anwesenheit der Polizei erforderlich ist.

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Warum kann der Sterbefall einen Polizeieinsatz auslösen?
Wird ein Mensch leblos aufgefunden, kontaktiert der Angehörige den Rettungsdienst. Stellen die Sanitäter fest, dass der Patient tot ist, muss ein Arzt kontaktiert werden – nur dieser darf letztendlich eine Leichenschau durchführen und den Tod des Menschen bescheinigen. Im Totenschein wird attestiert, aus welchen Gründen der Patient verstorben ist. Es muss also amtlich geklärt werden, ob es sich um einen krankheitsbedingten Tod handelt oder mitunter eine unnatürliche Ursache verantwortlich war. Als unnatürliche Todesursachen gelten Unfälle, Suizide oder gar Fremdverschulden. Der Arzt kann die festgestellte Todesart nicht nur auf dem Totenschein vermerken, sondern muss diese auch schlüssig begründen.
Der Todesfall kann aber durchaus auch zum bürokratischen Problem werden. In vielen Fällen kommt ein Notarzt, der den Toten bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen hat. Der Arzt kann daher nicht sofort belegen, warum der Mensch gestorben ist. In vielen Fällen fehlt die Zeit vor Ort, sodass etwaige Befunde nicht zur Verfügung gestellt werden können, die am Ende belegen, dass der Tote an einer unheilbaren Krankheit litt.
Zudem darf sich der Arzt auch nicht auf die Auskünfte der Angehörigen verlassen. Berichtet der Sohn, dass seine Mutter seit Jahren an Krebs litt, wird das sicherlich der Wahrheit entsprechen, darf aber ohne eindeutige Beweise nicht auf dem Totenschein bescheinigt werden. Der Todesfall muss also eingehend untersucht werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder zur Ausweisung einer “ungeklärten Todesart” auf dem Totenschein. Der Arzt muss daher die Polizei kontaktieren.
Was passiert, wenn die Polizei kommt?
Die Polizeibeamten müssen den Fundort des Verstorbenen durchsuchen, Angehörige und Zeugen befragen und mitunter Ärzte kontaktieren, die mit dem Toten Kontakt hatten. Die Ergebnisse werden dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann – wenn alle Fragen geklärt sind – die Erlaubnis zur Bestattung erteilt. Damit ist der Sterbefall von Seiten des Gesetzes abgeschlossen. Gibt es weiterhin Zweifel an der Todesursache, ordnet die Staatsanwaltschaft eine gerichtsmedizinische Untersuchung, die sogenannte Obduktion, an. Diese Autopsie soll klären, ob weitere Ermittlungen im Todesfall notwendig sind oder nicht.
Jahr für Jahr gibt es hunderte Todesfälle, zu denen die Polizeibeamten gerufen werden. Rund ein Zehntel sind Selbsttötungen, nur ein Bruchteil dieser Sterbefälle weist letztendlich auf eine unnatürliche Todesart hin und nur in wenigen Fällen gibt es Hinweise, dass ein Fremdverschulden vorliegt.
Fakt ist: Nimmt die Polizei Ermittlungen wegen dem Todesfall auf, bedeutet das nicht, dass die Angehörigen unter Verdacht stehen.
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