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Kosten im Hospiz – Hospizkosten im Überblick

Welche Hospizkosten entstehen und wer trägt sie?

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Hospize sind Einrichtung, die sich auf die Sterbebegleitung und die Behandlung von unheilbar Kranken spezialisiert haben. Doch wer übernimmt die Kosten, die bei einem Hospizaufenthalt entstehen?

Inhaltsverzeichnis

Hospize bieten unheilbar kranken und sterbenden Patienten und Angehörigen eine individuelle medizinische und pflegerische Betreuung. Die Kosten dafür werden inzwischen fast vollständig von den Krankenkassen und Pflegekassen übernommen. Einen Teil der Finanzierung müssen die Hospizträger allerdings selbst aufbringen.

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Kranken- und Pflegekassen übernehmen die Kosten

Bei einem Aufenthalt im Hospiz entstehen erhebliche Kosten für die Betreuung, Medikamente und weitere Leistungen nach dem Tod des Patienten. Die Versicherer übernehmen diese Kosten inzwischen aber fast vollständig. Seit Anfang 2009 sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, für das Zimmer selbst und für alle weiteren Leistungen aufzukommen sowie zusätzliche finanzielle Belastungen wie etwa Transportkosten zu übernehmen. Der Zuschuss der Pflegekasse richtet sich dabei nach dem Pflegegrad des Versicherten und ist mit den Leistungen bei einer vollstationären Pflege identisch.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Die einzige Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein Aufnahmeantrag, ausgefüllt vom behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit eines Hospizaufenthalts bestätigt. Anschließend kommen die Kassen für mindestens 28 Tage für die Kosten auf. Das Hospiz kann die Kostenübernahme anschließend verlängern und um weitere Kostenpunkte ergänzen.

So können Angehörige die Dienste der Hospizmitarbeiter auch nach dem Tod des Erkrankten in Anspruch nehmen, um beispielsweise psychologische Beratung zu erhalten oder eine Aufbahrung des Verstorbenen zu organisieren. Auch die ambulante Sterbebegleitung zu Hause wird von der Krankenkasse bis zum Tod des Patienten mitfinanziert. Die Versorgung ist für die Versicherten also fast immer kostenfrei. Je nach Kasse und Pflegegrad kann es allerdings Ausnahmen geben.

Kostenbeteiligung bei Medikamenten

Erkrankte müssen beim Aufenthalt in einem Hospiz lediglich den Eigenanteil bei Medikamenten übernehmen. Durch eine Zuzahlungsbefreiung – ein Antrag hierfür kann direkt bei der Krankenkasse gestellt werden – können diese Kosten jedoch auf ein Minimum reduziert werden. 

Weitere finanzielle Belastungen können entstehen, wenn der Patient in einen niedrigen Pflegegrad eingestuft wurde. Dann wird unter Umständen nur ein geringer Teil der finanziellen Aufwendungen von der Pflegekasse übernommen. In diesem Fall kommt der Hospizträger in der Regel gemeinsam mit der Krankenkasse für die übrigen Kosten auf. Die Hospizbewegung spricht sich gegen die aktive Sterbehilfe aus.

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