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Organspende: So funktioniert sie

Alles, was Sie zur Organspende wissen müssen

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Eine Organspende kann Leben retten. Doch wie erhalten Menschen eine neue Niere, ein Herz oder andere Organe? Wir erklären Ihnen die Pros, Contras und den Ablauf einer Organspende, welche Regeln in Deutschland gelten und was Sie beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Organspende

  • Wer Organe nach dem Tod spendet, kann das Leben erkrankter Menschen retten oder verbessern
  • Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz (TPG) die Organspende in Deutschland umfassend
  • Die postmortale Organspende erfolgt nach dem zweifellos festgestellten Hirntod von Spendern
  • Jeder mit gesunden Organen kommt unabhängig vom Alter für postmortale Organspenden infrage
  • Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und Eurotransplant regeln Spenden offiziell

Allgemeine Infos zur Organspende

Organverpflanzungen sind für Menschen wichtig, für die es keine anderen erfolgsversprechenden Therapien mehr gibt, deren Organerkrankung bereits lebensbedrohlich ist oder voraussichtlich sein wird oder deren Lebenserwartung und Lebensqualität sich durch ein neues Organ verbessern würde.

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Was ist eine Organspende?

Wenn Organe durch Infektionen, eine Stoffwechselerkrankung, erblich bedingte Defekte oder andere Krankheiten und Verletzungen funktional eingeschränkt oder sogar vollständig zerstört sind, sind die betroffenen Menschen auf eine Organspende und entsprechende Transplantation angewiesen. Die gängige Form ist dann die postmortale Organspende.

Solche Erkrankungen oder ein Organversagen sind meistens lebensbedrohlich – eine Ausnahme ist beispielsweise das Nierenversagen, bei dem eine Dialyse helfen kann, wobei die Lebensqualität der betroffenen Personen dadurch stark sinkt.

Allerdings muss der gesundheitliche Zustand der Patienten gut genug sein, um die Operation und die Medikamenteneinnahme nach der Organspende zu überstehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, erfolgen zahlreiche Untersuchungen, bevor die betroffene Person auf eine Warteliste für das entsprechende Organ kommt.

Welche Pros und Contras hat eine Organspende?

Das große Pro von Organspenden ist die Möglichkeit, schwer erkrankten Menschen das Leben zu retten oder ihre Lebensqualität zu verbessern. Doch auch persönlich können Sie eine moralische Zufriedenheit erfahren – das Gefühl, etwas Gutes zu tun. Die negativen Aspekte sind oft religiöser Natur, weil der Glaube an ein Leben nach dem Tod meist an einen unversehrten Körper gebunden ist. Andere sehen den Tod erst als endgültig, wenn das Herz nicht mehr schlägt – doch dann ist eine Organspende nicht mehr möglich.

Obwohl Spenderdatenbanken eine nach der Dringlichkeit und den Erfolgschancen ausgewogene Verteilung gewährleisten, gibt es weltweit nicht genug Spenderorgane – die Wartezeit kann bis zu mehreren Jahren betragen.

Das liegt einerseits an daran, dass viele Menschen nur wenig über die Organspende wissen. Zum anderen ist der Tod oft noch stark tabuisiert. Darüber hinaus ist die Lebenserwartung und mit ihr die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen – es gibt inzwischen zu viele potenzielle Empfänger für zu wenige Spenderorgane.

Zudem versäumen es ärztliche Fachkräfte aus Pietätsgründen oftmals, die Angehörigen eines für hirntot erklärten Menschen, der als Spender möglich wäre, auf die Option anzusprechen.

Wer eignet sich für eine Organspende?

Generell sind alle Menschen mit gesunden und funktionierenden Organen geeignet. Ausgeschlossen ist die Organspende nur, wenn die Person unter einem metastasierenden Krebsleiden oder chronischen Organfunktionsstörungen leidet, eine aktive Infektion oder Prionenerkrankungen wie etwa die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit hat.

Bei anderen Erkrankungen entscheiden behandelnde Fachkräfte im Einzelfall, ob oder in welchem Umfang eine Organspende möglich ist.

Lebendspenden sind hingegen nur von Verwandten ersten und zweiten Grades, von Ehe- und Lebenspartnern sowie Verlobten oder von Menschen möglich, die der empfangenden Person nachweislich persönlich nahestehen.

Welche Rolle spielt das Alter bei einer Organspende?

Viele fragen sich, bis zu welchem Alter eine Organspende möglich ist. Tatsächlich ist das Alter jedoch zweitrangig – deutlich entscheidender ist der Organzustand, also das „biologische Alter“. Zwar gelten die Organe von jüngeren Menschen für Transplantationen als geeigneter, doch auch das Organ einer 60-jährigen oder älteren Person kann einem Menschen ein besseres Leben schenken. Eine Ausnahme ist die Lebendspende: Hier müssen die spendenden Personen volljährig sein.

Die Spende von Augenhornhaut ist an kein Höchstalter gebunden – auch bei anderen Gewebespenden existieren keine klaren Gesetze, aber Richtlinien:

  • Knochen: bis zu 75 Jahren
  • Sehnen und Bänder: bis zu 75 Jahren
  • Herzklappen und Blutgefäße: bis zu 65 Jahren

Darüber hinaus gibt es für die Organspende in Deutschland allgemeine Altersregelungen. So können Personen ab 14 Jahren einer Organspende widersprechen – davor entscheiden es die Eltern. Ab dem 16. Lebensjahr können Menschen ihre Bereitschaft selbst erklären und beispielsweise in einem Organspendeausweis dokumentieren.

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Arten der Organspende

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Organ- und Gewebespenden: die Lebendspende, bei der medizinische Fachkräfte einer lebenden Person ein Organ komplett oder teilweise entnehmen und an einen Patienten übertragen, und die nach dem Tod durchzuführende postmortale Organspende – unabhängig von der Variante übernimmt die Krankenkasse des Empfängers die Kosten.

Was zeichnet die Lebendspende aus?

Für die Organspende lebender Menschen eignen sich nur wenige Organe – es ist beispielsweise möglich, die Niere und Teile der Leber zu transplantieren. Auch Teile der Bauchspeicheldrüse, des Dünndarms und der Lunge kommen für eine anteilige Lebendspende in Betracht, wobei das in Deutschland nur postmortal erfolgen darf.

Lebendspenden sind in der Regel nur dann relevant, wenn für die Transplantation keine postmortal gespendeten Organe verfügbar sind. Das soll in erster Linie die spendende Person schützen, da die Eingriffe immer mit einem Risiko verbunden sind.

Spender müssen körperlich geeignet sein, die Risiken kennen und der Organspende offiziell zugestimmt haben. Zudem müssen sie sich bei einer Lebendspendekommission vorstellen, die eine abschließende Eignungsbeurteilung vornimmt und sicherstellt, dass die Lebendspende freiwillig und unentgeltlich erfolgt.

Wie funktioniert die postmortale Organspende?

Eine postmortale Organ- oder Gewebespende ist nur möglich, wenn ein Hirntod vorliegt – das heißt, der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall. Dann kann die erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstamms nicht wiederhergestellt werden. Ähnliches gilt für das Herz-Kreislauf-System, dessen Funktion ärztliche Fachkräfte nur noch so lange maschinell aufrechterhalten, bis entschieden ist, ob die Person für eine Organspende infrage kommt.

Für eine postmortale Gewebe- oder Organspende ist keine Untersuchung zu Lebzeiten nötig. Wenn Personen von schweren Vorerkrankungen wie Krebs oder einer abgeheilten Tuberkulose betroffen sind, sollten sie das auf dem Organspendeausweis vermerken lassen.

Da die meisten Menschen vor dem Hirntod einem Herzstillstand erliegen, gibt es allerdings nur wenige verstorbene Personen, die als Organspender geeignet sind.

Welche Gewebespenden sind möglich?

Heutzutage lassen sich unterschiedliche Gewebearten transplantieren: Blutgefäße, die Haut, Herzklappen, die Hornhaut der Augen, Knochen, Sehnen und Bänder sowie nach einer Geburt die Eihaut der Fruchtblase, die den Embryo umgeben hat.

Für eine Gewebespende würden theoretisch sehr viel mehr verstorbene Menschen infrage kommen, weil sie anders als bei der Organspende bis zu 72 Stunden nach dem klinischen Tod erfolgen darf.

Da auch hier ein Organspendeausweis vorliegen muss, der einer Gewebeentnahme explizit zustimmt, oder weil die Angehörigen der verstorbenen Person ihre Zustimmung erteilen müssen, scheiden viele geeignete Spender jedoch aus – das sorgt für einen erheblichen Mangel an Spendergewebe.

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Organspende: Ablauf und wichtige Regeln

Seit Dezember 1997 regelt das Transplantationsgesetz (TPG) alle wesentlichen Phasen rund um die Organspende in Deutschland. Dabei ist gesetzlich eindeutig festgelegt, dass die folgenden Bereiche organisatorisch und personell getrennt sein müssen:

• Organspende • Organvermittlung • Organtransplantation

Es ist klar geregelt, wer für welche Schritte wie zuständig ist.

Wie läuft eine Organspende ab?

Für eine postmortale Organspende muss ein Spender hirntot sein – zwei medizinische Fachkräfte prüfen unabhängig voneinander, ob der Hirntod tatsächlich eingetreten ist. Danach werden die Angehörigen sowie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert, die den Spender untersucht und die Ergebnisse an Eurotransplant weitergibt – die europäische Vermittlungsstelle für Organtransplantationen sucht dann die passenden Empfänger für die Organspende und informiert die entsprechenden Transplantationszentren.

Während des letzten Schritts erfolgt bereits die Operation, bei der ärztliche Fachkräfte die Organe entnehmen. Bevor sie zu den Transplantationszentren gelangen, findet noch eine finale Untersuchung statt.

Was geschieht, wenn eine Spende unerwünscht ist?

Wenn ein hirntoter Mensch zu Lebzeiten dokumentiert hat, dass er eine Organspende ablehnt, schalten ärztliche Fachkräfte die lebenserhaltenen Maßnahmen ab, die Organe geben ihre Funktion auf und die betroffene Person stirbt.

In vielen Fällen liegt jedoch kein Organspendeausweis vor. Dann sprechen die Mediziner mit den Angehörigen, die einer Organentnahme zustimmen oder widersprechen können. Wenn sie sich nicht entscheiden können oder möchten, gilt die Organspende als abgelehnt.

Gibt es ein Organspende-Register?

Aktuell sind Organspendeausweise nicht zentral registriert – wenn Sie einen besitzen, sollten Sie ihn daher immer bei sich tragen. Doch am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dem ein Gewebe- und Organspende-Register folgen soll. Es befindet sich noch im Aufbau.

Es soll sich um ein zentrales elektronisches Verzeichnis handeln, in das Sie sich freiwillig und kostenlos eintragen können, um sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden – Sie können den Eintrag dann auch jederzeit ändern oder widerrufen.

Häufige Fragen zur Organspende

Wenn die Organe eines Menschen aufgrund einer Krankheit, erblich bedingt oder nach einem Unfall nicht mehr richtig funktionieren oder völlig zerstört sind, benötigt die betroffene Person ein intaktes Organ von einem anderen Menschen – in der Regel nach dessen Tod.

Nachdem zwei medizinische Fachkräfte den Hirntod einer spendenden Person unabhängig voneinander festgestellt haben, erhalten die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Angehörigen eine Information darüber. Anschließend erfolgen Untersuchungen durch die DSO, bevor Eurotransplant passende Empfänger sucht und die Transplantationszentren informiert.

Es sind zwei offizielle Stellen am Prozess beteiligt: die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die europäische Vermittlungsstelle für Organtransplantationen (Eurotransplant).

Die postmortale ist die gängige Organspende, denn sie erfolgt erst, wenn der Hirntod einer spendenden Person eindeutig feststeht und das Herz-Kreislauf-System nur noch durch maschinelle Unterstützung funktioniert.

Bei dieser Variante entnehmen medizinische Fachkräfte einer lebenden Person ein Organ komplett oder teilweise – Lebendspenden sind normalerweise nur möglich, wenn keine postmortal gespendeten Organe verfügbar sind.

Auch Gewebearten wie die Haut, Herzklappen, Hornhaut der Augen, Knochen, Sehnen, Blutgefäße und Bänder sowie die Eihaut der Fruchtblase lassen sich transplantieren.

Das kalendarische Alter spielt bei postmortalen Spenden keine Rolle – am wichtigsten ist der Gesundheitszustand der Organe. Eine Lebendspende ist hingegen erst ab der Volljährigkeit möglich.

Sofern die Organe gesund sind, ist jeder geeignet, seine Organe zu spenden – Ausschlusskriterien sind beispielsweise chronische Organfunktionsstörungen, Infektionen, metastasierende Krebserkrankungen und Prionenerkrankungen wie die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.

Die Organspende steht in erster Linie für Solidarität und Menschlichkeit, denn es gibt deutlich weniger Spenderorgane als Menschen, die eine lebensrettende oder mindestens stark lebensverbessernde Transplantation benötigen.

Ja, seit dem 1. Dezember 1997 ist das Transplantationsgesetz (TPG) aktiv – es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen.

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