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Autopsie: Kosten und Ablauf einer Obduktion

Was ist eine Autopsie und was passiert dabei?

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Bei einer Autopsie öffnet eine rechtsmedizinische Fachkraft den Leichnam und nimmt eine innere Beschauung vor. Wann findet die Untersuchung statt, wie läuft sie ab und welche Kosten entstehen für eine Autopsie? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu Autopsie und Obduktion

  • Eine Autopsie untersucht vor allem innere körperliche Merkmale verstorbener Menschen
  • Ist die Todesursache unklar oder nicht natürlich, ist die innere Leichenschau obligatorisch
  • Je nach Umstand und Zweck ist die Autopsie gerichtlich, behördlich oder klinisch angeordnet
  • Gebühren trägt der Auftraggeber – auch Angehörige können die Untersuchung veranlassen
  • Die Dauer und Kosten der inneren Leichenbeschauung variieren je nach Umfang

Zur Bedeutung der Autopsie

Wenn ein Mensch stirbt, muss ein Arzt normalerweise den Tod feststellen, die Todesursache des Todesfall ermitteln und die Erkenntnisse in den Totenschein eintragen.

Die auf dem Totenschein vermerkte Todesart ist entweder natürlich, ungeklärt oder nicht natürlich. In allen Fällen kann eine Autopsie folgen – und bei einem ungeklärten und nicht natürlichen Tod ist sie verbindlich.

Was ist eine Autopsie?

Die Autopsie ist eine detaillierte äußere und vor allem innere Untersuchung des Leichnams – oder Leichenschau – um mehr über die Todesumstände zu erfahren und andere relevante medizinische Informationen zu erhalten, bevor der oder die Verstorbene zur Beisetzung freigegeben wird. Dafür zuständig ist primär die Rechtsmedizin, doch auch die Pathologie kann involviert sein. Während der Untersuchung protokollieren die zuständigen Personen ihre Befunde sorgfältig mit einem Diktiergerät und danach tragen sie sie in einem detaillierten Autopsiebericht zusammen. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen eine Auskunft über die Ergebnisse.

Nach einer Autopsie wird der Körper in der Regel so aufbereitet, dass er für eine (Bestattung)[/bestattung/bestattung/] in Form einer Beerdigung oder Einäscherung geeignet ist. Allerdings verlängern sich die vom Bestattungsgesetz vorgeschriebenen Fristen durch die Untersuchung oft und der Bestattungstermin kann sich verzögern.

Erst wenn die Todesursache eindeutig geklärt ist, darf das beauftragte Bestattungsinstitut die verstorbene Person überführen . Die Dauer richtet sich nach dem Zustand des Leichnams und den Befunden – meist sind es einige Stunden, manchmal dauert eine Autopsie aber auch mehrere Tage.

Wie läuft eine Autopsie ab?

Außen untersuchen Fachkräfte den entkleideten Körper auf abnorme Merkmale wie Verfärbungen, Verletzungen und Ergüsse – bei einer rechtsmedizinischen Autopsie sind sichtbare Stichverletzungen, Würgemale und dergleichen besonders interessant. Bei der inneren Leichenschau öffnen sie die Körperhöhlen – den Kopf, die Brust und den Bauch – und entnehmen, reinigen, wiegen, begutachten und analysieren die Organe einzeln, bevor sie sie wieder im Körper platzieren.

Diese äußeren Auffälligkeiten stehen ebenfalls im Autopsiebericht.

  • Allgemeine Wunden
  • Operationswunden
  • Pigmentflecken
  • Tätowierungen
  • Bekleidung
  • Schmuck
  • Narben

Ist der Leichnam noch nicht identifiziert, spielen die Zähne eine wichtige Rolle. Ferner werden allgemeine Daten wie die Körpergröße, das Gewicht und der Ernährungszustand erhoben.

Beim Sezieren untersucht die medizinische Fachkraft die Organe auf Abweichungen von der Norm – beispielsweise durch Krankheiten oder Fremdeinwirkungen. Um auf die Organe zugreifen zu können, sind in der Regel ein Y- oder T-förmiger Schnitt und das Entfernen von Brustbein und Rippen nötig. Anschließend werden etwaige Hohlräume mit Zellstoff ausgefüllt, offene Stellen vernäht und der Leichnam hygienisch versorgt.

Für weitere Untersuchungen oder eine stichhaltige Diagnose entnimmt der Mediziner bei der Autopsie auch Organproben und verschiedene Körperflüssigkeiten wie Blut und Urin – beispielsweise, um den Alkoholwert zu bestimmen.

Warum muss man den Leichnam öffnen?

Nicht alle Antworten sind auf den ersten Blick gut sichtbar am Körper zu erkennen. Manchmal entpuppen sich logische Erstdiagnosen als unzutreffend, sodass die wahre Todesursache erst im Autopsiebericht erscheint. Und bei verstorbenen Kleinkindern gibt es oft landesrechtliche Regelungen, um Misshandlungsfälle auszuschließen.

Auch bei Totgeborenen in Kliniken hat die Autopsie eine besondere Bedeutung: Sie soll herausfinden, warum das Kind nicht lebensfähig war. Ein Beispiel: Die Gehirnautopsie kann einen vermuteten plötzlichen Kindstod als mögliche Fehldiagnose entlarven, wenn Hirnblutungen durch gerissene Venen auf ein übermäßiges Schütteln des Kindes hindeuten.

Wie unterscheiden sich Autopsie und Obduktion?

Es besteht kein Unterschied zwischen Autopsie und Obduktion. Beide Begriffe gelten im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonyme, um die postmortale körperliche Untersuchung zu beschreiben, die eine Todesursache näher bestimmt. Andere gängige Bezeichnungen sind innere Leichenschau, Sektion und Nekropsie.

Welche Begrifflichkeit Sie auch wählen, es handelt sich immer um die dritte von drei möglichen Leichenschauen. Während die gesetzlich vorgeschriebene erste und die bei einer Kremation obligatorische zweite Beschauung nur außen am Körper stattfinden, wird der Leichnam bei der dritten auch geöffnet.

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Verschiedene Arten von Autopsien

Je nachdem, wer eine Autopsie beauftragt und warum, gibt es die gerichtliche, behördliche und klinische Untersuchung.

Ein Überblick:

Art der AutopsieTodesartZustimmung der Angehörigen nötig
GerichtlichNicht natürlich oder ungeklärtNein
BehördlichungeklärtNein – Ausnahmen können in privaten Krankenhäusern gelten
KlinischnatürlichJa – als Ausnahme gilt die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Menschen wünschen, dass eine innere Sektion durchgeführt wird – zu den häufigsten zählen unklare Todesursachen, vermutete Straftaten und wissenschaftliche Forschung.

Was ist eine gerichtliche Autopsie?

Gerichtlich angeordnete Untersuchungen erfolgen, wenn die erste Leichenbeschauung von einer nicht natürlichen Todesart ausgeht oder die Todesursache als ungeklärt deklariert wird. Auf Basis des erstellten Totenscheins ordnet das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Autopsie an.

Das sind mögliche Szenarien:

  • Tod durch einen Unfall
  • Tod durch ein Tötungsdelikt
  • Tod durch einen Suizid

Der Staat ist dann verpflichtet, die Todesursache genauer zu beleuchten. Als gesetzliche Grundlage dient § 87 der Strafprozessordnung, nach dem zwei ärztliche Fachkräfte an der Öffnung des Leichnams beteiligt sein müssen, von denen einer ein zugelassener Rechtsmediziner ist.

Zwei wesentliche Aspekte der gerichtlichen Autopsie sind die toxikologische Begutachtung und die Bestimmung des Todeszeitpunktes – beispielsweise anhand des Verdauungszustands mithilfe des Mageninhalts und der Information, wann und wie viel die verstorbene Person zuletzt gegessen hat.

Was zeichnet eine behördliche Sektion aus?

Die behördlich angeordnete innere Leichenschau findet normalerweise bei Sterbefällen außerhalb von Krankenhäusern und oft auf Ersuchen des amtlichen Leichenbeschauers statt. Als Voraussetzung gilt die ungeklärte Todesursache.

Auch das Gesundheitsamt kann die Autopsie eines Menschen anordnen, wenn sich der Tod in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus ereignet hat.

Was ist eine klinische Autopsie?

Die klinische Untersuchung ist auch als pathologische Autopsie bekannt. Ihr liegt eine natürliche Todesursache zugrunde und sie darf nur erfolgen, wenn die Angehörigen – und insbesondere der oder die Totenfürsorgeberechtigte – ausdrücklich zugestimmt haben. Alternativ hat die verstorbene Person ihr Einverständnis beispielsweise in einer Patientenverfügung bereits zu Lebzeiten erteilt. Eine Ausnahme ist eine meldepflichtige Krankheit.

Das sind typische Gründe für eine klinische Autopsie:

  • Medizinische Lehrzwecke
  • Entwicklung von Therapiemaßnahmen
  • Erkennen von Erbkrankheiten
  • Ermittlung ansteckender Vorerkrankungen

Für Hinterbliebene kann die klinische Sektion entlastend sein, wenn sie beispielsweise den Verdacht auf einen Suizid entkräftet.

Finden Autopsien auf Wunsch von Angehörigen statt?

Wer sich trotz attestierter natürlicher Todesart und ohne ärztliche Bereitschaft für eine Autopsie genauer über die Todesursache einer verstorbenen Person informieren möchte, muss die innere Leichenschau privat beauftragen und die Kosten selbst tragen.

Denkbare Gründe sind Versicherungsfragen und das Ausschließen von Fremdverschulden, wenn die Person während einer Operation verstorben ist.

Dass Angehörige eine Autopsie verweigern, ist hingegen komplizierter: Gerichtlich festgelegte Untersuchungen können Hinterbliebene grundlegend nicht widerrufen und auch behördlich angeordnete Öffnungen lassen sich in der Regel nicht verweigern.

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Die Kosten einer Autopsie

Grundsätzlich gilt: Wer die Autopsie anfordert, muss sie auch bezahlen – das kann eine Person oder Einrichtung sein. Doch es gibt verschiedene Situationen und Szenarien, die beeinflussen, wer dafür aufkommen muss.

Wer bezahlt die innere Leichenschau?

Als typisches Szenario gilt: Wurde bei einer verstorbenen Person keine natürliche Todesursache festgestellt beziehungsweise ist sie nicht bestimmbar oder liegt eine offensichtliche Straftat respektive eine potenzielle Seuchenprävention vor, beauftragt die Staatsanwaltschaft oder der Arzt eine Autopsie. Dann übernimmt die öffentliche Hand oder das Krankenhaus die Kosten.

Auch ein Amtsarzt kann eine innere Untersuchung beantragen – beispielsweise, wenn die vor einer Feuerbestattung stattgefundene zweite Leichenschau den natürlichen Tod bezweifelt. Für Angehörige sind die Autopsiekosten nur relevant, wenn sie eine klinische Sektion explizit anfordern.

In keinem Fall sind Krankenkassen dafür verantwortlich, Rechnungen von Autopsien zu begleichen oder die Kosten zurückzuerstatten. Denn mit dem Tod eines Menschen endet seine Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung und es besteht keine Leistungspflicht mehr.

Wie hoch sind die Autopsiekosten?

Eine Autopsie kann unterschiedlich teuer sein – von rund 700 Euro bis 2.000 Euro. Die spezifischen Beträge sind in der Gebührenverordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und in der „Vereinbarung UV/Pathologen“ aufgeschlüsselt. Letztlich entscheidet der Umfang über die finale Summe.

Für die reguläre Öffnung der drei Körperhöhlen fällt meist ein Betrag von etwa 150 Euro an. Besonders aufwendige und zeitintensive Sektionen sind teurer. Das gilt auch, wenn die zuständigen Personen die Autopsie unter erschwerten Umständen durchführen muss – beispielsweise nach einer Exhumierung oder bei einer fortgeschrittenen Verwesung des Körpers.

Weitere Kostenfaktoren können ein Gutachten nach der Untersuchung, eine Assistenzkraft und die Nutzung eines speziellen Raumes sein.

Häufig gestellte Fragen zu Autopsie & Obduktion

Eine Autopsie meint vor allem die Öffnung eines Leichnams, um den Körper innerlich zu untersuchen.

Eine Autopsie soll oft die genaue Todesursache feststellen, sie kann aber auch Krankheitsverläufe untersuchen, klinische Diagnosen sowie Behandlungen überprüfen und zu Forschungszwecken dienen.

Bei der Untersuchung werden der Kopf, die Brust und der Bauch geöffnet, um Organe zu begutachten und zu analysieren.

Eine Autopsie kann in verschiedenen Situationen durchgeführt werden, einschließlich unerwarteter oder ungeklärter Todesfälle, bei Verdacht auf ein Verbrechen, bei Todesfällen durch ansteckende Krankheiten oder wenn es vor dem Tod bestimmte medizinische Eingriffe gab.

Es wird zwischen drei inneren Leichenbeschauungen unterschieden: behördlichen, gerichtlichen, die oft bei einem Verbrechensverdacht erfolgen, und klinischen, die medizinische Fragen klären sollen.

Das hängt von der Art der Autopsie und der Rechtsprechung ab: Bei gerichtlich angeordneten bedarf es keiner Zustimmung der Familie verstorbener Personen, bei behördlichen im Regelfall ebenfalls nicht (Ausnahmen können in privaten Krankenhäusern gelten). Bei einer klinischen Autopsie ist die Bewilligung der nächsten Angehörigen hingegen erforderlich.

Die Dauer einer Autopsie kann je nach Umfang variieren – oft sind es einige Stunden, sie kann aber auch mehrere Tage umfassen – und bis Ergebnisse und ein schriftlicher Autopsiebericht kommen, können bei sehr komplexen Fällen sogar Wochen oder Monate vergehen.

Ja, Angehörige können auch bei einer natürlichen Todesart eine Autopsie arrangieren – beispielsweise, um die Todesursache näher zu bestimmen und ein mögliches Fremdverschulden aufzudecken, wenn die Person bei einer Operation verstorben ist.

Meist übernimmt die öffentliche Hand oder ein Krankenhaus die Kosten, aber auch Angehörige müssen eine (klinische) Autopsie bezahlen, wenn sie diese proaktiv beauftragen.

Die Gebührenverordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die „Vereinbarung UV/Pathologen“ regelt die Kosten – ihre Höhe richtet sich danach, wie umfangreich die Autopsie ist.

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