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Patientenverfügung: Grundlagen, Hinweise & Tipps

Tipps für eine wirksame Patientenverfügung

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Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, welche ärztlichen oder anderen Untersuchungen und Behandlungen erlaubt sind, wenn eine Person den eigenen Willen nicht mehr frei äußern kann.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Patientenverfügung

  • Eine Patientenverfügung enthält schriftliche Bestimmungen zur medizinischen Behandlung von Menschen, die ihren freien Willen nicht mehr äußern können
  • Auch für bevollmächtigte Angehörige ist eine Patientenverfügung sehr hilfreich, weil sie klare Vorgaben haben, um im Sinne eines Menschen zu entscheiden
  • Wird eine Patientenverfügung widerrufen, endet ihre Gültigkeit sofort – der Widerruf kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen
  • Vorsorgende können in einer Patientenverfügung zusätzlich eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, die in bestimmten Situationen für sie entscheiden sollen
  • Zwar obliegt die Patientenverfügung keiner konkreten Form, aber die einzelnen Regelungen müssen möglichst klar und logisch formuliert sein

Patientenverfügung: Definition und Nutzen

In Deutschland können Menschen selbst entscheiden, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sie durchführen lassen möchten und auf welche sie freiwillig verzichten. Doch was geschieht, wenn Betroffene ihre Wünsche nicht mehr äußern können? Und was bedeutet es, eine Patientenverfügung zu erstellen?

Was ist eine Patientenverfügung?

Als Teil der Vorsorge hat die Patientenverfügung eine klare Bedeutung: Das Schriftstück regelt, in welcher Form und Art medizinische Untersuchungen, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe an einer Person vorgenommen werden dürfen. Mit einer Patientenverfügung stellen Menschen sicher, dass die persönlichen Wünsche auch in Situationen berücksichtigt werden, in denen sie ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Verfügende können konkrete Maßnahmen für bestimmte Fälle sowohl genehmigen als auch ausschließen.

Was ist eine Patientenverfügung einfach erklärt? Sofern ein Mensch keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann, liegt die Verantwortung bei einer rechtlichen Vertretung wie einer betreuenden oder bevollmächtigten Person, die dem Inhalt einer vorhandenen Patientenverfügung entsprechend entscheiden muss – das betrifft beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen. Wünsche wie eine aktive Sterbehilfe, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, haben in einer Patientenverfügung keine Gültigkeit.

Vorsorgende sollten das Dokument an einem gut zugänglichen Ort aufbewahren, der auch nahen Angehörigen bekannt ist. Hierfür bietet sich zum Beispiel eine Vorsorgemappe an. Alternativ können Sie die Patientenverfügung in einer Anwaltskanzlei oder in einem Notarbüro hinterlegen. Eine Patientenverfügung ist auch als Kopie wirksam, die verfügende Personen zum Beispiel in der Geldbörse aufbewahren können, um sie im Notfall dabei zu haben.

Sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Patientenverfügung ohne zeitliche Einschränkungen wirksam. In unserem Artikel zur Gültigkeit einer Patientenverfügung finden Sie weitere Informationen.

Patientenverfügung: Welche Vorteile habe ich?

Der große Vorteil einer Patientenverfügung ist der Erhalt die Selbstbestimmung – unabhängig vom körperlichen Zustand und der geistigen Verfassung. Sobald ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen selbst und frei zu äußern, tragen andere Personen die Entscheidungspflicht. Das können medizinische Fachkräfte oder bevollmächtigte Angehörige sein. Vor allem im zweiten Fall ergibt sich ein weiterer Vorteil, denn oft sind solche Situationen mit einer enormen emotionalen Belastung verbunden. Eine wirksame Patientenverfügung definiert den Handlungsspielraum eindeutig – das ist für Angehörige sehr hilfreich. Vor allem dann, wenn rationale Entscheidungen aufgrund der eigenen Belastung schwer oder nicht möglich erscheinen.

Jeder kann durch Krankheiten oder Unfälle in die Lage geraten, nicht mehr frei über sein Leben bestimmen zu können. Wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann oder es die geistige Verfassung nicht mehr zulässt, rationale Entscheidungen zu treffen, werden Ärzte oder Angehörige des Betroffenen in die Pflicht genommen, Entscheidungen zu treffen. Um sicherzugehen, dass der eigene Wille in diesen Situationen berücksichtigt wird, sollten Sie vorsorglich eine Patientenverfügung erstellen.

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Wie hoch sind die Kosten einer Patientenverfügung?

Grundsätzlich sind Patientenverfügungen nicht an Kosten gebunden. Je nachdem, wo und mit welcher Unterstützung sie geschrieben werden, können aber Gebühren entstehen. Viele Menschen wünschen sich bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung eine Erklärung und Tipps von Profis – hier können ärztliche Fachkräfte, ein Notarbüro oder eine fachkundige Anwaltskanzlei weiterhelfen. Eine ärztliche Beratung liegt beispielsweise bei rund 50,00 Euro – die Krankenkasse übernimmt solche Kosten jedoch nicht.

Wer seine Patientenverfügung kostenlos erstellen möchte, greift häufig auf Vorlagen aus dem Internet zurück. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn die standardisierten Formulare sind meist nicht individuell und spezifisch genug. Um Missverständnissen und Streitigkeiten unter den Angehörigen vorzubeugen, sollten die Bestimmungen einer Patientenverfügung stets so konkret wie möglich formuliert werden.

Die Beglaubigung der Patientenverfügung durch einen Anwalt oder Notar ist nicht erforderlich. Eine Beglaubigung kann jedoch Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden bezeugen. Außerdem können so unleserliche Unterschriften anerkannt und Widersprüche in den Formulierungen berichtigt werden.

Wo erhalte ich eine Vorlage für eine Patientenverfügung?

Eine Vorlage für eine Patientenverfügung kann eine gute Orientierungshilfe sein, um die eigene Patientenverfügung zu erstellen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Vorlage aus dem Internet nur als Beispiel dienen sollte und nicht alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse abdeckt.

Es ist daher wichtig, die Vorlage kritisch zu prüfen und individuell anzupassen. Auch die rechtlichen Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein, weshalb es ratsam ist, sich vorab über die jeweiligen Regelungen zu informieren.

Dank digitaler Möglichkeiten wie patientenverfuegung.digital können Sie heute schnell und unkompliziert eine rechtssichere und medizinisch präzise Patientenverfügung erstellen. Die Webseite bietet Ihnen die Möglichkeit, eine differenzierte Patientenverfügung komplett kostenfrei und unverbindlich zu erhalten.

patientenverfügung.digital stellt Ihnen dazu einen Online-Fragebogen zur Verfügung, der alle wichtigen Fragen zu Ihren medizinischen Vorstellungen und Wünschen abfragt. Anschließend wird eine auf Sie zugeschnittene Patientenverfügung erstellt, die Ihnen im PDF-Format zur Verfügung gestellt wird. Diese können Sie dann ausdrucken und unterzeichnen.

Zusätzlich finden Sie auf patientenverfuegung.digital auch einen umfangreichen Ratgeber, der Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Patientenverfügung zur Verfügung stellt.

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Patientenverfügung: Inhalte und Beispiele

Eine Patientenverfügung ist an keine feste Form gebunden und kann sogar handschriftlich verfasst werden. Allerdings sollten Betroffene auf inhaltliche Regeln und Richtlinien achten. Im Idealfall lassen sich Verfügende beraten. Eine Voraussetzung ist das aber nicht, denn grundsätzlich kann jeder Mensch eine Patientenverfügung aufsetzen – auch Minderjährige, wenn sie einwilligungsfähig sind.

Was beinhaltet eine Patientenverfügung?

Auch wenn die Form und Struktur des Dokuments keiner rechtlichen Norm unterliegen, muss eine Patientenverfügung bestimmte Informationen enthalten. So ist das Schriftstück nur mit einem Datum und einer Unterschrift der vorsorgenden Person wirksam. Außerdem muss es klar als Patientenverfügung gekennzeichnet sein und personenbezogene Daten beinhalten. Die Bestimmungen im Hauptteil sollten möglichst unmissverständlich formuliert sein.

Das Dokument sollte folgende Angaben enthalten:

  • Eindeutig kennzeichnende Überschrift
  • Erstellungsdatum und Erstellungsort
  • Name, Adresse und Geburtsdatum der verfügenden Person
  • Bestimmung von Handlungen für konkrete Situationen
  • Gegebenenfalls Nennung einer bevollmächtigten Person
  • Optionaler Vermerk zu anderweitigen Vorsorgedokumenten
  • Unterschrift der verfügenden Person

Wer auf die genannten Inhalte achtet, kann eine Patientenverfügung als Kurzfassung schreiben. Vorsorgende können die einzelnen Anordnungen aber auch mit individuellen Wertvorstellungen untermauern, die in zweifelhaften Fällen eine Ableitung des mutmaßlichen Willens erleichtern.

Widersprüchliche Anordnungen sollten vermieden werden. Sofern ein Patient beispielsweise keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht und durch einen Organspendeausweis der Organentnahme zustimmt, liegt ein klassischer Widerspruch vor. In dieser Situation wäre ein Arzt handlungsunfähig.

Inhalte und Formulierungen einer Patientenverfügung

Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte auf allgemeine Formulierungen verzichten. Unkonkrete Regelungen führen in der Praxis zu Entscheidungsproblemen. Im schlimmsten Fall müssen ärztliche Fachkräfte – gegebenenfalls zusammen mit bevollmächtigten Personen – nach dem vermeintlichen Willen der verfügenden Person entscheiden. Sind sich die Vertretenden nicht einig, bedarf es sogar einer Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Textbausteine bereit, an denen sich betroffene Menschen orientieren können, wenn sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Ein gutes Beispiel, warum eine professionelle Unterstützung wichtig ist, ist der inhaltliche Aufbau: Laut BMJV sollte das Dokument im ersten Schritt die grundlegende Situation bestimmen und darauf aufbauend einzelne Regelungen zu verschiedenen Themen beschreiben.

Kann ich eine Patientenverfügung ändern?

Die Änderung einer Patientenverfügung ist nicht nur möglich, sondern unabdingbar, wenn sich die eigenen Wünsche mit der Zeit verändern. Umso wichtiger ist es, dass verfügende Personen ihre Patientenverfügung sofort aktualisieren, wenn sich die persönlichen Vorstellungen wandeln – die Inhalte von Vorsorgedokumenten sollten immer aktuell sein. Änderungen können schriftlich oder mündlich erfolgen und sind unmittelbar gültig. Zur Frage, wie oft Menschen eine Patientenverfügung aktualisieren können, gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

Maria Anwari, mymoria-Rechtsexpertin

Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge bundesweit. In Frankfurt am Main ist sie in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Köhler und Partner tätig.

Patientenverfügung - Häufig gestellte Fragen

In einer Patientenverfügung legen Menschen schriftlich fest, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen an ihnen durchgeführt werden dürfen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen zu kommunizieren.

Das Schriftstück muss eindeutig als „Patientenverfügung“ sowie mit einem Erstellungsdatum und der Unterschrift der verfügenden Person gekennzeichnet sein. Außerdem enthält es Personendaten wie das Geburtsdatum, nennt optional bevollmächtigte Personen und beschreibt im Hauptteil sehr klar und unmissverständlich die Regelungen zur eigenen Behandlung.

Wenn bevollmächtigte Angehörige im Sinne eines geliebten Menschen entscheiden müssen, ist es in der Regel sehr hilfreich, in Form einer Patientenverfügung klare Vorgaben zu haben, nach denen sie sich richten können.

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